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heinzaushh

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  1. Jetzt bitte nicht wieder die nächste Tresormafia Geschichte, ich kann den Blödsinn nicht mehr hören. Marktwirtschaft, hätte ich eine Tresorfirma und würde die Zeichen erkennen wüsste ich was ich entwickel und jetzt anbiete......
  2. Keine Frage, allerdings wird es im Falle der Überprüfung recht real real....... Man kann drüber lamentieren, Gründe suchen und feststellen das es Blödsinn ist- allerdings gibts für Waffenbesitzer nur zwei Möglichkeiten, ignorieren und auf Glück hoffen oder mitmachen. Von "Entbürokratisierung" wird gern gesprochen, real ist D davon mehr wie weit entfernt, in allen Bereichen. Ebenso verhält es sich mit der "Digitalisierung" - viel reden, nichts tun. Ich war vor kurzem in Estland- das macht allen vor wie einfach es sein könnte, wenn man denn auch wollte.
  3. Seit dem Urteil war klar was demnächst gut verkauft werden kann..... Eher erstaunlich das noch keiner was im Angebot hat.
  4. Nach meiner Lesart : ja, da gleiche Klassifizierung wie der erlaubte Altbesitz B.
  5. Das sind hier Einzelmeinungen, der grosse Teil wird diese Schreiben wie auch das Merkblatt richtigerweise ernst nehmen. Ob berechtigt oder unberechtigt wird WO eh nicht klären können.
  6. Stimmt, mein Fehler. MT80 sprach davon das ein (vermutliches) Schreiben des LKA eingestellt sei. Sorry. Da habe ich andere Erfahrung, Versuch macht kluch. Dafür wäre jedoch eine eindeutige Quelle von Nöten.
  7. Das Ding ist nicht vom Himmel gefallen, sondern offensichtlich durch eine waffenrechtlich zuständige Behörde publiziert worden. Ist jetzt nicht schwer sich zu überlegen wer erster Ansprechpartner wäre. Laut Astanase ist auch das LKA Schreiben hier zu finden, auch da nicht schwer zu beantworten wer Ansprechpartner wäre. Ich finde es leider nicht, sonst hätte ich einen Adressat für meine Frage.
  8. Genauso ist es, insbesondere ändert Fettschrift auch nichts daran. Man wird bis zu einer evtl. Klarstellung abwarten müssen, ansonsten bleibt es bei Vermutungen und Interpretationen.
  9. Rechtssicherheit sollte man verlangen können, auch wenn es schwer ist.
  10. Eure Argumentation ist sicherlich richtig, aber ebenso steht das Merkblatt im Raum. Dieses spricht eindeutig von "oder", ob das nun sinnvoll, hirnrissig, unlogisch oder sonstwas ist. Die Behörde (n) richten sich eher nach einem Merkblatt, weniger nach Interpretationen in einem Online Forum. Ich bin da völlig bei euch, es ist keinerlei persönlicher Angriff oder sonstwas, aber für mich zählt das was ich da lese. Wenn es nicht so gemeint ist sollte es von offizieller Stelle vernünftig formuliert werden- von wem auch immer. Merkblätter werden auch von Gerichten in die Verfahren einbezogen, ich hab vor Gericht schon genug "Blödsinn" erlebt. Wenn der Richter, Staatsanwalt oder Behördenvertreter gut drauf ist wird er auf die deutsche Sprache verweisen, ebenso auf die Bedeutung des Wortes "oder"-fertig, Drops gelutscht, erste Instanz durch und mächtig Ärger sowie Kosten an der Backe. Im Bereich der Waffenräume und deren Anforderungen gibt es ähnliche Irritationen durch unsaubere "Merkblätter" die willkürliche Interpretationen zulassen.
  11. Wenn man es so lesen möchte, ansonsten, Nein, du kannst Waffen oder den Schlüssel reintun.
  12. Das legt neuerdings eine Waffenrechtlich zuständige Behörde fest? Verwahrung in gleichwertigen Klassifizierten Behältnis in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz gemeldet), daran ändert auch dieses Schreiben zunächst nichts. Es bleibt dabei, es ist wie das gesamte WaffG (und zig andere) handwerklich unter aller Kanone zusammengeschustert und mit der Möglichkeit jedweder Interpretation für jede Situation negativ für den "LWB" anwendbar.
  13. Bonne chance! Wäre aber nicht schlecht wenn es einer durchzieht und ein Urteil erreicht (wie auch immer es lautet), bis zu einer eindeutigen Formulierung des Gesetzgebers wird es vermutlich sehr viel länger dauern. Allerdings sehe ich hier klar die Vergleichbarkeit zum Altbesitz Behältnis, mit der Duldung der weiteren Verwendung ist es für mich gleichwertig im Sinne des Gesetzgebers. Die Begründung liefert das Wort "oder" im Merkblatt.
  14. Das einseitige Schreiben war ein paar Seiten vorher bereits hier eingestellt. Für mich ist nicht ersichtlich das dieses Schreiben ("Merkblatt") vom LKA sein soll. Im allgemeinen sind derartige Schreiben an untergeordnete Behörden und Dienststellen eindeutig erkenntlich.
  15. Logisch weitergedacht zählt ein Schlüssel somit eine Waffe. Auch nicht so richtig schlüssig, würde aber im echten Altbesitz B/A bedeuten das auch dort die Aufbewahrung Waffe und Schlüssel möglich ist.
  16. Die mir bis jetzt bekannten Schreiben kommen von den örtlichen Behörden und sind von diesen formuliert. Ich würde mich freuen "das Schreiben" des LKA zu sehen- so wüsste man wenigstens was die örtliche Behörde hinein formuliert und was nicht.
  17. Warum schreibst du dann? Es geht hier eben nicht um glauben, es geht um Wissen. Du siehst ja selbst das das Wort "oder" jeder für sich interpretiert, allerdings hilft das keinem weiter. Ich denke kaum das ein Richter folgen wird wenn es mit "ich glaube" auf Seiten des Klägers beginnt. Deswegen ist der Gesetzgeber gefordert eindeutig zu formulieren.
  18. So schwierig ist es eigentlich nicht, das ergangene Urteil "gilt" nur für den Angeklagten. Was aber auch bayerische Behörden nicht davon abhalten könnte es zu verwenden. Auch für mich persönlich (ansässig in NRW) gilt dieses Urteil nicht, trotzdem, und auch ohne irgendwelche behördlichen Schreiben, betrifft es mich und dich.
  19. Sicher kann der Gesetzgeber es anders betrachten, wenn er möchte. Er muss es lediglich sauber formulieren, das kann oder will er aber nicht.
  20. Den Schlüssel als Waffe bzw. wesentliches Teil interpretieren? Schräg, zumal wenn ich dann Schlüssel für mehrere Schränke lagere. Da geh ich nicht mit dir konform.
  21. Ebend, Zauberwort "oder", lässt sich auch mit Fantasie aus dem Urteil lesen bzw. interpretieren. Die Problematik der sauberen Wortwahl bzw. eindeutigen Formulierung die zu Lasten des Betroffenen geht, passend zum WaffG
  22. Vorausschauend wäre die Klärung ob Schlüssel und Waffen im gleichen Behältnis möglich sind, das würde für den ein oder anderen im Bezug zur Größe sehr interessant sein.
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