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karlyman

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  1. Wobei die Dänen unter den Skandinaviern noch als am geselligsten und redselig gelten... (Sozusagen als die dortigen "Südländer"..). Ich war in den letzten Jahren eher in Schweden (Urlaub/Reise), dieses Jahr auch mal wieder in DK, fühle mich in beiden Ländern wohl. In Schweden gibt's natürlich deutlich mehr Platz (wobei Jütland in DK auch recht geräumig ist)... Manche sagen, die Dänen würden mehr zu Regulierung und Verboteritis neigen als ihre nördlichen Nachbarn S und N (könnte einfach an der kleineren Fläche liegen... oder aber der Nähe zu D, vielleicht färbt da was ab..). Und, wieder mehr OnTopic: In DK vergesse ich seit der "Parkscheibenerfahrung" damals die P-Skive nicht mehr. Auf allen öffentlichen Parkplätzen akzeptieren sie übrigens da auch die deutsche Parkscheibe; auf bestimmten Privatflächen wollen sie allerdings das (feiner einstellbare, semi-transparente) dänische Exemplar.
  2. Man merkt sich's eben für's nächste Mal dort...
  3. Vor vielen Jahren hatte ich in Dänemark bei einem Schwimmbadbesuch mal vergessen, die Parkscheibe aufs Armaturenbrett zu legen. Ich hatte schlicht und ergreifend die (nicht soo plakativ angebrachte, und dänisch beschriftete) Parkzeitbegrenzung auf dem Badparkplatz übersehen. Hat mich umgerechnet 68 Euro gekostet (in D wäre eine vergessene Parkscheibe zur gleichen Zeit wohl mit 15 Euro geahndet worden...). Ich hatte noch, da ich eh in der Stadt war, kurz direkt beim dortigen Ordnungsamt nachgefragt... Auskunft der Sachbearbeiterin da (mit einem Lächeln, und auf Deutsch): "Ja, das macht man in Dänemark nur einmal".
  4. Auch der Krieg RUS-UA dürfte ab jetzt so einiges an illegalen, unregistrierten bzw. "verlorengegangenen" Armeewaffen u.a. nach D bringen.
  5. Vier Jahre schon...? Wurde da eigentlich schon Anklage erhoben? Mich wundert die Dauer, bzw. dass eine so lange U-Haft zulässig ist.
  6. Ja, bei den so bewirtschafteten Parkeinrichtungen in D sind die, wenn angekündigt, auch tatsächlich vorhanden... nur häufig sehr dezent verbaut.
  7. Dass solche Parkraumbewirtschaftung immer mehr zunimmt, auch an Ecken, wo man früher problem- und formlos "einfach so" parken durfte, ist heutzutage leider Fakt. Wobei ich die Verhältnisse in D noch vergleichsweise moderat empfinde... In anderen Ländern ist die Veränderung da krasser. Z.B. ist die Entwicklung in Schweden (wo wir immer mal wieder hinfahren; Land mit generell viel Platz und wenig Parkdruck/Parkplatznot) so, dass in oder an Städten/Städtchen auf irgendwelchen Parkplätzen zunehmend Gebührenpflicht eingeführt wird. Die Schweden machen sich's ganz einfach - da wird schlicht ein Hinweisschild auf "easy-park"-u.ä. Apps aufgestellt... Die man als nichtheimischer Autofahrer im Regelfall nicht installiert hat - aber andere Zahlmöglichkeit ist nicht da. Große Überwachung und Kameras sind im Regelfall nicht existent; ich habe ab und zu (mangels entsprechender vorhandener App) einfach "gratis" geparkt, ohne Folgen... aber das mulmige Gefühl begleitet einen dann.
  8. Mit kleinem Besen untendran... "Was ist die Fußgängerzone / der Bahnsteig / der Regionalzug heute auch wieder dreckig"...
  9. (Ich hatte heute vormittag schon zwei große Becher... :-)
  10. Wie - der Täter auch...? Denn lt. aktuellen Presseberichten war das Opfer Mitarbeiter der Bank (Fillialleiter).
  11. Tja. Sollten folglich demnächst mehr "Normalobürger" in Bahn, Fußgängerzone etc. mit "Bruder-Tuck-Stäben" auftauchen...?
  12. Das - zumal hier in der Sache sehr dezidierte - Urteil eines Oberverwaltungsgerichts aus einem großen Bundesland ist eben nicht das eines "Verwaltungsgerichts irgendwo in der Provinz". Die genannte Verfahrensweise der Behörde "ich suche mir aus dem Recht gerade das heraus, was mir passt" erleidet dann in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schnell Schiffbruch.
  13. Es ist aber ein Landesobergericht. Das ist in der Verwaltungsrechtsprechung auch nicht "nichts" bzw. wird durchaus beachtet. Wie man ja - andererseits - an der Rechtsprechung bzw. Auslegung des VGH Ba.-Wü. zum Thema Bedürfniserhalt ÜK-Sportwaffen sieht.
  14. Die grundsätzliche Aussage zum Bedürfnis ist schon sehr wichtig. Aber auch ansonsten steckt in dieser obergerichtlichen Entscheidung einiges drin, Zitat: "Eine zentrale Aussage des Urteils betrifft die sogenannte Überkreuznutzung. Der VGH lehnt die Vorstellung eines additiven, bedürfnisübergreifenden Gesamtbestands ab und stellt zugleich klar, dass ein Jäger eine Sportwaffe rechtlich durchaus auch zur befugten Jagdausübung verwenden kann, sofern die Waffe jagdlich zulässig ist. Aus diesem „rechtlichen Dürfen“ folgt nach Auffassung des Gerichts aber keine Pflicht. Die Waffenbehörde kann einen Jäger nicht darauf verweisen, statt einer beantragten Jagdwaffe eine bereits vorhandene Sportwaffe einzusetzen, da dies nicht zwangsläufig „objektiv sinnvoll und subjektiv zumutbar wäre“.
  15. Au weia, angesichts solcher Denke. Au weia.
  16. Im Schwäbischen gibt es für solche Aussagen eine schöne Charakterisierung: "A bleeds G'schwätz".
  17. Wenn ein Behördenmitarbeiter - ersichtlich - sein eigenes "Geschäft", seinen Aufgabenbereich nicht durchdringt bzw. kapiert - soll das das Problem des Bürgers sein...?
  18. Vielleicht ist ihm das andere Thema ja derzeit noch "zu heiß".
  19. Welch bittere Ironie. Bei der Fluchtwagenfahrerin liegt keinerlei Fluchtgefahr vor...
  20. Nicht ohne Grund auch als "Alpen-Prawda" bezeichnet.
  21. Faktisch ist die Sammlung museal. Und dass die Sammlungsgegenstände mittlerweile auch ausländischen Diensten bekannt sein sollten... ist nett ausgedrückt.
  22. Traurig. Und dann noch ein immerhin öffentlich zugängliches Museum mit Fotografierverbot für die dortigen Sammlungen... Was für ein Unsinn.
  23. Alles soweit richtig. Und genau Letzeres frage ich mich bei dieser Initiative des Landes Berlin auch. Sind die einfach nicht in der Lage, die deutliche Unverhältnismäßigkeit der Verbrechens-Einstufung von faktisch geringfügigen Fällen - wie den als Beispiel genannten - zu sehen? Oder wollen sie gezielt die Verbrechens-Einstufung für faktisch (insbes. für die öffentliche Sicherheit) geringfügige Fälle, um die Leute schwer zu kriminalisieren...?
  24. Aus der VDB-Stellungnahme dazu, Zitat: "Schon geringe formale Abweichungen, unklare Erlaubnislagen oder verwaltungsrechtliche Grenzfälle führen bereits jetzt dazu, dass Waffenbesitzer mit dem Vorwurf eines nicht vollständig erlaubnisgedeckten Umgangs konfrontiert werden. Nach dem Berliner Vorschlag könnte ein solcher Vorwurf bei halbautomatischen Kurzwaffen künftig in den Bereich eines Verbrechens verschoben werden, sodass kein Ermessensspielraum mehr bleibt.... Auch bei einer derartigen Waffenrechtsverschärfung würden Fälle, die keinerlei Bezug zu organisierter Kriminalität, illegalem Waffenhandel oder bewaffneten Straftaten haben, strafrechtlich in eine Kategorie geraten, die für schwere Kriminalität vorgesehen ist. Die Folge wäre nicht nur ein erhöhtes Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bereits der Anfangsverdacht könnte schwerwiegende strafprozessuale und waffenrechtliche Konsequenzen auslösen. Betroffen wären beispielsweise die verspätete Rückgabe einer geliehenen Kurzwaffe, das versehentliche Überschreiten der Reviergrenze durch einen Jäger beim Führen einer Kurzwaffe oder der Erwerb einer Sammlerwaffer, die nach behördlicher Auslegung jedoch nicht in das genehmigte Sammelgebiet fällt." Daher Vorsicht mit reflexhaftem - jedoch offenbar unreflektiertem - Beifall...
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