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heinzaushh

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Alle Inhalte von heinzaushh

  1. Ändert nichts daran das du in der Pflicht bist. Aber kann jeder so handhaben wie er möchte, jeder kann so argumentieren wie er möchte, ob es Erfolg hat zeigt letztlich die erfolgte Eintragung in eine WBK. Der Ausgang eines entspr. Verfahrens in NRW "untere Ebene" ist mit etwas Erfahrung vorhersehbar. Der Rest ist Forumstheorie und ändert für den damit konfrontierten nichts.
  2. Na dann empfehle ich die Lektüre des (der) in dem Zusammenhang ergangenen Urteile, auf der Basis deiner Aussage ist die Diskussion sinnlos und einige Zeit überholt. Du kannst aber gerne gegenüber der Behörde so argumentieren, da bist du nicht der erste, allerdings nicht wundern wenn du Schiffbruch erleidest.
  3. Auch weiter vorn bin ich beim Bedürfnis - das durch wen erbracht wird? Ob es nun um die Anzahl oder "Kalibergleich" geht ist dabei nicht der Punkt. Als "Kaliber" wird bei den überwiegenden Behörden die Patrone an sich, definiert nach den NWR Kriterien bzw . X Waffe, angesehen. So oder so bist du in der Bringschuld, ob es dir gefällt oder nicht. Nichts anderes beinhaltet dein aktueller Vorgang. Daher auch der gutgemeinte Rat zu überlegen wie man sich in der Sache äussert und auf welcher Basis man argumentiert. Mit "Schludrigkeiten" der Behörde zu kontern ist da eher kontraproduktiv, macht mit viel Glück bei einem Verfahren Eindruck auf den Richter, ist aber ansonsten jetzt schon verschossen verlorene Munition. Aber, jeder wie er möchte.
  4. Wozu sollte der SB etwas "auslegen". Der Antragsteller muss das Bedürfnis nachweisen, der SB kann sich beruhigt zurück lehnen und abwarten. Klappt das nicht gehts eben vor ein VG.
  5. Garnicht, aufgrund des nicht erbrachten Nachweises hat es sich dann eh erledigt. Mal im Ernst- du gehst nicht wirklich davon aus das sich jemand im Ministerium über eine solche Frage auch nur im Ansatz Gedanken gemacht hat? Träum weiter.
  6. Ah, mal wieder einer mit Glaskugel. Meine Meinung "über Leute" hat recht wenig mit deren Wahlverhalten zu tun sondern sehr viel eher mit der Person an sich, wobei es da echt interessante Überschneidungen gibt. So, versuche andere von ihrem Unglück abzuhalten und erklär denen wer zu wählen ist.
  7. Wann habe ich hier gejammert? Ich wähle so wie ich es möchte, ob das jemanden in einem Forum passt oder nicht geht mir am Arsch vorbei.
  8. Das wird die wahnsinnig beeindrucken. Selbst wenn sie lächelnd zusagen - spätestens wenn du durch die Tür bist interessiert du und dein Anliegen null. Das ist bei allen so, ohne Ausnahme.
  9. Doch, Godfather of AxD Steven bestimmt. Ich schwör.
  10. Na ja, einfach mal so auf Verdacht Waffen sicher stellen zu können find ich schon eine recht heftige Restriktion. Und nein, es geht dabei nicht um Messer, es geht um legal besessene Schusswaffen. Artikel 3, §45 des Pakets.
  11. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792 Artikel 5, §45..........
  12. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792
  13. Na ja, ob die "steht ja so im Gesetz Fraktion" da besser ist sei mal dahingestellt.....
  14. Ja. Aber wurscht, führt zu nichts. Also lass uns über die Vernichtung diskutieren. Ich halte es nicht für sinnvoll diese zu zerstören und im Anschluss "zu entsorgen". Es sei denn man möchte dann anlässlich der von dir erwähnten Kontrolle eine Diskussion beginnen. (Klar, die Forums-ich-zeigs-denen-mal-richtig freuen sich drauf und lässt ein solche Chance nicht verstreichen, keine Frage) Aber natürlich gehen wir davon aus das die kontrollierende Behörde freundlich nicken wird und sagt: "achso, dann streichen wir die Anmeldung der Magazine". Ja, man muss immer an das Gute glauben, nicht wahr? Ich denke die Abgabe bei der Behörde (meinetwegen zerstört für die Fraktion "die machen Geschäfte mit meinen Magazinen) wäre ein sauberer Weg, ggfls. oder empfehlenswert entsprechend quittiert.
  15. Ich vermute ganz anderes. Schlüsseltresor, Magazintresor - das hat Gschmäckle. Tresormafia?
  16. Achso, wer soll das auch wissen. Dann erklär mal warum der juristische Laie ein Merkblatt eines IM als nichts wert ansehen soll- wo es doch oftmals eben seiner Information dienen soll. Grösste Herausforderung für dich als Gelehrten: In zwei, maximal drei Sätzen ohne abzuschweifen oder die Frage zu umgehen. Ist schwer, manche bekommen das nicht hin. Du aber schaffst das! Dann begrüßen wir doch den Beschluss und freuen uns......
  17. Und das hilft nun dem Magazinbesitzer in D wie weiter?
  18. Aus deiner Feder werte ich dies als Auszeichnung. Es ist eben nicht jedem gegeben viel zu schreiben und keine Aussage zu machen- dafür hast du schon länger meinen vollen Respekt. Der Part vor dem Tisch, um diesen Rücksprung zu nutzen.
  19. Macht doch einen thread zur Vernichtung verbotener Gegenstände auf, das passt hier null rein und ist im Kontext zum thread unwichtig.
  20. Ja, richtig, Gerichlicher Beschluss, macht aber zunächst keinen Unterschied. Die Marschrichtung ist so oder so klar- da wäre es m. M. n. wichtiger anzudenken in welcher Form man jetzt agieren könnte- um eben nicht auf das reagieren zu setzen wenn das Kind im Brunnen liegt oder eben der Drops gelutscht ist. Die Auslegung durch einzelne- die schon hier im Forum von einiger Diskrepanz zeugt bringt dabei herzlich wenig, abgesehen vom üblichen persönlichen Angemeckere im WO Style. Sicherlich sind diese Ansichten, Auslegungen und sonstwas interessant, für mich bleibt jedoch das wegwischen eines IM Merkblatts und die negative Auslegung über diesen Weg der eigentliche Knackpunkt.
  21. Schon erstaunlich wie hier vehement bewusst die Augen geschlossen werden, analog zum "Schlüsselurteil". Ob das nun irgendwo steht ist Nebensache, aktuell ist das Urteil Maß der Dinge. Da nützt die schlaueste Schnacke und Auslegung der Begrifflichkeiten nichts.
  22. Wo in etwa befindet sich der Buchstabenkreis?
  23. Netter Versuch.
  24. Das Gericht ist offensichtlich hinsichtlich der Aufbewahrung anderer Meinung....
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