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Homi

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Alle Inhalte von Homi

  1. Jetzt würde ich mich deutlich sicherer fühlen, würde ich beabsichtigen die Bar feindlich zu übernehmen
  2. Er hat ja angeblich unter Zeugen ausgepackt
  3. Da magst du, insgesamt gesehen, Recht haben, der einzelne Schütze aber dürfte das ganz anders sehen.....
  4. Zum Thema HD und Verhältnismäßigkeit: (In der Nachbarschaft erlebt) HD weil er Jahre zuvor eine LG-"Exportfeder " (Erwerb/Besitz frei) bestellt hatte. Obwohl er diese noch originalverpackt vorzeigen konnte nahmen die Jungs alle seine LG (er hatte nichts anderes) zur Überprüfung mit. Ein halbes Jahr später bekam er alle ohne Beanstandung zurück. Im Plausch mit den Durchsuchenden erfahren, dass diese alle Besteller "abarbeiten".
  5. Mit entscheidend über Wohnsitze könnten auch steuerrechtliche Umstände sein, also auch darüber rechtzeitig informieren.
  6. Homi

    Waffenkontrolle

    Für den Ausführenden ist das gegenseitige Einvernehmen besser. Er hat weniger Aufwand, keinen Zeitdruck und muss sich für unverhältnismäßige/unrechtmäßige Maßnahmen eher nicht rechtfertigen. Der Untertan verschlechtert seine Position allerdings.
  7. Homi

    Waffenkontrolle

    Täusche dich da mal nicht. Auch das Verhältnis Verkehrs/Haushaltsunfälle ist anders als viele denken. Zu deiner Frage wen ich denn zur Verantwortung ziehen möchte, wenn nach Einbruch/Diebstahl die Nummer der Waffe professionell entfernt wurde? Idealerweise denjenigen, der mit der Waffe straffällig wurde, der rechtmäßige Besitzer ist nach derzeitiger Rechtslage eh schon dran, gehst du jetzt davon aus, dass er das Abhandenkommen nicht anzeigt? Was soll ein solch hochtheoretischer Schwachsinn?
  8. Homi

    Waffenkontrolle

    Meine erste WBK wurde vor diesem hahnebüchenen Schwachsinn ausgestellt, und ich muß damit nicht einverstanden sein. Wie viele Vorfälle gab es denn aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verwahrung? Typisch Deutsche Anlassgesetzgebung mit viel Aufwand, welcher nun vollumfänglich den LWB auferlegt wird völlig ohne praktischen Nutzen. Eine StGB Änderung, welche den "Falschverwahrer" bei Missbrauch direkt mit ins Boot nimmt, wäre mindestens so effektiv und ohne permanentem Aufwand. Eigentlich hätte man aber besser komplett auf Anlassgesetzgebung verzichtet.
  9. @TTG Ich mag Menschen wie dich überhaupt gar nicht. Woran kann das nur liegen?
  10. Nein, früher gab es die Überprüfung zum Erteilen der Erlaubnisse, und nur bei begründeten Verdachtsfällen überhaupt Nachprüfungen. Dann kam die einmalige obligatorische Prüfung nach drei Jahren, danach brachen dann die Dämme und jede Behörde prüfte wie sie wollte.
  11. Interessiert das hier Jemanden? Stolz darauf? Willst du jetzt dafür gefeiert werden? Und was genau ist heute besser als vor 40 Jahren? Leben die Menschen heute in größerer Sicherheit weil Gutmenschen Schützen ihre Verhaltensweisen aufzwängen?
  12. Das deckt sich noch mit dem 2014er BVG Urteil Das ist der Blödsinn, von dem ich immer warne. Hat weder mit dem BVG-Urteil, noch mit dem verlinkten Fall zu tun. Einfach "Überschießender Gehorsam".
  13. Jetzt freut euch doch, daß Adrian Monk auch LWB werden möchte.
  14. Ja nach Verband werden "Fremdtermine" akzeptiert und Bescheinigungen darüber ausgestellt. Beim BDMP müssen, glaube ich, mindestens 6 der 12 Pflichttermine im Schießbuch einen BDMP-Stempel aufweisen.
  15. Noch ja, aber bald wird der Digitale Euro mit Verfallsdatum (welches China gerade für seine digitale Währung eingeführt hat) sicherstellen, dass du in Zukunft sorgenfrei leben kannst.
  16. Der Jäger hatte deutlich mehr als zwei Rotwein und einen Schnaps intus. Die erste Messung nach der Jagd ergab 0,47mg/l, entspricht 0,94%o. Und getrunken hatte er ja vor der Jagd. Also war er schon lange voll im Abbauprozess. Um als Mann von einigermaßen normaler Statur bei normalem Trinkverhalten (also nicht auf EX hinunterkippen) auf weit über 1%o Blutalkohol zu kommen braucht es eher mehr als eine Flasche Rotwein. Um mal einen groben Anhalt zu bekommen kann man hier berechnen: Promille Rechner
  17. Noch mal kurz zu den Fakten: Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22.10.2014 entschieden "Macht ein Waffenbesitzer im alkoholisierten Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist" Ab wann ein "alkoholisierter Zustand" vorliegt ist nicht definiert, sicher aber nicht bei 0,1%o. Im konkreten Fall räumte der Jäger ein, vor der Jagd getrunken zu haben, und hatte dann nach der Jagd 0,39mg/l AAK, also noch stattliche 0,78%o im Blut. Auch ist mit "von seiner Schusswaffe Gebrauch machen" sicher nicht das Transportieren, also "nicht zugriffbereite Führen", sondern eine Schussabgabe gemeint. Aber verbreitet ruhig weiter die Mär von den 0,0%o beim Transport, früher oder später wird sich das dann genau so im Gesetz wiederfinden.
  18. Homi

    Kleiner Waffenschein

    Das stimmt. Aber woher weißt denn du das?
  19. Immer und immer wieder predige ich, dass weder die Kontaktaufnahme mit "Dem Fürsten" an sich, noch das unterwürfige Fragen nach Möglichkeiten in irgendwelcher Art und Weise positiv für den LWB ausgehen wird. Ich fühle mich wie Don Quijote.
  20. Ja, früher war ich auch so gutgläubig und optimistisch. Aber Optimismus ist nunmal nur ein Mangel an Informationen.
  21. Und warum nicht? Traust du dir selbst nicht? Es geht überhaupt nicht um "schnell dran zu sein", das ist doch Quatsch. Es geht ganz einfach darum, guten Gewissens, ohne unsinniges, aufwendiges, selbstkasteiendes Verhalten von A nach B fahren zu können, wie es eigentlich schon immer selbstverständlich war. Was um alles in der Welt soll denn durch ein "nicht sofort zugriffsbereit" oder: "Ich geh auf Nummer sicher, bring die Büchse erst nach Hause und lass das Stück verhitzen" besser werden?
  22. Das ist richtig. Wenn man aber Rechte dauerhaft nicht nutzt, besser noch, vor Behörden in Frage stellt, werden diese früher oder später einkassiert. Aus " im Müllsack unter das Stück in der Metzgerwanne" wird dann schnell "im Koffer mit Schloss dran", oder gleich "im Koffer mit Schloss dran nur auf direktem Weg ins Revier und zurück" und bei Nichtbeachtung die bekannten Konsequenzen. Genau so legt man die Salami zum Abschneiden bereit aufs Brett.
  23. Nein, nein, nein und nochmals nein. Die Lage ist eindeutig. Mit eurer unsinnigen Fragerei bringt ihr Behördenmitarbeiter auf dumme Gedanken und euch und Andere in Schwierigkeiten.
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