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Homi

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  1. Letztes Jahr haben sie bei meinem Bekannten (WBK Inhaber) das Haus auf den Kopf und dabei 20 (legale) Waffen (15 davon <F> Luftgewehre) sichergestellt. Grund für den Durchsuchungsbeschluss: Verdacht Verstoß WaffG. -> Er hatte vor 8 Jahren online zwei Exportfedern für ein Luftgewehr bestellt, und inzwischen längst vergessen. Exportfedern waren und sind noch immer legal erwerb- und besitzbar. Diese beiden Federn wurden während der Durchsuchung übrigens originalverpackt gefunden, was die "Kontrolletis" aber nicht davon abhielt alle im Haus befindlichen Waffen sicher zu stellen (obwohl davon im DB nichts zu finden war). Ein gutes halbes jahr später bekam er alle Waffen unbeanstandet zurück. Der Kommissar, welcher die Durchsuchung leitete meinte übrigens, dass er im Umkreis noch 7 weitere Durchsuchungen wegen Exportfederbestellungen durchführen wird. Ihr seht, unser Rechtsstaat geht mit aller Härte gegen uns Schurken vor.
  2. Wie sagte mein vor 10 Jahren leider verstorbene Freund immer: Wir müssen dankbar sein für jede Beschränkung die unsere Sicherheit erhöht
  3. Ich finde es daneben einen solchen Thread überhaupt zu starten. Und befremdlich, wie doch ein Großteil der User auf diesen Zug aufspringt. Was denkt ihr, welche Erkenntnisse werden unsere Gegner aus den zahlreichen Antworten ziehen?
  4. Überzeugendes Ergebnis in Thüringen zeichnet sich ab. Offensichtlich ist nicht nur bei den LWB das Fass nun voll, auch Greta konnte die Ostdeutschen nicht blenden. Respekt vor den Thüringer Wählern 👍
  5. Ich gehe davon aus, dass viele zusätzliche Stellen geschaffen werden und der ehebliche Mehraufwand für wiederkehrende Bedürfnisprüfungen usw. schlicht dem "Verursacher" auferlegt werden.
  6. @erstezw: Sehe ich genauso. Die etablierten Parteien hätten ohne jegliche Schwierigkeiten alle Möglichkeiten, sich für LWB wählbar darzustellen. Offensichtlich wollen sie das nicht und haben es (noch) nicht nötig, also wird sich anders orientiert.
  7. Ich weiß nicht, was ich dir an Alternativen bieten soll und kann. Meiner Ansicht nach fehlt es dir schon an der notwendigen Grundeinstellung um dich, deine Familie und dein Eigentum effizient verteidigen zu können. Wenn die Einstellung passt und der Wille vorhanden ist, ergeben sich für jeden Möglichkeiten, welche natürlich oft auch mit Einsatz und Aufwand verbunden sind. Wenn sich für dich das alles zu abstrakt anhört, hier ein paar greifbare Stichwörter: Fitnessstudio/Kampfsport/Hundesport Ich bin jetzt damit aber aus diesem Thread raus.
  8. Ist nicht gerade nett, dass du mir eine Tötung des Diebes unterschieben willst. Ich hatte lediglich geschrieben, dass ich nicht bereit bin auf mein Eigentum zu verzichten und dem Einbrecher die Flucht zu ermöglichen. Die Eskalationsstufe bestimmt hier das Gegenüber. Ich hege keine Mordgelüste, auch habe ich neben den potentiell tödlichen Waffen einiges andere was überzeugen kann in petto.
  9. Konfrontationen sind einfach notwendig, um Recht durchzusetzen und zu erhalten. Deine Einstellung und Verhalten führt dazu, dass die Hemmschwelle der Straftäter immer weiter sinkt, führt dazu, dass Politik und Rechtsprechung den rechtschaffenen Bürger in seiner Position als Opfer weiter manifestieren. Mit deiner Einstellung wird der begonnene Umbauprozess in der Gesellschaft deutlich an Geschwindigkeit zulegen.
  10. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Für mein Eigentum habe ich hart gearbeitet, und ich bin nicht bereit es mir widerstandslos wegnehmen zu lassen. Weiterhin wurden mir noch Werte vermittelt, welche heute offensichtlich nicht mehr relevant sind.
  11. @Sachbearbeiter: Ich denke du erfasst die Situation nicht richtig, Bautz hat den Zusammenhang erkannt. § 20 Abs. 3 Satz 1 WaffG trifft schlicht und einfach nicht zu. Wenn dieser obligatorisch wäre, bräuchte es ja den Satz 3 gar nicht, im speziellen die Wörter "eines" und "einer" in diesem.
  12. §20 Abs. 2 WaffG: -> keine weiteren Voraussetzungen außer zuverlässig und persönlich geeignet für (blockiertes) erben. §20 Abs.3 Satz 2: -> keine Sicherung nötig, wenn bereits Waffenbesitzer aufgrund eines anderen Bedürfnisses, somit auch keine (zu den Erbwaffen passende) Sachkunde erforderlich. In dieser Konstellation gibt es natürlich kein Munitionserwerb.
  13. Mühli, ich denke du erfasst nicht im Ansatz, was da auf euch zurollt. Ihr habt ohne Not elementare Rechte der Europäischen Generaldiktatur geopfert. "Schwein gehabt" ist eine sehr kurzsichtige Beurteilung der Problematik. Im Gegensatz zur unserer, ist eurere Salami zwar noch recht lang, am Ende (und das sehe ich leider in nicht allzu langer Kuhzunft), werden wir aber alle das gleiche "Nichts" in der Hand halten.
  14. Nun ja, das ist nun anfangs lediglich 8% des von den Deutschen geforderten Schiesspensums. Beileid zum Einstieg in diesen Schwachsinn. Ich werde mich nicht wundern, wenn das in den nächsten Jahren auf 24/Jahr hamonisiert würde
  15. Nein. Die Blockierpflicht entfällt ohne Bedürfnis, wenn der Vermächtnisnehmer bereits Inhaber einer WBK aufgrund irdendeines (beliebigen) Bedürfnisses ist. Extrembeispiel: WBK für Signalpistole weil Bootsführerschein und Bootsbesitzer.
  16. Homi

    WBK abgelehnt..

    ..und genau das sollte ja nach der grandiosen Silvesternacht von Köln grundlegend anders werden.... lies sich nur nicht lange durchhalten ?
  17. Anschlag in Neuseeland Wie lange wird es wohl dauern, bis auch dieser Anschlag am anderen Ende der Welt als Rechtfertigung für den Referentenquatsch missbraucht wird? Es ist zum Mäuse melken.
  18. Hallo allerseits, stellt es ein Problem dar ("vom Bedürfnis umfasster Zweck" usw.), wenn man als Jäger und Sportschütze eine auf Jagdschein erworbene SL-Flinte/Büchse im Schießsport, z.B. mit 10 Schuss im Magazin auf Wettkämpfen einsetzt? Ich denke ja mal nicht, würde mich aber auch nicht überraschen....
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