

karlyman
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Und eine Luxussteuer für SUV. Sowie eine für Rennpferde. Außerdem soll's einen Aufschlag für Sportboote geben, sofern über 40 PS Antriebsleistung. To be continued...
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Es ginge theoretisch so manches, vielleicht auch mal wieder eine Haar- und Bart-Steuer... "Sonderbesteuerungen" für Verbrauchsgüter und willkürlich erhöhte (also nicht an den tatsächlichen Kosten orientierte) Verwaltungsgebühren kommen mir steuer- und abgabenrechtlich sehr "spanisch" vor. Also (wenn nicht als Satirebeitrag gedacht) nun bitte konkret: Quelle...?
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Bitte konkret werden, was für Steuererhöhungen soll es speziell für Waffen und Munition geben...?
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Ja, mit dem "brauchen" ist das generell so eine Sache...
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In dem Fall würde man sich wohl irgendwie mit dem Virus "arrangieren". Ewig das Land auf halben Lockdown zu schalten und die Ökonomie schwerstens zu schädigen wäre schon deshalb ausgeschlossen, weil es dazu führen würde, dass man sich auch kein Gesundheitssystem mehr leisten kann...
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Eben nicht (stets). Die geschaffene Rechtsgrundlage waren hier die Verordnungen (z.B. Niedersachsen), und die gingen juristisch eben nicht "durch". Das war im Grunde eine Normenkontrolle.
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Wahrscheinlich werden die, die das in kleinem Rahmen und auf eigenem Grund und Boden (Garten u.ä.) machen wollen... es einfach machen.
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Gerüchteweise handhaben das (andere) Waffenbehörden in Ba.-Wü. auch so; glaubhaftes Geltendmachen wird akzeptiert. Ich hab's bei mir selbst noch nicht durchexerziert... wir werden sehen.
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Mit Verlaub... man kann Dinge auch ein wenig an den Haaren herbeiziehen.
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Ein komplettes, pauschales Abbrandverbot von Feuerwerk - also egal wo, egal was - ist ja auch Unsinn und von der Pandemiebekämpfung her nicht zu begründen. Diese Urteile sind eigentlich (vgl. auch Niedersachsen) vorhersehbar - wenn man zugrundelegt, dass da "ideologiefrei" geurteilt wird (was da offenbar der Fall ist).
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Wenn es denn im jeweiligen Fall zuständig ist.
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Interessant finde ich generell, wie scharf bzw. klar das Oberverwaltungsgericht hier eine Verbots-Bestimmung auf Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit hin geprüft hat. So soll das sein, bzw. wäre auch an anderer Stelle angebracht.
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Eigentlich hätte es in NS von Anfang an vollkommen ausgereicht, sich auf das epidemiologisch Relevante zu beschränken - das niedersächsische Pauschalverbot war hingegen Bullshit und, wie man sieht, juristisch nicht zu halten. Aber Hauptsache erst einmal pauschal, ohne Sinn und Verstand, verbieten.
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Mit Verlaub, das ist eine etwas billige Argumentationsschiene, anderen die Realitätswahrnehmung abzusprechen... Letztmals zum Thema: Fakt ist, dass Sprüche wie der genannte heute eben nicht mehr bzw. bei weitem nicht mehr so leicht durchgehen und gesellschaftlich akzeptiert sind, wie es 1910 oder auch noch 1955 der Fall war... Auch das Anzeigeverhalten im Bereich der häuslichen Gewalt ist heute bei uns ein anderes - die Frauen (meist Opfeer) lassen sich nicht mehr Dinge bieten wie vor Jahrzehnten, und das ist gut so. Im Übrigen beende ich für mich die Diskussion zu dem Teil-Thema an dieser Stelle; denn wir sind wieder an einem Punkt angekommen, wo nur noch Diskussionspingpong gespielt wird, ohne inhaltlich etwas zu erarbeiten. Da gibt's Wichtigeres.
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Ich weiß ja nicht, wie deine weitläufige Verwandt- und Bekanntschaft aussieht... in den mir bekannten Kreisen jedenfalls kloppt niemand einen Spruch wie den genannten.
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Irrsinns-Sprüche wie der genannte hören sich allerdings nicht gerade nach spätem 20. oder nach 21. Jahrhundert, bzw. auch nicht nach westlich geprägtem Kulturkreis, an.
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Wenn formuliert ist, dass etwas verboten sei, das "Öffentlichkeit erzeugt"... aber nach Lage der Dinge sehr viele Bürger von diesem "Erzeugen von Öffentlichkeit" (= der Verbots-Voraussetzung) gar nicht ausgehen können und müssen... Dann ist dieses Verbot... ja, lachhaft. Und es werden sich auch sehr Viele an eine so miserabel gemachte Rechtsnorm nicht halten.
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Es muss ja aber irgendeine verbindliche behördliche Entscheidung über die angemeldeten Magazine geben. Wenn diese erste Reatkion der Behörde keine solche ist... muss eine solche, formale (und rechtsmittelfähige) Entscheidung ggf. von ihr eingefordert werden.
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Warum sollen Opa Pieselmeyer oder Erika Mustermann davon ausgehen, dass es "Öffentlichkeit erzeugt", wenn er in seinem Garten ein paar Silvesterkracher zündet bzw. sie auf ihrer Terrasse, Sektglas in der Hand, eine Wunderkerze abbrennt? Lachhaft.
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Ich habe mich vor gut 2 Dekaden in D auch ziemlich sicher gefühlt... aber dennoch so intensiv über die Anschaffung von Schusswaffen nachgedacht, dass ich eine WBK und danach diverse Schusswaffen erworben habe.
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Kann gut sein, ja. Und dann wäre doch auch das Recht, dass jeder volljährige, unbescholtene (meinetwegen noch nachgewiesen sachkundige) Bürger ohne weiteren Nachweis LWB werden dürfte, völlig "problemlos". Denn das Gros der Bevölkerung würde, da es das (s.o.) "nicht braucht", auch gar nicht wahrnehmen...
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Bislang (zugegeben, in einem bescheiden kurzen Erfahrungszeitraum) war von seiten der Behörden wohl üblicherweise zu vernehmen, dass glaubhaftes Versichern des Erwerbszeitraums (wer bewahrt z.B. alle Mag.-Quittungen bei Kauf vom Grabbeltisch mehr als 10 J. auf?) ausreicht und akzeptiert wird. Diese restriktive Linie, ohne schriftlichen Beleg einfach überhaupt nichts zu akzeptieren, ist eher neu. Man wird sehen, wohin das noch "läuft".
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Die Frage ist, ab welchem Risiko (Häufigkeit/Relevanz) fängt man mit Pauschal- und Radikal-Verboten an... Das kennen wir als LWB ja nur zu gut.
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Gut, dann kann es aber möglicherweise sein, dass sich die "feuerwerkswilligen" Bürger ebenfalls einen Dreck um ihre Verordnung scheren werden. Es ist alles keine Einbahnstraße.
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Sollen sie sich winden... Die müssen begründen, warum das Abbrandverbot von Feuerwerk (und zwar auch an nicht-zentralen Orten, an jedem einsamen Ortsrand oder im Privatgarten) aufgrund des Infektionsschutzes erforderlich ist. Sonst kippt das erneut.