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karlyman

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  1. Noch etwas zum Thema Landesrgierung im "Ländle": In genau einem Jahr sind in Ba.-Wü. Landtagswahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist (dann nach der Ära Kretschmann) damit zu rechnen, dass die CDU deutlich stärker als die Grünen abschneiden, und dann (entweder in anderer Konstellation ohne die Grünen, oder zumindest als deren stärkerer Koalitionspartner) führende Regierungspartei ist. Das könnte etwas ändern (wobei ich mir da in der Person von IM Strobl/CDU nicht sicher bin, er ist eben extrem flexibel...). Man kann auch versuchen, über den dann neuen voraussichtlichen MP Manuel Hagel etwas zu bewegen. Wirklich geradegezogen und klargestellt aber - gegen solche willkürlichen, weit abweichenden Rechtsauslegungen in den Ländern - gehört das auf Bundes-Ebene. Vielleicht können die Verbände da beim viel genannten CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann etwas bewirken... Es ist den Versuch wert.
  2. Eine grün geführte Landesregierung, die dem kleineren schwarzen Koalitionspartner (und willigem Innenminister) die Agenda "Abschmelzung des legalen Waffenbestandes" diktiert. Denn um nichts anderes geht es bei diesen schrägen ÜK-Anforderungs-Auslegungen.
  3. Das behauptet jemand im Ministerium Ba.-Wü., ja. Es ist eine bloße Auslegung, und zwar eine ziemlich exzentrische. Welche es m.W. in keinem anderen Bundesland gibt.
  4. Wohnsitz hin oder her, dieses ständig neue "kreative Schöpfen" von Bedürfnisanforderungen ist nur noch Willkür. Gestern ÜK Wettkampf, heute ÜK Training, morgen sind VR-Flinten ÜK, übermorgen... Diese Länderwillkür bezüglich Anwendung eines Bundesgesetzes gehört auch auf Bundesebene geradegezogen. Und zwar an dem orientiert, was wirklich im Gesetz steht.
  5. Das ist in der Tat ein Problem. Es war auch nie als Erlaubnisvoraussetzung gefordert. Ich habe in Ba.-Wü. (teilweise) den Eindruck, dass man sich da mit eigen-gestrickten Anforderungen geradezu überbietet.
  6. Ich empfehle in solchen Fällen das Einbetonieren (zuhause). Anschließend dann wieder Öffnen mit Hydraulikmeißel (im Verein lagernd)...
  7. Was an dem Hamburger Entwurf auch auffällt, ist die extrem restriktive Regelung beim Erben von SRS. Durch die dort geforderte Einführung des Bedürfnisprinzips beim Erben würde das "Erbenprivileg" für diesen Bereich bzw. diese Waffenart de jure und de facto abgeschafft. Es würde demnach also nicht nur eine Erlaubnisplicht bei SRS-Waffen eingeführt, sondern auch das Erben, wie nach § 20 WaffG bei den "scharfen" erlaubnispflichtigen Waffen möglich, verbaut. Wenn das mal kein "Pilot" für die faktische Abschaffung des Rechts auf Waffenerben ist.
  8. Hat sie gemacht - bei den Halbautomaten und dem Gastschützenthema. Hat sie nicht gemacht - bei den Messern/Waffenverbotszonen.
  9. Im Grund sind diese genannten "Bedürfnisgründe" ein völlig schräger, sachfremder Ansatz. Hauptgrund für die SRS war stets vorrangig der Selbstschutz. Alle anderen hier genannten Gründe von Sport, Theateraufführungen etc. sind bestenfalls Beiwerk, Rand-Verwendungen, und das sollte eigentlich jedem klar Denkenden bewusst sein. Vermutlich ist das den Urhebern des o.g. Machwerks auch bewusst, aber sie wollen die Dinger (egal wie lange schon legal von Bürgern erworben und besessen) einfach los werden. Ich bin kein großer Anhänger der Trump-Administration, aber wenn ich mir die ganze Entwicklung hierzulande in Bezug auf Freiheiten anschaue... denke ich, dass Vice President Vance in seiner Münchner Rede nicht so falsch lag.
  10. Ja, das kann man laut sagen. Scheint ja fast die "Geißel" dieser Republik zu sein - als ob es im Bereich öffentliche Sicherheit nicht wahrlich so viel Wichtigeres zu tun gäbe.
  11. Am besten sollen sie den Leuten noch die Luft zum Atmen verbieten. Nur immer weiter so... Mehr Kommentar erspare ich mir an der Stelle.
  12. Ökonomische Aspekte... Eigentum und Vertrauensschutz... Freiheit... Das alles geht Leuten mit solcher Denke am Hintern vorbei.
  13. Versuch eines nachträglichen, enteignungsgleichen Eingriffs. Betrifft ein paar Millionen Leute im Land. Ohne echte, faktenbasierte Begründung. Zugespitzt und in Kürze: Da "zwitschert" es vernehmlich...
  14. Vom Aspekt der Gefahrenabwehr her ist das Thema ja auch tatsächlich nicht zu unterschätzen. Wenn es Mittel und Wege gibt, Extreminskis und Kriminelle da fernzuhalten, wäre ich der Letzte, der etwas dagegen hätte.
  15. Und keiner, der normal im Kopf ist, wünscht sich, da drinzustecken.
  16. Das ist auch so ein Punkt. Im Rahmen der Ausbildung bei der Bw, bzw. von Übungen als Reservist der Bw, kann auch jeder Deutsche (natürlich auch der, der privat und völlig legal Sportschütze/LWB ist), solches Wissen und solche Fähigkeiten erlangen. Wissen ist einfach in der Person nicht teilbar bzw. "abschaltbar".
  17. Im Video wurde ja der Kern des (auch rechtlichen) Problems bei diesen außerhalb von D stattfindenden Trainings/Lehrgängen angesprochen: Kann ein (dortiger) Erwerb von Wissen, ein lehrgangsmäßiges Training von Fähigkeiten, verboten sein?
  18. Genauso verhält sich das mit Häusern, von denen Menschen manchmal springen. Oder Schienen, auf die sie sich legen. Ach, halt, sich auf den Schienen aufhalten ist ja unzulässig.
  19. Die machen eben das Beste aus dem, was sie dort waffenrechtlich dürfen. Da sehe ich wirklich nichts zum "Schämen" dran. Vermutlich würden sich die Schützen mit realen Waffen wettkampfmäßig ordentlich schlagen.
  20. Zum Unfall mit dem gesprengten Jakele J1 - gab es da, wenn nun aufgeklärt, eine Info hier in W.O.? Der entsprechende Thread endet bislang am 29.11.2024, und da lese ich noch keine Aufklärung heraus.
  21. Aber das Ding ist, folgt man dem Hamburger Entwurf, schon seltsam gestrickt. Es wird eine pauschale Erlaubnis (Erwerb, Besitz) via KWS vorgesehen. Konkrete Erfassung einzelner Schreckschuss-Püster soll (wenn man dem Entwurf bzw. der Begründung folgt) ja nicht erfolgen (wohl schon aufgrund des riesigen Aufwandes, der mit einem Schlag die Waffenbehörden blockieren würde). Was dann als tatsächlicher Bestand bei KWS-Inhabern (bloßes Erlaubnispapier) vorhanden ist, ob ein solcher vorhanden ist... Tja. Klar, die können natürlich bei den "bürokratischen Grausamkeiten" (auch gegenüber der eigenen Ordnungsverwaltung...) die Schraube künftig fast beliebig anziehen.
  22. Wenn die nicht entsprechend anpassen, sondern mit einer Neuregelung für die SRS Erlaubnispflicht mit allen Konsequenzen herstellen, werden die Hürden auch für den Fortbesitz riesig hoch gelegt... Dann ist die Konsequenz angesichts des millionenhaften unregistrierten Bestandes an SRS schon jetzt absehbar.
  23. @whaco Ja, und inzwischen kursieren auch bestimmte Namen seitens CDU/CSU. Hätte mich wirklich extrem gewundert, wenn die sich das Innenressort nicht holen wollten.
  24. Alle genannten Namen wären m.E. besser als die jetzige Amtsinhaberin.
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