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karlyman

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  1. "Der Lindner" ist noch derjenige, der am ehesten bei unserer Position als LWB ist. Die anderen sind sämtlich ideologische Verbieter. Und die AfD spielt politisch-parlamentarisch dabei keine Rolle. Jetzt kannst du es dir "aussuchen"...
  2. A) auf bestimmte Gestaltung der Fragestellung hin, und B) nach jahrzehntelanger, einschlägiger medialer "Gehirnwäsche".
  3. Auch wenn inzwischen doch viel an "realem Wahnsinn" präsent ist - so ganz über den Haufen schmeißen kann man in einem Rechtsstaat zentrale Rechtsprinzipien dann doch nicht... Eines davon lautet, dass die Erfülllung tatsächlich und/oder rechtlich unerfüllbarer Dinge nicht verlangt werden darf.
  4. Abgesehen von dem ganz anderen Erlaubnis-Inhalt: Erbwaffen sind keine Sportwaffen, also wird es nichts mit einem schießsportlichen "Bedürfnisnachweis".
  5. Ich bin auch noch in weiteren Verbänden, fühle mich aber schießsportlich am meisten und engsten mit dem BDMP (ebenfalls BW) verbandelt. Das ist - nur meine Meinung und Erfahrung - ein guter Verband. So schnell werfe ich da nicht "die Flinte ins Korn". Schauen wir mal, ob bzw. was an Begründung/Information vom BDMP-LV kommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn zumindest der LV BW (ggf. auch Paderborn?) in der Sache von vielen Mitgliedern angeschrieben und angefragt wird. Inhaltliche "Vorlagen" gibt es hier im Thread ja einige.
  6. Sich fortwährend Sorgen zu machen, ist tatsächlich nicht gut (für Blutdruck und sonstige Gesundheit, sowie allgemeine Moral...); da gebe ich dir recht. Vorbeugend und kritisch auf Entwicklungen zu schauen, ist andererseits kein Fehler; man darf sich nur nicht "von dem Elend" niederdrücken lassen. Für den Umzug alles Gute!
  7. Das vermute ich auch. Die FDP versucht durchaus, sich bei verschiedenen freiheitlich orientierten Wählerklienteln zu profilieren. Sonst gehen sie bei der nächsten Wahl parlamentarisch den Bach runter. Aber wir brauchen hier auch nicht zu sehr ins Politisieren verfallen. Ich gehe mal von folgendem aus, wenn ein solcher Vorstoß von der SPD kommen sollte: Die SPD fordert ein GK-Verbot für Sportschützen. Die Grünen unterstützen das (wen wundert's). Die FDP wird sich dagegen wenden, da in D von der Deliktlage her nicht begründet; aber sie sind der kleinste Koalitionspartner. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit kann es (nur meine Annahme) am Ende zu einem "Ampel-Kompromiss" kommen, a la: GK-Verbot für GK-Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen, für alle neuen Erwerbswilligen; Bestandsschutz für die "Alt"besitzer; GK-Waffen nur noch für den Erlaubnisbereich WBK "Gelb" für Sportschützen (also insbes. GK-LW, Mehr- oder Einzellader; mit aktueller 10er-Deckelung). Damit würden sie, im Ergebnis, den Bestand dann fortlaufend ausdünnen. Wahrlich nicht erfreulich, aber RotGrün traue ich das jederzeit zu.
  8. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit wird's eine Altbestandsschutzregelung analog zur WBK "Gelb" für Sportschützen geben; das würde ansonsten einen Aufstand vieler Eigner mit umfangreichem, z.T. edlem Jagdwaffenbestand geben. Aber erstens ist das trotzdem übel für die, die "nachkommen" (Austrockungsstrategie). Und zweitens sehen wir ja schon an der vom BDMP-LV BW aktuell behaupteten Bedürfnisnachweis-Variante für "Gelb", was für krude Ideen selbst für altbestandsgeschützen Bestand im Nachhinein aufkommen können.
  9. Die aktuelle Regierungskoalition besteht bekanntlich aus Rot, Grün und Gelb. Nur der kleinste Koalitionspartner - Gelb eben - wird sich absehbar gegen solche Verbotspläne wenden. Wenn RotGrün das leidenschaftlich durchdrücken wollen, und es der FDP (trotz eigentlich klarer Position in der Frage) letztlich nicht elementar genug ist, um richtig "Zank" anzufangen... habe ich keine große Hoffnung.
  10. Im Hinblick auf die Innere Sicherheit in Deutschland können sie keine deliktische Relevanz des LWB belegen. Außer Behauptungen und Bauchgefühl ist da nichts mit "Begründung".
  11. "Austrocknen". Einen Bestandsschutz für die "Alten" zugestehen, damit an der Front kein Sturm der Entrüstung und Klagen losbricht... Aber komplett verhindern, dass von unten, bzw. von den Jungen, noch etwas nachkommt. So legt man die Axt an die Wurzel, der Baum vertrocknet bzw. verhungert und geht allmählich - aber sicher - ein. Aber von der heutigen SPD erhoffe ich mir schon seit langem... nichts mehr. Das ist eine staats-übergriffige, mittelstands- und eigentumsfeindliche Partei, die im Grunde keinen Deut besser ist als die Grünen.
  12. Genauso sieht's aus. Es gibt derzeit - auch von Verbandsseite - keine Grundlage, einen Nonsens in die Welt zu setzen a la "für Altbestandsschutz sind fortlaufend Bedürfnisnachweise zu erbringen". Das ist schlicht falsch, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Daher ja auch mein Rätseln, wie ein (eigentlich von mir geschätzter) Verband darauf kommt, solche Interpretationen bzw. Behauptungen aufzustellen.
  13. Mal davon abgesehen, dass ein nachgelagerter Bedürfnisnachweis für Waffen, die unter Altbestandsschutz stehen, ohnehin Nonsens ist.
  14. Er stellt aber eine Auffassung zu einer nachgelagerten Bedürfnisprüfung für Altbestandsschutz-Waffen "auf Gelb über 10" dar, die sich sehr "allgemeingültig" anhört...
  15. Inzwischen wurde das Info-Schreiben des BDMP-LV BW zu den erneuten Bedürfnisanforderungen auch an die SLG-Leiter versandt. Ohne Erläuterungen, wie man auf die darin vertretenen rechtlichen Auffassungen kommt (wäre ja besonders wichtig zu den Anforderungen betreffend die bestandsgeschützten Waffen auf "gelbe" WBK). Ich habe jetzt ebenfalls den BDMP LV angeschrieben und um Erläuterung bzw. Begründung gebeten - und kann nur ermuntern, dass möglichst viele Betroffene das nun auch tun. Bin mal gespannt, was dazu kommt. Die Sache kann man jedenfalls nicht so "in der Luft hängen" lassen.
  16. Zusammenfassung aus den bislang sich "zur Umfrage" hier äußernden Teilnehmern: Es liegt vermutlich was im Busch, es gibt Mahnungen und Andeutungen durch Behörden, aber noch keine konkreten Vorgaben.
  17. Ja, bei einem Bestandsschutz per Altbesitzregelung werden die dann über der Erwerbsgrenze liegenden (Alt-)Besitzer grummeln, aber meist ruhig bleiben. Und die "Jungen", Nachrückenden, für die wird die Erwerbsgrenze von vornherein definierte Realität sein. So wird das "elegant" bzw. "ohne Radau" etabliert. (P.S.: Wobei wir bei den Sportschützen sehen, dass da - s. aktuelle Diskussion zur BDMP-LV-Info - sogar noch in den eigenen Reihen abstrus der Altbestandsschutz nach § 58 Abs. 22 in Frage gestellt wird...)
  18. In der Tat fragt man sich, nicht zuletzt als Betroffener - wo ist eigentlich das diesen Verschärfungen zugrunde liegende, reale Problem ?
  19. Dennoch haben wir noch lange keine "10er-Erwerbsgrenze" im jagdlichen Bereich... das ist vorerst eine richterliche Auslegung, unter Heranziehung der Bedingungen eines bestimmten schießsportlichen Bedürfnisbereichs. Wobei ich grundsätzlich (leider) auch annehme, dass der Zug in Richtung einer definierten Begrenzung rollt.
  20. J Ja, die haben sich einfach die neue 10er-Erwerbsgrenze nach § 14 Abs. 6 WaffG für Sportschützen geschnappt, und sie in ihrer Begründung schwuppdiwupp auf den jagdlichen Bereich übertragen. Phantasievoll, muss man schon sagen.
  21. Bei uns ist derzeit nichts bekannt von behördlichen Maßnahmen; zumindest ist mir nichts aus dem Kreis oder Nachbarkreis (nordwestl. Ba.-Wü.) zu Ohren gekommen. Abgesehen davon stellt sich dabei natürlich die Frage aller Fragen "how much is too much?".
  22. karlyman

    CK Arms

    Dremel, dremel...
  23. karlyman

    CK Arms

    Ich wollte halt aus schwäbischem Lokalpatriotismus ein Stück aus Oberndorf, und das reichte mir dann aus
  24. karlyman

    CK Arms

    Ich hab's bei einem USC bewenden lassen... reicht mir bis auf Weiteres aus.
  25. Bei der Diskussion, um die es hier zuletzt geht, ist ein Schießsportverband aber nicht in der Position, strengere Regeln anzuwenden. Denn es geht bei den "mehr als 10 auf WBK Gelb" um gesetzlichen Altbestandsschutz (§ 58 Abs. 22 WaffG), für den nicht verbandsseitig eigene Regeln kommen können. (Anders wäre es bei Neu-Erwerbsanforderungen/Bedürfnisbescheinigungen, aber das ist gerade nicht Thema).
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