Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.961
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Autsch... Werbeanzeige in der WuH. Das wäre (seitens der Zeitschrift) nun auch nicht nötig gewesen.
  2. WaffenNetz 24 hat aber mitgeteilt (s.o.), der Kundin nicht den neuen Endpreis 1.655,- abverlangt zu haben, sondern ihr mit 1.599,- € inkl. Versand ein Stück weit entgegengekommen zu sein. Da wären wir dann bei deutlich weniger "Aufschlag".
  3. Bezieht sich dieser Satz jetzt auf eine allgemeine "Stöpselpflicht"?
  4. Das war doch ein Händler in New Jersey (zumindest aus Sicht konservativerer US-Amerikaner einer der "commie"-Bundesstaaten); und Hintergrund war eine dortige Gesetzgebung, wobei im Fall einer einzigen dort verkauften "Smart Gun" künftig dort nur noch solche Waffengebilde verkauft werden dürften. Da das Resultat absehbar ein kaputter Markt und kaputte Freiheiten wären, "kommt" es natürlich nicht so gut, als Händler mit so etwas zu handeln...
  5. Ein "lockeres, freundliches Vorgespräch" kann man natürlich auch ganz locker und freundlich beenden.
  6. Nein. Das geht aus der Entscheidung nicht hervor. Allerdings könnte (und wird es wohl) von BILD und den meisten Stammtischen so interpretiert werden.
  7. Gebunden nicht hundertprozentig, aber im Fall einer "anerkannten Notwehr" im Strafverfahren - da wäre es wohl kaum noch möglich, die Notwehr im Zivilrecht zu verneinen. Erwiesene Notwehr soll im Grunde in beiden Gebieten wirken. Nur - den Fall haben wir hier nicht. Daher ist zivilrechtlich nun "die Tür offen".
  8. Genauso hat der "Feld-Wald-Wiesen-Zivilrechtsanwalt" z.B. in komplizierten Bau- oder Abgabenrechts-Streitfällen nichts zu suchen. Kommt aber alles vor... Es gibt schon RAe, die meinen, aus wirtschaftlichen Gründen kein Mandat ablehnen zu können, und muten die Folgen dieser Entscheidung dann ihrem Mandanten zu.
  9. Gut, er geht nicht in die JVA.... Davon abgesehen hat er - einen Schuldspruch und eine nicht anerkannte Notwehr, mit evtl. zivilrechtlichen Folgen (wie oben schon erwähnt) - verwaltungsrechtlich wohl JS und WBK für den Rest seiner Tage los. Infolge einer Situation, in die ihn andere durch skrupelloses und kriminelles Vorgehen gebracht haben. Die Aggression ist zu ihm gekommen, er hat sie nicht gesucht. Wenn "leben können", dann sicherlich nur unter Zähneknirschen und einem gerüttelt´ Maß an Verbitterung.
  10. Mit seinem ersten Satz (s.o.) liegt Chief Wiggum aber m.E. richtig. Ein solches sich-Wehren muss im Rechtsstaat natürlich nach juristischen Maßstäben aufgearbeitet werden. Man bekommt jedoch zunehmend den Eindruck, es sei in dieser Gesellschaft schlicht "nicht opportun". Und trotz aller formalen Unabhängigkeit der Justiz: Im sozusagen "gesellschaftlich luftleeren Raum" agiert die rechtsprechende Gewalt nicht.
  11. Dass "heiße" Einbrüche, bis hin zu regelrechten häuslichen Überfällen, in D eine traurige Tatsache (mit wohl zunehmender Tendenz) sind, ist Fakt.
  12. Das müsste m.E. noch um einen dritten "Herkunftskomplex" erweitert werden, der aktuell wohl einen erheblichen Anteil (vlt. höher als die genannten WK II-Bestände) ausmachen dürfte: Umwälzungen der 1990er Jahre in Ost- und Südost-Europa; soll heißen: - Bestände aus dem Zusammenbruch bestimmter Warschauer-Pakt-Streitkräfte, die schlicht "versilbert" wurden - Bestände aus dem zerfallenen Jugoslawien bzw. dem dortigen Bürgerkrieg sowie aus dem Zusammenbruch des ehem. Regimes in Albanien.
  13. Stimmt. Aber es ist eine Binsenweisheit, dass es politisch letztlich nicht um wirkliche "Sicherheit" geht. Die Hoffnung (bzw. das Konzept) der Gegner privat besessener Waffen und Munition ist es schlicht, dass weder eine Cheopspyramide noch ein Fort Knox von den privaten Waffenbesitzern bezahlbar wären...
  14. "Transportabel" und "leicht zu knacken" ist mit gewissem Aufwand alles. Wir reden hier aber nicht von hochbrisantem Sprengstoff oder von Plutonium. Wir reden von schlichter, für Zivilisten zulässiger Munition. Und es geht darum, eine einfache Wegnahme zu verhindern. Die Alternative zu "transportabel" und "knackbar" wären (so man jeder öffentlich gemachten Hysterie beliebig nachgeben wollte) die Modelle Cheopspyramide bzw. Fort Knox...
  15. Die Verhältnisse in A und der CH sind aber gesellschaftlich kaum verschieden von denen in D. Das ist Fakt. Und die genannten Nachbarländer zeigen, dass es in Bezug auf die Sicherheit der Bürger sehr gut mit einem modifizierten, oder gar ohne, waffenrechtliches Bedürfnisprinzip funktioniert. Diesen (themenbezogenen) Spiegel soll sich D also ruhig vorhalten lassen. Mehr Freiheit ist möglich.
  16. Sagen wir es so - als bandenmäßig ausgeraubtem, jedoch ohne Gegenwehr niedergemachten Senior wäre ihm das kollektive medienmäßig transportierte Bedauern der Nation sicher gewesen...
  17. Fein. Verbieten wir doch schlicht alles, was entwendet werden und dann zu Straftaten benutzt werden kann.
  18. Nur aus Interesse: Gibst du hier die Verwaltungsgerichtssprechung (und die dort zugrunde liegenden Annahmen) wieder - oder ist das tatsächlich deine Beurteilung?
  19. Es war von unseren Verbänden zugestanden worden.... die sich davon einerseits ein "staatstragendes" Entgegenkommen, andererseits wohl auch ein wenig "Exklusivität" bzw. Daseinsberechtigung für sich erhofft hatten.
  20. "Fortbestehen" ist aber eine andere Baustelle, und heißt - generelle Prüfung des schießsportlichen Bedürfnisses (= aktiven Sportschützendaseins). Mit Einzelbedürfnisprüfung bezogen auf die Waffe (vgl. Nachfrage von wingmaster1) hat das nichts zu tun.
  21. (Mal abgesehen von der Grundsatzdiskussion um Freiheiten, deliktische Relevanz etc., die hier zu führen sich aber nicht lohnt): War im Braunschweiger Urteil nicht bereits von 15 jagdlich besessenen Langwaffen die Rede, ab denen man sozusagen "erwerbsauffällig" werde....? Ehrlich, 15 jagdliche Langwaffen sind nun wahrlich nicht so außergewöhnlich viel.
  22. Aber selbstverständlich nur begründet. Im wesentlichen dann, wenn sich herausstellt, dass entscheidungserhebliche Tatsachen bei Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorlagen. Mit "al gusto" (Sachbearbeiter hat nun veränderte Ansichten) ist es juristisch nicht getan.
  23. Ich weiß nicht, ob es nur mir (im Besitz sowohl von WBK Gelb wie auch JS) so geht. Aber ich empfinde dieses, hier eher beiläufig mitgeteilte Braunschweiger VG-Urteil (wenn es denn Schule machen sollte) als deutlich schärferen Einschnitt bei der Bedürfnis-Auslegung, als die untersagte "142ste" auf WBK Gelb...
  24. Ich denke mal (so wie ich langjährig meine Waffenbehörde bzw. Sachbearbeiter einschätze), dass es bei unserer Behörde genau so laufen würde.
  25. Ich gestehe es ein (auch wenn es mich wg. grundsätzlich liberaler Ansichten fast innerlich zerreisst...): In diesem extremen Fall (nicht wg. der bloßen Anzahl, sondern auch der wohl x-fach in Typ/Kaliber identisch vorhandenen Waffen), und mit der traurigen Vorgabe, oben genannte Prämissen umsetzen zu müssen - da wäre ich wohl selbst zu einem solchen Ergebnis gekommen. Flapsig formuliert: Dieser Mensch hat es einfach etwas zu "dicke" betrieben.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.