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  1. MRCL hat nach meinen Informationen recht. Verlängern darf man solche WES aber nicht bzw. mit einem verlängerten WES dürfen keine pösen Waffen gekauft werden.
  2. Ohne Ironie: In der Schweizer Vorlage wird nicht von "Magazin" gesprochen, sondern von LhK (Ladevorrichtung mit hoher Kapazität). Somit wären Gurten in der Schweiz auch böse. Wobei ich für die Waffen, welche Gurten fressen, schon beim Kauf eine Sonderbewilligung vorlegen musste, weil ich die ja in Vollauto und funktionsfähig mag.
  3. Das ist doch ganz einfach, mit der Meldung: Wer nicht schlüssig beweisen kann, dass er die Magazine vor dem Stichtag gekauft hat, muss diese entweder mittels Ausnahmegenehmigung bewilligen oder dann vernichten lassen. Schlüssig heisst, dass ein Beleg vorliegt mit: - Datum des Kaufs - Angaben des Verkäufers - Angaben des Käufers - Angaben des Verkaufsgegenstands - eindeutige Identifizierung des Kaufgegenstands (z.B. durch Serienummer) - Unterschriften beider Vertragsparteien Soviel zur Ironie *g*
  4. Ja. Und? Ist da was Neues? Es wurde doch alles schon hunderttausendmal diskutiert. Und Du hast recht, Ja. Nur nützt das Rumgezettere hier reichlich wenig.
  5. Die Arschlochquote ist in jeder Berufsgattung etwa gleich gross.....
  6. Schnäppchen gibts immer und überall. Aber die Mehrheit ist ausschlaggebend für meine Aussage.....
  7. Bei waffensammler.ch wird auch ein Strafregisterauszug verlangt, welcher dann einbehalten wird. Inserate erscheinen oft nicht, weil die Betreiber sich selber auf die Angebote stürzen. Dies geht ganz gut, weil die Angebote ja manuell freigeschaltet werden. Angebote, welche die Betreiber oder deren Kollegen konkurrieren, werden auch nicht publiziert. Und auch dort: immer wieder die gleichen Inserate zu überrissenen Preisen. Aber eben, freier Markt ergibt eigene Regeln.....
  8. Die meisten "neuen" Angebote auf petitesannonces.ch sind automatische Verlängerungen von Angeboten mit überrissenen Preisen, welche über Wochen und Monate nicht verkauft werden.
  9. Und statt in administrative Bürokräfte investieren wir lieber ins Grenzwachkorps oder in die Polizeikorps, um den Kampf gegen die ILLEGALEN Waffen zu intensivieren. Dort erzielen wir Wirkung!
  10. https://www.blick.ch/news/politik/eu-experte-carl-baudenbacher-zum-rahmenabkommen-das-ist-doch-unertraeglich-id15259124.html Ja, und die blinde Übernahme der nutzlosen, mit starkem administrativem Aufwand verbundenen EU Waffenrichtlinie passt in das Bild der francophonen EU-Ideologen.
  11. "Angebot" ist etwas übertrieben. Die Konkurrenz hat die für den selben Preis. Bei uns in der Schweiz kosten sie CHF 89.-, was aktuell ca. EUR 78.- sind *g*: https://www.munitionsdepot.ch/Magazin-60-Schuss-Schmeisser-223-Rem-/-556-NATO Was ich bemerkt habe ist, dass die Magazine nicht passen, wenn man einen erweiterten Magazinschacht oder einen Magazinschachtgriff montiert hat: https://zahal.org/product/fab-defense-improved-ar-15-magazine-well-grip-mojo-grip/
  12. Da müsste man nachfragen. Da es sich dabei lediglich um "freie" Teile handelt, wird dies eher nebensächlich sein.
  13. Meine Frage ist dann: Findest Du es toll, dass jemand eine Fundwaffe nicht meldet sondern einbehält (Unterschlagung, Verstoss gegen das WG), nicht deaktivieren lässt (weiterer Verstoss WG) und sie gar noch AKTIV mit Teilen komplettiert? Obwohl (unsinnige) Gesetze dies verbieten?
  14. Ach wieder mal Du joker_ch. Gesetz ist Gesetz. Ob schwachsinnig oder nicht. Dass ich es toll finde, steht da nirgends. Das ist Deine persönliche, leider nicht zutreffende Interpretation. Woher diese Interpretationen kommen, weiss ich nicht. Das solltest Du mal hinterfragen. Ich halte mich auch an schwachsinnige Gesetze. Zähneknirschend. Und Du? Und ich finde es nicht toll. Nochmals. Wikipedia kann ich auch nutzen, seit es wieder läuft. Ich würde Vogelschreck-Patronen auch im Fachhandel kaufen. Dort bin ich bekannt und meine Dokumente sind hinterlegt. Also keine Gefahr, etwas Verbotenes zu tun, falls es denn verboten wäre, was es aber bei uns in der Schweiz nicht ist.
  15. Und sei nicht zu laut, denn es könnte noch jemand auf die Idee kommen, den kleinen Waffenschein zu widerrufen.
  16. Eine gefundene 08 zu komplettieren ist kein Dummheit, sondern ein vorsätzlicher Verstoss. Auch das mit dem Vogelschreck ist klar. Ich hoffe, der Händler hat ebenfalls eine Strafe erhalten. https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck Nun verwende Deine Zeit bis 2021 sinnvoll, denn die ganze Sache scheint mir vollkommen gerecht und rechtsstaatlich zu sein.
  17. Sind schon Frühjahrsferien?
  18. Kauf die Munition doch sonst ein. Es ist doof, die Munition von der Halle bis zum Auto zu schleppen. Entweder lässt Du sie Dir nach Hause liefern oder Du fährst direkt vors Waffengeschäft. Ich mach beides.
  19. Mit Cash hast Du Dich auch besser unter Kontrolle!
  20. Weisst Du was? Behalt das Ding. Frisst kein Heu und allzuviel Bares wirst Du nicht dafür kriegen. Was würdest Du denn gerne mitnehmen?
  21. Und es auf den üblichen Plattformen ausschreiben? egun.ch, gebrauchtwaffen.com, waffen.ch?
  22. Was möchtest Du denn anbieten? Ich würde eher Fotos mitnehmen als die Waffen.
  23. Ich habe 25 bis 33% in Erinnerung.
  24. Kriegst Du vom Händler nicht "nur" ein Trinkgeld?
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