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karlyman

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  1. 🤣 Stimmt, war kürzlich im Witze-Thread...
  2. Alles interessant, aber alles auch weit entfernt von N. Fäsers WaffG-Reform... (s. Threadtitel).
  3. "Die" USA sind riesig und vielfältig. Vorschnelle Verallgemeinerungen sind fehl am Platz. Den o.g. Konflikt/Kulturkampf in krasser Ausformung kann man natürlich nicht wegdiskutieren. Das müssen die Beteiligten in den Griff kriegen.
  4. Regenbogenflaggen sind, zumindest in den US-Metropolen, ja zwischenzeitlich (und besonders um irgendwelche "pride weeks" herum) weit verbreitet. Da müssten solche Irren, wie der in LA/Cecar Glen jetzt, ja den ganzen Tag um sich schießen... Egal, wie man über die Positionen im Einzelfall denkt - dieser heftige, mit Hass angefüllte Graben, der sich da in der Gesellschaft aufgetan hat, führt zu nichts Gutem.
  5. Da gibt es dann so nette Verbände wie BDMP und BDS... Die HA-Langwaffen waren für uns entsprechend Interessierte im (klassischen "DSB"-)Verein der Grund, dem BDMP beizutreten und eine - inzwischen im Verein integrierte - SLG zu gründen.
  6. "RUST"... Ansonsten, bzw. zur eigentlichen Fragestellung: Man sollte auch nicht vergessen, dass mittlerweile vieles in den Filmproduktionen auch ohne Platzpatronen-"Schuss" der verwendeten Filmwaffen abläuft, nämlich rein post-production /in der Nachbearbeitung (Sound, und das Visuelle, digital). Ob das dann auch überzeugend bzw. real aussieht, da streiten sich die Zuschauer und Gelehrten...
  7. Die Diskussion ist ja (mal mehr, mal weniger) schön... Aber eigentlich gehört sie mittlerweile mehr in den OT-Politik-Thread. Es wäre besser, beim Threadthema zu bleiben, und dann etwas beizutragen, wenn sich irgend etwas Neues / damit Zusammenhängendes tut. Sonst wird das völlig zugemüllt.
  8. Prinzipiell ja. Aber eben nur... sehr prinzipiell. "Preisfrage": Ab wo genau (vgl. oben) ist das der Fall...?
  9. Na ja, es ist eben alles relativ. Wir wissen ja nicht, was die Arme so verdient...
  10. So ist es. Regelungswut mit bloßer Symbolbedeutung.
  11. Ja. Nur am Rande, wenn wir schon bei den 93 Jährigen sind... Ich kenne eine 96 Jährige, die mit etwas Glück noch 1939 davonkam, und bei der ein Teil der Verwandtschaft im Holocaust umkam.
  12. Wenigstens mal - in dem ganzen einschlägigen Dickicht aus Regelungswut und Irrwitz - ein pragmatischer, mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Punkt.
  13. Das sieht man generell an seinen unglaublich zahlreichen und verschachtelten Regelungen, u.a. zum waffenrechtlichen "Bedürfnis". Die Diskussion auch an dieser Stelle zeigt es ja. Klar und geradlinig nachvollziehbar für den von den Regelungen betroffenen Bürger ist das nicht. Und enthält so unzählige Fallstricke. Für die vollziehende Verwaltung darüber hinaus ein (im Verhältnis zum tatsächlich damit Erreichten) irrwitziger Aufwand. Ein "Fest", bzw. weites und dauerhaftes Betätigungsfeld für Juristen, aber von einem gesellschaftlichen Nutzen kann man nicht reden. Im übrigen spricht die heutige Ausgestaltung dieses Rechtsgebietes dem - jetzt landauf, landab von der Politik gepredigten - "Bürokratieabbau" Hohn.
  14. Nur ähnlich... ich habe so eine kleine Gallery mit Enten-Silhouetten. Im Übrigen: Waffenrechtliche W.O.-Diskussion in 3... 2... 1...
  15. Ich verstehe ohnehin nicht, warum sich der "Schießende" bei seiner Verteidigung nun so auf "ich habe gar nicht abgedrückt" kaprizierte. Leicht zu widerlegen. Ging es nicht im Ursprung darum, dass er geltend machte, die Waffe sei von der Waffenausstatterin am Set ohne sein Wissen mit scharfer statt Dummy-Munition geladen und ihm so überreicht worden?
  16. Erlaubnis-Voraussetzungen für eine erteilte Erlaubnis können nur in dem Ausmaß wegfallen, in dem sie tatsächlich mal, als solche, bei Erteilung gestellt waren. Und die Unterscheidung "das Eigentum ist geschützt, nur der Besitz nicht" ist sehr rechtstheoretisch, aber auch reichich lebensfremd. Wir kennen beim Waffenbesitz (bzw. dessen nachträglichem Wegfall") sehr viele Fallkonstellationen, wo das theoretisch verbleibende Eigentumsrecht in der Praxis, bei dem entsprechend zuregulierten Markt, kaum einen Pfifferling wert ist. Für den Betroffenen ändert diese etwas sophistische Unterscheidung also nichts. Und die Heranziehung des Baurechtsvergleichs... da könnte man auch viel sagen. Fakt ist, dass es da weitgehende Altbestandsschutzvorschriften gibt, welche aus dem Vertrauensschutz resultieren.
  17. Daher gibt es ja eigentlich auch das Prinzip (wie schon gesagt; und z.T. in Urteilen so ausgedrückt), dass an die fortlaufende/nachwirkende Bedürfnisüberprüfung keine strengeren Anforderungen gestellt werden dürfen, als an die Bedürfnisüberprüfung bei Ersterteilung...
  18. Leider habe ich da wieder mal nur den Kommentar: "Mission accomplished"... Exakt das will "die Politik" mit ihrer (z.T. nicht vom Gesetz gedeckten) Vergrämungstaktik.
  19. Gibt es entsprechend dieser Über-/Fehlinterpretation einen Erlass des IM Ba.-Wü. (o.ä.) an die Waffenbehörden?
  20. Ist die im Dauer-Wiederholungsmodus... bzw., ist das die STERN-Variante einer tibetanischen Gebetsmühle...?
  21. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen - hinter dem ganzen Schxxxx zu den Bedürfnisanforderungen und ihrer aktuellen Auslegung, den wir hier seitenweise analysieren, erörtern, erläutern etc... steckt letztlich eine ganz bestimmte Absicht bzw. Zielrichtung. Das eine Bundesland interpretiert die Umsetzung mal eher pragmatisch, ein anderes wieder maximal restriktiv... Eine Waffenbehörde wendet es mit ein wenig mehr Augenmaß an, eine andere de facto schikanös... An der Grundtendenz ändert es nichts... und die weist in jüngster Zeit m.E. mehr auf "begrenzen" und "zumachen", als aufs Gegenteil.
  22. Ja, jetzt lass' sie doch einfach mal machen. Dieses vorauseilende Genöle, ohne wirklich was zu wissen, nervt übrigens.
  23. Nur der Vollständigkeit halber: Ich habe das auch nicht behauptet - das Wort "Grundkontingent" habe ich an der Stelle zur Verdeutlichung verwendet. Damit ist eben schlicht das Bedürfnis-Anforderungsniveau nach § 14 Abs. 4 gemeint.
  24. Der TS hat nachher, in der Tat, korrigiert/präzisiert, dass es hier einerseits um Anforderungen der Waffenbehörde, andererseits "neue Anforderungen" des LKA NRW zur Bedürfnisprüfung gehe.
  25. Es ist ihm ja erlaubt, zu träumen...
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