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karlyman

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  1. In D ginge das gar nicht. Denn in D kann man schon rein rechtlich in seinem Haus keine Waffe führen.
  2. Die Hoffnung stirbt wahrlich zuletzt... Und das sage ich, der ich nicht mal zu den "Frankonia-Gegnern" gehöre.
  3. Ich nehme an, nein. Allerdings soll der Referentenentwurf den betroffenen Behörden und Verbänden zur Stellungnahme zugegangen sein. Aus unseren Verbänden heraus dürfte also wohl in einiger Zeit etwas "verlauten".
  4. Was klar die Un-Praktikabilität (weniger nett gesagt: die Idiotie) einer solchen Regelung aufzeigt.
  5. Interessanter wäre da der Innenminister des Freistaates Bayern, H. Herrmann. Dieser hat (korrekter- und lobenswerterweise) Ende 2013 per Bundesrat feststellen lassen, dass die EU keine waffenrechtliche Regelungskompetenz habe. Diese obliege allein den nationalen Gesetzgebern. Ich erinnere mich noch an die von ihm bzw. aus seinem Haus kommende Überschrift dazu: "Hände weg vom deutschen Waffenrecht". Es könnte allerdings sein, dass man dies inzwischen für "Geschwätz von gestern" hält, das einen heute nichts mehr angehe...
  6. Was die größte Lachnummer ist: Die EU hat überhaupt keine Gesetzes-/Normen-Kompetenz, derartige waffenrechtliche Regelungen zu schaffen. Wird kaltlächelnd ignoriert, ist aber so.
  7. Wenn ich es richtig verstehe, hat Brasilien jetzt für ein Kontingent von bis zu 4 Schusswaffen das Bedürfnisprinzip - für unbescholtene Bürger - abgeschafft.
  8. Sollte man nicht zu bierernst nehmen, und ist auch nicht so gedacht. Geistiger Urheber von "Labaule und Erben" ist der gute Harald Schmidt, und das "schimmert" bei der Serie auch deutlich durch...
  9. Rein rechtlich ist es es so, dass dir eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG erteilt wurde. Die Gelbe WBK (physisch) ist nur ein Erlaubnisdokument. Wenn dieses durch entsprechende Einträge vollgeschrieben ist, müsste es einfach ein neues, also Folgedokument, geben. Erwähnt werden muss aber auch: 1) Es gibt einzelne Waffenbehörden, die sich diesbezüglich (=neues Erlaubnisdokument) "zickig" anstellen, das kann bis zur Forderung eines neuen Bedüfnisnachweises gehen (was der oben genannten Rechtslage widerspricht) 2) Das Gesagte gilt nicht für die "alte Gelbe" WBK, da sie einen anderen Erlaubnisinhalt hat, da gibt es m.W. kein Folgedokument mehr.
  10. Wir sind uns sicher alle einig, dass dieses "amendment" der EU-Waffenrichtllinie 91/477 daneben, unnötig wie ein Kropf, eine Unverschämtheit und überdies gar nicht in der Kompetenz der EU ist. Nützt aber alles nichts. Der Mist ist leider in der Welt... Die Franzosen, Belgier u.a. haben "gepusht" und in D hat man wirklich willig mitgemacht. Und wir stehen jetzt vor der Umsetzung in nationales Recht. Jetzt ist die Frage, wie agieren die (hoffentlich) Interessenvertretungen zur Schadensminimierung..?
  11. Stimmt schon; aber ob das dabei unbedingt die Intention des Verbandes ist?
  12. Bei manchen Dingen bzw. den kommenden Regelungen könnte es tatsächlich "taktisch" besser sein, wenn man als Verband versucht, erstmal hinter den Kulissen noch etwas zu ändern bzw. entschärfen. Wenn der Entwurf der Regularien erstmal in der Öffentlchkeit diskutiert wird, kann es schwerer werden, unter Gesichtswahrung für deren Verfasser nochmal was zurückzudrehen.
  13. "Ablaufen" würde sie im formalen Sinne dann, wenn dies gesetzlich so bestimmt wäre, oder die WBK im Einzelfall mit einer Befristung erteilt worden wäre.
  14. Ich versuche mir mal ganz praktisch das "Problem" vorzustellen, wenn jemand mit Glock-Tupper-Griffstück und G17-Upper auf einem Wettkampf auftaucht... Das hält die Aufsicht dort dann für eine "nachgebildete" G17"...? Also, man kann als Sportverband sich und seinen Mitgliedern auch künstlich Probleme schaffen, wo keine sind.
  15. Ich hatte mir zu meiner .45er SIG Sauer P220 (Standardlänge, ST) seinerzeit auch gleich, ab Werk, ein 9x19 Wechselsystem dazu bestellt. Im Grunde also eine P220 in zwei Kalibern. Alles in allem stelle ich fest, dass ich mit der 9mm-Variante häufiger (und auch etwas präziser) schieße als mit der .45er....
  16. Na denn. Wir.Dienen.Deutschland.
  17. Guter Punkt. Wer ein 20er-Mag schon ein "High capacity"-Mag. nennt, der nennt auch ein AR 15 ein Sturmgewehr... Wir können nicht verhindern, dass die Antis aller Couleur solche begriffliche Falschmünzerei vornehmen, aber wir müssen es nicht akzeptieren und (schlimmer) auch noch nachmachen.
  18. Dein Wort in Gottes Ohr... das wäre im Fall der Magazine ja sogar irgendwie mach- und zumutbar, aber "gesetzt" ist eine solche Lösung auch noch nicht. Wenn es dumm läuft, kann das auch auf eine Menge an Stahlblech-, Alublech- oder Kunststoff-Schrott hinauslaufen.
  19. Treffen einmal im Monat auf der Anlage des örtlichen Vereins. Es darf alles mitgtebracht werden, was in den Koferraum passt. Und dann, wenn alle mit ihren "Schätzchen" auf der Bahn sind, wird der verbands-eigene Sound-Generator angeworfen...
  20. Also, rein vom Thema Interessenvertretung/"Waffenlobby" her wäre ein solcher Irr- oder Schwachsinn noch nicht mal nachteilig. Mit einem Schlag hätten wir eine Riesenanzahl, eine zusätzliche Zahl von Millionen neuer LWB... (Das mit den absehbar - gleichzeitig - Millionen neuer "IWB" lassen wir jetzt mal außen vor)
  21. Ja, wenn es so ist, ist es halt so. Ich war davon ausgegangen, dass - wenn man den Eintrag hat - sich das Ding eben bestellt oder besorgt. Ist ja, wie ausgeführt, kein Riesenaufwand, auch nicht zeitlich.
  22. Und sorgt für weitere Verwirrung... Das "Gewehr an der Wand" kann genausogut eine Modellwaffe, ein selbstgeschnitztes Gewehrchen oder irgendeine Softair sein; von keiner "Meldepflicht" erfasst. Und natürlich auch ein endgültig zu Deko umgebautes... Das mit den Dekos glaube ich nach wie vor nicht.
  23. In allen bisherigen Verlautbarungen zur reformierten EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477 war zwischen Salut und Deko stets eine Differenzierung vorgenommen worden. Auch im deutschen Recht ist da bekanntlich ein großer Unterschied. Speziell was Deko angeht (also komplett deaktiviert - keine Waffeneigenschaft mehr, sondern sonstige Gegenstände, im Grunde "Briefbeschwerer) halte ich das Gerücht bezüglich "meldepflchtig" für eine Latrinen-Parole, sorry. Aber auch die (Nach-)Erfassung der enormen Zahl der bisher freien Salut-Waffen (+ evtl. kommende Waffenschrank-Pflicht für diese Knall-Waffen) wird ein Riesen-Ding, und es wird über lange Jahre, wenn nicht für immer, eine große "Dunkelziffer" im gesamten Europa geben. Im Grunde ein Irrwitz.
  24. Mich wundert das "innerhalb eines Jahres nicht dazu kommen" vor allem bei einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch. Es mag zwar bei "Exoten" mit Lieferschwierigkeiten, getunten GK-Sportpistolen etc. tatsächlich manchmal eng werden mit der Lieferung vor Jahresablauf. Das kam gerade bei Sportschützen schon mal vor (wobei man da mit den meisten Behörden sicher reden kann)... Aber - ich unterstelle das mal bei KW auf JS - bei einer jagdlichen Gebrauchswaffe? Also den üblichen, aber eben auch praktischen "Verdächtigen" wie Glock, HK USP-Familie oder (bei Revolvern) 3-4" S & W u.ä...? Die gibt es doch zuhauf bzw. sind kurzfristig von den Händlern lieferbar. Und wenn jemand sich einen Voreintrag hat machen lassen (KW-Kategorie, Kaliber!) , unterstelle ich mal, dass er sich zumindest grob schon Gedanken machte, was er kaufen will.
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