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  1. Vollautomaten sind heute schon ganz böse verboten und dürfen nur mit Ausnahmebewilligungen übertragen werden. Ich denke nicht, dass daran was geändert wird. Ich freue mich, wenn im Schiessstand die AR15-Anhänger versuchen, auf 300m auch nur eine der vielen Scheiben zu treffen *gg*
  2. Lies den Artikel nochmals durch. Ganz am Anfang steht: "Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung (...)" Es findet kein Erwerb, kein Besitz, kein Anbieten, kein Vermitteln und keine Übertragung statt. Deine Frage erübrigt sich insofern, als dass für Dich genau die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen (welche z.B. in einem reinen CH-Haushalt leben). Ueber die Aufbewahrung gibt es keine Regeln. Die Aussage der Kapo von Doggenrotti wage ich zu bezweifeln. Im Gesetz steht: Art. 26 Aufbewahren 1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitions- bestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. sowie in der Verordnung: Art. 47 (Art. 26 WG) 1 Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Ver- schluss aufzubewahren. Somit reicht, falls Du alleine wohnst, eine abgeschlossene Haustüre. Mit einer Familie reicht ein mehr oder weniger gut abgeschlossener Schrank. Es steht nirgends, dass die Munition getrennt sein muss. Du darfst die Waffen auch geladen aufbewahren, wenn es Dir Freude bereitet. Soviel zum Gesetz. Die Vernunft sagt allerdings was Anderes; ein Waffenschrank ist sicher nichts Falsches, die Munition getrennt aufzubewahren ist auch richtig und eventuell noch die Verschlüsse aus gewissen Waffen zu entfernen ist auch nicht schlecht. Die Verschlüsse von Vollautomaten lassen sich am Besten in einem Bankschliessfach der örtlichen Bankfiliale unterbringen, so kommt nie ein Verdacht auf, dass damit Schabernack getrieben wird. Je mehr Sicherheit, desto besser. Aber das Gesetz schreibt dazu nichts vor.
  3. Hier spielt oft nicht die Ideologie eine Rolle, sondern vielmehr stehen "niedrige menschliche Beweggründe" im Vordergrund. Ideologie und Religion eignen sich sehr gut als Vorwand und Deckmäntelchen....
  4. Ich lach mich tot *pruuust*. Prääääääääsentiert das Luftgewehr!
  5. Ja, so musste das kommen. Danke, liebe EU, danke liebe EU-Bürger. Ups. Die sind ja noch entmündigter als wir Schweizer..... Ich stecke einfach in jedes Magazin zwei kleine Holzstäbchen, so dass sie sich nur noch mit 10 Schuss laden lassen..... Meine Meinung habe ich hier festgehalten: http://www.waffengesetz.ch
  6. Wir werden sehen..... Dann halten wir fest, dass Du das Gewehr mit Sonderbewilligung von der Armee als Vollautomat erhalten hast, was einer absoluten Ausnahme entspricht. Die Regel ist und war, dass sämtliche Gewehre auf HA abgeändert werden.
  7. Diese Frage würde ich nicht zu laut stellen! Denn dann hast Du das irrtümlich und illegal erhalten. Ich hoffe Du, hast es nachgemeldet und legalisiert. Ansonsten sehe ich pechschwarz. Falls es sich um eine LEIHWAFFE handelt, wird das Gewehr nicht abgeändert, aber es ist dann lediglich eine Leihwaffe.
  8. Heute ist das Vorschrift. Und das war es schon 1991, als ich in die RS ging. Wie gesagt: theoretisch. Das stimmt nicht. Die Armee hat zu KEINER Zeit Vollauto-Sturmgewehre an entlassene Wehrmänner abgegeben. Sogar Stgw 57 wurden entsprechend abgeändert. Hier beispielsweise ein Zeitungsbericht aus 2005, welcher Deine Aussage widerlegt: http://www.blick.ch/news/schweiz/sturmgewehr-90-ab-nach-hause-marsch-id90874.html
  9. Die beiden Opfer waren albanische Touristen, bei den Tätern soll es sich um "Osteuropäer" handeln.
  10. Reservisten? Gibt es bei uns nicht. Bis 30 bist Du aktiver Soldat. Ab 30 ist die Militärdienstpflicht beendet und Dein Stgw kannst Du für CHF 100.- kaufen, es wird dann auf HA abgeändert. Das Stgw 90 PE ist eine Privatversion (PE = Privat Einzelschuss), welche als HA konstruiert ist. Diese Waffe war nie im Militär und wird nur von Privatpersonen gekauft. Beim Armeesturmgewehr (solange Du aktiv in der Armee bist) musst Du den Verschluss auch getrennt aufbewahren. Theoretisch.
  11. Apropos: Die Schützen sollen Richtung Deutschland geflohen sein. <satire>War das ein deutscher Überfall auf die Schweiz?</satire>
  12. Getrennt unter Verschluss ist richtig. Tresor muss nicht sein. Sagt das Gesetz. Die Vernunft lässt natürlich Spielraum nach oben zu; ich persönlich habe die Verschlüsse der Vollautomaten in einem Bankschliessfach deponiert. Die Kontrollen geschehen, je nach Kanton, jährlich bis fünfjährlich. Teilweise angekündigt und teilweise unangekündigt. In meinem Wohnkanton alle fünf Jahre.....
  13. Das Schweizer Waffengesetz (bzw. die zugehörige Waffenverordnung) besagt auch folgendes: WV Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten 1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: a. Serbien; b.1 … c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; e.2 … f. Mazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Warten wir mal ab, welche Bevölkerungskreise geschossen haben. Denn wie so oft (und auch wie so oft in Deutschland), werden solche Verbrechen nicht mit legalen Waffen begangen. Und es sind statistisch gesehen auch nicht Ur-Schweizer, die solche Verbrechen begehen. PS: Ich kenne das Quartier sehr gut, in welchem das passiert ist; es handelt sich um eine Gegend, in welcher überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
  14. Also mir gefallen die Dinger auch. Und auch die Preise gefallen mir *g*
  15. Auch hier: Diesen Link anklicken: http://www.swisswaffen.com/?W=MP5&LP=SM#market Auf "Anzeigen" klicken Resultate der Auktionen einsehen
  16. Es ist leider so, dass das Zeugs keinen grossen Wert mehr darstellt....
  17. Nichts einfacher als das: - Geh auf meine Seite, genauer gesagt hier hin: http://www.swisswaffen.com/?W=R29&LP=H7#market - klicke auf "Anzeigen" Du erhältst Auktionsresultate aus den letzten 10 Jahren für Revolver 1929. Gemäss Anzeige siehst Du, dass ein privater Revolver im August 2016 (also nicht lange her), für EFFEKTIV CHF 280.- verkauft wurde, inklusive einem Zollholster. Also kannst Du den Wert mit CHF 280.- eintragen.
  18. Naja, es müssten sowieso verschiedene zusätzliche Waffen zum Einsatz gelangen, wie beispielsweise: - Glock 18 zur Nahsicherung (http://www.swisswaffen.com/?W=GL18G2&LP=H7) - MP5 für den mittleren Bereich (http://www.swisswaffen.com/?W=MP5&LP=H7) - MG oder Sturmgewehr (57 bzw. 90) bzw. Scharfschützengewehr für den entfernten Bereich: http://www.swisswaffen.com/?W=SG57&LP=H4 http://www.swisswaffen.com/?W=SG90&LP=H4 http://www.swisswaffen.com/?W=ZFK55&LP=H4 Nur so für den absoluten Notfall *g*
  19. Definitiv zu laut, dann machst Du alle Zombies in der Umgebung auf Dich aufmerksam und es geht Dir bald die Munition aus. Nimm ein .22LR Gewehr mit Schalldämpfer. Gezielte Kopfschüsse, welche dann im Schädel der Zombies riccochieren und so das Stammhirn lahmlegen.
  20. Neuenburg als Kanton stimmt. Aber ich kann die Abkürzung nicht deuten. Ich lese eher "Gr. Tpm. 2". Eine Truppeneinteilung auf französisch. Nur liegt mir französisch nicht wirklich *g* Eine solche Schaftschnitzerei habe ich noch nie auf einem K31 gesehen. Diese muss nach der Ausmusterung erfolgt sein, weil der Soldat sonst bei der Inspektion wohl umgehend an die Wand gestellt worden wäre *g*. Für mich ganz persönlich sind diese nachträglich angebrachten Dinge eher wertmindernd. Für den ehemaligen Besitzer war es wohl eine Erinnerung.
  21. Die PDF's von Kessler lassen sich, je nach Computer und System, mittels Volltextsuche durchsuchen. Alle Kataloge und Ergebnislisten runterladen und in einem Verzeichnis deponieren (und für später aufbewahren) *gg*. Zum Preis. Einige wollen 8'000, andere wollen am Liebsten eine Million. Ich habe für meine MP5SD (allerdings erste Serie) knapp 2'000 bezahlt, vor drei Jahren. Im Paket mit einer MP5 (auch erste Serie) mit zusätzlichem SD (Preis ebenfalls knapp 2'000.-). Gesucht habe ich allerdings fast 10 Jahre, bis ich das fand, was meinen Vorstellungen entsprach.
  22. Erbschaft ist eine Form von Erwerb. Daher WES nötig.
  23. Klär das mit der Zentralstelle Waffen des Fedpol ab. Die Kapos haben zum Teil andere Informationen oder geben diese anders weiter (Auslegungssache).
  24. Mist. Was habe ich denn da in meiner Schublade liegen? *g* Die CZ 75 Auto habe ich Anfangs der 90er Jahre neu gekauft. Zusätzlich zum Lauf mit den "Kompensationsbohrungen" habe ich mir einen normal-langen Lauf anfertigen lassen. So dass sich die CZ 75 Auto dann nur in Kleinigkeiten (Schiene vorne und Sicherung/Seriefeuerwahlhebel) von der normalen CZ 75 unterscheidet. Geschossen habe ich sie das letzte Mal auch in den 90ern.
  25. Mist! Aber Glück im Unglück! Ich wünsche Dir gute Besserung und nur das Beste!
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