karlyman
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Indirekt entsteht bei VwV aber dennoch eine Außenwirkung. Denn sie binden die Behörden ja bei der Rechtsauslegung und -anwendung, und diese müssen somit in immer gleicher Weise agieren (gebundenes Ermessen).
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Bemerkung am Rande: Vielleicht sollte dem SB auch Letzteres mal vorgelegt werden... Ernsthaft: Mir sieht das nach einer typischen "nudging"-Strategie gegenüber älteren und langjährigen LWB aus, wie sie mitunter - besonders in bestimmten Regionen von D - vorkommt. So ein wenig (mal mit Rechtsgrundlage, gerne auch mal ohne...) "drangsalieren" und den Aufwand hochtreiben, nerven... bis der Bestand aufgegeben wird.
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Behörde will Aufstellung des Verwendungszweckes
karlyman antwortete auf sidolin's Thema in Waffenrecht
Muss man nicht. Die (korrekterweise eigentlich Austauschläufe, oder WS) sind - wenn kalibergleich/-kleiner - bedürfnisfrei. Wenn die Behörde anderes behauptet, soll sie das im Waffenrecht aufzeigen bzw. begründen. -
Behörde will Aufstellung des Verwendungszweckes
karlyman antwortete auf sidolin's Thema in Waffenrecht
Was dann logischerweise einen gesteigerten Waffenerwerb durch die "Doppel-Bedürfnisinhaber" mit sich bringt. Es scheint, dass die Behörden das so wollen. -
Magazine geladen lagern: Wieviele Patronen rein?
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Wahrhaftig ein "Chips- und Cola"-Thema. -
Das eine nennt sich Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Festsetzung eines Bußgeldes), das andere (wg. anderen, strafbaren Delikts: Faustmesser als verbotener Gegenstand) Strafverfahren.
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Versuch der sachlichen Klärung (statt gegenseitem Angegifte): Eine solche Regelung war mal angedacht. Ins Gesetz (D) Eingang gefunden (als Umsetzung der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie) hat dann aber die wesentlich schärfere Regelung, wonach die Magazine Ü10/Ü20 an sich schon (ohne Verbindung mit einer besessenen Waffe) verboten sind, und nur als Altbestand bzw. ansonsten im begründeten/per Ausnahme genehmigten Einzelfall weiter besessen werden dürfen. Damit sind auch die Deko-"Waffen"-Eigner mit zugehörigen Magazinen, Magazin-Sammler etc. nicht außen vor.
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Wenn (!) die Faktenlage für diesen Fall erstmal klargestellt ist, bedarf's da eigentlich keiner Riesendiskussion mehr.
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Manche Messer (und die meisten Schweizermesser) haben tatsächlich nur eine "Hemmung", aber keine Feststellung/Verriegelung der Klinge. Bei einfachster Benutzung klappen die nicht schon zu, aber wenn man es falsch angeht bei der Benutzung, kann das durchaus geschehen. Bei fehlender Feststellbarkeit ist bei solchen Messern (s. Gesetz) dann auch die Art der Öffnung irrelevant.
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Mich kümmert auch vieles nicht... Trotzdem kann es für so manchen Mitmenschen sehr relevant sein.
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Das Gesetz stellt auf eine einhändige Öffen- und Feststellbarkeit ab der Messerklinge ab. Wenn man die Klinge mit einer Hand ausschieben und feststellen kann, ist sie ein Einhandmesser im Sinne des Gesetzes. Typisch für Schiebeklingen mit Feststellung sind die Cutter/Teppichmesser (u.ä.), bei denen die ausgeschobene Klinge per Rasterung arretiert. Damit sind die entsprechenden, üblichen Handwerker-/Do-it-yourself-Bastel-Cuttermesser vom Führen ausgeschlossen. Es sei denn, es gibt einen adäquaten Grund (wie z.B. Ausübung des Handwerks).
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Das mit den britischen Eignern ist, wie von @Rooster oben schon gesagt, Geschichte. Ich denke, wenn HK in D die Pforten schließen sollten, dann gehen die den gleichen Weg wie jetzt SIG, in die US of A. Wäre schade für den Standort Oberndorf a.N. und diesen deutschen Hersteller (als solchen). Aber nicht auszuschließen. Im Moment allerdings scheint HK im Behördengeschäft noch deutlich mehr "Eisen im Feuer" zu haben, als dies zuletzt bei SIG Sauer der Fall war.
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Ich kenne das auch so. Das war mit der erste, dringende Rat, den man mir vor vielen, vielen Jahren zur WBK "Gelb" gab: Spätestens innerhalb eines Jahres etwas (zur Not auch "irgendwas") in deren Geltungsbereich erwerben und eintragen lassen. Inwiefern eine solche (de facto-)Befristung der Gültigkeit (auf dem Umweg über "Bedürfnis") ggf. verwaltungsgerichtlich halten würde... ist eine andere Frage.
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Nur am Rande: Über Waldorfschulen habe ich früher auch (und sehr pauschalierend) gelästert. Bis ich näheren Einblick bekam. Was dort an künstlerisch-handwerklichen (ja, handwerklichen) Arbeiten verlangt und abgeliefert wird, ist zum Teil richtig gut. Und die Realschul- oder Abi-Prüfung... da müssen sie, auch wenn Jahre vorher "lockerer" waren bzw. sie etwas länger Zeit bis dahin haben - dasselbe abliefern wie an allen entsprechenden Prüfungen des Landes.
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Ich bin mal gespannt auf die massenhaften Besitz-Meldungen der Deko-"Sturmgewehr"-Besitzer für deren Ü-10-Magazine... die bald bei den Waffenbehörden eingehen. Grün war alle.
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Im Fall SIG Sauer in Eckernförde ist der Fall klar. Da ging es nicht um Kostennachteile der deutschen Fertigung. Sondern um schlechte politische Rahmenbedingungen für das ganze Geschäftsfeld. Die Worte der SIG Sauer AG Schweiz dazu (s.o.) sind informativ und auch deutlich genug.
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Ein traditionsreicher Hersteller in Schleswig-Holstein streicht die Segel; sicherlich flaggt jetzt auch S-H Ministerpräsident Günther die Landesfahne auf Halbmast. War ein Witz.
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Das fragt sich wohl auch besagter Betze... Traurig.
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"Anzweifeln" kann "man" vieles.... Aber Flohbändiger hat das ja weiter oben schon gut erklärt. Da ist erst ein formales Widerrufsverfahren für die erteilte, und gültige waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich, und bis dahin "fließt einiges an Wasser den Bach runter"... Was den ebenfalls erwähnten, etwaigen Wegfall der Sportschützeneigenschaft angeht: Erstens gilt auch da das oben Gesagte... Und zweitens sind viele der nun am Lebensende stehenden Altbesitzer auch wirklich waffenrechtliche Alt-Besitzer, deren Waffen laufen somit gar nicht auf schießsportliches Bedürfnis, sondern waren vor Anfang der 1970er Jahre noch bedürfnisfrei erworben und dann eingetragen worden. So ist das z.B. in einem Fall, der mich (wohl in einigen Jahren) in der eigenen Verwandtschaft als Berechtigter/Erbe betreffen könnte. Der alte Herr war nie Sportschütze oder Jäger, sondern schlicht Altbesitzer.
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Erhelle mich mal... (Wie) wirkt sich das Ganze auf Sauer Jagdwaffen (gemeinsam mit Blaser und Mauser Jagdwaffen Im Ziegenstadel in Isny) aus?
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Schauen wir (SIG Sauer-Eigner) mal, wie es künftig mit Ersatzteil- und Zubehörversorgung (ob direkt oder an BüMa) aussieht.
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Meine SigSauer P220 war als ziemlich neue Pistole auch zweimal, via Händler, in Eckernförde, bevor sie dann ohne Mucken zuführte.
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Und das militärische Reenactment, auch das des 20. Jhdt., wird offenbar in CZ und auch PL ziemlich großgeschrieben. Manchmal staunt man da wirklich.
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@Piteraq Die nennt man öfter mal "Range Nazis"...
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Die Amis haben für solche einen sehr prägnanten Begriff.