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  1. Ausnahmen gabs immer, je nach Zeughäusler. Es gibt auch Stories, in welchen das Stgw unabgeändert dem Wehrmann in die Hand gedrückt wurde. Illegalerweise. Aaber ich habe in einem Vereinsprogramm von 1994 folgenden Passus gefunden: Wer bei der Entlassung aus der Dienstpflicht den Karabiner oder das Sturmgewehr als Eigentum behalten will, muss in den letzten drei Jahren das Obligatorische und das Feldschiessen je ein mal geschossen haben (Eintrag im Schiessbüchlein). Ist halt etwas mehr als 15 Jahre her. Und ein OP und ein FS in drei Jahren war auch keine Kunst. Doch, das FS schon. Zu bemerken ist, dass die "alten" Wehrmänner zu dieser Zeit noch "dienstpflichtig" waren, jedoch nicht "schiesspflichtig". Somit war das OP nicht mehr obligatorisch in den letzten Jahren.
  2. Und vor 15 Jahren wurden absolut gesehen, also so rein zahlenmässig, mehr Leute entlassen als heute. Darum auch die absolute Abnahme. Vor 15 Jahren fand die Entlassung mit 50 statt. Da hatte man mehr Interesse am Sportschiessen als mit 30. Und man hat "seine" Waffe auch länger gehabt. Wenn ich mich richtig erinnere, musste man schon früher gewisse Schiessen absolvieren, um die Waffe zu behalten.
  3. Muss ich nun schon wieder in meiner Munitionskiste "Flobert und Platz aller Art" grübeln gehen?
  4. Und um die entstandene Verwirrung etwas zu lichten, hier von rechts nach links (alles KEIN Knall *g*): 4m20 6mm Flobert 9mm Flobert
  5. Aeh, sind auf Deinem Bild nicht 9mm Flobert Patronen? *lach* Wir habens heute beide nicht so mit den Bildern...
  6. Korrekt, da habe ich mich im Bild vertan. Sind ersetzt.
  7. Normale Waffenbesitzer verstehen unter "6mm Flobert" folgendes: Und abgesehen davon: die Idee mit dem günstigen Revolver dürfte günstiger sein, als eine Wechseltrommel. Und das dürfte dann auch länger halten.
  8. Im Kanton Zürich soll es Gemeinden geben, die sich bei WES besonders gerne etwas mehr Zeit lassen. Böse Zungen behaupten, dass es dabei um politische Gesinnungen von Gemeindeangestellten geht. Persönlich empfinde ich die Bearbeitung über die Gemeinde als administrativen Overkill. Soll das doch zukünftig via die beiden zentralen Waffenbüros (Stadt und Kanton) geschehen! Dort ist auch die notwendige Kompetenz vorhanden. Im Aargau, wo ich wohne, bin ich mit dem zentralen Service sehr zufrieden. Ebenfalls war ich das in Basel-Stadt.
  9. Und denen, die keinen Zynismus verstehen, denn das sind die, die nicht zu Ende lesen und dabei nicht denken. Ich werde meine Posts zukünftig etwas einfacher fassen. Einfache Sprache verwenden. Und keine Ironie und keine Zynik einfliessen lassen. So dass mich alle verstehen.
  10. Da geh ich mit Dir einig. Wegen denen und den von mir erwähnten...
  11. Lies doch bitte zu Ende. Letzter Satz in meinem Post. Genau wegen Menschen, welche voreilig Dinge rausposaunen, steht unsere Freiheit auf dem Spiel. Lesen, denken, abwarten und dann schreiben. So sollte das sein.
  12. Ich lese in Artikel 13e und 13f dieses Dokuments (https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vorentw-d.pdf) nichts dergleichen. Und Du darfst auch "nur" Mitglied eines Schiessvereins sein. Es steht ausdrücklich "eines" Schiessvereins. Kein Zusammenhang zur Waffenart, kein Zusammenhang zur Bewilligung. Nichts. Also: ich bin Mitglied eines 300m Vereins: erfüllt. Jetzt lese ich gerade noch in folgendem Dokument (https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vn-ber-d.pdf), dass meine obige Interpretation völlig korrekt ist. Es wird explizit erwähnt "pro Person" nicht "pro Waffe". Aber Sorry Jungs. Das schaffen wird doch, oder? Fünf mal Feldschiessen? Fünf Mal OP? Kriegst den Stempel in das Schiessbüchlein/den Leistungsausweis und gut ist. Nur: Das macht das ganze Gesetz trotzdem nicht besser und sinnvoller....
  13. Also meines Wissens muss nachgewiesen werden, dass man innert fünf Jahren fünfmal geschossen hat. Es steht nicht drin: - mit welcher Waffe - pro Waffe - mit jeder Waffe - etc. Also nimmst Du Dein Stgw 90 und gehst fünf mal in fünf Jahren schiessen. Am besten etwas über die fünf Jahre verteilt. Die neuen Obersturmbannführer der Vereine (oder sind es nun Blockwarte) müssen Dir das dann bestätigen und sind so zum langen Arm der EU mutiert. Und falls Du das nicht willst, lässt Du Dich als Sammler eintragen. Nett ist auch die Formulierung, dass eine halbautomatische Handfeuerwaffe (nicht eine aus einem VA geänderte HA Waffe!) nur dann pöse, pöse ist, wenn ein Magazin (Sorry, eine Ladevorrichtung) mit mehr als 10 Schuss gemeinsam aufbewahrt wird. Was ist das? Eingesetzt in der Waffe? Nahe bei der Waffe? Im selben Raum? Im selben Haushalt? Fragen über Fragen. Ich habe mir mal für die pösen und gemeinen Waffen Ladevorrichtungen mit 10 Schuss gekauft. Spinnen wir das weiter: ich habe mehrere Glocks. Und ich habe ein paar 33 Schuss Magazine dazu. Sind nun alle Glocks so pöse wie meine Glock 18? Oder kann ich glaubhaft machen, dass die 33er Mags nur zur Glock 18 gehören? Oder muss ich die Mags einfach in der Garage aufbewahren? Hm. Es wird spannend. Natürlich nur, falls das Referendum und/oder die Abstimmung scheitern.....
  14. Tja. Pro Tell. Haben die ihren Laden nun aufgeräumt? Sich die Bäuche, Taschen und Kassen gefüllt? Mit Denunziation gegen Leute vorzugehen, ob die nun in den eigenen Reihen oder in den Reihen gegenüber sind, passt zu meinem Bild. Und es zeugt vom Fingerspitzengefühl und der Intelligenz dieser Organisationen (bzw. Teilen davon). Die "Waffengegner" müssen gar nichts tun, falls das Referendum durchkommen sollte. Die "Waffenlobby", bzw. einige Exponenten daraus, wird/werden sich selbst zerfleischen und mit der eigenen Dummheit in den Fuss schiessen.....
  15. Ich glaube Du triffst es auf den Punkt: "dass der SSV das gut fände". Genau das. Es gibt Ausnahmeregeln für die Stgw 90 und Stgw 57 im Gesetz. Und es gibt dafür Diszipline. Alles andere (sprich z.B. AR15, etc.) ist dem SSV völlig egal. Das VBS wurstelt spätestens nicht mehr mit, wenn das OP weg fällt. Das wäre eigentlich sinnvoll. Schiessen auf 300m in der Armee? Das ist vorbei bzw. den "Scharfschützen" vorbehalten.
  16. Für einmal deckt sich meine Meinung mit @joker_ch: Meiner Meinung nach sind die SSV Typen nur auf ihre eigenen Vorteile bedacht. Grosse Töne klopfen, die Bäuche schwingen, überall die Nase rein halten und versuchen reinzuschwatzen etc. Das ganze Verbandsgedösel in der Schweiz (SSV, Kantonalverband, Unterverband) ist reiner administrativer Overkill. Wasserkopf. Aber es gibt ja keine Konkurrenz. Und ich gehe einig, dass es dem SSV gelegen kommt, wenn das Referendum nicht zustande kommt bzw. an der Urne abgelehnt wird. Gaaaanz viele neue Mitglieder werden kommen und die Bäuche des SSV Vorstands füllen. Und der Vorstand der Verbände kriegt den Gott-Status: sie dürfen dann entscheiden, wer eine Waffe kriegt und wer nicht. Das passt in mein persönliches Bild, welches ich vom SSV habe. Das ist meine ganz persönliche Meinung und sicher nicht objektiv. Doch als Vorstandsmitglied zweier SSV-Vereine (einmal seit 27 Jahren, einmal seit 6 Jahren) und Mitglied in einem weiteren SSV Verein habe ich meine Erfahrungen gesammelt.....
  17. Und ganz klar, dass fast jeder, der eine Waffe beantragt, diese auch kriegt. Die Voraussetzungen dafür sind klar (Strafregisterauszug etc.). Personen, welche keinen reinen Strafregisterauszug vorweisen können, werden sich hüten, eine Waffe zu beantragen. Diese besorgen sich dann halt eine illegale Waffe.
  18. Leider stürzte das Stgw 95 aber immer ab. Entweder leerte es plötzlich von alleine das ganze Magazin oder es schoss einfach nicht mehr. Man musste es dann zuerst runter und wieder hoch fahren. Problematisch war auch das Geräusch, wenn der Sicherungshebel auf "Start" gestellt wurde ("Tadaaaaaaa"). Es verriet dem BöFei sogleich die eigene Position.
  19. Ja, leider. Ich bin am Boden zerstört!
  20. Auch im Tagesanzeiger, der selbe Artikel. Auf der Titelseite im Text wird vom "Sturmgewehr 95" gesprochen, was die journalistische Qualität auf eigenartige Weise unterstreicht.....
  21. http://waffen-welt.de/forum/allgemeines/ich-bin-neu-hier/317822-erfahrungen-mit-frankonia Du Armer. Du kriegst mein volles Mitleid. Kaufst was unbesehen, beschwerst Dich in einem Forum und alle stellen sich gegen Dich. Also blitzschnell (für einen Rentner) in ein anderes Forum watscheln und versuchen, dort mehr Mitleid zu kassieren.
  22. Erstaunlich klare Worte des SSV. Und relativ gut formuliert.
  23. Sowas? Der Magnet hält eine durchgeladene MP5 problemlos..... https://swisswaffen.com/bilder/pistole-75-sig-p220/a3vk7ygeiar5.jpg https://swisswaffen.com/bilder/pistole-75-sig-p220/a797a9wvxiyh.jpg
  24. Ach Joker, wieder mal alles verdrehen und, obwohl Du nichts verstanden hast, auf die Menschen losgehen. Und das als Moderator..... Lies den Artikel nochmal. Stopp bei den Stellen "Suizid war nicht geplant – es passierte einfach" und "Es war eine unbewusste Aktion". Gut. Ich habe nicht geschrieben, dass er keine Vorgeschichte hat. Mit dem Menschenrecht gebe ich Dir recht. Aber trotzdem: es ist geschmacklos, damit die Werbetrommel zu rühren. Also pöbelt etwas rum, lässt Euch auf das selbe Niveau wie die "Waffengegner". Am besten noch das Recht auf Waffentragen lauthals einfordern. Es ist der richtige Zeitpunkt dafür. So kommen die "Waffenfreunde" ganz bestimmt zum Ziel. Viel Glück wünsche ich dabei! Ich bin auch aus diesem Thread raus. Schaufelt mit Pro Tell und den Stammtisch-Argumenten Euer Grab selbst. Etwa so tief, wie das Niveau.....
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