

P22
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Dann lege doch Widerspruch ein und begründe ihn entsprechend. Dann wird dir gesagt wie es sich zusammensetzt und weshalb die Stunde gerechtfertigt sein soll. Ggf. senken sie daraufhin die konkrete Festsetzung dir gegenüber herab. Nur der Versuch macht klug - außer moralischen Beistand kann dir hier sonst niemand weiterhelfen
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Schau dir in dem Gebührenverzeichnis an, für welche Tätigkeit die Gebühr anfallen soll und vergleiche es mit deinem Fall. Zur Not fristwahrend Widerspruch einlegen.
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Die nächste Welle rollt- nu gehts an die Salut und Dekos....
P22 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ich habe kein Problem mit Diskussionen auf WO. Von dir habe ich in dem Zusammenhang (Thema "Lobby/Engagement") hingegen immer nur negatives für jegliches Engagement gelesen - eigene Vorschläge kamen seit meiner Mitgliedszeit von deiner Seite nicht oder sie waren gut versteckt. Das ist kein Angriff gegen dich, sondern eine persönliche Feststellung in diesem Themenbereich. In anderen Bereichen schätze ich deine fachliche Bereicherung -
Die nächste Welle rollt- nu gehts an die Salut und Dekos....
P22 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Na als alter Dauernörgler gegen jedwede Pro-LWB Aktion in jeder Form auf WO sollte da schon etwas von deiner Seite kommen. Was war denn dein fataler Vorschlag? So abwegig oder die Forengemeinde so ungläubig und/oder nicht willfährig? -
Thema gibt's schon :
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Wir sind aber im IPSC-Unterforum
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Sie hat einen eigenen Vorschlag eingebracht?
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Es gab zwei Entwürfe, einmal von der FDP und einmal von der AfD. Zielrichtung gleich, Formulierung unterschiedlich. Dass ein solcher Vorschlag von der AfD keine Mehrheit findet ist (leider)klar. Das hat mit der FDP aber eher weniger zu tun, da sie selbstverständlich ihren eigenen Antrag für besser halten und nur diesen unterstützen. Hat nichts mit umfallen oder dergleichen zu tun, auch nichts mit der Thematik WaffenR. Entwürfe können von der Homepage des Landtags von BW eingesehen werden.
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Nein, Waffenrecht ist Bundesrecht.
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Du hast mitbekommen, dass der Sachverhalt in Österreich spielt?
- 10 Antworten
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- steyr pieper
- norinco jw-15
- (und 2 weitere)
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Ein Widerspruch wird erst durch den Blick in die Gesetzesbegründung offenbar. Sinngemäß: Sollte man sich mehrmals grundlos einer solchen freiwilligen Kontrolle entziehen, spricht das für eine mögliche Unzuverlässigkeit und öffnet die Tür zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.
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Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
P22 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Oder einfach überlegen, wie sicher die Konstruktion im Vergleich zu einem Briefkastenschloss ist und im Ergebnis ohne viel Aufwand einfach so machen...... -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
P22 antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Fördermitglied. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
P22 antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Bei mir klappte es gleich Juristen sind dort an Bord und laut der Reportage mit Fritz & Co. verfügt dieser Kreis doch über gute Kontakte in die Ministerien. Logisch ist es aus Sicht eines Verbandes leichter, etwas vorhandenes zu zerreden (= Gesetzesentwurf vom Ministerium), als selbst Überlegungen anzustellen und als sinnvolle Regelung zu präsentieren und zu verteidigen. Mit einem eigenen Entwurf zur rechten Zeit käme man aber auch dem Erfindungsreichtum der Ministerialbeamten entgegen. Diese müssten sich nichts eigenes ausdenken und könnten sich mit liberaleren Regelungen vll besser anfreunden, als wenn die Verbände die eigene Idee eines Beamten schlecht reden und dieser unbedingt an seiner Regelung/Formulierung festhalten möchte. -
GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
P22 antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
Die Frage die hier aufgeworfen wird ist doch generell so: Alle Verbände reagieren bisher nur. Keiner agiert und bringt eigene Entwürfe ins Gespräch - sei es DSB, DJV und alle anderen. Das sollte man in der Zukunft ändern - egal wer es in Angriff nimmt. Vom Selbstverständnis des FWR wäre es - nach meinem empfinden - eigentlich deren Aufgabe, so einen Vorentwurf zu erarbeiten. -
Aus der strafrechtlichen Verurteilung ergibt sich aber kein privatrechtlicher Vollstreckungstitel. Die Verurteilung lässt auch eine mögliche Privatinsolvenz unberührt. Es hilft nur ein entsprechender Titel mit dem besagten Inhalt. Dieser kann auch im Adhäsionsverfahren erwirkt werden.
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Dann muss der Titel (im Tenor) aber ausdrücklich die Feststellung enthalten, dass die Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammt. Das geht nur mit einem Titel aus einer erfolgreichen Klage, nicht mit einem Mahnbescheid.
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Trotz allgemeiner Auskunftspflicht in Abgabensachen sollte man seinen Rat nicht beim Finanzamt, sondern beim Steuerberater des geringsten misstrauens einholen.
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VHS-Kurs "Selbständig leicht gemacht"?
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Eigentlich schon. Gesetzesquellen wurden ja bereits benannt, einfach mal nachlesen. Sag niemals nie, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem gewissenhaften Wiederlader gering.
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Ähm warum genau? Und im Falle eines Falles sollte man - egal ob mit waffen- oder sprengstoffrechtlichen Bezug - immer schweigen und fachlichen Rat einholen.
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§ 27 Abs. 1a SprengG
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Es besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Rücknahme dieser Nebenbestimmung. Sollte man aber als Laie nicht allein angehen. Wem allerdings schon mögliche Kosten für ein Verwaltungsverfahren zu hoch sind, wird die Einschaltung eines Anwalts scheuen. Ja, aber auch der muss einen Fehler finden. Wer gewissenhaft lädt, minimiert sein Risiko. Wer natürlich nur für sich lädt, minimiert das Risiko noch stärker (wenn der Standnachbar trotzdem etwas abbekommt, wenn man selbst mit eigener Munition lädt, stellt sich ebenso die Haftungsfrage)
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Ein Geschädigter kann den Wiederlader zur Zahlung auffordern - ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisbar einen Fehler gemacht hat. Wenn der Geschädigte hierzu einen Gutachter für mehrere 1000 Euro einschalten möchte, könnte man einen Fehler vielleicht nachweisen, sofern den tatsächlich ein solcher vorliegen sollte. Echt? Ich dachte, die Behörde muss evtl. Einschränkungen begründen