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heinzaushh

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  1. Es geht hier um eine Gerichtsentscheidung im Einzelfall, aus der Behörden nun ihr Ding machen. Die Kammer hat bewusst darauf Bezug genommen das eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, genau das ist das Kernproblem. Wie du richtig bemerkst war auch die Magazin Geschichte ein Einzelfall- wie es weiter ging wissen wir. Das der jetzige Zustand nicht zwingend zu erzielen war dürfte auch jedem klar sein.
  2. Das ging nu aber schnell. Nichts anderes war mein Einwand.......
  3. Nochmals abschließend an @Wauwi Ich trenne strikt zwischen WaffG und Rest, mein Einwand hatte keinerlei Bezug zum WaffG und bezog sich ausschliesslich auf deine Aussage "im Versicherungsfall völlig problemlos"- eben dies ist es in meiner täglichen Praxis nicht. Ende, aus.
  4. Ist ot, aber ich sitze zwischen den streitenden "spezialisierten" Juristen der beiden Seiten. Täglich "Extremfall" ist seit einigen Jahren die Regel. Da bekommt man mit der Zeit einen recht skeptischen Blick.......
  5. Und ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf Aussagen von Versicherungen und deren Vertretern, eine Sache die ich in den letzten 40 Jahren gelernt habe. Aber back to topic, hier gehts um Waffen.
  6. Nicht anders wie im Fall der 2- Schuss Magazine, und dies nicht nur in NRW. Eine "gerichtliche Überprüfung" ist leicht gesagt, zumal mir hier Fakten zu den vermutlichen Auslösern in Form vom IM NRW / LKA NRW fehlen. Die "Vor Ort" Behörden werden kaum ein eigenes Süppchen gekocht haben, die Frage ist wer was wie interpretiert.
  7. Eben diesen meinte ich nicht: "extreme Werte" sind eher selten, es geht um den üblichen haushaltsnahen Einbruch mit Wegnahme aus Behältnissen.
  8. Ebenso ist zutreffend das sich Versicherungen in diesen Fällen ziemlich viel bis hin zu Gerichtsverfahren einfallen lassen um ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen zu müssen. Die Versicherungsgesellschaften hier als problemlose Partner zu sehen geht an meiner Praxis sehr weit vorbei, eher das Gegenteil ist der Fall. Oftmals bin ich geneigt ob derer Fantasie und Wunschdenken Parallelen zum Gesetzgeber zu ziehen, nicht nur im Bereich WaffG. Auch so manche Versicherungsgesellschaft ist praxisfern und weltfremd....
  9. In meiner Praxis ist der Einbruchsfall Tagesgeschäft, der Raub dagegen nicht.
  10. Davon ging man beim BMI Entwurf auch aus..... Hoffnung stirbt zuletzt? Es war eine reine Frage der Zeit wann eine Behörde das "Schlüsselurteil" "umsetzt".
  11. Vorsicht, man erinnere sich an das 2-Schuss Dilemma........ Ich finde es sehr optimistisch bei Gerichtsverfahren "pro LWB" zu prophezeien.
  12. Eben, das ist mir nun mit den gezeigten Schreiben neu.
  13. Ich kann also den Schlüssel zum Tresor mit den Juwelen, Bargeld und Uhren zwischen den Socken halbherzig verstecken, der Einbrecher findet ihn, räumt den gewaltlos geöffneten Tresor aus und die Versicherung zahlt ohne jedes weitere Zicken? Stichwort "Sorgfaltspflichten des VN", gibts Bücher voller Urteile zu. Märchenstunde?
  14. Nix nach 2017 angeschafft, echter Altbestand. B Schrank mit Zahlenschloss reicht demnach, die Frage ist "oder" oder "und".
  15. Denke da eher an "Altbesitzer", sprich ein B-Würfel mit Zahlenschloss und weitere A/ B Behälter mit Schlüssel. Was ist nun gewünscht? Im B- Würfel mit Zahlenschloss nur Schlüssel, nur Waffen oder Waffen und Schlüssel?
  16. Was mich daran stört ist das Wort "oder" im ersten gezeigten Schreiben. "Im entsprechenden Behältnis kann der Schlüssel oder Waffen / Munition aufbewahrt werden." Ich war bis jetzt davon ausgegangen das im entspr. Behältnis mit Zahlenschloss / Biometrie Waffen und der Schlüssel für weitere Behältnisse aufbewahrt werden können. Für mein Verständnis bedeutet das "oder" das nun ein reiner "Schlüsselschrank" in entspr. Schutzstufe verlangt wird?
  17. Ich vermute mal es geht vor das VG Düsseldorf, dürfte eher schwierig werden.
  18. Die Suche nach "Beifang" erfolgt meist ohne Voranmeldung in den Morgenstunden. Mir erschließt sich der gesamte Vorgang nicht. Teilwiderruf waffenrechtlicher Erlaubnisse war mir bis dato nicht geläufig.
  19. Na ja, Waffenbesitzer an sich gehören schon zu den "unliebsamen", da kommt das Parteibuch eben erleichternd dazu. Ich denke zu "Stasi" Zeiten wären Vorgänge wie dieser weitaus restriktiver abgelaufen.
  20. Irgendwo hatte ich gelesen das im Fall der Fälle eindeutige Fotos zur Veröffentlichung kämen? Hab kein FB, sind die dort zu sehen? Sch... Situation, möchte keiner haben, AfD Funktionär oder nicht. Was sich mir nicht entschliesst ist den Jagdschein bzgl. entspr. die mit dem Bedürfnis Jagd erworbenen Waffen sowie die Sprengstoffrechtliche Genehmigung zu belassen- das kenne ich aus vergleichbaren Verfahren so nicht.
  21. Die lachen ob des unwissens das hier verbreitet wird........
  22. Was hätte denn ein "nicht so ein WaffG" an dem Diebstahl geändert?
  23. Mag ja alles sein- trotzdem nicht immer alles bierernst nehmen. Vor 30 Jahren gabs kein WO- und wir haben nicht nur die IWA ohne "Briefing" besucht. Einfach machen und Erfahrungen sammeln, tut nicht weh.......
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