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karlyman

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  1. Das wurde sogar vor wenigen Jahren mal in einem Krimi thematisiert (Details weiß ich nicht mehr, aber es handelte sich um einen Anschlag auf den Schützen). Hat mich erstaunt, dass die Drehbuchschreiber überhaupt auf das Thema kamen...
  2. Wurde hier m.W. schon diskutiert... Anlaufstrombegrenzer zwischenschalten.
  3. Da gibt's noch andere Gründe. Aus diesen heraus haben sich Leute letztlich solche Aggregate angeschafft.
  4. Aber von den kleineren Stromerzeugern für Haushalte, z.B. Inverter im Bereich um die 2 kW, sind viele gängige Modelle offenbar noch mit vertretbarer Lieferfrist zu kriegen. Somit auch jetzt noch für Gemeinden oder deren Einrichtungen (wie Fw) ohne weiteres erhältlich und bevorratbar. Daher auch... kein Verständnis, wenn diese im Fall des Falles dann im Winter "um die Ecke kommen" und ggf. von Privaten deren Notfallausrüstung (per Gemeindesatzung oder Fw.-Recht) einziehen wollen. Diesbezüglich rechne ich damit, dass es ziemlich im Getriebe knirschen wird, d.h. viele sich da soweit irgend machbar weigern werden.
  5. Was die Bereitstellung von großen Baggern oder Lkw durch örtliche Unternehmer im Katastrophen-/Notfall angeht, gibt es sicherlich gute Akzeptanz bei den Betroffenen. Aus Gründen wie oben bereits ausgeführt. Allerdings vermute ich, dass es (ungeachtet der Rechtslage) im Fall einer per Zwang geforderten Herausgabe von privaten, kleinen Notstromaggregaten ziemlich "Knatsch" in den Gemeinden geben wird... Die Leute halten diese für die Notversorgung der eigenen Familie, des eigenen Heims, vor; und es ist schwer vermittelbar, dass eine Gemeinde solche relativ erschwinglichen Aggregate nicht selbst ausreichend im Bestand hat.
  6. Gut, die Gemeinden haben gewisse rechtliche Möglichkeiten, im Notfall auf private "Ressourcen" an Mithilfe bzw. Gerätschaften zurückzugreifen. Mir ist z.B. aus § 10 Abs. 5 der baden-württembergischen Gemeindeordnung bekannt, dass Gemeinen da (in vorher zu erlassenden Satzungen) die sogenannten Hand- und Spanndienste regeln, bzw. die Bürger dazu verpflichten können. "Durch Satzung können die Gemeinden ihre Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen (Absätze 3 und 4) für eine bestimmte Zeit zur Mitwirkung bei der Erfüllung vordringlicher Pflichtaufgaben und für Notfälle zu Gemeindediensten (Hand- und Spanndienste) verpflichten. Der Kreis der Verpflichteten, die Art, der Umfang und die Dauer der Dienstleistung sowie die etwa zu gewährende Vergütung oder die Zahlung einer Ablösung sind durch die Satzung zu bestimmen." Mitwirkung kann im Rahmen der Möglichkeiten "mit anpacken", aber auch die Leihe von Gerätschaften für Gemeindeaufgaben bedeuten. Erfahrungsgemäß musste man in der Vergangenheit in echten Katastrophenfällen (s. Hochwasser) Betriebe und Bürger nicht besonders verpflichten, sondern Bürger und Unternehmer rücken häufig freiwillig mit Schaufel, Lkw und Bagger zur Mithilfe an. Es wäre auch nicht wirtschaftlich, dass die Gemeinde nun alles an "Großgerät" für alle Eventualitäten vorhält. Allerdings bin ich der Auffassung, dass eine gewisse Ausstattung mit Notstromaggregaten zur Ausstattung eines kommunalen Bauhofs gehört.
  7. Die Gemeinde sollte im Rahmen der Daseinsvorsorge selbst ausreichend - gemeindeeigene - Notstrom-/Netzersatzaggregate vorhalten. Das gehört z.B. zur Ausstattung eines kommunalen Bauhofs. Glauben die ernsthaft, dass Betriebe/Private im Fall des (Not-)Falles dann freudig ihre Kleinaggregate abgeben werden, die sie zur eigenen Notversorgung ihres Betriebs (oder Haushalts) angeschafft haben? Gemeinsinn ist ja schön, aber hier können sich die Gemeinden auch problemlos - und mit größeren Aggregaten + Treibstoffbevorratung - selbst vorbereiten.
  8. Ich hatte mir das tatsächlich überlegt, und neigte dazu, gegenüber der Behörde so vorzugehen wie das auch @Josef Maier praktiziert hat (s.o.). Aber die Erbin wollte die Sache möglichst glatt abwickeln und keinen großen "Händel" mit der Waffenbehörde. Letztlich fand ich einen BüMa, der das für ziemlich kleines Geld bestätigt hat, und die Sache war fertig.
  9. karlyman

    30er Magazine

    Ich finde, bei den vielen Abweichungen von "max. 5 Schuss", die es in genehmigten Sportordnungen gibt, ist noch nicht mal das "in der Regel" eine wirklich zutreffende Formulierung.
  10. karlyman

    30er Magazine

    Bei den "anderen"Verbänden, z.B. BDMP, durchaus auch Abläufe/Magazinfüllungen mit 6 oder 8 Schuss.
  11. Ja. Aber um genau zu sein, es sind keine Rechtsnormen.
  12. karlyman

    30er Magazine

    Kann gut sein, ja. Dann sind sie dort aber eben auch kein Problem...
  13. Du sprichst das Problem dabei ja selbst in deinem ersten Satz an, s.o... Wir haben eben nicht den einen Verband bzw. die eine Interessenvertretung. Damit fängt's schon an.
  14. karlyman

    30er Magazine

    Irgendwie sind auf unserem SV-Stand solche "alten" Jäger, von denen so oft kolportiert wird, nie präsent... Die Jäger, die da schießen, sind m.E. den Sportschützen ebenbürtig, etliche davon sind übrigens auch selbst welche. Und nein, da gibt es für "jagdliches Schießen" (bei statischem Schießen auf 50/100 m ohnehin eine reichlich künstliche Unterscheidung) keine zwingende 1-Schuss-Laderegel.
  15. karlyman

    30er Magazine

    Na so ein Ärger aber auch, wenn eine genehmigte Sportordnung, nach der Schützen auf dem Stand schießen, z.B. eine 6- oder 8-Schuss-Serie umfasst... Und warum jagdlich "auf Einzelschuss" beschränkt werden soll (was oft, aber eben bei weitem nicht immer der jagdl. Praxis entspricht) ist auch ein Mysterium.
  16. Nach dem Januar 2023 kommt irgendwann auch wieder der November/Dezember 2023... Schau'n wir mal, ob sich die Lage in gut einem Jahr entscheidend entspannt hat.
  17. Klare Sache... Der hervorgehobene Ausdruck wird gewählt, weil der, der ihn verwendet, keine wirkliche deliktische Relevanz bei privaten LWB benennen kann. Also werden dann solche nebulösen Bullshit-Formulierungen ("immer wieder", "immer mehr" etc.) genutzt.
  18. Das geht ja schon in Richtung Relotius'sche Täuschungs-/Desinformations-Methoden...
  19. "Regeln" können die nicht setzen... die Richter sind nicht der Gesetzgeber.
  20. Obwohl seltsamerweise in dem VGH-Urteil auch ausdrücklich die Gleichstellung der Ersterwerbs- und der Besitzregeln formuliert wurde. Ist aber ein anderes Thema.
  21. Naja, so lange Jagd mit FLG noch geht... Aber, ernsthaft - die wissen schon warum sie das fordern, was sie fordern. Alles Mosiksteine in der großen Agenda.
  22. karlyman

    30er Magazine

    Q.E.D., siehe oben. Ein Regelungs-Krampf, den niemand mit normalem Menschenverstand ohne weiteres nachvollziehen kann. In anderen EU-Ländern wurde die Mag.-Regelung aus der EU-FWR deutlich praktikabler bzw. nachvollziehbarer umgesetzt.
  23. karlyman

    30er Magazine

    Allein der Umstand, dass sich Leute, die sich mit dieser Mag.-Materie (notwendiger Weise) befasst haben, so in den "Verästelungen" der Regelung verlieren... zeigt, was für ein unsäglicher Regelungs-Mist hier in D geschaffen wurde.
  24. Exakt das - wichtiger Punkt. Ansonsten macht nämlich der erleichterte Erwerb von WS/WL gesetzessystematisch überhaupt keinen Sinn. (Gut, ich frage nach Sinn im WaffG...)
  25. Davon gehe ich auch aus. Wir werden wohl - vorausgesetzt es kommt nicht zu total Unvorhergesehenem - in D diesen Herbst/Winter "rollierende" Abschaltungen von jeweils mehreren Stunden pro Versorgungsgebiet haben. (Für so was würde ich noch nicht mal Sprit ins Notstromaggregat füllen, das ist in meinem Fall mit Akkus/"powerstations" überbrückbar).
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