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Könnte schwierig werden, aus einer FX-Pistole ein 9mm Projektil zu pressen: Vermutlich wurden die normalen Dienstwaffen mit "Platzpatronen" eingesetzt. Nicht gut.
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Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
Swisswaffen antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ich glaube hier gibt es, wohl historisch bedingt, kulturelle Unterschiede zwischen Deutscheland und der Schweiz..... -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
Swisswaffen antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ja, ich finde es auch spannender, das zu verheimlichen und dann die überraschten Gesichter der Beamtenden zu sehen. Nicht. -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
Swisswaffen antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
So ist es auch in der Schweiz. Die Polizei darf nur "bei Gefahr in Verzug" in den Kofferraum schauen. Die Grenzwache darf dies anlässlicher einer rückgesetzten Grenzkontrolle jedoch vollziehen. Die Polizei darf aber kontrollieren, ob das Pannendreieck und die Autoapotheke vorhanden sind. Wer die im Kofferraum hat, ist selber schuld. Erstens muss man dann öffnen und zweitens wird es schwierig, nach einer Auffahrtkollision von hinten an diese Gegenstände ranzukommen. Ich persönlich weise darauf hin, dass sie rechtlich keine Handhabe haben, den Kofferraum oder weiteres zu kontrollieren, sofern es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Ich frage dann aber, ob sie mit meiner Zustimmung trotzdem reinschauen wollen und ermögliche das auch gerne. Ich habe nichts zu verbergen. Wenn ich Waffen dabei habe, dann weise ich freundlich darauf hin. Zum Beispiel war ich am Ostersonntag 2025 um 22:00 ein paar Waffen abholen und hatte sie im Fussraum der Beifahrerseite. Bei Laufenburg (Schweiz *g*) war dann eine rückversetzte Grenzkontrolle. Freundlich grüssen, darauf hinweisen, Bewilligung reichen. Der Grenzwächter hat gelacht und mich weiter gewunken. Die Waffen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht polizeilich auf mich eingetragen, was mit der Bewilligung kein Problem ist. Aus dienstlicher Berufserfahrung kann ich folgendes feststellen: So wie man in den Wald ruft tönt es heraus. -
In der Schweiz sind solche Magazine "Pfennigartikel". Wir kriegen die an jeder Ecke zu absolut günstigen Preisen. Oder wir bestellen uns die Magazine en-gros in England, bei Brownells, in Tschechien oder sonst in einem Land, in welchem die Politik nicht ganz so wirr und irr ist. Ja, Du kannst sie Richtung Schweiz loswerden, die Nachfrage ist aber gering. Preislich orientieren sich die Preise an dieser Website: https://www.dandbmilitaria.com/ 10 Blech-M16/AR15 Magazine für 150 Pfund, was EUR 17.30 pro Magazin ist: https://www.dandbmilitaria.com/m16a1-30rd-magazine-3-dr-6 Die Zeit, als es bei ZIB noch Magazine für wenige Euros gab, haben viele Schweizer aktiv genutzt....
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Ich kann nur die Sicht der Schweiz dazu äussern: Der Import von grossen Magazinen in die Schweiz ist im Gesetz nicht geregelt, da der "nur" der Erwerb geregelt ist und dieser im Ausland stattfindet. Somit dürfen Schweizer ungehindert grosse Magazine aus dem Ausland importieren und dann legal besitzen und verwenden. Ich habe erst gerade für 1200 Euro Magazine aus England importiert. Also wäre, falls der Export aus Deutscheland erlaubt ist, die Schweiz ein Abnehmerland.
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Es handelt sich eindeutig um eine Straftat: "Umweltverschmutzung" bzw. "nicht sachgerechtes Entsorgen von Abfall".
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Das ist kein Leak: https://eu.glock.com/en/Technology/Gen6
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https://waffenforum.ch/forum/index.php?thread/3556-statement-zu-rechtlichen-schritten-der-sig-sauer-schweiz-ag-gegen-das-waffenforu/
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"Glaube nur einer Statistik, die Du selber gefälscht hast." Die Anzahl Waffen in einem Land hat rein gar nichts mit der Anzahl der erteilten Bewilligung zu tun. So kann eine Waffe innerhalb eines Jahres mehrfach den Besitzer wechseln und jedesmal ist eine Bewilligung notwendig (und in der Statistik). Es bleibt aber immer noch ein und die selbe Waffe. Einzig folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Anzahl Waffen: - Import von Waffen - Export von Waffen - Herstellung von Waffen im Land - Vernichtung von Waffen
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https://forum.parey-jagdausbildung.de/threads/hubertus-collection-erfahrungen.79977/
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Welche Waffenrechtsschutzversicherungen gibt es?
Swisswaffen antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Zürich. Zürcher. Nicht Züricher. -
Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
Swisswaffen antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Deren Website funktioniert auch zuverlässig. Nicht. -
Magazinproblematik Hera PCC Glock-Lower und Glock in .40S&W
Swisswaffen antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Muss nicht ein WS sein; ein IGB-Lauf reicht für den Kaliberwechsel. Zu den Magazinproblemen fehlen mir die Worte. Deutsche Überadministration und Übergründlichkeit. -
Davon ausgehend, das SIG bei 1 mit der Nummerierung angefangen hat, würde ich auf August 1873 als Produktionsdatum tippen. SIG hat von 1870 bis 1874 ca. 59'000 Gewehre hergestellt.
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Nur wenn der Typ der Waffe bekannt ist.
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Mein Quote war ein Zitat aus dem Artikel.....
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Einfach bis am Schluss lesen, statt sich zu enervieren.....
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Genau, die Deutschen sind Ausländer. Die, die sich anpassen, haben aber keine Probleme. Zu 5G: fahre ich mit dem Zug schon nur über die Grenze nach Deutscheland, so ist es aus mit 5G, 4G oder sonst einem G, trotz meinem Europa-Abo. Arbeiten im Zug? Vergiss es. Die Netzabdeckung ist in Deutschland so zum Kotzen, dass sogar die deutsche Polizei in der Schweiz SIM-Karten bezieht, damit sie mit Roaming alle deutschen Netze nutzen können.
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Das könnte durchaus sein, dass die sogar steuerfrei sind. Vermutlich wirst Du die Waffen aber erst in einem zweiten Schritt (wenn alle Papiere erledigt sind) nachziehen können und daher gehe ich vom Worst-Case aus.
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Wer in die Schweiz kommt, hat ein besseres Gehalt und höhere Lebenshaltungskosten. Dafür sind unsere Topsteuersätze nicht so frech wie in anderen Ländern. Die Deutschen lassen sich durch die vermeintlich höheren Gehälter völlig verblenden und sagen dann, sie hätten einen super Job. Stimmt nicht, denn von den Schweizer Gehältern muss noch die Krankenkasse, der Zahnarzt und die Steuern bezahlt werden. Dies kommt nicht zum Abzug und muss in Eigenverantwortung zur Seite gelegt werden. Darum sind die Gehätlter zahlenmässig auch so hoch.... Wer nicht rechnen kann, fliegt auf die Nase und landet in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Da die Deutschen Wirtschaftsflüchtlinge sind, erhalten sie auch nicht die gleichen Gehälter wie die Schweizer. Doch sind sie oft mit weniger zufrieden, weil sie nicht rechnen können oder weil sie selbst im günstigen Deutscheland wohnen. Die Einfuhr der Waffen wird mit der Schweizer Mehrwertsteuer belastet, das ist so. Diese beträgt 8.1%. Zudem werden Importbewilligung (ca. CHF 50) sowie die Erwerbsbewilligungen (CHF 50.- pro drei Waffen) fällig. Wer sich diese Beträge nicht leisten kann, dem ist leider nicht zu helfen. Der landet dann auch in einer kleinen Wohnung in irgend einem heruntergekommenen Vorort. Als Deutscher ziehst Du am Besten in die Nähe der Grenze. Dann kannst Du weiter günstig in Deutscheland einkaufen gehen und Dir dann die horrende deutsche Mehrwertsteuer (19%) zurückerstatten lassen. Schweizer Mehrwertsteuer zahlst Du erst ab CHF 300.- pro Person und Einfuhr. So kannst Du dem deutschen Staat noch weitere Steuereinnahmen abgraben, schön kontinuierlich und wiederholend..... Einfach zum Wissen: Du bist dann Ausländer *g*
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Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
Swisswaffen antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Und genau das ist der Unterschied zwischen "Aufenthalt" (--> temporär) und "Niederlassung" (--> fix). -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
Swisswaffen antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Ja, war das unvernünftig und unverständlich? Wenn das dann nicht verstanden wird, braucht es eine Erklärung auf einem tieferen Niveau, inkl. Herleitung. Ist das arrogant? -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
Swisswaffen antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Noch vernünftiger als im ersten Post? Welcher dann gerade angezweifelt wird statt sich mal einzulesen? Ist es so schwierig, die beiden Worte "Aufenthalt" und "Niederlassung" auseinander zu halten? Dann lebt doch in der Unwissenheit weiter und jagt den Threadstarter zum Fedpol. Dann haben die dort auch was zu lachen.... -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
Swisswaffen antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Ich wusste, dass hier gleich wieder mit Unwissen um sich geworfen wird. Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung steht "Niederlassungsbewilligung" (nicht "Aufenthaltsbewilligung"). Gehen wir hier einig? Also. Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html Die Bewilligung "B" ist eine "Aufenthaltsbewilligung". Definiert der Bund so. Auch da Einigkeit? Und nun lies mal hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html Ups, da steht nun "Niederlassungsbewilligung". Schreibt auch der Bund so. Also auch klar? Und nun kombiniertst Du das. Funktioniert das? Habe ich oben schon geschrieben, nicht wahr? Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen. Immer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat. Möchtest Du mir nun die Links und Beweise für Deine Auslegung liefern?