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karlyman

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  1. Das verstehe ich nicht. Warum hätte er für seinen Salutwaffen-Bestand (wenn, wie in aller Regel, BKA-Stempel vorhanden) einen Neu-Beschuss und eine Neu-Zertifizierung durchführen sollen? Dass die Dinger WBK-pflichtig werden, und ein gewisser Eintragungsaufwand entsteht, ist klar... Aber außer dem - in dem Fall einfach zu erbringenden - Bedürfnisnachweis und der Eintragungsgebühr dürfte da kein Aufwand anfallen.
  2. Es arbeiten sich hier jetzt alle an dem (zurückgewiesenen) Auskunftersuchen des VDB ab. Gibt es irgendwelche substanziellen Informationen zu Verschärfungsvorhaben bei der SSW-Gesetzgebung, aus der heraus das überhaupt angeleiert wurde?
  3. @highlower Ich für meinen Teil mokiere mich zu dem Thema nicht über die US-Filmindustrie. Ich sage allerdings, dass das Thema "Waffen-Unfälle am Filmset in D" unter "ganz ferner liefen" läuft, und als Argument für eigentlich gar nichts taugt.
  4. "Schon mal" - bei wie vielen TV- und Film-Produktionen in D pro Dekade? Wie viel sonstige Unfälle mit Verletzungen fallen pro Dekade bei allen TV-/Film-Produktionen in D an... Ausrutscher, Dinge mit Fahrzeugen, Unfälle mit Scheinwerfern, Bühnenkonstruktionen, etc., etc.. Will sagen: Man sollte die Kirche auch im Dorf lassen.
  5. Na ja - Salutwaffen sind nicht generell "verboten", sie sind nun erlaubnis-/bedürfnispflichtig geworden. Gerade Film-/Fernseh-/Theaterproduktionen gehören im WaffG explizit zu den Salutwaffen-Bedürfnissen, die anerkannt sind und für die eine Erlaubnis ausgestellt wird. Eine solche ist auch kostenmäßig relativ unaufwändig, da sehe ich die große Kosten-/Budget-Hürde nicht. Weder bezüglich eigener Anschaffung/Vorhaltung solcher Waffen (bei größeren Produktionsfirmen), noch bei den einschlägigen Requisiteuren für eine Leihe. Klar, wenn eine Produktion sich nicht mal den vergleichsweise kleinen Aufwand leisten kann, dann ist deren Budget wirklich "looow".
  6. Nur kurz im Vorbeigehen gelesen... Lars Winkelsdorf vertritt zum aktuellen Fall jetzt die Theorie, da könne - im speziell umgebauten Revolver - eine schlecht eingebaute Gasdüse sich im Schuss gelöst, und als "Geschoss" den Lauf verlassen haben.
  7. Dennoch ist es seltsam, dass für die KWS-Ausstellung in aller Regel bzw. bei den meisten Waffenbehörden ein Verwaltungsaufwand von 50 Euro berechnet wird, und in dem von dir erwähnten Fall das 2-, 3- oder 4-fache... Der Verwaltungsaufwand dürfte sich nicht groß unterscheiden. Entweder, die einen berechnen deutlich zu wenig, oder die anderen deutlich zu viel. Ich nehme an, Letzteres; angesichts manchen (politischen) Wehklagens über zu viel" beantragte KWS. Rechtsmittel bzw. Klagen werden aber auch im erwähnten "Wucherfalll" wohl selten erhoben - schon weil die KWS-Verwaltungsgebühr eben eine einmalige ist... da schlucken das wohl die Meisten zähneknirschend.
  8. Experte bin ich da auch nicht... Ich meine nur gehört zu haben, dass im Filmgeschäft immer weniger mit einem realen Schuss (Knall) gearbeitet wird; sondern dass das (auch wenn die eingesetzten Waffen an sich realistisch sind) ohne jegliche Zündung stattfindet, und der "Schuss" akustisch wie optisch per Nachbearbeitung eingebracht wird.
  9. Doch, können sie eigentlich schon.
  10. Das ist die wichtigste Frage, ja. Im Übrigen war im Sachverhalt zunächst die Rede davon, dass der Schauspieler geprobt habe. Daher meine Skepsis, was das Zielen auf die Kamerafrau anging.
  11. Nicht auszuschließen, dass er das (im Wege der eigenen, inneren Verarbeitung) ummünzt in ein "ich habe es schon immer gesagt, Schusswaffen sind Teufelszeug"...
  12. Auch das mit der KWS-Gebühr "riecht" überdeutlich nach (politisch motivierter) Abschreckung. Rechtlich müsste man das mit einiger Erfolgsaussicht angehen können. Denn Verwaltungsgebühren haben sich allein am Verwaltungsaufwand der entsprechenden Amtshandlung zu orientieren, das dürfen keine "Mondgebühren" sein. Und es ist doch auffällig, dass bei den allermeisten Waffenbehörden die Bearbeitungs-/Ausstellungsgebühr für den KWS bei ca. 50,- € liegt, hier aber dreistellig festgesetzt wird... Realistisch betrachtet sind aber die (ansonsten nicht-LWB-)Antragsteller auf KWS wohl nicht diejenigen, die (allein) dafür vor das Verwaltungsgericht ziehen.
  13. Schlimm. Mein Beileid den Angehörigen der Kamerafrau. Ja, von A. Baldwin als "Antigun"-Aktivist hatte ich auch gehört. Diese Hollywood-Aktivisten verdienen dann ihr Geld damit, dass sie cineastisch mit Waffen herumfuchteln. Warum im vorliegenden Fall die Requisitenwaffe a) mit scharfer Munition geladen war, b) überhaupt in der Lage war, scharfe Munition zu verfeuern, und -wichtig - c) der Schauspieler die Waffe in Richtung einer Kamerafrau hält und abdrückt... Dazu fehlen allgemein zugängliche Infos.
  14. Ich meine, es gab da für derartige extreme Rost-Relikte eine Bestimmung von wegen "in einem solchen Zustand, dass keinesfalls mehr verwendungsfähig"... mit der Folge des Wegfalls der waffenrechtlichen Erlaubnispflichtigkeit des Rostklumpens. Aber ich will das nicht vertiefen. Das kann schnell zum (nachweispflichtigen, stressigen) "Grenzfall" werden. Daher: mit dem, was die Kollegen oben empfohlen haben (Meldung, abholen lassen) bist du auf der sicheren Seite.
  15. Noch zur Verdeutlichung, falls @concilla bislang waffen-unkundig ist: Dabei handelt es sich um Repetier-Gewehre (Büchsen mit sog. Zylinderverschlluss), die im Regelfall 80 oder auch gut 100 Jahre alt sind. Das "Modell 98" (mit Abwandlungen) wurde von Mauser konstruiert, war in der Ära der Repetierbüchsen weit im Armeebereich verbreitet, bis heute auch viel in ziviler Verwendung, und war bzw. ist Vorbild auch für andere, konkurrierende Gewehrkonstruktionen.
  16. Es ging ja aber gerade darum, dass die Durchsuchung aus Anlass irgendwelcher anderen Dinge erfolgt, und die zufällig mit festgestellten "illegalen Funde"(Teile, SRS, was auch immer) dann mangels Erfolg "ersatzweise" herangezogen werden. Insofern hat @uwewittenburg doch recht.
  17. Wenn's allerdings nur um den ginge, könntest du das auch mittels einer ordentlichen Netzersatzanlage/ein Notstromaggregat überstehen.
  18. Lies' nochmal nach. Das Bezugs-Posting von @Proud NRA Member zu meiner Äußerung lautete: "Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt..." Wenn das der Fall ist, wäre das gezeigte Schießstand-Schild ("Achtung-Schießstand-Lebensgefahr-Betreten verboten") in der Tat unproblematisch. Dieses Schild ist an Ständen recht üblich. Es dient von der Intention her der Warnung, der Gefahrenabwehr für Dritte - nicht der Bedrohung.
  19. Du musst aber schon einräumen, dass man ziemliche argumentative Klimmzüge - s.o. - machen muss, um den Inhalt dieses (eigentlich nicht so "lustigen") Schilds in den humoristischen-ironisch-harmlosen Bereich zu zerren... Nimmt man nun die genannten, im Waffenbereich "anderen Maßstäbe" hinzu, die da angelegt werden - dann hat man das Ergebnis, das man (bzw. der Betreffende) hier hat.
  20. Bei Haushalten, wo das E-Auto "nur" Zweitauto ist, schon. Aber zugegeben, wir sind auch immer mit 1 PKW ausgekommen.
  21. 22.000 € pro Akku wurden hier genannt... Da muss der Strom aber schon sehr teuer werden, damit sich das in einigermaßen überschaubarem Zeitraum mal amortisiert.
  22. Seltsam. Seit Jahren erzählt man uns, man könne die Grenzen nicht umfassend überwachen und sichern.
  23. Bliebe bei größeren Akkus für PV zur Eigenversorgung dann noch die Sicherheits-Frage... Ein Mitglied der Feuerwehr bei uns sagte vor einiger Zeit, als wir das Thema diskutierten, so ein Akku käme ihm nicht in (s)ein Wohnhaus... Entzündungs-/Brandgefahr. Gut, kann eine Einzelmeinung sein.
  24. Da gibt es einen alten, oft zutreffenden Spruch: Glauben tut man in der Kirche.
  25. Und dagegen steht theoretisch die von dir genannte DIN-Norm... D.h., bei Einhaltung der Regel ist keine autark/inselartig arbeitende PV-Anlage möglich?
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