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karlyman

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  1. Es geht hier ja kaum um die Waffen-Aufbewahrungskontrolle an sich, sondern lt. dem Facebook-Beitrag um das "wie". In wohl der überwiegenden Zahl der Bundesländer werden die Kontrollen rein durch Mitarbeiter der Waffenbehörden durchgeführt. Der Vollzug des Waffenrechts ist allerdings in einer Minderheit der Bundesländer beim Polizeivollzugsdienst angsiedelt - darunter eben m.W. auch im Stadtstaat/Land Berlin. Dies Polizei wird dabei, anders als in ihren sonstigen polizeilichen Aufgaben, in Funktion der Waffenbehörde tätig. Man kann nun natürlich trefflich streiten, warum die Aufgaben der unteren Waffenbehörde organisatorisch überhaupt bei der Polizei (Pol.vollzugsdienst) angesiedelt werden. Bei uns hier in Süddeutschland würde da niemand drauf kommen. Den Unterschied macht dabei aber vor allem, ob ein im im Wortsinn ziviles Auftreten erfolgt, oder eben das hier beschriebene Auftreten... das man subjektiv wohl - siehe H. Maaßen - als einschüchternd empfinden kann. Wie die entsprechende juristische "Verhältnismäßigkeitsprüfung", die er lt. seiner Mitteilung anstellen will, ausgeht, da darf man gespannt sein.
  2. Das ist ein interessantes Thema, aber nicht das des Threads.
  3. Sehe ich auch so. Da werden nun ständig, mitunter auf fragwürdiger Grundlage im behördlichen Rechtsvollzug, Stellschräubchen gedreht bzw. neue erst erfunden. Im einen Moment erscheinen die Anforderungen noch gut machbar, dann gerade noch tragbar/erfüllbar, dann wiederum kommt noch eine Dokumentationspflicht, noch eine neue Frist, noch ein neuer Nachweis... Beispiele wurden und werden genug aufgezählt. Das Ganze bei bestehender Gesetzeslage, rein im Wege der Rechtsauslegung/-interpretation. Ich habe die Sache (bin auch in Ba.-Wü.) eine gewisse Zeit lang entspannter gesehen, aber inzwischen erscheint mir die Intention sehr klar... Druck und Aufwand erhöhen, Besitzzahlen abschmelzen... Siehe oben.
  4. Ja, Bücher und Schreibzeug können durchaus die mächtigsten Waffen in einer Gesellschaft sein, da ist was dran...
  5. Ich finde es auch gewagt, über "Niedergang" zu sprechen. Schon mit unaufwändiger Nachschau im Netz ist feststellbar, dass z.B. über das gesamte Jahr 2025 Field Target-Wettkämpfe in Deutschland, von der Küste bis Bayern, veranstaltet wurden und werden. Siehe auch die website des 1. DFTC 2000 e.V. mit Aufzählung.
  6. Die Küpper Werkstatt-Schränke (F. Küpper GmbH) sind m.E. sehr ordentlich. Die würde ich mir an deiner Stelle auch mal anschauen.
  7. Eine Checkliste muss sich ja aber auch an fachlich fundierten (und nicht Phantasie-)Anforderungen orientieren. Anders gesagt, einen bestimmten Fachhintergrund müssen Mindestabstände etc. ja haben.
  8. Da ist was dran, ja.
  9. Na, wir haben in D doch für alle möglichen und unmöglichen Anforderungen (nicht zuletzt im Brand-/Ex-Schutzbereich) irgendwelche Normierungen...
  10. Würfeln die die Anforderungen jeweils aus...? Oder geht das doch nach faktisch-technischen Kriterien? Im letzteren Fall müssten es recht einheitliche Anforderungen sein.
  11. Ob das Tante Käthchen interessiert oder nicht, ist auch irrelevant... Der Umstand, ob die aufgefundenen Waffen mit waffenrechtlicher Erlaubnis besessen wurden, oder nicht, ist für die Angegenheit und den/die Beteiligten essentiell.
  12. Die Politik in D redet und redet ohne Ende von "Entbürokratisierung". Dabei haben die politisch Handelnden augenscheinlich weder den Durchblick, was hierzu tatsächlich notwendig ist... noch den wirklichen Willen.
  13. Wenn man mal von Bestandschutz eines langjährig in Besitz / Verwendung befindlichen B-Schranks ausgeht... Und weiter, dass (lt. berichtetem Sachverhalt) die Waffe schon vor Zeitpunkt der Beanstandung "bei einem Vereinskameraden im 1er Schrank in Verwahrung" war (die Schlüsselverwahrung demnach keine Relevanz haben konnte)... Was bliebe dann vom erhobenen Vorwurf übrig? Mir fehlt da viel zu viel an Information als Beurteilungsgrundlage.
  14. Noch deutlich interessanter (geradezu: zentral) wäre die Information darüber, ob für die aufgefundenen Waffen eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  15. Ich kenne seinen persönlichen Hintergrund nicht, aber vielleicht hat er ja keine Kinder.
  16. Das denke ich in bzw. zu diesem Fall auch. Und, wie gesagt, solche Mistfälle bescheren dann der LWB-Allgemeinheit restriktive Rechtsprechung... an der sich Behörden und andere VG orientieren.
  17. Was ist eigentlich so schwierig daran...? A) Ich reinige die Waffe, es klingelt, ich schließe die Waffe in den Waffenschrank ein, und gehe zur Tür. alternativ B) Ich reinige die Waffe, es klingelt und irgendjemand möchte etwas, ich ignoriere das, bleibe sitzen und reinige weiter.
  18. Zu den angeblich jetzt "erlaubnispflichtigen" F-Druckluftwaffen wurde an anderer Stelle schon so viel gesagt, gedeutet, ausgelegt... Das zerfasert hier jetzt das eigentliche Threadthema.
  19. Niemand bricht dabei ein Zacken aus der Krone. Es ist nur unnötiger Aufwand. Bei den genannten Waffen geht es selbstredend auch um Schusswaffen, aber eben mit vergleichsweise geringer Energieleistung. Warum sollte man diese nicht einfach z.B. in einem abschließbaren Holz- oder Stahlblechschrank lagern? Wir haben schon genug Aufwand mit dem Thema, da muss man nicht ("um jeder Diskussion aus dem Weg zu gehen") noch weiter und weiter erhöhen... Sonst wird das eine Endlosspirale.
  20. Zumal offenbar aus DEM Land der Produkthaftungsklagen schlechthin kommend.
  21. Sieht in dem Fall jedenfalls nicht so aus. Handwerklich hundsmiserabel gemacht.
  22. Eine abschließbare (und abgeschlossene) Vitrine ist doch ein klarer Fall der Unterbringung im verschlossenen Behältnis.
  23. Kann man mit "politischen Gründen" umschreiben... Die Realität ist, der Gesetzgeber selbst, das einschlägige Ministerien und das, was an Behördenapparat hinten dran hängt, stufen sie nicht als erlaubnispflichitg ein. Weil sie wissen, was gewollt war, nur hat man einen fürchterlichen Mist formuliert.
  24. Mit den Sichtweisen ist das so eine Sache... jeder hat seine... @ASE hat das mit dem Behältnis ja oben dargelegt. Zusatz: Es gibt im Übrigen m.E. keine Notwendigkeit, immer vorauseilend über das hinauszugehen, was rechtlich als Anforderung definiert wurde. Wir haben festgelegte Anforderungen. Gehen wir ständig freiwillig darüber hinaus, wird dieses "darüber hinaus" im Handumdrehen der rechtliche Standard von morgen. Und so kann man weitermachen...
  25. O-Ton Indiana Jones... Und wo gab es mal als Motto-Spruch "Kriege gehören ins Museum"...? (Könnte vom DPM gewesen sein.)
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