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karlyman

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  1. Mal wieder konkret: Stehen die 2. (und 3.) Lesung des novellierten WaffG nun eigentlich heute auf der Sitzungs-Agenda des Bundestags, oder nicht?
  2. Da könnte man noch lange streiten... Das Problem ist, dass sich die einschlägig "geneigten" politischen Akteure aus der gerichtl. Entscheidung (so irrwitzig bzw. beliiebig sie ist) das herauspicken, was sie für (im Sinn ihrer Verbots-Agenda) sinnvoll halten.
  3. Mache ich auch nicht. Nur halte ich bei der Union den Wahnsinn noch für revidierbar, bei RRG sind tendenziell Hopfen und Malz verloren... P.S.: Gleich wird wieder jemand hier "um die Ecke kommen" und beklagen, es werde im Waffenrechts-Forum "zu politisch".
  4. Zum wiederholten Mal: Bitte nicht RG Anfang der 2000er mit heutigem R(R)G verwechseln. Dazwischen liegen, gerade bei unserem Thema, leider Welten.
  5. Quintessenz des Beitrages.
  6. USA ist immer eine schlechte Argumenationslinie, weil dir da sofort die vergleichsweise hohe Zahl an Toten durch Feuerwaffen "um den Kopf geschlagen" wird. Was bei differenzierter Betrachtung, und unter Beachtung der gesellschaftlichen Hingergründe, auch wieder relativ ist, aber solche Feinheiten interessieren dann nicht.... Sinnvoller ist es, auf Staaten mit freiheitlicherem Waffenrecht, aber Strukturen die denen in D deutlich mehr ähneln, zu verweisen. Und da sprechen die Zahlen ja nicht gegen den LWB. Ich gebe Chapmen aber insoweit recht, als diese internationalen Vergleiche (so riichtig die Hinweise sein mögen) JETZT nichts bringen. Wir haben konkrete Punkte auf dem Tisch und Grundsatzdiskussionen und -verweise führen im Moment nicht weiter. Nein, es ist von unserer Seite JETZT nochjmal darzulegen, warum konkret die Mag.-Regelung, die Bedürfnisverschärfung, die VS-Abfragen etc. sachfremd sind, nichts bringen, und die betroffenen Bürger unverhältnismäßig belasten.
  7. Wo hast du denn in den Anhörungsbeiträgen - auf die ich mich bezog - nur "allgemeine Ansichten und Überzeugungen" gehört? Da wurde klar auf die Punkte Mag.-Beschränkeungen, Bedürfnisverschärfung, VS-Abfragen etc. eingegangen.
  8. Mir ist das klar. F. Gepperth, der DSB-Verteter etc. haben die Argumente gegen die diversen Verschärfungsvorhaben ja in der Anhörung so dezidiert wie möglich vorgebracht. Die kann man (und sollte man ruhig) nur wiederholen.
  9. Na ja, der Schweiz-Vergleich bringt uns nur insofern weiter, als er aufzeigt, wie es in einem freiheitlichen und dennoch sicheren Gemeinwesen eben auch laufen kann. Im Übrigen hat ja lange und intensiv (auch hier, man höre und staune) eine sachbezogene Diskussion über die anstehenden waffenrechtlichen Neuerungen in D stattgefunden. Und, selbst wenn man alle Eigenbetroffenheit mal ausblendet, so richtig stichhaltige - faktenbasierte - Argumente für die Verschärfungen waren da nicht vorhanden.
  10. Ja. Nur müssen die eben auch ihre faktische Begründung haben.
  11. Auch das, wie erwähnt.
  12. Zum Öl: Frag mal Altlastensachverständige. Zum Baum: Es gibt (durchaus handfeste) Gründe des Artenschutzes, der städt. Grüngestaltung (B-Pläne, Baumschutzsatzungen etc), die dagegen sprechen. Zum Tiger; Der hat bei Ausbruch ein Riesenpotenzial, und zwar eines, das du als Halter (im Ggs. zu Waffen, die tote Gegenstände sind) nicht kontrollieren kannst. Wir brauchen nicht ins letzte Detail ausdiskutieren. Fest steht m.E., dass es im Umweltbereich bzw. bei der Haltung von Groß-Prädatoren handfeste und faktische Gründe gibt.... Und die gibt es bei der Frage der Zahl legal besessener Waffen eben nicht, siehe Blick auf die Relevanz aus der BKA-Statistik. Anders gesagt: das Altöl im Boden, die im Juni gefällten Bäume, der Tiger im Vorgarten... die haben mit hoher Wahrscheinichkeit eine Wirkung. Die Zahl der Ordnonnanzbüchsen oder Revolver im Waffentresor im Keller - mit hoher Wahrscheinliichkeit keine. Und daher hinken die genannten Vergleiche eben.
  13. Ich sagte nicht, dass es "ungefährlich" sei. Ich sagte, dass es weder Thema der EU-FWR, noch des Referentenentwurfs zum WaffG, noch der ergänzenden BR-Forderungen war bzw. ist.
  14. Wie soll man das als Erfolg verkaufen, wenn "Anzahl" (Obergrenze) bisher überhaupt noch kein Thema war (und lediglich einer von mehreren Sachverständigen das, unter anderen Dingen, genannt hat) ? Eine "Höchstanzahl" steht weder in der novellierten EU-FWR, noch im Referentenentwurf, noch kam sie m.W. aus den Bundesrats-Forderungen.... Und nur weil ein (1) Sachverständiger sie indirekt angeschnitten hat - noch dazu in einem dezidierten Exoten-Fall - soll sich auf einmal die Waffenrechtsnovellierung darum herum drehen?
  15. Mit neu geschaffenen Beschränkungen, die bezogen auf den Bestand (d.h. dessen Zulassung, Erwerb, bisherigen Besitz) weder galten noch bekannt waren.... ist das immer so eine Sache.
  16. Nicht alle Vergleiche taugen oder "greifen".... Altöl auskippen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Grundwasser verunreinigen, was dann auch außerhalb des eigenen Grundstücks andere bzw. dass Umweltgut Wasser schädigt. Einen Baum - insbesondere zu bestimmter Zeit - zu fällen, ist oft auch nicht so toll, er ist im Frühjahr/Sommer meist eine Lebenssätte für die Vögelein, trägt zum Orts bzw. Stadtbild bei, ist oft auch kleinklimatisch für dass Umfeld von Vorteil. Ein Tiger wird bei Ausbruch meist unkontrollierbar sein (auch durch den Halter) und in einer Wohnumgebung schnell zur Riesengefahr werden; und - es ist es schwer, den art- und tierschutzgerecht zu halten; vom Artenschutz-Status, der bei Tigern ja heute zu Recht besteht, mal abgesehen. Hingegen macht es für Dritte keinerlei Unterschied, ob sich im Waffentresor von Herrn Müllermeier nun gar keine Waffen, 5 oder 55 Ordnonnanzrepetierer befinden. Die "fressen kein Heu", verschmutzen nichts, vergiften nichts, sind für 99,9% der Gesellschaft schlicht irrelevant. Das ist der "kleine" Unterschied.
  17. Genau genommen war es in Konstanz so, dass ein italienischstämmiger Mann (Telatin, wohnhaft in der Schweiz) am Grenzübergang Kleinvenedig vom Zoll kontrolliert und ein "Arsenal" an illegalen Waffen und Munition m Kofferraum festgestellt wurde. Als er merkte, dass er aufgeflogen war, eröffnete er das Feuer auf den deutschen und kurz danach den schweizer Zollbeamten und tötete beide. Der schweizer Beamte hatte ihn noch anschießen können. Nach kurzer Verfolgungsjagd blieb Telatin mit dem Auto an einem Bahnübergang stecken und schoss sich dann selbst in den Kopf, woran er im Krankenhaus verstarb. Es waren Fälle wie die beiden genannten, die dazu geführt haben, dass der Zoll-Vollzugsdienst heute deutlich mehr als früher seine Waffen nicht nur "spazierenträgt", sondern auch regelmäßiger damit trainiert (m.W. Pistole + MP5).
  18. Die Bedürfnisfrage stellte man z.B. in den 1990ern auch beim Zoll. Wozu brauchten die denn Dienstwaffen beim Dienst an der Außengrenze... Und dann kam der hefitige Vorfall am Zollamt Konstanz mit 2 toten Beamten. Danach hinterfragte das niemand mehr.
  19. Warum 50? Und nicht 20, 45, 62 oder 110....? Merkst du etwas?
  20. Mit dem "brauchen" (oder mit dem Glauben, zu wissen, was andere Menschen "zu brauchen haben") ist das immer so eine Sache...
  21. So ist es. "Privileg" heißt wörtlich "Vorrecht". Das ist in Bezug auf das Waffenrecht einfach nicht zutreffend. Jeder und Jede, der bzw. die die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und damit auf Waffenererwerb und -besitz. Genau wie der Bauherr, der die Anspruchsvoraussetzungen auf Erteilung der Baugenehmigung erfüllt, etc. Das kann man nun, wenn es einem innere Befriedigung verschafft, für sich selbst als "privilegiert sein" übersetzen.... Objektiv gesehen ist es das nicht.
  22. Kommt darauf an, auf welche Wähler-Klientel die SPD sich stützen will.... Aber das würde jetzt zu sehr OT.
  23. Und das erklären die Waffenzonen-Befürworter auch öffentlich? Sie können es übrigens auch gerne meiner Tochter erklären. Die führt regelmäßig und griffbereit ihr OC-Spray.
  24. Was ist in den ominösen Zonen eigentlich mit dem Pfefferspray in der Jackentasche der 16-Jährigen? (Also dem Mädchen bzw. der jungen Frau, die ansonsten keine Chance hat, sich abends/nachts vor dem Bahnhof oder auf dem Stadtplatz ggf. gegen Grapsch-Attacken zu wehren)
  25. Immer diese Bürger, die sich nicht widerspruchlos und fröhlich ihre Freiheiten und ihr Eigentum beschneiden lassen wollen. Wirklich lästig, so etwas...
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