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heinzaushh

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  1. Die mir bis jetzt bekannten Schreiben kommen von den örtlichen Behörden und sind von diesen formuliert. Ich würde mich freuen "das Schreiben" des LKA zu sehen- so wüsste man wenigstens was die örtliche Behörde hinein formuliert und was nicht.
  2. Warum schreibst du dann? Es geht hier eben nicht um glauben, es geht um Wissen. Du siehst ja selbst das das Wort "oder" jeder für sich interpretiert, allerdings hilft das keinem weiter. Ich denke kaum das ein Richter folgen wird wenn es mit "ich glaube" auf Seiten des Klägers beginnt. Deswegen ist der Gesetzgeber gefordert eindeutig zu formulieren.
  3. So schwierig ist es eigentlich nicht, das ergangene Urteil "gilt" nur für den Angeklagten. Was aber auch bayerische Behörden nicht davon abhalten könnte es zu verwenden. Auch für mich persönlich (ansässig in NRW) gilt dieses Urteil nicht, trotzdem, und auch ohne irgendwelche behördlichen Schreiben, betrifft es mich und dich.
  4. Sicher kann der Gesetzgeber es anders betrachten, wenn er möchte. Er muss es lediglich sauber formulieren, das kann oder will er aber nicht.
  5. Den Schlüssel als Waffe bzw. wesentliches Teil interpretieren? Schräg, zumal wenn ich dann Schlüssel für mehrere Schränke lagere. Da geh ich nicht mit dir konform.
  6. Ebend, Zauberwort "oder", lässt sich auch mit Fantasie aus dem Urteil lesen bzw. interpretieren. Die Problematik der sauberen Wortwahl bzw. eindeutigen Formulierung die zu Lasten des Betroffenen geht, passend zum WaffG
  7. Vorausschauend wäre die Klärung ob Schlüssel und Waffen im gleichen Behältnis möglich sind, das würde für den ein oder anderen im Bezug zur Größe sehr interessant sein.
  8. Es geht hier um eine Gerichtsentscheidung im Einzelfall, aus der Behörden nun ihr Ding machen. Die Kammer hat bewusst darauf Bezug genommen das eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, genau das ist das Kernproblem. Wie du richtig bemerkst war auch die Magazin Geschichte ein Einzelfall- wie es weiter ging wissen wir. Das der jetzige Zustand nicht zwingend zu erzielen war dürfte auch jedem klar sein.
  9. Das ging nu aber schnell. Nichts anderes war mein Einwand.......
  10. Nochmals abschließend an @Wauwi Ich trenne strikt zwischen WaffG und Rest, mein Einwand hatte keinerlei Bezug zum WaffG und bezog sich ausschliesslich auf deine Aussage "im Versicherungsfall völlig problemlos"- eben dies ist es in meiner täglichen Praxis nicht. Ende, aus.
  11. Ist ot, aber ich sitze zwischen den streitenden "spezialisierten" Juristen der beiden Seiten. Täglich "Extremfall" ist seit einigen Jahren die Regel. Da bekommt man mit der Zeit einen recht skeptischen Blick.......
  12. Und ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf Aussagen von Versicherungen und deren Vertretern, eine Sache die ich in den letzten 40 Jahren gelernt habe. Aber back to topic, hier gehts um Waffen.
  13. Nicht anders wie im Fall der 2- Schuss Magazine, und dies nicht nur in NRW. Eine "gerichtliche Überprüfung" ist leicht gesagt, zumal mir hier Fakten zu den vermutlichen Auslösern in Form vom IM NRW / LKA NRW fehlen. Die "Vor Ort" Behörden werden kaum ein eigenes Süppchen gekocht haben, die Frage ist wer was wie interpretiert.
  14. Eben diesen meinte ich nicht: "extreme Werte" sind eher selten, es geht um den üblichen haushaltsnahen Einbruch mit Wegnahme aus Behältnissen.
  15. Ebenso ist zutreffend das sich Versicherungen in diesen Fällen ziemlich viel bis hin zu Gerichtsverfahren einfallen lassen um ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen zu müssen. Die Versicherungsgesellschaften hier als problemlose Partner zu sehen geht an meiner Praxis sehr weit vorbei, eher das Gegenteil ist der Fall. Oftmals bin ich geneigt ob derer Fantasie und Wunschdenken Parallelen zum Gesetzgeber zu ziehen, nicht nur im Bereich WaffG. Auch so manche Versicherungsgesellschaft ist praxisfern und weltfremd....
  16. In meiner Praxis ist der Einbruchsfall Tagesgeschäft, der Raub dagegen nicht.
  17. Davon ging man beim BMI Entwurf auch aus..... Hoffnung stirbt zuletzt? Es war eine reine Frage der Zeit wann eine Behörde das "Schlüsselurteil" "umsetzt".
  18. Vorsicht, man erinnere sich an das 2-Schuss Dilemma........ Ich finde es sehr optimistisch bei Gerichtsverfahren "pro LWB" zu prophezeien.
  19. Eben, das ist mir nun mit den gezeigten Schreiben neu.
  20. Ich kann also den Schlüssel zum Tresor mit den Juwelen, Bargeld und Uhren zwischen den Socken halbherzig verstecken, der Einbrecher findet ihn, räumt den gewaltlos geöffneten Tresor aus und die Versicherung zahlt ohne jedes weitere Zicken? Stichwort "Sorgfaltspflichten des VN", gibts Bücher voller Urteile zu. Märchenstunde?
  21. Nix nach 2017 angeschafft, echter Altbestand. B Schrank mit Zahlenschloss reicht demnach, die Frage ist "oder" oder "und".
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