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karlyman

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  1. Nur am Rande - Waffen werden geladen... Magazine werden befüllt oder bestückt. Man sollte sich falsche Begrifflichkeiten gar nicht erst angewöhnen.
  2. Was für eine Phrasendrescherei. Übrigens, im Zweifelsfall wähle ich die Partei unter den "realistisch in die Nähe der Macht Kommenden", die noch am ehesten für Freiheitlichkeit eintritt. Und das sind weder SPD, noch Grüne, Linke, CDU/CSU, und es ist auch nicht die AfD.
  3. Zumindest scheinst du eine echt unglaubliche Kristallkugel zu haben. Und "böse schwarze Militärwaffen" mit Farbe anzuklecksen oder zu möblieren, das wird ja ein echt unglaublicher gesellschaftlicher Fortschritt... Was für ein Narrenhaus.
  4. Ich habe manchmal den Eindruck, "die Politik" durchdenkt nicht wirklich die Folgen ihres Tuns...
  5. Wahrscheinlich schon. Aber bis die dort zuständige Berliner Bezirksverwaltung die Genehmigung endlich mal erteilt hätte, wäre die Beerdigung (einschließlich "Soundkulisse") wahrscheinlich schon 4 Monate vorbei. Nicht, dass das einen Unterschied gemacht hätte...
  6. Man muss Bayern ja nicht glorifizieren, aber einiges ist da schon noch etwas "gesellschaftspolitisch geerdeter" und normaler als anderswo in der Republik.
  7. Ich erinnere mich an irgendeinen Vorfall mit einer Pistolenarmbrust und zwei Opfern (verletzt? tot...?) vor einigen Jahren. Aber viel mehr fällt mir auch nicht ein. So sehr "über Null" scheint es demnach wirklich nicht zu liegen. Hört sich natürlich nach riesig viel "Handlungsbedarf" an...
  8. Nur so aus Interesse - wie hoch ist denn die Delikt-Relevanz von Armbrüsten in D?
  9. " Gun control is not about guns. It's about control " . Ein schlichter Spruch... von dessen Wahrheitsgehalt ich zunehmend überzeugt bin.
  10. Das ist eine schöne Vitrine, für gehobenen Sammler- oder Museumsbedarf. Sie dürfte aber, in der Tat, bei üblichen Dekostücken deren Wert deutlich übersteigen. Ja, auch so funktioniert im WaffG-Bereich "Vergrämung".
  11. Neuer Threadtitel: "GermanKraut kündigt Verschärfung des Waffenrechts an"...
  12. Sie hat ihre Arbeit richtig zu machen. Dazu gehört auch in der Ordnungs-/Eingriffsverwaltung, ermessensfehlerfreie Entscheidungen (auch unter Ausblenden persönlicher Grundeinstellungen) zu treffen. Ich gehe mal davon aus, dass @josa20 in dem Sinne das Gespräch geführt hat, und als selbst in dem Bereich Tätiger weiß, welcher Ton da anzuschlagen ist.
  13. Oh, dann ist aber auch so manche Posaunenbläserei am Grab nicht mehr möglich... Ja, es gibt Leute, für die ist das auch Ruhestörung...
  14. Na ja, ganz so "willkürlich" darf die Gemeinde als Trägerin/Betreiberin des Friedhofs nicht entscheiden. @ASE hat den Finger da schon in die richtige Wunde gelegt - der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung... da geht es bei der Zulassung von deren Benutzung nicht frei um "Nasenfaktor" oder "mag ich nicht".
  15. Auf Letzteres deutet für mich, in dem vorliegenden Fall, z.B. die pauschale Heranziehung eines benachbarten Naturschutzgebiets hin. Allein mit der dortigen Existenz eines solchen Gebiets ist noch gar nichts begründet... Das riecht regelrecht nach einem verzweifelten "Fischen nach Gründen".
  16. @GermanKraut Die Masse der jetzt angedachten Verschärfungen ist sinnlos und unbegründet. Wir müssen das abwehren, so gut es geht. Welchen Sinn soll es angesichts dessen machen, als betroffener Legalwaffenbesitzer auf dem Wenigen an Verschärfungen, die vielleicht (!) Sinn machen könnten (und m.E. eher randliche Relevanz haben), herumzureiten...?
  17. Ihre persönliche Grundeinstellung dazu ist ja irrelevant. Allerdings, wenn sie es dort eben mit einem Problem der Störung der öffentlichen Ordnung begründen kann...
  18. Die hast du jetzt gefühlte zwanzigmal zum Ausdruck gebracht. Wir haben's verstanden.
  19. Es kommt, wie gesagt, bei der öffentlichen Ordnung auf gesellschaftliche Regeln an, die "für das sittliche Empfinden aller gerecht und billig Denkenden im Zusammenleben relevant sind." Friedhöfe, Ort der Trauer und Besinnung, legen da in der Tat die Schranke recht hoch. Wenn allerdings, so wie @PetMan beschreibt, das im Ort eine "gelebte Tradition" hat, und von sehr vielen Leuten anerkannt ist, kann es wieder anders aussehen (d.h. das "Empfinden" muss dann nicht verletzt sein).
  20. Was wäre denn eine "militärische Beisetzung"? Findet eine solche ggf. nicht auch auf einem Friedhof statt?
  21. Wie gesagt, bei "öSuO" muss differenziert werden zwischen öffentl. Sicherheit und öffentl. Ordnung. Mit Knallwaffen dürfte man bei normalem Umgang genau Null Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen - so ist es. Die Lage auf einem Friedhof, bei einer Aussegnungshalle, Kirche oder Kapelle könnte aber, wie gesagt, im Hinbilick auf "öffentliche Ordnung" kritisch sein. "Als "öffentliche Ordnung" wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche für das sittliche Empfinden ( Sitten, gute) aller gerecht und billig Denkenden im Zusammenleben relevant sind." Da kommt es dann tatsächlich darauf an, wie allgemein die örtliche Akzeptanz, das Empfinden der dortigen Öffentlichkeit/Dorfgesellschaft ist.
  22. Gute Frage, denn da wird in der Tat der Sinn einer DEKORATIONS-"Waffe" ad absurdum geführt. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma, den stark gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers einerseits, dem Dekorationszweck andererseits gerecht zu werden, wären entsprechende, abschließbare gläserne Schränke oder Vitrinen. (Wobei mir fertig kaufbare, insbesondere langwaffentaugliche Wandvitrinen jetzt nicht ohne weiteres einfallen - wer verkauft das "von der Stange", oder muss man sich das speziell anfertigen lassen?)
  23. Ich habe mit solchem Salutschießen noch keine Erfahrung, und weiß nicht, wie da die Absage-Quote allgemein ist. Bauchgefühl: früher wohl eher unproblematisch, heute tendenziell kritisch bewertet und oft abschlägig beschieden... Die genannten Begründungen sind aber auch so etwas von schwammig... "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" wäre auch näher auszuführen, so ist das ja nur eine Worthülse. Öffentliche Sicherheit ist das eine, öffentliche Ordnung das andere. Ersteres sind tatsächliche Sicherheitsaspekte (müsste aber konkretisiert begründet werden). Letzteres könnte mit dem Friedhof als solchem, ggf. anderen anwesenden Trauernden/Grabbesuchern zusammenhängen, mit "nicht dazu passenden Schießgeräuschen"... Die Lage an einem Naturschutzgebiet kann auch nicht pauschal als Begründung herhalten. Naturschutzgebiete haben definierte Schutzzwecke (nachzulesen in der zugehörigen Verordnung, mit der sie festgesetzt wurden). Es muss dann fachlich dargelegt werden, inwiefern das kurzzeitige"Herüberschallen" von Schießgeräuschen problematisch für die Schutzanforderungen des Gebeits wäre.
  24. Die hat doch überhaupt keine Ahnung von den realen Verhältnissen bei Schießsport und Jagd. Phrasendrescherei, rein ideologisch motiviert, null Inhalt.
  25. Grüüün ist dir aber (auch mit noch relativ wenig Zeit hier in WO) schon bekannt, oder...?
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