Zum Inhalt springen

JasperBeardley

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.476
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JasperBeardley

  1. Das denke ich auch. Ein prozeduraler Fehler und die kriegen mich dran... Wer kennt so einen Händler oder ist gar selbst einer?
  2. Meinem Jagdfreund in Kanada möchte ich meinen Drilling schenken. Er ist Jäger und darf diesen "erwerben". Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich den sauber nach Kanada bekomme, ohne dass mir die Waffenbehörde, der Zoll oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf die Füße treten. Ich möchte ihn nämlich versenden und nicht selbst dorthin verbringen. Ein Anruf beim Zoll ergab folgendes: 1. Waffenrechtlich unbedenklich da Verbringen aus dem Geltungsbereich. (Prüfe ich aber natürlich noch nach) 2. Ansonsten greift Wirtschaftsrecht bzw. "Ausfuhrrecht" Laut telefonischer Beratung ist die Ausfuhr von Schusswaffen im allgemeinen genehmigungspflichtig. Für einzelne Waffentypen gibt es dann noch zusätzlich erforderliche Genehmigungen. Die eigentliche Abwicklung macht der Zoll, die Genehmigungen gehen aber über das BAFA. Ich gehe davon aus, dass es machbar ist als Privatmann diese Ausfuhrgenehmigungen zu bekommen, auch wenn es gewisse Aufwände macht. Die eigentliche Abwicklung über den Zoll erfordert aber eine elektronische Registrierung beim Zoll, wie sie üblicherweise nur Händler oder Zollagenturen bekommen. Daher mein Frage: ist es nicht sinnvoller eine Zollspedition / Zollagentur mit der Abwicklung zu beauftragen? Oder einen Waffenhändler, der bereits nach Kanada exportiert? Wo und wie finde ich den? Vielleicht gibt es hier jemanden, der das für eine Servicegebühr für mich erledigt? Andere Vorschläge?
  3. Nur so wäre es gegangen! Vergangenheitsform, wohl gemerkt, und Konjunktiv! Jetzt ist es dazu zu spät, wie ich an anderer Stelle dargelegt habe. Wenn nachts meine Wohnungstür aufgebrochen wird, rufe ich auch nicht den Schlüsseldienst an, um mich zu informieren, wie man Türen einbruchssicherer machen kann...
  4. (...) 1. Wer auf die Argumentation der Gegner von wegen "gefährlicher Kaliber" etc. einsteigt, hat schon verloren. Da weiß man, was dann als nächstes kommt. Erst jüngst sind neue Schutzwesten der Polizei vorgestellt worden, die auch das Sonderkaliber 7,62x39 aufhalten. Wir alle wissen aber, dass es sowohl im Ordonnanzbereich als auch bei aktuellen Kalibern etliche gibt, die wesentlich gefährlicher/durchchlagskräftiger sind als die olle Mittelpatrone 7,62x39. Mit einem Verbotsruf nach just diesem "gefährlichen" Kaliber steigen wir in eine Kaliberverbotsspirale ein, die am Ende bei KK endet. (...) Absolut richtiger Beitrag. In allen Punkten! Aber dein letzter Satz hätte heißen müssen: "Mit einem Verbotsruf nach just diesem "gefährlichen" Kaliber steigen wir in eine Kaliberverbotsspirale ein, die am Ende bei Luft- und Lichtgewehren endet." Denn dort geht die Reise für Sportschützen hin. Und für Jäger gibt es Einzelladerflinten mit zentraler Aufbewahrungspflicht und pro Hegering eine Repetierbüchse wie in der DDR. Und die Repetierbüchse bekommt nur der Hegeringvorsitzende, der CDU-Miglied sein muss. Wie in der DDR. Nur bekam da die Büchse der Stasioffizier.
  5. Das weiß jetzt noch kein Mensch. und das ist im Grunde auch nicht die angemessene Frage zur Zeit. Falls es dich nicht in der ersten Welle mit deiner Ruger Mini "erwischt", dann eben in der zweiten oder dritten. Logisch zu Ende gedacht, wird es dich spätestens in der letzten Welle erwischen. Und die wird kommen! So wie jede Salami ein Ende hat, wenn man sie aufschneidet. Das weiß jede noch so doofe Fleischereifachverkäuferin. Ganz im Gegensatz zu den mich "vertretenden" Verbandsfunktionären im DJV und manchen Usern hier. Dass das nicht immer so sein muss, beweist zur Zeit gerade der BDS.
  6. Öhm, nein! In diesem Thread war der Beitrag kein einziges Mal vorhanden. Und selbst wenn, ich haue das allen so lange um die Ohren, bis auch der letzte hier begreift, dass es uns jetzt endgültig an den Kragen geht.
  7. Stellt euch darauf ein, dass die Enteignung unserer halbautomatischen Büchsen kommen wird, wie von der EU geplant. Es gibt in der deutschen Politik KEINEN Widerstand dagegen. Im Gegenteil! Diese Antwort bekam ein Kamerad von Frau Hohlmeier, CSU, auf seine Anfrage: (Hervorhebungen und Kommentare im Schreiben durch mich) Sehr geehrter Herr (...), haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris. Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. Der Richtlinienvorschlag (der EU) wurde bereits vergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten (sic!), Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. (Na dann! Hätte hier nicht stehen müssen "in WESENTLICHEN Bereichen"?) Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen (Aha, da versteht jemand sein Geschäft! Wahrscheinlich wird Frau Hohlkopf von DJV und DSB "gut" beraten). Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen. Die CDU/CSU-Europagruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen. (Da habe ich wenig Hoffnung!) Sollten Sie später noch Interesse haben an den Fortschritten der Verhandlungen, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. So verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihre Monika Hohlmeier
  8. (Hervorhebung des Zitats durch mich) Genau DAS ist der Punkt! Um jetzt noch eine breite, stabile und belastbare Gegenbewegung ins Leben zu rufen, ist es zu spät. Du organisierst im Jahre 7 n. Chr auch mit ein paar verfeindeten germanischen Dörfern keinen nennenswerten Widerstand gegen eine römische Legion mehr. Warum? Weil der einzelne Germane weniger wehrhaft ist, als ein einzelner römischer Soldat? Mitnichten! Sondern weil die Römer sich besser organisert haben. Und sowas stampfst du nicht einfach mal aus dem Boden. Uns bleibt jetzt nur noch der Waldgang.
  9. Wie lachhaft ist das denn? Und das Verbot von ALLEN HA mit kurzen Läufen lässt du einfach unkommentiert? Was willst du denn noch opfern, um einem "sonst drohenden Gesamtverbot von Halbautomaten" zu entgehen? Kannst du die Kette der "Salamiverbote" logisch nicht zu Ende denken? Sancta Simplicitas
  10. Ja, aber den Hinweis auf die "Ermächtigungsgesetze" der Weimarer Reuplik wollte ich mir sparen.
  11. Du hast Sorgen. Wenn die Notstandsgesetze in Kraft sind ist es Essig mit jeder Entschädigung für Enteignung. Im Gegenteil, der Staat darf dann sogar wo auch immer requirieren. Klagen kannst du dann zuhause bei deiner Frau, aber mehr auch nicht. Manchmal ist Handeln auch besser als klagen!
  12. Nachtrag. Viel Spaß werden die Legalwaffenbesitzer dann z.B. in rot-grün regierten Bundesländern haben: Artikel 115i (1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges selbständiges Handeln in einzelnen Teilen des Bundesgebietes, so sind die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Behörden oder Beauftragten befugt, für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen im Sinne des Artikels 115f Abs. 1 zu treffen. http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_not_de.pdf Habe mir den gesamten Gesetztestext als juristischer Laie mal durchgelesen. Klingt für mich wie ein Freifahrtschein für Bundeskanzler und Bundespräsident. Was in Notlagen ja auch Sinn macht. Aber macht das auch Sinn, wenn Teile des deutschen Volkes gegen Berlin marschieren, weil im ganzen Land Bürgerkrieg herrscht?
  13. Selber lesen bildet. http://www.bwl24.net/blog/2008/03/26/ubersicht-die-wichtigsten-notstandsgesetze-in-deutschland/ Dazu auch hilfreich. zu wissen: In D gibt es eine Notstandsverfassung, die heutzutage schneller in Kraft treten kann, als uns allen lieb sein würde. Nach Ausruf dieser Notstandsverfassung, können Gesetze auch ohne parlamentarische Mehrheiten verabschiedet werden. Sie ist eine Erweiterung des Grundgesetzes. Und Bundspräsident Gauck wird sich natürlich verweigern, wenn die Legalwaffenbesitzer enteignet werden sollen! Als Notstandsverfassung bezeichnet man Rechtsvorschriften, die das Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen wie eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Notsituationen ermöglichen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Notstandsverfassung vor allem aus den am 30. Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag (BT) verabschiedeten Notstandsgesetzen, die den Ausnahmezustand, den Verteidigungsfall, Spannungsfall und Katastrophenfall regeln. Der Notstand kann nach der deutschen Regelung in Kraft treten, wenn eine äußere Bedrohung einen normalen demokratischen Entscheidungsprozess behindert, also zum Beispiel Bundestag oder Bundesrat nicht mehr zusammentreten können. Für diesen Fall übernimmt der Gemeinsame Ausschuss (Notparlament) wesentliche Parlamentsfunktionen. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung Bleibt die Frage, wie du reagierst, wenn zwei freundliche Frauen von der Waffenbhörde vor deiner Tür stehen und juristisch wasserdicht die Herausgabe aller deiner Schusswwaffen fordern. Weil Deutschland außer in Flüchtlingsfragen gut organisiert ist, haben sie den gleichen Auszug aus dem Nationalen Waffenregister wie letztes Mal, als sie "nur" die Aufbewahrung kontrollieren wollten. Mensch, muss man euch alles erklären?!?
  14. Mit Sicherheit! Und mit Sicherheit wird das auch geschehen. Und da wird auch keine noch so erfolgreiche Onlinepetition etwas dran ändern. Aber es soll ja noch genug Menschen geben, "die zum Staatsanwalt rennen, während die Mutter vergewaltigt wird." (Ernst Jünger)
  15. Da bin ich mir nicht so sicher, denn für Israel gilt heute, was früher für Preußen (RIP) galt: "Israel hat keine Armee, Israel IST eine Armee."
  16. Du wirst bekommen, was du verdienst. Das meine ich wirklich nicht als Drohung, sondern als Feststellung.
  17. Wenn ich in eine Situation kommen würde, wie die Angegriffenen in Paris, würde ich zu meinem Gott beten, dass er mir meine Waffe in die Hand drückt! Und ich wüsste auch nicht, was mich davon abhalten sollte diese brutalen, widerwärtigen Killer zu erschießen. Ich halte es da mit meinen beiden Großvätern und meinem Vater, die haben sich in beiden Weltkriegen bewährt. Bei über 150 Toten, knapp 500 Verletzten spielt auch "friendly fire" keine große Rolle mehr. Und noch ganz was anderes, ein kurdischer Schulfreund meines Sohnes (15), der in Syrien bei einem Granatenangriff des Assadregimes schwer am Fuß verletzt wurde und dessen bester Freund neben ihm starb, wünscht sich nichts sehnlicher als wieder nach Syrien zurückkehren zu dürfen, um den Kampf gegen den IS aufzunehmen. Und das wird er wohl auch bald tun. Wer hat euch bloß alle so enteiert, dass ihr mehr an eurem vollbeladenen Grill und eurem Reihenendhaus hängt, als an eurer Freiheit? Freiheit auch von Terror! "Das Leben ist der höchsten Güter nicht!"
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.