karlyman
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Die Gegner des legalen privaten Waffenbesitzes dürfte so etwas durchaus freuen. Divide et impera.
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Könntest du das noch etwas, für (wenn auch interessierte) Laien verständlich, zusammenfassen...?
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Was ist mit Tomatensaft (aus Flasche oder Tetrapak)?
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BTW... Ich war mehrmals in Südschweden im Urlaub. Dicke Elche sind, wenn man sie denn überhaupt antrifft, mehr ein Thema im bzw. für den Straßenverkehr. U d die Wahrscheinlichkeit, welche anzutreffen, ist in Skane, Smaland etc. im Elchpark am höchsten... Zum Kernthema: Ich hatte in Schweden (wie meist im Urlaub) gewöhnliche Schweizermesser einstecken. Im Kajak, direkt an der Weste befestigt, auch mein NRS Bootsmesser. Mein Eindruck... interessiert niemanden, und Polizeidichte scheint ohnehin recht gering. Das Land ist viel unaufgeregter als D.
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Die Ahlspitze, gegen Kettenhemden und Plattenrüstung...?
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Dafür hat sie schon in der Vergangenheit deutliche Anhaltspunkte geliefert. Dass so eine Ressortministerin - rechtlich im Trüben fischend - dahinter her ist, eben jene Rechtsmaterie "zu verschärfen"... da ist man wirklich sprachlos.
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Kommt ganz auf die Betrachtungsweise an. Die Grünen wären nach der letzten Wahl mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin in eine Regierungsbeteiligung gekommen... Dass in der Regierung ein liberales Korrektiv drin ist, das Rot-Grün zumindest einbremsen kann, ist auch wichtig.
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Das ist richtig. Mir fällt auch auf, dass die gebetsmühlenhaft die FDP Kritisierenden... keine Alternative benennen können, die realistisch etwas in dem Bereich bewirken kann.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@thomas.h Auf die Weise kann man ein Land auch "an die Wand fahren". -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
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Ach, effektive und WBK-freie "Waffen" (jedenfalls als solche einsetzbar) gibt es doch reichlich in jedem Bau- und Gartenmarkt. Auch relativ preisgünstig, und ganz ohne Umbau-Tricks u.ä.
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Habe ich, in D, auch... Preisfrage: Nützt die im Österreichurlaub, was das Taschenmesser angeht, was...?
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Die Blockierung ist eine Pflicht, die der Erbe als Waffenbesitzer hat. Ich empfehle auf jeden Fall schon mal, sich kundig zu machen, für welche der Erbwaffen eine Blockierung relevant werden wird (s. meine Ausführungen vorhin). Einbauen lassen muss man als Erbe die Blockierung dann im Regelfall innerhalb einer bestimmten, von der Behörde genannten Frist.
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Im Moment ist nicht so viel an Blockiersystemen auf dem Markt. Es gibt welche von Fa. GunBlock, und es gibt (besser: gab; im Handel wohl nur Restbestände) welche von der ehem. Fa. Armatix. Darüber hinaus fällt mir im Moment nichts ein (evtl. wissen andere da noch mehr). Eine Blockierpflicht gibt es für Erbwaffen in der Tat dann, wenn geeignete Blockiersysteme (für das jeweilige Kaliber/Patrone) auf dem Markt verfügbar sind. Nur dann kann die Blockierung ja tatsächlich vorgenommen werden. Für die gängigen Kaliber ist etwas auf dem Markt. Für etliche alte ("obsolete") Kaliber, oder einfach seltene/"exotische" Kaliber, haben die Hersteller hingegen kein passendes Blockiersystem gefertigt und im Angebot (da nicht lohnend). Was erhältlich ist (und was, im Umkehrschluss, dann eben nicht ) darüber kann man natürlich zunächst selbst Recherche betreiben. Wie gesagt, meines Wissens wird z.T. von Behördenseite verlangt, dass ein Büchsenmacher o.ä. bestätigt, dass für eine bestimmte Waffe (d.h. ihr Kaliber/Patronenbezeichnung) kein Blockiersystem auf dem Markt ist. Die Bestätigung ist der Behörde vorzulegen. In dem Fall wird die Behörde zur Erben-WBK die Freistellung von der Blockierpflicht für diese Waffe (oder Waffen) aussprechen, so lange kein Blockiersystem dafür erhältlich ist.
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Dabei gibt es bei Waffenschränken wirklich reichlich Alternativen. Die im Zeitalter des www auch leicht zu erfahren sind.
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Das mit der Erben-WBK gilt bundesweit. Die Blockierpficht (für Erben, die nicht bereits als Schützen, Jäger etc. WBK-Inhaber sind) auch. Blockiert werden müssen ggf. die Erbwaffen, für die zertifizierte Blockiertsysteme existieren. Gerade für alte/etwas exotische Kaliber ist das aktuell häufig gar nicht der Fall. M.W. muss ein Büchsenmacher o.ä. bestätigen, dass für bestimmte Kaliber (Patronen) ein Blockiersystem nicht existiert, dann ist die Blockierung (= und sind damit die entsprechenden Kosten) bis auf weiteres außen vor. Ich würde der Empfehlung von @Fyodor folgen und die Erben-WBK (Rechtsgrundlage: § 20 WaffG) beantragen. Die Zeit dafür läuft (zu beantragen "innerhalb eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist..."). Wie gesagt - die Erben-WBK verschafft Optionen, du kannst dann immer noch (differenziert) handeln. Am Ende läuft das Ganze dann wohl hinaus auf: einen Teil - in aller Ruhe - veräußern, einen Teil behalten. Alternative (im Fall dass keine Erben-WBK beantragt wird) ist, wie von @Schorni u.a. genannt, mit der Behörde so zu verhandeln, dass eine großzügig lange Frist für die Veräußerung herausspringt... und die Waffen nicht unter großem Zeitdruck "verschleudert" werden müssen.
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Ja gut, das ist das zeitweise geschäftsträchtige Entlangtanzen am Vulkanrand des Verbots. Immer auch verbunden mit einem ungewollten "Ruf nach dem Verbot". Funktioniert halt eine Weile, und dann wird die nächste "Geschäftslücke" abgegrast... Wäre eigentlich auch egal... Ist nur leider mit dem Nachteil verbunden, dass die dann folgenden Verbote stets gewissen "Kollateralschaden" hinterlassen - sprich, es wird von der Normierung her für alle wieder ein Stück enger.
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(Auch unabhängig vom Hersteller): Das ist, in dieser Pauschalität, nicht richtig.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist auch in anderen Bundesländern nicht mehr als genau das: ein Einzelfall- Urteil. -
Es war eigentlich eine einfache Frage. Und - eine Gegenfrage ist keine Antwort.
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Warum?