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LawAbidingCitizen

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  1. Es gibt ja auch um so mehr Neugeborene je mehr Störche in der Gegend sind. Ist das ein Beweis für den Klapperstorch? Korrelation ist nicht gleich Kausalität.
  2. An der Stelle noch allgemein erwähnt, dass ein Großteil des Trainings auch trocken absolviert werden kann und sollte. Aussagen anerkannter Ausbilder konkretisieren das mit 80%. Dies ist auch meine Einschätzung. (Im Übrigen gibt es einen Versuch mit Rekruten, der bei einer Grundausbildung Überlegenheit von Trockentraining gegenüber herkömmlichen Training zumindest nahelegt.) Während mein Trainingspensum bei deutlich mehr als 18 Terminen und überregionalen Wettkämpfen liegt, bin ich überheugt, dass ich regional noch gut abschneiden könnte, wenn ich mehrere Monate garnicht mehr auf dem Stand üben würde.
  3. Mit Bequatschen ist es jedenfalls bei meiner zuständigen Behörde nicht getan. Vielmehr mit ausführlichem Konzept und persönlicher Überprüfung und Genehmigung der Lehrmaterialien und Unterrichtsräume inkl. Begehung + Kosten im 4 stelligem Bereich alleine für den Genehmigungsprozess. Kosten für Lehrmaterial und dergleichen machen das Unterfangen schnell wirtschaftlich eher unattraktiv, insbesondere wenn man das Risiko hinzuzieht, das sich aus der Abhängigkeit von der Prüfungskomission ergibt. Verlässt ein Mitglied die Prüfungskomission irgendwann z.B. wegen Rente, Arbeitsplatzwechsel, Umzug oder anderen Gründen, auf die man keinen Einfluss hat, kann man den Prozess wohl gleich nochmal starten. Nicht dass es etwas ändern dürfte aber da wir hier diese Themen diskutieren: Folge davon wird wahrscheinlich sein, dass neue seriöse Anbieter nicht in den Markt eintreten und die Kurse weiterhin meist in bekannter Qualität zu Mindestkonditionen durchgeführt werden. Wenn man die Qualität tatsächlich wirksam verbessern will geht das primär über konkrete und anspruchsvollere Vorgaben zu den Kursen und Prüfungen, die alle (auch die jetzt am Markt befindlichen Anbieter) betreffen müssen sowie über Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Berufswaffenträger. (Einige Unternehmen haben diese intern, i.d.R. auf Druck oder als Vertragsbestandteil mit dem Auftraggeber. Ansonsten dürfte sich die Zahl der selbst gestellten Auflagen über das rechtlich bedingte Mindestmaß überschaubar halten.)
  4. Ich sehe das Betrugsrisiko in dem Bereich und kenne einige Fälle in jüngster Vergangenheit. Allerdings denke ich nicht, dass sich dieses Risiko durch die Bildung von Prüfungskomissionen mit mehreren Personen signifikant verringern lässt. (Wirksame Maßnahmen wären stichprobenartige Kontrollen bei Lehrveranstaltungen und eine Erhöhung der Teilnahme von Behördenvertretern als Beisitzer in Prüfungen; Ggfs. auch einheitliche Prüfungstermine und zentral erstellte schriftliche Prüfungen) Prinzipiell begrüße ich hohe Zugangshürden in diesem Bereich und finde, dass die Auflagen und Anforderungen insbesondere für Berufswaffenträger hinsichtlich einer Mindestpräzision und stressresistenten absoluten Handhabungssicherheit stark erhöht werden müssten (bzw. erst eingeführt werden müssten, denn bisher gibt es wie bereits von Sachbearbeiterin angemerkt keine einheitlichen Standarts.)
  5. Müssen denn zwingend mehrere Personen benannt werden?
  6. Hallo nochmal, leider musste ich das Thema aus beruflichen Gründen erstmal ruhen lassen, will es aber jetzt, wo einige Projekte abgeschlossen sind schnellstmöglich umsetzen. Dazu noch eine Frage vorab: Entsprechend § 3 Abs 4 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) muss der Lehrgangsträger einen Prüfungsausschuss bilden. Muss dieser zwingend aus mehreren Personen bestehen oder kann man dies alleine durchführen. Sofern mehrere Personen benannt werden müssen: Was würde das Ausscheiden/ Nichtteilnahme eines der im Antrag zur Zulassung als Mitglied des Prüfungsausschusses benannten Personen für Folgen auf den jeweils durchgeführten Lehrgang haben? (Hintergrund ist, dass ich zeitlich, örtlich und bezogen auf die Zielgruppse möglichst flexibel bleiben will. Die überwiegende Zahl der Lehrgänge würde ich zunächst für meinen Arbeitgeber durchführen. Dies könnte sich mit der Zeit aber verschieben. Somit würde mich die Angabe eines qualifizierten Vorgesetzten oder Kollegen ggfs. einschränken. Die Angabe mir privat bekannter qualifizierter Personen hätte den Nachteil, dass diese oft zeitlich gebunden sind und mit mir bzgl. der Sachkundelehrgänge teilweise in einem Konkurrenzverhältnis stehen würden.) Viele Grüße
  7. Der Begriff Anschein ist ja nunmal ein wenig greifbar und fest umschlossen definierter Begriff. Das ist dir doch ebenfalls klar. Und gerade weil ich keinesfalls Zuverlässigkeit riskieren will, informiere ich mich ausführlich bevor ich irgendetwas beantrage. Die Fragen in diesem konkreten, hier diskutierten Zusammenhang sind allerdings mittlerweile aus allgemeinem Interesse.
  8. Das wäre allerdings von großer Relevanz. Von wem wurde das erlassen?
  9. Reicht für den Erwerb nicht ein Eintrag für eine Kurzwaffe (die in einer Disziplin eines annerkannten Verbandes in dem man Mitglied ist zugelassen ist)?
  10. Wie sieht es denn eigentlich mit der APP9 als Kurzwaffe für das sportliche Schießen aus? Die folgenden Disziplinen im BDS würden doch passen 1321 Fallscheiben Schießen Pistole mit Anschlagschaft, offene Visierung 1322 Fallscheiben Schießen Pistole mit Anschlagschaft, optische Visierung.
  11. Ich nehme an, die haben die Tresore genommen ohne zu wissen was drin ist. Waffen werden aus den von dir genannten Gründen sowie dem viel höheren Ermittlungsdruck von Einbrechern selten absichtlich geklaut. Irgendwo haben sie dann die Tresore geöffnet und scheinbar entschlossen die Waffen weiterhin zu behalten. Weit genug im Ausland waren sie ja schon und eine Entdeckung sowie Verurteilung erschien unwahrscheinlich genug. Das sind natürlich nur Mutmassungen an dieser Stelle.
  12. Wenn du die Rechnung noch hast, kannst du es vielleicht nachmelden.
  13. Danke Euch für die Tipps und Infos. Ich hätte nicht erwartet, dass die TP-9 so gut "kontrollierbar" ist bzw. so einen geringen Rückstoß zeigt im Vergleich zu den größeren und schwereren Waffen. Rein von der Erscheinung würde man ja die TP9 bzgl. Performance schon eher in Nähe der B&T USW (universal service weapon) verorten. Dann braucht man also keine Bedenken haben, dass die TP9 eher einen (faulen) Kompromiss darstellt wie man ihn bei so einer kompakten Waffe vermuten könnte?
  14. Irgendwie schade, dass man die MP5k - Versionen nicht als Sportschütze erwerben darf, es sind ja Klassiker... German, wie würdest du die BT TP9 im Vergleich zur BT P26 sehen (sofern du Erfahrung mit der P26 hast)? Oder im Vergleich zur Glock PDW mit Shockwave arm brace (Vgl. Suarez Int.)?
  15. Danke German, Wie ist die TP9 im Vergleich zur MP5K? Insbesondere Handling und Präzision? Sie sieht ja noch etwas kompakter und ehrlich gesagt "klappriger" aus.
  16. Bei der Recherche bin ich zumindest über die Aussage gestolpert, dass es jemand als Sportschütze bekommen hätte. Wobei das Internet ja geduldig ist. Gibt es ähnliches, was für Sportsschützen zugelassen ist? Pistolenadapter machen zwar Spaß, sind aber nicht das Gelbe vom Ei wenn es um Präzision und Funktion geht.
  17. Hallo, Kurze Frage an euch; Gibt es für die MKE T94k oder baugleiche Varianten einen Feststellungsbescheid bzw. sind die für Sportsschützen erwerbbar?
  18. Wie lange dauert es allgemein beim jetztigen Entwicklungsstand bis eine zivile Version zu erwarten wäre?
  19. Noch eine kurze Frage; Wie detailliert sollte der Lehrgangsplan bei der Beantragung aufgestellt werden? Reicht es alle Fächer (basierend auf den Fachgebieten des Fragenkatalogs) aufzuführen oder sollten jeweils einzelne Unterpunkte aufgeführt werden? Ist es notwendig die Anzahl der Unterrichtsstunden je Fach anzugeben? Reicht es als erforderliche Lehrmittel ein Skript sowie Unterlagen zum Waffenruhe, entsprechende Waffen, Munition und Dummyrounds bereit zu stellen? Vielen Dank nochmal
  20. Vielen Dank erstmal an alle für die Antworten. Sachbearbeiter(in), bei welcher Behörde müsste der Antrag denn gestellt werden (Wohnort des Ausbilders oder Ort des Lehrgangs)? Welche Unterschiede gibt es noch zwischen den Voraussetzungen für die Ausbilder für Sportschützen oder Waffenträger?
  21. Hallo, Ich habe eine kurze Frage: Welche Qualifikationen und weiteren Voraussetzungen sind für Prüfer für die Waffensachkunde vorgeschrieben? Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße
  22. Dazu zuverlässige Daten zu finden wird nicht möglich sein.
  23. Wann und wo trainieren die das denn? Die Streifenpolizisten, die ich kenne (in einer verbrechensgeplagten Großstadt) müssen nämlich prinzipiell 4 mal im Jahr trainieren (je Training ca. 25 Patronen). Von dieser Vorgabe ist man schon abgewichen auf 2 Trainings und wenn man die fragt wie oft sie dieses Jahr schon dienstlich trainiert haben wird der eine oder andere 0 sagen.
  24. Doch ich :-) Sogar in einer KD Box in der Schweiz.
  25. Mir hätte das nicht gereicht. Die Fassade kann trügerisch sein http://www.brusselstimes.com/rss-feed/6819/weapons-proofhouse-of-liege-arrest-warrant-issued-for-director
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