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karlyman

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  1. Lass' mal gut sein. Besser auf das konzentrieren, was ansteht. Das ist wahrhaft (und zum Erbrechen) genug.
  2. Ich sage doch, dieser (Entwurf) eines § 27 Abs. 2a WaffG soll das Schützenwesen austrocknen. Da wird eine große Menge an interessiertem Nachwuchs wegbrechen. Und exakt das wollen sie.
  3. Und sie funktionieren anders, insbesondere schießen sie keine Projektile durch Läufe. Auch eine Schleuder/Zwille hat (produziert beim Geschoss) mehr als 7,5 J Energie.
  4. Ja, siehst du... Lass' es besser noch ganz...
  5. Nein, es ist nicht verboten. Das hier zitierte Ding ist ein Entwurf. Wir müssen jetzt politisch daran arbeiten, dass der nicht Gesetz wird.
  6. Mal abgesehen von der, ohnehin leidigen, HA-Diskussion: Der neue, im Entwurf formulierte § 27 Abs. 2a WaffG wird uns im Schießsportbereich übel reinhauen. Dieses Sperren des Erstzugangs wird uns absehbar "von unten her austrocknen". Und exakt das ist gewollt.
  7. "Beauty lies in the eye of the beholder"
  8. Ich reite genau dazu nochmal auf dem Thema Begründung herum... Interessant wäre selbige "Begründung" (zum Gesetz), warum die ach so "böse" kriegswaffenähnlich aussehenden HA-LW noch gestern gemäß BKA-Expertise tauglich und angemessen zum sportlichen Schießen waren... heute aber, mit einem mal, auf keinen Fall mehr. Was hat sich verändert? Was ist an realer Relevanz entstanden?
  9. Ja, dann wäre die Welt sicherer... Freiluft-Irrenhaus.
  10. Das erwähnte ich ja. Die können sie, wie gesagt, von ihren Verbotspolitiker-KollegINNEN aus NZ, CDN etc. abschreiben...
  11. Werden dann die ganzen Softair-ARs, AKs etc. auch gleich mit verboten? Die haben ja alle auch "den Look"... ("You got the look"...)
  12. Wow, was für ein "Argument". Ich vertiefe das jetzt mal nicht mit den Assoziationen, die z.B. unser schöner K98-Repetierer in Zusammenhang mit gewissen Kriegshandlungen hervorruft... Im Übrigen ist (wie bekannt) "rein militärischer Look" - neben dem Umstand, dass es real irrelevant ist - natürlich kein rechtlich handhabbares Merkmal. D.h., der Gesetzgeber wird konkrete einschlägige "Verbotsmerkmale" bei HA-Langwaffen formulieren (müssen). Kommt uns ja schon bekannt vor. Evtl. kommen sie auch mit "Positivlisten" nach Vorbild der rotgrünen Governments in NZ oder CDN.
  13. Rein psychologisch ist es freilich erklärbar. Wir LWB stehen eben vor der nächsten großen grauen "Wand", wissen aber noch nicht, wie schlimm genau es werden soll. Da ergeht man sich eben in Erklärungs-Spekulationen.
  14. Mit Verlaub, das ist nur weinerlich ("wir werden alle untergehen, verraten und verkauft"), hoch spekulativ, und bringt gar nichts.
  15. Das ist bis jetzt alles Spekulation, und ein Stück weit Energieverschwendung... In Kürze werden wohl tatsächliche Details des Faeser'schen Vorhabens nach außen bkeannt, dann sieht man weiter (und kann das konkret angehen).
  16. Evtl. meint er eine als Ausstattung als "Piloten-Notwaffe" für unvorhergesehene Fälle nach der Rückkehr/Landung. Wobei das US-Raumfahrtprogramm ja Landungen, also Wasserungen, im Meer vorsah...
  17. Prinzipiell habe ich kein Problem mit einer solchen Initiative "für das Schützenwesen". Wenn sie es denn ehrlich meinen, und nicht (wieder mal) LWB vergackeiern wollen... Als erstes könnte man sie fragen, wie sie es denn mit Freiheit und Eigentum der Schützen halten. Sozusagen ein "Faeser'scher Lackmustest".
  18. So sieht's aus. Die Leute haben bei den vorangegangenen Eingriffen einfach für sich eine überschlägige Kosten-Nutzen-Analyse gemacht. In vielen Fällen handelte es sich entweder nicht um große Werte, oder Verbotsmerkmale waren mit überschaubarem Aufwand beseitigbar, oder der Besitz konnte durch Anmelde-/Altbesitzregelungen sogar bis auf weiteres gesichert werden. Sollte Fr. Faeser tatsächlich ein Komplettverbot "kriegswaffenähnlicher" HA durchpeitschen, werden wir bei vielen Schützen und Jägern von anderen Größenordnungen und Werten reden. Entsprechend wird bei nicht wenigen, stark betroffenen Besitzern die Motivation sein, das ggf. durchzuklagen.
  19. Faktische Argumente sind ihr komplett egal. Folglich "berücksichtigt" sie nicht, sondern will obendraufsetzen. Das ist so derart plump und dreist, dass sich jeder halbwegs intelligente Parlamentarier oder Ministerkollege davon eigentlich in seiner Intelligenz beleidigt fühlen müsste.
  20. Die Gerichte wenden gar nichts an, was im Gesetz nicht drinsteht. Die können den Gesetzesinhalt interpretieren (machen sie ja wie wir wissen), aber nicht komplett neu formulieren. Die Erlaubnispflichtigkeit oder Verbote zu formulieren ist Sache des Norm-/Gesetzgebers. Mit der Argumentation könnte man schließlich auch die "Anwendung" auf Küchenmesser, Spaltäxte und Mistgabeln befürchten... Die sind nämlich ebenfalls (z.T. ziemlich gut) geeignet zum Umbringen von Leuten, und dürfen daher nicht ungleich behandelt werden...
  21. Um gegen ein Gesetz als solches zu klagen, muss man erst mal in das Stadium der Normenkontrolle kommen.
  22. Gerade Letzteres müsste ein gefundenes Fressen für die FDP sein. Ich meine sowohl die Partei als solche, als auch den Bundesjustizminister. Das ist sozusagen ein "Leib- und Magenthema". Ja, im Moment ist grade viel "geboten", das an bürgerlichen Freiheiten nagt.
  23. Daher: Einlass von (dem LWB) unbekannten Personen, die sich als Kontrolleure vorstellen, nur gegen Rückruf und positive Bestätigung der Waffenbehörde, dass tatsächlich eine Kontrolle stattfindet. Sollte die Behörde zur Zeit des "Kontrollversuchs" nicht erreichbar sein, ist das eben so. Dann ist eine positive Bestätigung nicht möglich, und die Kontrolle muss/wird zu anderem Termin stattfinden. Allein auf irgendwelche "Ausweisdokumente" (die ich nicht näher überprüfen kann und die heute relativ einfach angefertigt werden können) würde ich mich übrigens nicht verlassen. Nicht vergessen: es ist eine Obliegenheit des LWB, dass strikt nur Befugte Zugang zu den Waffen bekommen. Daher die o.g. Vorgehensweise.
  24. Ersteres ist unbestritten. Die haben ihre Verbotsagenda, und warten nur auf Gelegenheiten, um dieser jeweils politischen "Drive" zu verpassen. Das Irrwitzige ist, dass im jetzigen Fall noch nicht mal die besagten "günstigen Ereignisse" vorliegen; es gibt doch aktuell null Relevanz und Anlass.
  25. Das ist der Punkt, und wäre ein sehr guter Ansatzpunkt, das Vorhaben schon am Kabinettstisch zu zerpflücken. Dies aber kann einzig und allein die FDP, denn Rot-Grün schaltet bei dem Thema jedes rationale Denken ab.
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