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karlyman

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  1. Tatsächlich gibt es eine Partei innerhalb der regierenden Koalition, die pauschale, unbegründete, "aus der Hüfte geschossene" Verschärfungen, wie sie jetzt kommen können, ablehnt. Anstelle dauernd in Foren auf dieser herumzuhacken, wäre es sinnvoller, diese darin zu unterstützen bzw. als direkt Betroffene ihre Vertreter anzuschreiben und zu informieren.
  2. Zunächst bleibt dem Einzelnen eben, die o.g. Anforderungen an ein beschränkendes/verbietendes Gesetz einzufordern. Anschreiben (sachlich, freundlich aber dezidiert) an Verbände, und direkt an BM sowie Kreis- und Ausschuss-Abgeordnete. Macht man nichts, kommt somit keinerlei Gegenmeinung und kein Hinterfragen, hat man bereits verloren.
  3. Der in seinem Recht (Handlungsfreiheit, Besitzausübung, ggf. Eigentum) Betroffene. Und die ihn vertretenden Verbände, ggf. auch politischen Kräfte, die bereit sind das zu vertreten. In allen anderen Bereichen wird das doch auch so gemacht, ist also bei Rechtsnormen mit beschränkender und eingreifender Wirkung jeweils die Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Gut, man kann natürlich auch achselzuckend eine schlechte/fragliche Gesetzgebungspraxis hinnehmen... in die Ecke gehen und weinen.
  4. Doch, brauchen die eigentlich schon. Man sollte auch (als Einzelner, als Verband, ggf. als politische Kraft, die kritisch darauf schauen) nicht aufhören, das einzufordern.
  5. Trapst hier etwa eine Nachtigall (d.h., befürchtet man demnächst die sprunghafte Zunahme von Versicherungsfällen) ?
  6. Interessant ist, wo sie ggf. eine Erfordernis (deliktische /Sicherheits-Relevanz) für HA-Langwaffen aus dem Hut gezaubert haben. Das wäre innerhalb der Regierungskoalition zu hinterfragen.
  7. Also, ich empfinde das zwar nicht als "lustig", aber als konkrete Planungen/Entwürfe für die wohl kommende WaffG-"Runde" war es in der Tat noch nicht bekannt. Dass ein Verbot, oder eine Wiedereinführung von Beschränkungen, für den Bereich "militärisch anmutende halbautomatische Langwaffen" seit Jahren prinzipiell "in der Luft" liegt bzw. ein Wunsch einschlägiger Verbieterkreise in der Politik ist... das ist bekannt.
  8. "Eine generelle Verschärfung des Waffenrechts wird es mit der FDP nicht geben", sagte Kuhle am Sonntag der Süddeutschen Zeitung.... Kuhle sagte, die Behörden könnten schon auf Grundlage der geltenden Gesetze waffenrechtliche Genehmigungen für Reichsbürger zurücknehmen. "Es gab bereits in der letzten Wahlperiode waffenrechtliche Verschärfungen. Diese sollten wir zunächst evaluieren." Er fordert einfach eine Evaluierung des bisherigen Standes und die strikte Prüfung der Notwendigkeit bei gesetzlichen Maßnahmen bezüglich WaffG. Das ist richtig, und es ist gut, dass da jemand aus der Regierungsriege Kontra gibt. M.E. ist es auch überflüssig, da sofort wieder daran herumzumosern. Wer in Berlin ist denn sonst in der Situation, den Verschärfungs-Wahnwitz politisch zu bremsen? Die AfD? Die Linke? Die Tierschutzpartei...?
  9. Scheidungsverfahren hat er mehrmals (auch im Wortsinne) ziemlich abgekürzt. Er hatte auch ein "Talent", talentierte und fürs Königreich eigentlich wichtige Diener unwiderruflich zu "entlassen". Das beste, was er fürs Königreich zustande gebracht hat, war wohl seine zweite Tochter.
  10. Ab 1536 wurde in England von allen geistlichen und weltlichen Beamten die Ableistung des sogenannten Suprematseides auf König Heinrich VIII. und die neue anglikanische Kirche gefordert.
  11. zu 1.: Wie machen die das dann mit Schießübungen im Rahmen der Bw bzw. des Reservistenwesens, wenn da im Grunde jedem zu misstrauen ist? zu 2.: Das genannte Verbot besteht (für die allermeisten Normal-LWB) bereits.
  12. Zwischen Satz 1 - Steuern aus weltanschaulichen Gründen generell nie abzuführen, und Satz 2 - Steuern (ggf. nur fahrlässig) zu verkürzen oder bei Steuerschulden säumig zu sein - ist aber tatbestandlich ein ziemlicher Unterschied.
  13. Damit lockt man aber leider viele Erwachsene nicht "hinterm Ofen" vor... Da ist kein wirklicher Kitzel, nichts Neues als Erlebniswert dahinter. Als nächstes könnte man dann übrigens fürs Schnuppern im SV auch Tennisballwerfen auf Blechdosen einführen.
  14. Tja, das ist dann keine Antwort, die man auch als eine Antwort werten kann.
  15. Im Ernst sollte die FDP eine dezidierte Antwort des/der BMI einfordern, worin genau - gegenüber den geltenden WaffG-Bestimmungen - der Verschärfungs-Bedarf besteht.
  16. Wie viele erlaubnispflichtige, legal erworbene/besessene Waffen wurden denn bei der aktuellen, bundesweiten "Reichsbürger"-Razzia gefunden? Durch welche Umstände waren die Behörden bislang gehindert, den entsprechenden Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen? Fragen über Fragen.
  17. Zur Verweigerung des Erwerbs, bzw. zum Entzug des Besitzes von legalen Waffen durch Extremisten gibt es im deutschen WaffG bereits das notwendige, gesetzliche Instrumentarium. Die Behörden können auf der Grundlage sofort handeln. Der Bedarf an Verschärfung des WaffG liegt da bei genau: Null.
  18. Das ist ja (s. Schema) prinzipiell richtig, was da steht. Die "Gelbe" ist nun auf 10 Waffen gedeckelt. Für jede weitere Waffe ist dann ein Einzelbedürfnis nachzuweisen. Das aber gilt für den Neuerwerb "über "10"! Hingegen wurde im Info-Schreiben des LV BW behauptet, man müsse für Altbestand "über 10" auf WBK Gelb dann nachträglich bzw. fortlaufend das Bedürfnis nachweisen. Daran entzündete sich der Widerspruch - denn das ist einfach Unsinn. Der Altbestand ist rechtlich über § 58 Abs. 22 WaffG gesichert, da bedarf es keines nachträglichen oder fortlaufenden "Bedürfnisnachweises".
  19. Warum, in aller Welt, greift man eine so dreiste Falschinterpretation dann als Landesverband auf, und verbreitet sie noch als "Info", wie wenn es Fakt wäre? Da gehört von Verbandsseite argumentativ dagegengehalten, und höchstens die Mitglieder vor solchem Unsinn gewarnt.
  20. Das umreißt die rechtliche Falschinterpretation dessen, was im Info-Schreiben des BDMP-LV BW steht, gut. Hat eigentlich schon jemand derjenigen, die den BDMP/LV dazu angeschrieben haben, bislang eine Antwort von dort bekommen? Ich nicht.
  21. 160 Euro ist schon ziemlich heftig für eine Waffenbehörde. Untere Verwaltungsbehörden in Bereichen, wo durchaus auch Leute mit Bachelor- oder Master-Studium arbeiten, haben Stundensätze um die 100 Euro.
  22. Die können in ihre Gebührenverordnung viel aufnehmen... Die entscheidende Frage ist, ob für eine anlasslose, ohne Beanstandung gebliebene Kontrolle nach dem Landesgebührengesetz eine ausreichende Erhebungs-Grundlage besteht. Also, ob nach den dortigen Vorgaben eine Gebührenschuld dafür entstehen kann.
  23. Auch der Stundensatz des Personals darf nicht "nach dem Mond kalkuliert" sein.
  24. Na ja... begrenzt. Ich bin wahrlich kein Freund dieser Gebührenveranlagung, und halte sie für rechtlich nicht fundiert. Aber was die Höhe angeht - Verwaltungsgebühren dürfen nur maximal kostendeckend bezogen auf den Aufwand sein, und der getätigte Aufwand muss auch begründet sein. D.h., in endlose Höhe gesteigert, um "Erdrosselungswirkung" zu entfalten, können sie nicht werden. Dass jede (weitere) Aufwand-Erhöhung für die LWB eine gewisse, auch politisch gewollte "Vergrämungswirkung" hat, ist natürlich unbestritten.
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