karlyman
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Ja, man sollte die Resthoffnung nicht fahren lassen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Freiheit (und ggf. Eigentum, warten wir die Altbestandssache ab) irgendwie faktisch begründet...
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Das wollte ich damit nicht gesagt haben.
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Angesichts dessen, was sich aktuell im politischen US-Mainstream so tummelt, ist die Rechts-Ausrichtung der deutschen AfD für die amerikanischen Dienste wohl zum Gähnen.
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Geregelt ist ohnehin noch nichts. Nur irgendwie geplant. Wahrscheinlich wird die WaffG-Novelle zur Umsetzung des EU-firearms-amendment kommen.
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Klugscheißmodus an Erfunden hat sie der Herr Guillotin nicht, er hat deren Weiterentwicklung und den Einsatz angeregt. Fallbeile gab's in anderer Form schon vorher. Die eigentliche französische G. hat dann, nach gewissen Grundvorstellungen des genannten Herrn, ein in Paris ansässiger deutscher Klavierbauer konstruiert. Au, schon wieder ein Deutscher.... Klugscheißmodus aus
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Wieso; wenn die sich mal so (schlimm) wandeln sollten, dass Verbotsgründe vorliegen, kannst du ja rechtzeitig unter hörbarem Protest austreten...
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Ein guter Punkt. Wo ist, der Ausgewogenheit halber, der "Gegenartikel"... z.B. aus der Feder von F. Gepperth? Der würde, ließe man ihn, sicher gerne einen vollständigen Kommentar zum Thema beitragen.
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Ja, darauf bezog sich wohl auch die FWR-Meldung, die ich meinte.
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Davon ging ich bislang auch aus (siehe z.B. vor einiger Zeit erschienenes FWR-Statement zum Behältnis-Thema). Daher mutet die am Threadanfang zitierte BMI-Antwort ja so seltsam an...
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Leihgaben...
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Zitat aus der Antwort des BMI: "So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. " Das heißt aber im Umkehrschluss nichts anderes, als dass zumindest die vor Jahresende 2003 angeschafften Behältnisse noch unter die Norm fielen und damals auch die entsprechende "Marktüberwachung" stattfand. Welcher Grund soll folglich - unter dieser Begründung - bei "Altbehältnissen" A/B vor Ende 2003 vorliegen, diese nicht mehr zu Waffenaufbewahrung zu verwenden?
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Ist R.G. mit seinem hysterischen Feldzug gegen die vorgeblichen "Sport(mord)schützen" etwa unterbeschäftigt, und sucht eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes?
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es geht mir eher nicht um die MP (das ist wieder eine eigene Geschichte, und wohl ideologieunabhnängig); sondern um die Reichsbürgereigenschaft und deren Bestreiten. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ach, das ist wohl so wie mit den Hexen anno dunnemals. Die kamen aus der Nummer eigentlich auch nicht mehr richtig raus. Entweder sie gaben gleich zu, eine zu sein... Oder sie bestritten es vehement, hatten aber dennoch eine schwarze Katze auf dem Buckel, rote Haare oder einen Kräutersud im Topf... -
Das ist mir auch klar. Nur: darum ging es nicht. Sondern um:
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Es ging ja um die Frage "für wen oder was sie sterben sollen" (s. Olga v.d. Wolga). Und da ist der angestellte Stalingrad-Vergleich schon weit an den Haaren herbeigezogen.
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Also, in Stalingrad war der Kampfauftrag der einen Seite, ein Terrain für die großdeutsche Regierung und deren "Raum-im-Osten"-Ideologie zu erobern und zu halten; und der der anderen Seite, den Invasoren keinen russischen Boden (einschließlich dortiger sowjetischer Ordnung) preiszugeben bzw. diesen zurückzuerobern. Was das (bei aller evtl. Kritik daran) nun sinngemäß mit dem Bw-Auftrag am Hindukusch, in Mali, im Kosovo etc. zu tun hat(te), erschließt sich mir nicht.
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Sie kriegen (insbesondere wenn man den nun gewollten Stopp der Schrumpfung der Bw berücksichtigt) zu wenig. Deshalb wird jetzt verstärkt (siehe z.B. Reality-Show "Die Rekruten") die Werbetrommel gerührt.
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Es wird vor allem inhaltlich der Sache nicht gerecht. KDV ist für anderes gedacht als für (vielleicht durchaus gerechtfertigte) Kritik von Soldaten an der Verteidigungspolitik.
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Auch richtig. Nur denken Juncker & Konsorten halt anders, und wenn sie damit durchkommen.... So hatte Lopo das wohl gemeint.
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Ach, ist das (standardmäßig) das den Kunden angekündigte Weihnachtsgeschenk? (Und ich habe mich schon leicht gegrämt, das nicht abgeholt zu haben...)
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Du spielst sicher auf Vertrauens- und daraus resultierenden Vermögensschutz an. Also den Schutz einer - im Vertrauen auf eine bestehende gesetzliche Regelung - getätigte Anschaffung/Vermögensverwendung, die dann zumindest einen rechtlichen Bestandsschutz begründen sollte. Eigentlich ist dieser Vertrauensschutz durchaus ein Rechtsgrundsatz, ja. Er kann aber durchbrochen werden. Und speziell beim Waffenrecht scheint man in D diesbezüglich überhaupt keine Hemmungen zu haben; da gelten Vertrauens- und Bestandsschutz offenbar einen Dreck. Die Frage ist dann höchstens noch, ob und inwieweit (ohne Bestandsschutz, und somit bei enteignungsgleichen Eingriffen) Entschädigungs-Ansprüche begründet werden. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Seit 2012 lag bei der EU-Kommission das ominöse "Weißbuch" zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, stammend u.a. aus der Feder der ehem. Handelskommissarin C. Malmström. Die enthaltenen Verschärfungsvorhaben zielten von Anfang an darauf, dem legalen privaten Waffenbesitz in der EU an den Kragen zu gehen. Das absurde Mäntelchen mit der "Terrorismusabwehr" wurde der Sache dann seitens der Kommission nach den Pariser Attentaten umgehängt, um ihr mehr öffentlichen "Drive" zu geben. Aus diesem "Weißbuch" ist mit der nun wohl kommenden Verschärfung der EU firearms directive bei weitem noch nicht alles umgesetzt... Dieser Köcher enthält noch viele ekelige Pfeile. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und um Repetier-LW ging es doch von Anfang an nicht.