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Homi

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  1. @sealord37 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf Alkohol im Zusammenhang mit der Schussabgabe. Die "geringste Menge" waren übrigens komfortable 0,78 Promille, dafür brauchen nicht wenige Waidmänner 4 Bier und mehr. Aber wie schon geschrieben, fliegt weiter in eurer Gutmenschenblase.
  2. Ich bin von diesem fachlich fundierten, und mit eindeutigen Quellen belegtem, Beitrag begeistert. Oder ironiefrei: Weder das Erste, noch das Zweite (sofern es aktenkundig würde) ist korrekt.
  3. Ich wurde bereits mehrfach nicht angehalten, vermutlich nur weil LWB. Habe diverse Youngtimer, die Modelle werden gerne auch von typischem "Klientel" genutzt. So kommt es ab und an vor, dass mir bis in die letzte Sackgasse oder bis vor die Zapfsäule nachgefahren wird, auf eine Kontrolle dann (vermutl. nach Halterabfrage) aber verzichtet wird. Nach Waffen wurde ich nie (auch nicht in Lodenkluft) gefragt.
  4. Das Bedürfnis hat der Besitzer, nicht die Waffe. Und manche Besitzer haben eben zwei oder mehr davon. Außerdem sollte man mit dem Fürsten nicht mehr als notwendig reden, sonst geht man irr.
  5. Durchsuchungsbefugnis umfasst je nach Landespolizeigesetz auch sämtliche Hauptverkehrswege, auch mitten in Deutschland.
  6. Das "Jägerprivileg" (ich lach mich tot) ist eine Sonderkrücke, die nicht nötig wäre, hätte man bei den ganzen Änderungen die Kirche im Dorf gelassen. Was soll der Quatsch mit "Nicht zugriffsbereit" führen überhaupt? Denkt der Gesetzgeber, die Sportschützen nutzen jede Möglichkeit mit Ihren Waffen andere Leute einzuschüchtern oder auf diese zu schießen, und ein möglichst kompliziertes Verpacken hält sie dann davon ab? Warum überlässt man dem Jäger nicht, wann und wo er lädt, so wie das vor 20 Jahren noch der Fall war? Oder wie würde sich die Öffentliche Sicherheit verschlechtern, wenn wie ganz früher JS=WS gelten würde? Jedem LWB ist doch klar, dass wenn etwas schief geht, der "Spaß" sicher vorbei ist. Somit wird auch jeder der dauerhaft dem Sport/der Jagd nachgehen möchte aus eigenem Interesse darauf achten, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Und wenn es Einzelfälle gibt, dann sind die schnell raus. So könnten sehr schnell "Entkriminalisierungen" und Entlastungen von Verwaltung und Justitz erfolgen, aber das scheint ja aus Ideologischen Gründen nicht gewünscht.
  7. Wie fühlt man sich eigentlich so als perfekter Mensch und Untertan?
  8. Behaupten, dass durch Ihre Poiltik zumindest unzählige "Schwere Verläufe" verhindert wurden.
  9. Es ist in der Tat armselig, was der Vorsitzende des "ÖJV" von sich gibt. Das hat schon was von "Wir schießen keine Baretta" ;-) Viele unsinnige Einschränkungen im WaffG sind das direkte Ergebnis von Anlassgesetzgebung und treffen in erster Linie Sportschützen, da die Täter so gut wie immer die Möglichkeiten des Sportschießens zur Bewaffnung nutzten. Sollte diese Möglichkeit entfallen, werden selbstverständlich andere Möglichkeiten gesucht und gefunden, um das Vorhaben umsetzen zu können. Dann wird auch der "ÖJV" dumm aus der Wäsche schauen. Man muss einfach in der Lage sein zu akzeptieren, dass eine freiheitliche Gesellschaft keine Risiken ausschließen kann, und an dieser Einsicht fehlt es leider den meisten Politikern, gut, auch den meisten Bürgern.
  10. Weils auch hier anzahlmäßig langsam eng wird, je nach Bundesland und Behörde. Und wenn die erstmal anfangen mit wilden Konstruktionen eine LW Eintragung zu versagen und das jagdliche Bedürfnis zu hinterfragen, stehen sie sicher nicht auf eine nachträgliche "Umschreibung" auf gelb.
  11. Hey halt dich fest.... heisst das 🙂
  12. Verhinderung der Delegitimierung des Staates. (Wer zugekifft ist, geht nicht demonstrieren) 😁
  13. Und: zeigt, dass sie wenig bis keine Ahnung vom Recht (Sportordnungen, Bungdesjagdgesetz, Magazingrößen) usw. hat, dafür aber Einstellung 😉
  14. Und ganz wichtig: Der böse LWB darf natürlich immer nur Zugang zu einem der beiden Schränke haben, der andere Schlüssel muss aufs Amt 🧐
  15. Ähnliche Denke : "Sobald eine Impfpflicht gilt, lassen sich dann alle freiwillig impfen" 😉
  16. Wäre bei uns natürlich eine Diffamierung von Minderheiten... genauso wie ein Verbot des Messertragens reduziert auf bestimmte Nationalitäten. Gut, ob wir ein Problem mit Messerstechern haben, kann nach Auswertung der Kriminalstatistik ja frühestens in mehreren Jahrzehnten festgestellt werden 😉
  17. Ja, wenn man sich anstrengt, kann man in jedem Schwachsinn einen Sinn finden.
  18. Du vergisst, dass dann zukünftig für 7,5J Luft-LW eine gelbe WBK erforderlich wird, für 7,5J KW grün mit Voreintrag, und Armbrust sowie Pfeil- und Bogen nur noch mit BKA Ausnahmegenehmigung besessen werden dürfen (weil sich zeigte, dass Reichsopis damit den Umsturz planten). Sportlichen Wettkampf damit leider unmöglich wird. Also auch in Zukunft genug Arbeit und Gebühreneinnahmepotential.
  19. Warum hat er wohl die Formulierung "generell" gewählt? ..Wo war nochmal das Bild mit dem trapsenden Vogel?
  20. Selten größeren Schwachsinn gelesen. Nennt sich Sporthundausbildung nach einheitlicher, internationer Prüfungsordnung (IPO), bestehend aus Fährtenarbeit, Schutzdienst & Gehorsam, dazu gehört nunmal auch Schussfestigkeit.
  21. Die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme der Verwaltung und hat mit OWiG nichts zu tun.
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