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karlyman

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  1. Wieso, gab es da ernsthaft einen WBK-Widerruf wg. "Unzuverlässigkeit", die mit der Aufstellung eines zulässigen Waffenbehältnisses in einem bestimmten Raum begründet wurde?
  2. Der letzte Satz ist aber der entscheidende für das behördliche Handeln. Eine Rechtsgrundlage ist für die Verwaltungsbehörde Basis ihres Handelns. Alles andere ist "Bananrenrepublik".
  3. Na ja... Der Bruder einer Kollegin hat eine Zeit lang in SA/Johannesburg gearbeitet; gute Firma, ordentliche Wohngegend. Er hat sich aus Sicherheitsgründen hauptsächlich nur per Auto zwischen diesen beiden, mit jeweils baulich gut eingefriedetem Grundstück und Automatiktor, bewegt... Unsere US-Bekannten wohnen in einer kleinen Stadt an der Staatsgrenze Pennsylvania/New Jersey und pendeln in den Großraum NYC. Kein Gefahrenvergleich bzw. nicht mal annähernd ein Grund, sich so zu verbarrikadieren, wie im Fall Südafrika/Johannesburg... Wenn ich mich an einem der beiden Orte niederlassen sollte, ich müsste keine Sekunde lang überlegen.
  4. Das geht aber nun gar nicht. Das ist ja militant, um nicht zu sagen (wenn wir schon dabei sind) "fascist"...
  5. Interessanter Begriff.
  6. Wohl ein klassischer Fall von "zu hoch gewordenem Berufsrisiko".
  7. Irgendwo ist am Haus immer ein "schwächstes Glied der Kette". Je besser die Beschläge an Fenstern und Fenstertüren werden, desto mehr werden die solche Wege gehen. Wenn ich an die vielen Häuser denke, die in Holzständerbauweise (Fertighäuser) errichtet sind, oder daran, wie leicht man durch Gas-/Porenbetonsteine (Ytong u.ä.) durch kommt... Der "kleine Gelegenheitseinbrecher" wird natürlich nicht massiv durch Dach oder Wände brechen, aber die organisierte Bande mit genau ausgekundschaftetem Klau-Auftrag eher.
  8. Nähe Polen oder CZ?
  9. Damit das wirklich glaubhaft wird, musst du der Behörde erst ein aussagekräftiges Foto des Au Pair-Mächens vorlegen...
  10. Ich erinnere mich da an den alten Spruch seitens der Polizei (Beratungsdienst): "Die Polizei hilft - vorbeugen musst DU"
  11. Irgendwo her wird man dieses Gerücht schon aufgeschnappt haben. Vielleicht haben ein Behördenmitarbeiter in Hintertupfing, und einer im Landratsamt Vormhintermwald, dies als ihre Meinung geäußert. Rechtlich verankert (im Sinne eines Ausschlusses von Aufstellorten im dauerhaft bewohnten Haus) ist es jedenfalls nicht.
  12. Der Zeitpunkt, bis zu dem die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie national umgesetzt werden muss, rückt näher. Aber vielleicht hat das deutsche BMI derzeit auch in anderen Themenbereichen, in denen es mehr "brennt", vorrangig zu tun...
  13. Na, "was Wunder" - SWR, der süddeutsche WDR... P.S. (bin nicht mehr oft auf SPON): lässt sich der Artikel da eigentlich kommentieren?
  14. Welche im übrigen im Hinblick auf das Behalten waffenrechtlicher Erlaubnisse auch schädlich wäre...
  15. Nach meinem Eindruck blitzt hier (fachlich völlig fehl am Platz) auch der sich ausweitende "Kulturkampf" innerhalb der Gesellschaft durch.
  16. Zitat: "Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin." Verbot des "Mitführens" ist auch so eine nette Formulierung. D.h. nicht nur Führen (zugriffsbereit), sondern jeglicher Transport? D.h., ich dürfte mir, wenn letzteres zutrifft, in der Stadt noch nicht mal mehr eine Nagelschere in einem Fachgeschäft kaufen und sie im öffentlichen Verkehrsmittel mit nach Hause nehmen, selbst wenn "geblistert" und sonstwie unzugänglich verpackt...? "Hirnfurz" kommt mir da als Begriff in den Sinn.
  17. Ein ganz wichtiger Punkt. Es gibt zwar einige wirklich eindeutige Fälle (die sich durch eigene Aussagen "liefern"), aber die Abgrenzung ist beim ganzen nebulösen Bereich "Reichsbürger & Co." ein Hauptproblem.
  18. Das könnte, von der Zeit her, die Regierung unter Walter Wallmann gewesen sein. Damals war die CDU, im Gegensatz zu heute, noch wirklich die CDU...
  19. Leider sind von der Mitnahme faktisch nicht Personen ausgeschlossen, die dann andere Reisende stören oder verletzen...
  20. Ja, OC-Spray-Verbot.... Wäre ja auch zu blöd, wenn sich eine 16Jährige, die in der Bahn einschlägig attackiert wird, dagegen wehren könnte (bzw.: legal dürfte). Sorry, ich bin ja eher von der konstruktiven und dieses Land bejahenden Sorte.... Aber diese Republik fährt gerade zumindest in Teilen gegen die Wand.
  21. Ja, eindeutig. Was hat das aber mit "Preppern"/"Vorbereitern" im klassischen Sinn zu tun?
  22. Ich denunziere gar niemanden. Das Dosenlagern ist ja vernünftig. Aber wo, bitteschön, fängt denn beim "Preparer"/sich-Vorbereiter die vorgebliche "Staatsfeindschaft" an?
  23. Eben. "Dosenlagerer im Keller".
  24. Ersterer kann auch jemand sein, der (wenngleich das aus biologischen Gründen mittlerweile wenige sind) seine alte Heimat eben noch in Schlesien hatte, somit dort eben noch die gefühlte Heimat... Letzterer kann auch jemand sein, der sich genau an die einschlägigen Bevorratungs-Empfehlungen des BMI hält.
  25. Bei den krummen Typen, die eine Affinität zu legalen Waffen haben, schaut man da eben genauer hin als bei den krummen Typen, die tendenziell eiue Affinität zu illegalen Waffen haben. Beides wäre richtig - aber bei ersterer Gruppe ist's einfacher. Das ist irgendwie ähnlich wie in dem Witz von dem Besoffenen, der nachts seinen Schlüsselbund unter der Straßenlaterne sucht. Auf Nachfrage sagt er, dass er sie ja eigentlich woanders verloren haben muss, dass es sich unter der hellen Straßenlaterne aber viel besser sucht...
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