Zitat:
"Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Waffenbehörden jetzt von Schnellschüssen absehen und die von vielen Jägern legal erworbenen halbautomatischen Waffen nicht voreilig kriminalisieren, in dem sie die insoweit erteilten waffenrechtliehen Erlaubnisse widerrufen. Hier ist das für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium gefordert, durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd stillhalten."
Warum sollten sie das in Grün (mit-)regierten Bundesländern tun. Nach dem, was ich in den letzten Jahren z.B. in Niedersachsen bzw. aus niedersächsischen Ministerien erlebt habe, gehe ich davon aus, dass sich jetzt mancher grüne oder rote Innenminister die Hände reibt, um die Steilvorlage des BVerwG in ein schnelles Tor zu verwandeln.
Ich gahe davon aus, dass es in diesen bundesländern demnächst Post für die Jäger mit den entsprechenden HA geben wird. Dort wird drinstehsn, dass das waffenrechtliche Bedürfnis mit Hinweis auf dieses Urteil widerrufen wird und die Waffe innerhalb von zwei Wochen einem Berechtigten zu überlassen ist.
Das wird noch lustig.
Vor allem wenn die entsprechende Behörde bei Nichtbefolgung kurzfristig ALLE waffenrechtlichen Bedürfnisse wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wird.