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karlyman

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  1. Psst... Ich hab's, (s. weiter oben) gar nicht als Frage formuliert...
  2. Was, wenn es so ist bzw. war, aber herzlich wenig mit den "sich dabei gegenüberstehenden" Infanteriewaffen zu tun hat.
  3. Ab und zu kommt hier ein guter Satirebeitrag...
  4. Kann man nicht pauschal sagen, bzw. entspricht nicht meiner Erfahrung bei Sportschützen die später noch den JS machten. Klar, wer der Jagd nachgeht, bei dem fehlt ein Teil des (Frei-)Zeitkontingents. Kommt auch auf die Intensität an. Bei den meisten Sportschützen mit JS + Begehungsschein (inkl. meine Wenigkeit...) wird die - sportliche - Zeit auf dem Stand natürlich weniger, aber die meisten sind doch noch so "schieß-affin", dass einige Zeit auf dem Stand verbracht wird. Alles eine Sache der zeitlichen Balance. Ich kenne viele BDMPler und BDSler mit JS und Revierzugang.
  5. Ich habe auch ein paar nette, schießende Sachen mit hohem Anteil an Polymer (platter: Plastik)... absolut nichts gegen die. Aber, ich greife auch nochmal das "nur 1 KW + 1 LW"-Szenario auf: Wenn ich - für den Rest des Daseins - nur eine von jeder Sorte haben dürfte, dann wollte ich nichts mit hohem Kunststoff-Anteil. Nennt mich etwas paranoid, aber Stahl/Alu/Holz würde ich bezüglich der Langzeitqualitäten mehr vertrauen.
  6. Wenn die Leute unbekannt sind, sie schriftlich nichts wirklich Stichhaltiges zum Nachweis der "Echtheit" dabei haben, und auch bei der Behörde telefonisch keine Bestätigung zu erhalten ist - dann gilt bei mir: kein Einlass.
  7. Dieses sich-versichern ist nicht nur dein Recht, es ist m.E. auch deine Pflicht.
  8. Das ist in der Tat eine herbe, eine schmerzhafte Beschränkung (angesichts dessen, was die meisten von uns haben), aber die Frage finde ich in der Tat interessanter, als nun den ganzen Bestand aufzuzählen... Bei den KW müsste ich nicht endlos lange überlegen: Es wäre meine SIG P 210. Bei den LW wäre die Entscheidung ziemlich schwer; eigentlich würde ich zu meiner Haupt-Jagdwaffe (R8 Prof.) tendieren, aber wenn die Büchse den Rest des Lebens gut halten + wirklich für alles herhalten müsste... Ich denke, letztlich wäre es mein Garand M1.
  9. Unbekannte mit Dienstausweisen, deren Echtheit ich selbst ja auch nicht in der Lage bin zu beurteilen, würde ich nicht einlassen. Wenn die sich nicht anderweitig (z.B. durch Akten/Unterlagenkopien, die nur die Behörde haben kann) noch "ausweisen" können, dann erfolgt ohne positive Bestätigung der Dienststelle (Anruf unter Behörden-Nr.) kein Einlass. Das ist m.E. vollkommen korrektes und erforderliches Handeln.
  10. Na, daher muss man eben sicher stellen, dass die, die da kontrollieren wollen, nicht nur "Unbekannte" sind. Sprich, ohne positive Erkennung (wenn es der bekannte Sb ist) bzw. ohne Nachweis des tatsächlichen Kontrollauftrages (z.B., wenn Unbekannte, durch Rückruf bei der Dienststelle): kein Einlass. Ich sehe das als meine Obliegenheit als Waffenbesitzer an.
  11. Jedenfalls "arbeitet" mein 98er zuverlässiger als meine 10/22. Und das Reinigen geht auch einfacher...
  12. Das zum einen. Zum anderen würde ich (auch wenn uns "die EU" derzeit als LWB massiv nervt) keine Wette darauf eingehen, dass die nationalen Gesetzgeber es bei dem Thema stets "besser meinen"...
  13. Zum ersten Satz: Ditto, d.h. ich auch. Zum zweiten Satz: Mag sein, dass ein größerer Teil der Parlamentarier das tut. Dennoch bringt das Anschreiben etwas; man bringt sich in Erinnerung, und zeigt, wenn eine gewisse Vielzahl an Schreibern da ist, dass da auch eine nicht zu vernachlässigende Größe von betroffenen/interessierten Bürgern (einschl. Anhang!) dahinter steht. Man wird als Interessengruppe wahrgenommen. Gegenüber den Parlamentariern "keinen Mucks" zu machen wäre daher falsch.
  14. Keine Frage, dass man organisiert über die Verbände (bzw. gebündelt über FWR) der Politik etwas vorlegen sollte, ist auch elementar wichtig. Die Meinungen bzw. Nachfragen der einzelnen, betroffenen Bürger (LWB) bei den Abgeordneten liefern dann die nötige "background music". Damit erkannt wird, dass da auch eine Relevanz ist.
  15. Ganz praktisch betrachtet: ich gehe mal davon aus, je knapper die Restzeit bis zur Umsetzungs-"Deadline" (m.W. Ende August) wird, desto mehr wird die Umsetzung ins deutsche WaffG per schlichtem Abschreiben des Inhaltes der EU-Richtlinie erfolgen. Wenn sie zu viel Zeit haben, sich bei der nationalen Umsetzung zu "verkünsteln", ist's auch nicht gut... Übrigens wäre es jetzt (nach den Anschreibe Aktionen der EU-Parlamentarier, solange die EU-Richtlinie "köchelte") allmählich an der Zeit, die deutschen MdBs in der Sache (= Umsetzung ins deutsche WaffG) anzuschreiben.
  16. Die Richtung, in die die ganze mediale Messer-Thematisierung der letzten Zeit geht, ist in der Tat klar... Sie hat etwas mit dem Abschneiden der nächsten Freiheits-Salamischeibe zu tun. Wohlfeil begründet mit "kriminellen jungen Arabern".... Ja, da klatschen Otto und Lieschen Deutschmichl und stimmen freudig mit in den Verbots-Deppenchor ein. Wie war das übrigens noch mal so schön: "Neeeiiin - wir lassen uns in diesem Land unsere Freiheiten nicht durch Gewalt und Terror beschneiden"...
  17. "Vorinformation" (Vorwarnung in Form von Hund, Meldeanlage etc.) ist Gold wert, weil sie Reaktionszeit bringt. Und dann kann ggf. auch Zeit bzw. Gelegenheit sein, sich - wenn es örtlich/räumlich im Haus irgendwie geht (bei uns ist das so) - in einem sicherbaren Bereich zusammenzufinden. Kinder "am anderen Ende" des Hauses ist natürlich suboptimal, da ist die Gefahr groß, durch den oder die Täter separiert zu werden.
  18. Erstens das; es gibt Waffenbehörden, die sehen tatsächlich keinen Sinn darin bzw. halten es nicht für angebracht, Gebühren - zumindest für die "Erstkontrolle", wenn die beanstandungslos bleibt - zu erheben. Zweitens - für sonstige anlasslose (Stichproben-)Kontrollen, also in anderen Rechtsbereichen, findet keine Gebührenfestsetzung statt. Mir fällt zumindest kein Bereich ein, außer eben dem (m.E. politisch motivierten) "Sonderfall" der waffenrechtlichen Kontrollen. Die mitunter zitierten "TÜV-Gebühren" oder Gebühren im Schornsteinfegerwesen übrigens haben nichts damit zu tun, denn das sind im Grunde technische Regelüberprüfungen, aber keine stichprobenartigen Kontrollen.
  19. Da muss man der Ehrlichkeit und Vollständigkeit halber aber auch erwähnen: Der Bund hat die Kontrollen in der heutigen Form gewollt, aber deren Vollzug und die Kosten hat er "getrost" den Ländern bzw. dortigen nachgeordneten Stellen (Waffenbehörden in Kreisen und Städten) überlassen. Er hat also "bestellt", jedoch nicht "bezahlt". Wie so oft. Konsequenter Weise hätte der Bund den Ländern in irgendeiner Form den Aufwand kompensieren müssen. So aber hat man ihnen eben die Gebührenerhebung überlassen, obwohl die Gebühren - ausdrücklich - seitens des Bundes nicht gewollt waren, und sie auch nicht in das ganze sonstige Gefüge anlassloser Kontrollen passen.
  20. Ja, klar, da gar keine Verwaltungshandlung. Aber das, also die Kontrollen an sich, "wegzubekommen" hat noch eine ganz andere Größenordnung bzw. ist ein viel dickeres "Brett", als die Gebührenerhebung (die in gewissen Ländern, Regionen, Kreisen für richtig bzw. angebracht gehalten wird, in anderen wiederum nicht...).
  21. Ob diese hopplahopp-Argumentation, eben das schlichte "einfach dem Pflichtenkreis zusprechen" (vgl. ähnliches in Ba.-Wü.) bezüglich Entstehens einer Gebührenschuld sauber ist, das ist noch umstritten. Im Übrigen ist die von Sachbeiarbeiter vorgebrachte ba.-wü. Ausführungsvorschrift zum Gebührenthema auch ein gewichtiges Argument. Wenn man diese halbwegs ernst nimmt, dürte bei Durchführung anlassloser Stichprobenkontrollen von Behörden generell keine Gebührenschuld entstehen.
  22. Jetzt kommen wir aber doch etwas vom - eigentlichen - Thema Gebühren ab.
  23. Bei uns im Verein ("DSB" mit integrierter BDMP-SLG) ist das auch so. Die "Abteilung SLG" ist innerhalb des Vereins diejenige, die am meisten Neuzugänge bringt und wächst.
  24. Ja, eine traurige Realiität, die längst in Mitteleuropa angekommen ist. Allerdings auch hier wieder "der Klassiker" unter den taktischen Fehlern, Zitat: "Nachdem der Senior gutgläubig und ohne nachzu­sehen öffnete, wurde er von zwei maskierten Räubern sofort ins Innere gedrängt..."
  25. Das ist ja das zentrale Element. Nur wenn der LWB "Veranlasser" des Verwaltungshandelns, in dem Fall der Kontrolle, ist, dann kann auch eine Gebühr von ihm erhoben werden. Die Verwaltungsgerichte in Ba.-Wü. haben eben - schwuppdiwupp - erklärt, allein durch den Waffenbesitz setze man schon die "Veranlassung". (Für mich, mit Verlaub, ein klares Beispiel eines vom gewünschten Ergebnis her gestalteten Urteils..). Und das unter Außerachtlassen sämtlicher anderer Bereiche (man übertrage das mal auf alle anderen anlasslosen bzw. Stichprobenkontrollen...), und auch der von Sachbearbeiter genannten Auslegungsvorschriften (nach denen bei Stichprobenkontrolle eben keine Zurechenbarkeit/Veranlassung gegeben ist).
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