karlyman
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In "meinem" Land Ba.-Wü. hatte die FDP nach der letzten Landtagswahl vor einem Jahr die Option auf eine Regierungsbeteiligung in einer Ampel-Koalition. Sie haben sich auf ihre Inhalte besonnen, die mit denen der Grünen nicht kompatibel seien, haben klar gegen die "Ampel" votiert und sind in die Opposition gegangen. Ich bin mir sicher, dass die große Mehrzahl ihrer Wähler genau dies erwartete. Und Herrn Rülke & Co. war das auch bekannt.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Das Erheben von Gebühren, insbesondere das endlose Drehen daran wie z.B. in Stuttgart oder Bremen, kann ab einem bestimmten Punkt (Höhe...) auch kontraproduktiv für die Waffenbehörden werden. Nämlich, wenn "Kunden"/betroffene LWB, die eigentlich klaglos die Kontrollen mitmachen würden, sich dann - gebührenbedingt - auf x verschiedene Kniffe verlegen, um die Kontrolle im noch legalen Rahmen möglichst zu verzögern, verhindern etc. Gerade Länder wie Bremen, die relativ offen einen Vergrämungskurs fahren (hohe Gebühren kombiniert mit häufiger Kontrolle) werden dann Schwierigkeiten mit der Organisation ihres engen Kontroll-Zeitplans bekommen. Die Kontrollen werden irgendwie schon noch durchgeführt, aber es wird nervig und schwierig für die Behörde. Verwaltung ist für ihr gutes Funktionieren letztlich auch auf Kooperation mit dem bzw. Akzeptanz durch den Bürger angewiesen. -
Wobei dieses Problem bei der FDP mittlerweile auch bekannt ist.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Jetzt wäre ich aber mal gespannt, was denn bei einer Vor-Ort-Kontrolle pro Waffe noch an Vor- und Nacharbeiten anfällt. Klar fallen noch diverse Pauschalkosten an. Aber dann darf man nicht den Berechnungsweg "XX Euro pro Waffe" wählen. Für die An- und Abfahrt z.B. fällt ein pauschaler Aufwand an. Auch für den anschließend in der Amtsstube gefertigten Aktenvermerk, in dem steht, dass bei Herrn XY heute die Aufbewahrung seines Waffenbestandes überprüft wurde und sich dabei keine Beanstandung ergeben hat. Aber dafür ist es piepegal, ob 5 oder 50 Waffen kontrolliert wurden. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Zum Beispiel kann man berechtigter Weise anzweifeln, warum der Landkreis Karlsruhe, wie hier genannt, als Zeitaufwand 5 Minuten pro Waffe ansetzt. Beim § 36 Abs. 3 WaffG, um den es hier geht, dreht sich die Kontrolle ausschließlich um die korrekte Aufbewahrung. Konkret heißt das: Der Behördenvertreter/Kontrolleur hat seine Waffenliste des jeweiligen LWB dabei. Er gleicht nacheinander ab, ob die dort verzeichneten Waffen gemäß den Aufbewahrungsvorschriften untergebracht sind. Das heißt, man steht vor dem Schrank, er liest vor: Revolver Kal. .357 Mag., Waffen-Nr. XX"223344YZ". Man reicht ihn diesen im Waffenschrank liegenden Revolver und er liest die dort eingeprägte Nummer. Ein Haken an die Liste; und nächste Waffe. Was, bitteschön, dauert da jeweils "5 Minuten"? Das ist ein Vorgang von je einer Minute. -
Ja, das pflege ich auch zu sagen... Aber diese Diskussion geht in WO hin und her wie ein Pingpong-Ball.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Der Streit ist hier ja eigentlich überflüssig. Denn im Grund genommen geht er nur um die Intensität der Eingriffe. Bis jetzt sind wir sozusagen noch im Bereich der Folter, nicht der Hinrichtung... Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen gehört eben zu den Foltermethoden. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Bei der CSU gibt es im Waffenrecht Licht und Schatten. Mal machen sie mit, dann aber setzen sie sich wieder ein und verhindern (in unserem Sinn) etwas. Leider sehe ich bei den anderen fast nur Schatten. Aber jetzt wird das Thema hier wieder sehr allgemein-politisch. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Gut, dass du zumindest hinter die ersten drei Beispiele Fragezeichen gesetzt hast. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Das ist bei denen offenbar genau wie bei den Veganern. Woran erkennt man die? Nun, sie werden's dir erzählen... -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
karlyman antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Dieses - üble - Gefühl habe ich auch. Ich bin ebenfalls in Ba.-Wü. Die Stadt- und Landkreise, die noch ohne Gebührenerhebung für die Kontrollen agieren (bzw. nur im Fall von Beanstandungen/erforderlichen Nachkontrollen) werden durch diese Praxis wohl zunehmend "internen Druck" geraten (insbesondere durch waffenkritische Mandatsträger in Kreis bzw. Stadt), doch gefälligst auch Gebühren zu erheben... Die wie hier "nach Menge" gestaffelten Gebührensätze (die Landeshauptstadt Stuttgart hat das ja drastisch vorgemacht) bedeuten gerade für die Eigner etwas größerer Bestände, geschweige denn die Sammler, recht erhebliche Gebührenbelastungen. Die Verwaltungsgerichte im Südwesten haben alle gebührenrechtlichen Einwände, was die Gebühr "dem Grunde nach" angeht, mit m.E. ziemlich haarigen Argumenten zum Thema "Veranlassung" vom Tisch gewischt. Selbst die z.T. happigen Gebühren der Stadt Stuttgart wurden verwaltungsgerichtlich in der Höhe nur etwas "zurückgestutzt", die Erhebung an sich und die grobe Größenordnung blieben. Von den noch vernünftigen Verhältnissen in Bayern, wo man sich am Willen des Bundesgesetzgebers hinsichtlich des § 36 Abs. 3 WaffG und auch der vergleichenden Gebührenpraxis anderer Bereiche orentiert, sind wir in Ba.-Wü. und anderen Ländern meilenweit entfernt. -
Ach, ich denke, das glauben die selbst nicht wirklich. Alle Terror- bzw. "Sicherheits"-Bedenken bzw. -Argumente sind dazu sowieso nur vorgeschoben. Die wollen schlicht keinen legalen Waffenbesitz in Bürgerhand mehr. Das ist letztlich ein Grundsatzthema von denen, offenbar als Teil einer Art von "Kulturkampf".
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Die Hervorhebungen zeigen schon das Problem. Beste Wirkung bezogen auf eine spezifische Umgebung und zu spezifischer Jahreszeit.
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Was beim Katalog auf jeden Fall festzustellen ist, ist die gegenüber früher bescheidenere Herstellungsqualität. Da ist offensichtlich der dicke Rotstift angesetzt. Was den Inhalt angeht, ertappe ich mich dabei, dass ich zunächst mal "instinktiv" über den Feuerwaffen-Teil wegblättere, um gleich im Bereich Messer, Zubehör, Sonstiges zu schmökern... Denn das scheint ohnehin die Schwerpunktsetzung im Katalog zu sein.
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Welche Magazine und welche Taschen nehmt ihr mit zum Schießen?
karlyman antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Zur eingangs gestellten Frage: An Taschen nehme ich die jeweils bezüglich der verwendeten Waffen notwendigen mit: Wahlweise - Rucksack (in Größe eines großen Daypacks) - Range Bag - Langwaffentasche in klein, mittel ode groß. An Magazinen nehme ich die für die Waffe(n) passenden, und für die Verwendung zugelassenen, Mags mit. -
Wie? War nicht letzter Stand (EU Firearms Directive 91/477, wie beschlossen), dass Salut-Waffen registrierungs- und "schrankpflichtig" werden (da unter Ursprungs-Kategorie eingestuft)... die Deko-Waffen hingegen nicht?
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Wenn die Dinger (oder auch nur die Flinte) in gute Hände kommen, statt in den Schrott, ist's doch gut.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das habe ich auch mal gesagt. Vor - gefühlt - 100 Jahren.... -
Wieso, hat der Kontrolliierende "etwas zu verbergen" ?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gut! Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben, dass in diese - eigentlich offensichtliche - Wunde nochmal jemand den Finger legen würde. -
Gegenfrage: ist das so unbedingt dein Problem? Du bist grundsätzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Unberechtigter an deine Waffen kommt. Einem Unbekannten, der zur dir an die Tür kommt, den Waffenschrank zu öffnen bzw. Waffen herauszureichen, könnte man man durchaus als entsprechende Obliegenheitsverletzung ansehen. Und wenn sich die Berechtigung nicht mit hinreichender Sicherheit sofort feststellen lässt...
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Ach, vielleicht ist der TS im Moment auch nur beschäftigt mit der Organisation eines Schießstandtermins... oder, um das Eintrittsformular für den nächstgelegenen SV auszufüllen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Dem nationalen Gesetzgeber ist es ja möglich, bei der Umsetzung ins jeweilige Waffenrecht die handwerklich beschixxenen EU-Formulierungen besser zu formulieren... -
Aus Sicht der Schützinnen kann ich selbst nicht sprechen. Aber nach meiner Erfahrung bzw. Beobachtung geht es den Schützinnen bei uns im Verein ums Zielen-Schießen-Treffen. Mit diversem Schießgerät. Das hat was Faszinierendes, unabhängig vom Geschlecht.
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(Leicht OT, aber m.E. auch ein Aspekt): Iimmer die hin- und her-Schickerei. Und dann wundern oder ärgern sich die Leute über die vielen Logistik-LKWs, die ständig die Autobahnen verstopfen... Einfach mal von Zeit zu Zeit an die eigene Konsumentennase fassen.