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karlyman

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  1. Also Alfred, du erinnerst mich fast schon an aufgeputschte Fußball-Ultras aus der Fankurve. Im Angesicht ihrer Gegner: "Wir haben euch was mitgebracht:......!"
  2. Wieso absägen, man kann eine Röhre ja auch partiell "ausgießen". Nach Aushärtung ist das auch permanent... Nur dabei nicht zu voll füllen, sonst geht gar nichts mehr rein.
  3. Ja. Vieles hängt vom Wahlausgang in D im Herbst 2017 ab. Sollte eine von der CDU/CSU geführte Regierung kommen, sind wir waffenrechtlich irgendwo am Rücken bzw. bewegen uns in der Nähe des Hinterns; mit der Möglichkeit, bei genügender Anstrengung noch "vorbeizueiern". Sollte eine (von manchen hier noch als "Ende mit Schrecken" veklärte) Rot-Rot-Grün-Regierung kommen, sind wir waffenrechtlich/legislativ "tief im Axxxh" drin, ohne Möglichkeit nochmal rauszukommen. Glänzende Aussichten sind das nicht, aber wann gab's die zuletzt...?
  4. Die Fragestellung kann man noch erweitern. Es gibt bekanntlich Repetierbüchsen, die z.B. AR10-/AR-15-Magazine verwenden.
  5. Gute Frage, die ich mir auch stelle. Viele haben z.B. 20er-Mags. aus dem schlichten Grund, weil diese für bestimmte Modelle günstig zu haben und gut im Handling sind. Und diese dann ohnehin blockiert auf 10-Schuss-Kapazität. Somit: 10er-Mags. im 20er-Magazinkörper. Ob das dann aber auch rechtlich 10-er Mags. sind? Zumindest der gesunde Menschenverstand sagt (im Fall baulich dauerhafter Blockierung auf "10") - ja.... Hoffen wir das beste.
  6. Eben. Die ist ein entspanntes Schlummerkissen für Bestands-Besitzer...
  7. Zu den Bezahlmethoden können wir demnach folgendes sagen: - Online-Banking nicht gerade sicher - PayPal eigentlich nicht unterstützenswert und sicherheitsmäßig auch nicht das "Ultimo".... Es bleibt jedem selbst überlassen. Aber letztlich gibt es durchaus Gründe, beide Methoden nicht zu nutzen. Um so mehr wundere ich mich, warum ein Verkäufer die bewährte und für ihn risikolose Methode der klassischen Vorkasse nicht anbietet. (OK, Kreditkratenzahlung ist auch noch möglich..).
  8. Sofortüberweisung setzt Teilnahme am Online-Banking voraus; PayPal die Teilnahme am PayPal-System. Einige Kunden möchten bzw. machen beides, aus diversen Gründen, nicht. Daher hat jeder Händler, den ich bisher kannte, u.a. auch die klassische Vorkasse im "Portfolio". Bis auf Brownell's D eben.
  9. Na, von Händlerseite aus ist Vorkasse doch perfekt. Drum verstehe ich ja den Ausschluss dieser Zahlungsart nicht.
  10. Also, anknüpfend an das Gesagte: ein "Wasserträger", von dem zu dem Themenkomplex wirklich Abstruses kommt, ist H. Strobl (CDU Ba.-Wü.; immerhin IM und stv. MP). Da kann man öfter mal nur den Kopf schütteln. Betrifft bei ihm aber nicht ausschließlich Waffenrecht und SV.
  11. Naja, aber dass die ganz normale und weit verbreitete Zahlungsart Vorkasse nicht zugelassen ist, ist schon seltsam.
  12. OK, bei mir ist das schon Region Nordschwarzwald.... In der beschriebenen, flotten Weise geht's da in diversen Kreisen/Waffenbehörden so. Unsere Landeshauptstadt Stgt. mag ein etwas spezieller Fall sein - dort, in der politisch stark grün beeinflussten Großstadt, "ticken" sie im Hinblick auf LWB etwas anders. Nicht vergessen, dort wird auch eine geradezu unverschämte Verwaltungsgebühr für Waffenkontrollen auferlegt, die nichts anderes ist, als ein Ersatz für die vor Jahren gescheiterte Waffensteuer (durch die "Hintertür").
  13. So etwas würde ich als nicht funktionierende, ja, eigentlich "gescheiterte" Verwaltung bezeichnen. Bei uns (im böösen grün-schwarzes Ba.-Wü.) marschiert man - wenn alles an Papieren parat ist - nach kurzer Zeit (ca. 15 oder 20 min.) MIT Eintrag wieder aus der Waffenbehörde hinaus. Nichts mit Wochen oder Monaten.
  14. Wie hat sie sich denn zuletzt zum Waffenrecht geäußert?
  15. Ich schätze es so ein: Bei den Parteien der Europ. EVP-Fraktion (also "Mitte-Konservativ-christiliche Volksparteien", a la CDU/CSU, ÖVP, Gaullisten etc.; größte Fraktion im EP) ist die Lage diesbezüglich "so la la"... Die sind für gewisse Beschränkungen zu haben, aber nicht für einen wirklichen, durchgreifenden "gun ban". Wäre es anders, dann wären wir europ. LWB schon weg vom Fenster.
  16. Ja, eben. Die sagen ja von Anfang an selbst, dass das firearms directive amendment dem (s.o.) diene... folglich kann es kein Waffenrecht sein. Und es gehören dann konsequenter Weise eine ganze Menge an Regelungsinhalten NICHT hinein. Denn die (s. Kommissionsentwurf) sind pures Waffenrecht. Mich enttäuscht, dass viele Mitgliedsstaaten nicht diesbezüglich schon "die Bremse reingehauen" haben. Hätte vielleicht viele mühsame Diskussionen erspart und der Kommission gleich klare Kante gezeigt.
  17. Jedes Land macht da sein Ding. Gerüchteweise hat sogar das tendenziell "LWB-feindliche" Grobritannien technisch weniger hohe Aufbewahrungsanforderungen als D. Ich meine, ein in GB lebender Forist hat das vor einiger Zeit mal berichtet.
  18. Na, wenn das der Maßstab ist, müssten in D aber auf vagen Verdacht hin (wenn überhaupt) sehr viele solcher Einsätze stattfinden; überall; bei allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen, bei weitem nicht nur bei exponierten "Reichsbürgern"...
  19. Aber hier "plädieren" ja immer noch manche für R-R-G als "besser ein Ende mit Schrecken"...
  20. Zustimmung. Dennoch stelle ich mir die Frage, warum die EU-Kommission mit solchem (schon fanatisch zu nennendem) Eifer den europäischen Bürgern etwas verbieten will, das nahezu keine Delikt-Relevanz hat. Was für ein Wahn treibt die an?
  21. Bei Bedrohungslagen muss man nicht diskutieren.... Da sind wir uns sicherlich einig. Aber in Fällen, wo bei waffenbesitzenden "Reichsbürgern" außer ersichtlichem Maulheldentum nichts vorgefallen oder "auf dem Kerbholz" war, dann "aufzufahren" wie einstens die GSG 9 in Mogadischu - das kann es ja nicht ernsthaft sein.
  22. Ich denke, hier gehen gerade deutsches Jagdrecht (neue jagdrechtliche Regelung zu HA; mit Auswirkung auf dt. Waffenrecht) und "europäisches Waffenrecht" durcheinander.
  23. Was (z.B.) zumindest bezüglich der "Alt-Behältnisse" VOR 2003 systematisch Unsinn ist. "Im Zuge der Umstrukturierung wird der Verweis auf die VDMA-Norm 24992 ersatzlos gestrichen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat diese Norm zum Jahresende 2003 zurückgezogen." Das bedeutet, selbst wann man der BMI-Argumentation folgt, automatisch, dass die bis Ende 2003 gefertigten Schränke die Norm/Zertifizierung noch haben. Soll mir mal jemand, der genannten Argumentation "keine Norm" folgend, darlegen, warum ein 1995 oder 2002 gefertigter B-Schrank nicht mehr zulässig sein soll.
  24. Haß kann zwar eine starke Triebfeder sein.... ist aber stets ein schlechter "Ratgeber"!
  25. Das interessiert ihn sicherlich nicht. Denn es betrifft nicht seinen, sagen wir mal, "Fetisch"...
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