Zum Inhalt springen

Swisswaffen

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    942
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Swisswaffen

  1. Vor ca. 29 Jahren bis zum WG 99 (?) war das in Basel-Stadt auch so. Anrufen und 30 Minuten später abholen. Kostenpunkt des WES für anerkannte Sammler: CHF 5.- pro WES (= pro Waffe). Sonderbewilligungen kosteten CHF 50.- (brauchte es aber auch für Halbautomaten). Die Halbautomaten kaufte man dann einfach in Basel-Land oder sonstwo in der Schweiz. Gewisse Basler Waffengeschäfte hatten Filialen in Basel-Land. Warum wohl?
  2. Was Du (Mühli) vergisst, ist dass die obigen Zitate im Zusammenhang "meines" "vorauseilenden" "Gehorsams" zu sehen sind, die Waffen jetzt schon (was ich nie geschrieben habe) zu melden. Ich weiss, dass ich bis im August 2022 Zeit habe.....
  3. Ich weiss wie man es schreibt und was es bedeutet. Nun warte ich noch auf die Auflistung der legalen, adäquaten Reaktionen, welche mir verbaut sind, wenn ich alle Waffen melde. Da bin ich mal gespannt. Denn wenn ein Entscheid (sei's der Schweiz oder der EU) besagt, dass eine Waffenkategorie ab einem Zeitpunkt illegal ist, spielt es keine Rolle, ob die Waffe gemeldet ist oder nicht.
  4. Falls ich das falsch deute, würde ich gerne wissen, wie die adäquate(n) Reaktion(en) denn sonst noch aussehen könnte. Aber bitte nur Reaktionen, welche zutreffen, wenn die betreffenden Waffen nicht registriert sind.
  5. Ich schon, nämlich hier: Es kann noch viel passieren bis 2022 und vorauseilender Gehorsam kann einen alle seine Waffen kosten. Und noch viel klarer hier: Auf EU Ebene kommt die nächste Verschärfung in 3 Jahren dann weiss man was einem blüht und kann adequat darauf reagieren. "Adäquat reagieren" sind die Stichwörter. Also wenn ich meine Waffen nun registriere, dann weis die Behörde davon und ich kann nicht mehr adäquat reagieren, wenn in drei Jahren noch mehr Verschärfungen kommen sollen. In diesem Fall wäre "adäquat" im Sinne von Joker wohl ein Verkaufen ohne Bewilligung oder das Verstecken. Oder?
  6. Was Du hier machst, ist Aufruf zu einer Straftat. Nämlich im Falle eines Einzugs der Waffen, was gemäss gerichtlicher Verfügung für alle Waffen gilt (nicht nur die registrierten), dazu auffordern, die (noch) nicht registrierten Waffen zu verstecken und nicht einziehen zu lassen. Zudem bist Du mal wieder nicht konsequent: in einem Abschnitt das vorauseilende Gehorsam anprangern und im nächsten Abschnitt (Schiessen eintragen lassen) gleich selber praktizieren. Pfui. Ich bin legal und ich bleibe legal. Da unterscheiden wir uns wohl.
  7. Vielleicht fragt ja mal jemand aus dem Kanton Freiburg bei seinen Behörden nach....
  8. Ein paar Beispiele: Der Kanton Freiburg hat ein Formular mit dem Briefkopf des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) publiziert, mit welchem zur SOFORTIGEN Nachregistrierung aller Waffen aufgerufen wird. Meiner Meinung nach illegal. Der Kanton Zürich und der Kanton St. Gallen haben versucht, die Auskunft über die verzeichneten Waffen nur dann zu erteilen, wenn man vorab eine vollständige Liste der Waffen einsendet. Auch dafür gibt es meiner Meinung keinerlei rechtliche Grundlage. Wie ich weiss, darf das nun so nicht mehr praktiziert werden. Von anderen Kantonen habe ich gehört, dass sie als nun neu registrierte Sammler die Auflage erhalten haben, eine Liste über ALLE Waffen zu führen und bereit zu halten. Im Gesetz steht aber nur, dass eine Liste der Waffen geführt werden muss, welche mit AB erworben wurden. Auch hier kann man streiten. Gut, eine Liste aller Waffen muss meiner Meinung nach jeder Sammler führen. Aber die Behörden haben da nichts zu suchen, rechtlich gesehen. Ich selber warte nun auch mal ab, bis sich alles eingependelt hat. Dann werde ich die Auskunft anfragen, was alles registriert ist. Ich weiss, dass da ganz viel fehlen wird, weil die interkantonale Zusammenarbeit nicht richtig funktioniert hat. Schlussendlich werde ich dann eine Liste ALLER meiner Waffen einsenden. Ob die nun registriert werden müssen oder nicht, das ist mir egal. So kann mir niemand vorwerfen, ich hätte etwas falsch gemacht.
  9. Genau darum warte ich noch ab..... Im Protell Newsletter steht, dass die Waffenbüros übertreiben. In Wirklichkeit sind es aber meistens die politischen oder fachlichen Vorgesetzten. Sent from my iPhone using Tapatalk
  10. Das mag für Deutschland gelten. In Deutschland ist ein Griffstück (z.B. M16A1) auch kein wesentlicher Waffenteil (noch *g*) In der Schweiz sind "speziell für vollautomatische Waffen konstruierte Teile" (z.B. auch das Griffstück) seit längerem der jeweiligen Bewilligungspflicht unterstellt. In Frankreich müssen beispielsweise Magazine für Langwaffen > 10 Schuss beschnitten werden (Amputation einer Lippe). Aber nicht Magazine für K98, nicht für Mosin Nagant und auch nicht für Enfield. Anhaltspunkte könnte das Geschäftsgebaren grosser Händer wie ZIB geben. Dorthin wo ZIB hin exportiert, könnte es (ich schreibe könnte) erlaubt sein. ZIB liefert nicht in die Schweiz, beispielsweise. Ehrenreich auch nicht, der liefert nicht mal an Ausländer welche in Deutschland wohnen (= Rassismus da keine gesetzliche Grundlage). Sent from my iPhone using Tapatalk
  11. Abgesehen davon braucht es meines Wissens für den Export von Waffenteilen aus der BRD in die Schweiz eine Exportbewilligung oder sowas. Oder irre ich mich da? Und schon hat's Dich. Auch wenn es kein K98, kein Enfield, kein Kokain, keine Gummisusi und kein Mosin Nagant ist *g*
  12. Irgendwas wird sich bei einer solchen Ermittlung und dem möglicherweise damit verbundenen Hausbesuch schon finden..... Und wenn's nur der unabgeänderte Verschluss eines Salutgewehrs ist, welcher sich aus Sicherheitsgründen nicht in der Salutwaffe sondern im sicheren, abgeschlossenen Tresor befindet.....
  13. Vielleicht noch einen kleinen Einschub zu Deko in der Schweiz? Ja? Bei uns werden Dekowaffen so gehandhabt, als wären es normale, schussfähige Waffen. Für einen nach deutschem Recht richtig abgeänderten Verschluss (Loch verschweisst, 45 Grad abgefräst und so) einer Maschinenpistole (z.B. MP40) würde ich beim Kauf eine Sonderbewilligung wie für einen scharfen Verschluss brauchen. Daher kauf ich das Zeugs seit jeher gerade scharf *g* Wie diese Woche meine Sten MK II und meine SIG MP 310 *praaaahl* *freu*
  14. Und zum Thema: Erweitern wir mal die Frage: Du hast den K31 im April/Mai 2019 gekauft (egun.de, Nummer 7453592) und verkaufst ihn nun weiter. Nehmen wir mal an, dass der Handel mit Alt-Dekos wirklich verboten ist: machst Du Dich nun doppelt strafbar? Wie @chapmen schon schrieb: da würde ich als Behörde auch etwas näher hinschauen....
  15. Also wenn ich jetzt mal so einen wie Dich am Draht habe: Warum ist ein K31 kein K98? Warum ist ein K31 kein Mosin Nagant? Und warum in aller Welt ist ein K31 kein Enfield? Das würde mich echt interessieren.
  16. Tönt cool, kenn ich nicht. Was kann das?
  17. Ich schwör eh auf Wolframgeschosse....
  18. Diese Aussage war wohl etwas altbacken, denn sie bezieht sich auf das ProTell, welches ich kenne. Und das war der alte Vorstand. Der Leistungsausweis des neuen Vorstands ist jedoch noch nicht da, was aber in so kurzer Zeitspanne und aufgrund des Trümmerfelds, welches der alte Vorstand hinterlassen hat, auch verständlich ist. Daher: falsche Aussage da auf die Vergangenheit bezogen. Sorry! @joker_ch: Unsinn und blind poltern? Ich denke, Du solltest Dich dringend in psychologische Behandlung begeben und dort das Thema "Selbstreflexion" vertieft bearbeiten. Es wäre besser, wenn Du mal was tun und dazu still sein würdest. Du schadest den legalen Waffenbesitzer mehr als die Waffengegner.
  19. Ach Joker, Du verstehst es nicht. Ich rede nichts schön. Nur lebt es sich viel besser, wenn man nicht so verbittert, proletisch und negativ wie Du lebt. Den mit einer solchen Einstellung richtest Du nur Schaden an; bei Dir und bei anderen. Hast Du das Gefühl, mit Deinem negativen Gebrabble hier (und woanders) etwas zu bewirken? Echt? Wie ich schon geschrieben habe: DAS IST KONTRAPRODUKTIV!!! Und lies mal meinen Beitrag. Da steht alles. Auch das mit den kurzen HA. Zu den (angeblichen) Ausführungsbestimmungen von Freiburg: - Antrag stellen - Ablehnung abwarten - Beschwerdefähige Verfügung verlangen Punkt 3. dürfte nicht gelingen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Jegliches staatliche Handeln bedingt eine gesetzliche Grundlage. Hatte ich auch mal mit einem Schalldämpfer... Aber Du polterst lieber noch ein bisschen rum, bis alle "hässig" sind, statt den richtigen Weg einzuschlagen. So, ich bin raus aus dem Thread. Ich habe das Gefühl, dass Du es nicht begriffen hast, nicht begreifst und es nie begreifen wirst. Schade um den Schaden, den Du anrichtest. So wie die Dickbäuche von Pro Tell, welche nur um ihr eigenes Wohl bedacht sind.
  20. Da zählte jede Waffe. Aber Leute, echt mal. 10 Waffen aus einer Sammelrichtung: "Schweizer Waffen" ist eine Sammelrichtung. Ein paar SIG, ein paar Langgewehre und Karabiner. Das kriegt man doch hin. Und dann kommt die neue Sammelrichtung "Vollautomaten aller Art" hinzu. Und nochmals daran denken: Die obigen Sammlerbedingungen (gemäss Dokument der Kapo TG) gelten "nur", wenn man einen "grosse" AB für Vollautomaten will. Alles Andere läuft unter "Schütze" oder unter "Sammler" ohne die genannten Bedingungen. Bemerkt überhaupt jemand, dass es auch Verbesserungen gibt? Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen brauchten bis anhin eine "grosse" AB für 150 Franken. Ab 15. August reicht eine "kleine" AB für 50 Franken und es können bis zu drei Waffen gleichzeitig erworben werden. Ist doch auch nicht schlecht, oder?
  21. Erstmals wird jetzt definiert, was man unter Sammler versteht. Wobei jenachdem in welchem Kanton man lebt, dies wohl mehr oder weniger streng ausgelegt werden wird, fürchte ich. Und genau diese Voraussetzungen (ausser 0 Jahre statt 5 Jahre und 20 statt 10 Waffen) musste man im Jahre 1990 im Kanton Basel-Stadt erfüllen, um den Sammlerstatus und somit eine AB zu erhalten. Damals waren die Waffengesetze noch kantonal geregelt. Sent from my iPad using Tapatalk
  22. Ach lass es. Es hat keinen Sinn.....
  23. Ich mag den Seehofer nicht. Und sowas wie "intelligent" trau ich dem gar nicht zu....
  24. Da ich immer noch unter dem Jetlag leide: https://www.blick.ch/news/ausland/attacke-mit-samurai-schwert-in-stuttgart-d-syrer-erstach-wilhelm-l-36-vor-seiner-tochter-11-id15447706.html Ach ja, Herr Seehofer, kam der auch via Schweiz? Typisch Politiker, mit Grenzkontrollen drohen um vor den eigenen Problemen abzulenken. Andere Politiker haben dazu Kriege begonnen.... Was bringen Grenzkontrollen? Objektiv gesehen: nichts Subjektiv gesehen: vermeintliche Sicherheit und Ablenkung von den wirklichen Problemen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.