heinzaushh
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
heinzaushh antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Doch, Godfather of AxD Steven bestimmt. Ich schwör. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
heinzaushh antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Na ja, einfach mal so auf Verdacht Waffen sicher stellen zu können find ich schon eine recht heftige Restriktion. Und nein, es geht dabei nicht um Messer, es geht um legal besessene Schusswaffen. Artikel 3, §45 des Pakets. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792 Artikel 5, §45.......... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
heinzaushh antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792 -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Na ja, ob die "steht ja so im Gesetz Fraktion" da besser ist sei mal dahingestellt..... -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja. Aber wurscht, führt zu nichts. Also lass uns über die Vernichtung diskutieren. Ich halte es nicht für sinnvoll diese zu zerstören und im Anschluss "zu entsorgen". Es sei denn man möchte dann anlässlich der von dir erwähnten Kontrolle eine Diskussion beginnen. (Klar, die Forums-ich-zeigs-denen-mal-richtig freuen sich drauf und lässt ein solche Chance nicht verstreichen, keine Frage) Aber natürlich gehen wir davon aus das die kontrollierende Behörde freundlich nicken wird und sagt: "achso, dann streichen wir die Anmeldung der Magazine". Ja, man muss immer an das Gute glauben, nicht wahr? Ich denke die Abgabe bei der Behörde (meinetwegen zerstört für die Fraktion "die machen Geschäfte mit meinen Magazinen) wäre ein sauberer Weg, ggfls. oder empfehlenswert entsprechend quittiert. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich vermute ganz anderes. Schlüsseltresor, Magazintresor - das hat Gschmäckle. Tresormafia? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Achso, wer soll das auch wissen. Dann erklär mal warum der juristische Laie ein Merkblatt eines IM als nichts wert ansehen soll- wo es doch oftmals eben seiner Information dienen soll. Grösste Herausforderung für dich als Gelehrten: In zwei, maximal drei Sätzen ohne abzuschweifen oder die Frage zu umgehen. Ist schwer, manche bekommen das nicht hin. Du aber schaffst das! Dann begrüßen wir doch den Beschluss und freuen uns...... -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und das hilft nun dem Magazinbesitzer in D wie weiter? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Aus deiner Feder werte ich dies als Auszeichnung. Es ist eben nicht jedem gegeben viel zu schreiben und keine Aussage zu machen- dafür hast du schon länger meinen vollen Respekt. Der Part vor dem Tisch, um diesen Rücksprung zu nutzen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Macht doch einen thread zur Vernichtung verbotener Gegenstände auf, das passt hier null rein und ist im Kontext zum thread unwichtig. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, richtig, Gerichlicher Beschluss, macht aber zunächst keinen Unterschied. Die Marschrichtung ist so oder so klar- da wäre es m. M. n. wichtiger anzudenken in welcher Form man jetzt agieren könnte- um eben nicht auf das reagieren zu setzen wenn das Kind im Brunnen liegt oder eben der Drops gelutscht ist. Die Auslegung durch einzelne- die schon hier im Forum von einiger Diskrepanz zeugt bringt dabei herzlich wenig, abgesehen vom üblichen persönlichen Angemeckere im WO Style. Sicherlich sind diese Ansichten, Auslegungen und sonstwas interessant, für mich bleibt jedoch das wegwischen eines IM Merkblatts und die negative Auslegung über diesen Weg der eigentliche Knackpunkt. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schon erstaunlich wie hier vehement bewusst die Augen geschlossen werden, analog zum "Schlüsselurteil". Ob das nun irgendwo steht ist Nebensache, aktuell ist das Urteil Maß der Dinge. Da nützt die schlaueste Schnacke und Auslegung der Begrifflichkeiten nichts. -
Wo in etwa befindet sich der Buchstabenkreis?
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Netter Versuch.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das Gericht ist offensichtlich hinsichtlich der Aufbewahrung anderer Meinung.... -
Jo, mit nem Beitrag zu Gebühren. Respekt.
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Was zum Thema hast du auch beizutragen?
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Ich hatte tatsächlich zunächst vor sie dir via PM mitzuteilen, auf Basis deiner Wortwahl sehe ich jedoch keinen Sinn darin.
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Was haben Gebühren mit der "Deckelung" Bedürfnis Jagd zu tun?
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dann soll er es auch so sagen: klar und deutlich. Oder gehts neuerdings darum zu erraten was denn der Gesetzgeber gerne möchte? Dann muss er mir auch zugestehen das ich zu einem anderen Ergebnis komme. In Bayern hat man offensichtlich nicht verstanden was der Gesetzgeber wollte: https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf Daraus zitiert : "Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung." -
Soll ich dir jetzt die PLZ reinsetzen?
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Darum gehts hier nicht, vielleicht erst lesen, dann schreiben? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist für mich der Abgrund welcher sich mit diesem Urteil zeigt. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Egal wie du was erklärst, wenn mir ein Merkblatt einer Behörde sagt "das kannst du so machen" - dann muss ich mich darauf verlassen können. Alles andere ist Murks und auf gut deutsch: Verarsche. Selbst wenn ein solches fehlerhaft ist oder eine abweichende Sichtweise beinhaltet hat man dies nicht dem Bürger negativ anzulasten. Daran ändert auch juristisches schönreden nichts, null, nada. Ich zitier mich selber: "nicht nur hinter dem Richtertisch, auch davor."