karlyman
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Und genau an dem Punkt setzt der enteignungsgleiche Charakter des staatlichen Eingriffes ein. Der Staat nämlich hat faktisch den Markt für die entsprechenden Gegenstände zerstört, und damit mit seiner restriktiven Regelung den Verkehrswert, die wirtschaftliche Verwertbarkeit, nahe Null gesetzt. Da kann man wortreich und sophistisch darum herum kommentieren - es ist eine Verarxxxe der betroffenen Bürger, und de facto die Abwesenheit von Vertrauensschutz.
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Das kennen wir als LWB doch zur Genüge. Allerdings gibt es, wenn restriktive/verbietende Regelungen neu eingeführt werden, wie bereits gesagt z.T. auch Altbestandsschutz - eben für alles legal Vorhandene/Erworbene bis zum Stichtag der neuen Regelung. Das ist Ausdruck des sog. Vertrauensschutzes; und gibt es in vielen Bereichen. Beim LWB ist man damit - in D - leider sehr zurückhaltend, und mit enteignungsgleichen Eingriffen sehr schnell.
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Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Dann ist es da ja gut. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Einen Waffen-Erbfall habe ich selbst mitbekommen, und betreut. In weiteren Fällen, die mir bekannt wurden, sind die "Quellen"/Betroffenen vertrauenswürdig, da glaube ich jedes Wort. Ich sage mal vorsichtig - die Behörden haben eine "Tendenz" (und beraten häufig dahingehend), in Erbfällen die Waffen weg (auch aus ihren Akten, ein Fall weniger...) zu bekommen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man glaubt es (s. 1. Hervorhebung) schlicht nicht... (s. 2. Hervorhebung). -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Ich bin wahrlich kein Behördenhasser. Und ja, es gibt sicher viele hilfsbereite und rechtlich objektiv beratende Waffenbehörden. Aber, sorry, ich habe auch schon mitbekommen, wie gerade im Erbfall durch die Behörden den Erben besagter Käse erzählt bzw. ihnen nahegelegt wurde, sich doch von dem Zeug zu trennen... Den Rat hinsichtlich Beantragung einer Erben-WBK gem. § 20 WaffG halte ich in der vom TS genannten Situation für goldrichtig. Hat eigentlich (gerade für einen WBK-Inhaber/Sportschützen) nur Vorteile. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Mein Beileid zu Deinem Verlust, und viel Kraft in dieser Zeit. Was die Waffe angeht, wurde hier schon der gute Rat gegeben, für diese eine Erben-WBK (§ 20 WaffG) zu beantragen, also bedürfnismäßig nicht über die "Sportschützenschiene" zu gehen. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass einem auf Nachfrage bei bestimmten Waffenbehörden rechtlich "Käse" erzählt wurde... und man auf WO zum Thema den einen oder anderen, nützlichen rechtlichen Tipp bekam. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"Hochintelligent", kann man da nur sagen. Nur nebenbei, das war gerade ungefähr Halbzeit, also mittendrin, im Engagements-Zeitraum der Bw in AFG... wo ab und zu die 7,62 x 51 ganz gefragt war. -
In meinem Fall wurde es einmal kommentarlos durchgeblättert, das andere Mal mit der Anmerkung "oh, Sie gehen aber viel schießen". Am Bedürfnis(erhalt) wurde bei mir nie herumgekrittelt... Wie gesagt, ich belasse es weiterhin bei meiner Verfahrensweise, und fange auch nicht an, da wie wild noch zusätzlich (Dokumentations-)Aktivitäten zu betreiben.
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Also, ich zumindest mache das auch nicht (ich hatte es in den letzten Jahren zweimal bei Behördenterminen mit dabei, der Sb hat reingeschaut, das war's..).
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Also, ich für meinen Teil kann mich da ausklinken. Ich führe seit zwei Dekaden (m)ein Schießbuch. Nur habe ich keinerlei Motivation, die "Dokumentationspflichten" mehr und mehr auszuweiten. Ich führe mein BDMP-Buch (wer den Verband kennt, kennt die enthaltenen Eintragungsmerkmale) weiter wie bislang. Eine Waffen-Ident.-Nr. braucht da nicht drin zu sein. Sofern "mein" behördlicher Sb diese mal will, wird er es mir sagen.
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Das kann ich nur unterstreichen. Ich habe bislang keine "stationäre" PV am Haus, aber Powerstations und (mitnehmbare) Solarmodule. Habe ich z.B. "draußen" / im Wohnmobil auch schon eingesetzt. Und für Netzausfälle hat man auch am/im Haus eine Notfall-Lösung für die wichtigsten Versorgungsanforderungen.
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Das Verwenden einer ganz spezifischen Waffe mit Dokumentation via Waffen-Nr. - hat noch vor wenigen Jahren keine S.. , auch nicht in einer Behörde, interessiert. Das geht weiter und weiter. Zugespitzt: Im nächsten Jahrzehnt akzeptieren wir dann freudig die Verifizierung und Dokumentation des jeweiligen Schützen mittels biometrischen Merkmalen, denn da könnte ja schließlich jeder daherkommen und behaupten, er sei er... Mir kommt das allmählich wie ein Irrwitz vor, wo in erster Linie zur Bedürfniserfüllung abgeleistet und dokumentiert wird. Wenn du darin das Stellen der Systemfrage siehst, nun, dann ist das so.
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Und wiederum eine Gegenfrage: Warum soll man überhaupt immer mehr, und immer umfangreichere Details ins Schießbuch schreiben... Letztlich ist doch ohnehin nicht verifizierbar, was da steht...
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Mal davon abgesehen, dass im Gesetz ohnehin nur die Notwendigkeit einer Wettkampfteilnahme (generell) des Schützen steht (aber das ist wieder ein eigenes Kapitel...): Gäbe es denn, wenn man schon von der Notwendigkeit der Verwendung der eigenen ÜK-Waffe ausgeht, einen vernünftigen Grund oder ein Motiv, den Wettkampf dann ausgerechnet mit einer "fremden" Waffe zu schießen? Das widerspräche doch jeder Logik, und warum sollte man es zu Lasten des Schützen annehmen?
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Ich kenn's auch noch vom Motorrad (Leistungsstufen-Begrenzung die ersten beiden Jahre), und da musste man "versichern" (angeben), in den ersten beiden Jahren mit Maschinen der niedrigen Leistungsstufe gefahren zu sein (ich meine auch mit bestimmter Mindest-km-Zahl), um dann auf Antrag die höhere Leistungsstufe eingetragen zu bekommen. Man hat es tatsächlich einfach schriftlich angegeben - wirklich belegt werden musste (bzw. nachkontrolliert werden konnte) das nicht.
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Ich vermute mal, dass es ihm dabei z.B. um die Angabe/eigene Bestätigung gegenüber der Führerschein-(Zulassungs-)Stelle ging, dass man eine bestimmte Zeit oder km-Zahl mit einer Fahrzeugklasse gefahren sei (bedeutsam m.W. bei Stufenführerscheinmodellen).
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Hast du die Solarpanels zum Akku-Aufladen im Fall des Wohnwagens/Wohnmobils auf diesen fest (dach-)montiert, oder werden die bei Bedarf aufgestellt?
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Für "Kleinkram und Licht" braucht es wohl in der Tat nicht viel. Andererseits war die Rede von einer Notstromversorgung. Die dürfte im normalen Haushalt mindestens auch den Betrieb eines Kühlgerätes beinhalten. Und schon ist es nicht nur "kleiner Kleinkram"...
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Der Laderegler (MPPT)? Der ist da nicht als Zubehör im Paket enthalten, weil das nicht nötig ist - er ist schon im Goal Zero Yeti 1000X integriert.
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Was hast du denn für einen Kühlschrank (Absorber? Kompessor?; Leistung?) im Caravan, was "zieht" der im Elektrobetrieb so? Das ist ja meist (noch vor Lüfung und Licht) der elektrische Hauptverbraucher im Wohnwagen oder WoMo.
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Das ist bei den genannten Goal Zero-Komponenten schon der Fall. Die Marke ist nicht die billigste, aber die Komponenten passen und sind, aus der Packung, "plug and play". (P.S.: Extra-Verbindungs-/Verlängerungskabel als zusätzliches Zubehör schaden nicht, dazu bei Goal Zero bzw. den Händlern nachlesen).
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Es gibt viele Möglichkeiten, aber ich greife, um eine "Hausnummer" zu benennen, mal mein Beispiel mit den Komponenten der Marke Goal Zero auf. Also: Yeti 1000X Powerstation/Akku mit 980 Wh; ab ca. 1.450 € Boulder 100 Briefcase faltbares Solar-Panel mit Ständer (max. 100 W); ab ca. 230 €. (Alternativ: das leistungsstärkere Solar-Panel Boulder 200; ab ca. 480 €,) Damit würdest du somit bei 1.680 bzw. 1.930 € landen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da gibt's unterschiedlichste Gerüchte. Von "praktisch alle zertrennt und eingeschmolzen" bis "noch viele eingefettet und in Folie eingeschweißt".