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Swisswaffen

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  1. Dann sollte man/frau an sich selber arbeiten und nicht andere traktieren.....
  2. He, einer meiner besten Jugendfreunde ist gestorben. Soll ich jetzt als "Strafe" eine P75 rituell opfern?
  3. Ihr Vater hat sich mit einer Armeewaffe das Leben genommen, als sie 11 Jahre alt war. Ja, das finde ich traurig (ehrlich). Auch ein Kollege von mir hat sich mit der Armeewaffe das Leben genommen (SIG P220 bzw. P75). Aber stellen wir uns doch mal diese Fragen: - Hätte er sich nicht umgebracht, wenn er keine (Armee-)Waffe zur Hand gehabt hätte? - Warum wollte er sich umbringen? - Was hätte man gegen den Selbstmord unternehmen können? (Bemerke: gegen Selbstmord, nicht gegen mögliche Tatmittel) - Wäre die Eisenbahn böse, wenn er sich unter den Zug geworfen hätte? Wäre dann der Lokführer Opfer oder Täter? - Wäre der Apotheker böse, wenn der Selbstmord mittels Tabletten erfolgt wäre? - Wie steht es mit Selbstmord durch erhängen? Schuld beim Seil, beim Stuhl oder beim Balken? - Wie ist es mit Sturz von einem hohen Gebäude? Schuld beim Architekten, beim Gebäude oder bei den Bodenplatten? Seien wir mal ganz ehrlich: wenn sich jemand umbringen will, dann wird er es tun. Der Selbstmord mittels Feuerwaffe ist eine relativ humane Art und Weise (Tabletten wären noch humaner). Es werden keine bzw. nur geringe Kollateralschäden verursacht und es werden keine unschuldigen Personen einbezogen (z.B. Lokführer).
  4. Eine fundamentalistische Waffengegnerin.... Könnte man fast als "Extremistin" in solchen Belangen bezeichnen....
  5. Eben, scheint mir völlig verhältnismässig und angebracht.
  6. Er ist nicht als LWB eingetragen und da liegt eine Waffe, welche nicht als "Spielzeug" identifizierbar ist. Wäre der "Revolver" rot oder blau (wie die Pillen des Politikers *g*), dann wäre eine HD nicht gerechtfertigt.
  7. Meiner Meinung nach handeln die Behörden absolut korrekt. Es besteht der begründete Verdacht auf Verstoss gegen das Waffengesetz. Und der Politiker ist so doof, das Bild vor dem Posten nicht richtig zu prüfen. Abgesehen davon sollte er mal seinen Kindern und deren Freunde beibringen, was es bedeutet, Ordnung zu halten. Was ich als unter jeder Sau erachte, ist die Reaktion des Politikers von wegen "politischer Verfolgung" und so. Hat er am Morgen die rote statt die blaue Pille erwischt? Soll er doch das Waffengesetz ändern!
  8. Ja, musst sie in den Tresor packen und nicht mehr geladen unter dem Kopfkissen liegen lassen *g*
  9. Funktioniert leider nicht. Ich wollte meinem Sohn eine Lampe für Picatinny-Schiene unter die Nerf machen, aber die Nerf-Schienen sind etwas schmaler als die Picatinny-Schienen (nur zur Info: Lampen für die Montage an Waffen sind in der Schweiz erlaubt *g*). Ebenfalls ist die Schiene auf der Nerf kleiner (da wollten wir ein Rotpunkt-Zielgerät drauf tun). Jetzt muss er halt ohne....
  10. Nene, die haben Direktzugriff....
  11. Immerhin gab es dort ein paar vernünftige Menschen, welche die Meinungs- und Literaturfreiheit zu schätzen wussten.
  12. Es ist heute nahezu unmöglich, eine solche Waffe in die Schweiz einzuführen. Aus diesem Grund sind die verbleibenden Glock 18 sehr gesucht. Die Preise haben mich auch erstaunt, ebenfalls habe ich einige Angebote erhalten. Aber: ich habe noch nie eine Waffe verkauft und ich werde auch nie eine Waffe aus meiner Sammlung verkaufen. So ist das. *g* Und ich könnte mich noch heute in den Sack beissen, dass ich in den 90er Jahren die Beretta 93R und das US M60 (direkt aus Vietnam) nicht gekauft habe.
  13. Und mir gab mein Vater als ich 13 war die Bücher von Major von Dach und riet mir, diese genau zu lesen, besonders das Buch "Der totale Widerstand". Andere Länder, andere Sitten....
  14. In Deutschland ja, leider! Ich sehe das als ernstzunehmende Gesetzeslücke (und das meine ich nun nicht ironisch). Das Gesetz sollte, wie in der Schweiz, alle "speziell konstruierten Teile für vollautomatische Waffe" unter die notwendige Bewilligungspflicht (wie die funktionsfähige Waffe selber) stellen.
  15. BTW: In der Schweiz wäre der Erwerb und/oder die Einfuhr und/oder der Besitz dieses Feuerwahl-Teils ohne entsprechende Ausnahmebewilligung verboten.
  16. Dann lieber gleich legal; die Glock 18 habe ich seit den frühen 90er Jahren legal in Besitz.... https://swisswaffen.com/?W=GL18G2
  17. Ich würde nochmals das Selbe posten, inklusive der beiden *grins* *grins* am Schluss.....
  18. Hochziehen und dann ausspucken. Sind schon Sommerferien?
  19. Nochmals: bei Gütergemeinschaft MUSS, wie bereits geschrieben, ein Ehevertrag aufgesetzt werden. Darin schreibt man/frau dann, dass sämtliche Waffe im Eigenvermögen des jeweiligen (berechtigten) Ehepartners bleiben. Wer das nicht regelt ist selber schuld. Ansonsten gibts Du der Ex einfach den LED Fernseher sowie die Kaffeemaschine und behältst im Gegenzug die beiden Glocks. Wir machen hier ein Problem, welches eigentlich gar keines ist.....
  20. 59 Punkte mit dem 2002 gekauften PE90. Tja.
  21. Gesetze werden NICHT vom FEDPOL erlassen. Das FEDPOL wendet diese "nur" an. Abgesehen davon kaufe ich lieber den "Real-Deal" für ca. CHF 500.- + CHF 150.- für die Ausnahmebewilligung. Beim Lesen des Inseratetextes musste ich laut lachen: " (...) komplett mit dem seltenen Trommelmagazin (...)". Seltenes Trommelmagazin? In welcher Welt leben die? Solch ein Ding krieg ich für knapp 25 Euronen (was am oberen Preisspektrum liegt) an jeder Ecke: http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/130243
  22. Lies nochmals meinen Post: in einen Schrank, zu dem nur Du die Schlüssel hast. Schreib den Schrank an mit: "Eigentum von Terex". Das reicht. Bei Gütergemeinschaft muss ein Ehevertrag aufgesetzt werden. Darin kannst Du dann Deine Waffengeschichte regeln. Siehe: https://www.ch.ch/de/guterstand/ Für weitere Fragen wendest Du Dich an die Zentralstelle Waffen beim FEDPOL.
  23. Sicherlich kann mein einzelne dieser Dinger so hochtunen, dass sie auch auf 300m präzise sind..... "einzelne" und "hochtunen" wären da die Stichworte.
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