Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.307
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Von solchen Werdegängen habe ich in D auch schon gehört.
  2. Also, meine Behörde empfahl das (als ich für Kurzwaffen WS eintragen ließ) zumindest stets... (in der Art wie: "Den Munitionserwerb wollen Sie doch miteingetragen haben, oder?").
  3. Erbwaffen haben nichts mit schiesssportlichem Bedürfnis zu tun. Also können dortige Kontingentierungen auch nicht greifen.
  4. Ein absolutes Unding. Die, die bei der Behörde dieses Vorgehen zu verantworten haben, können froh sein, dass/wenn da kein juristisch Kundiger nachgehakt hat... Evtl. haben sie die Witwe auch "der guten Ordnung halber" schnell eine Einverständnis-/Verzichtserklärung unterzeichnen lassen. (Wobei auch das noch nicht ausschließt. dass einem evtl. sonstigen Erben sein Recht bzw. Eigentum genommen wurde).
  5. Manche Sb haben es sich eben zur Aufgabe gemacht (bzw. es ist Teil ihres Selbstverständnisses), den LWB in ihrem Zuständigkeitsbereich Nickeligkeiten, Umstände und Erschwernisse zu bereiten... wo immer es nur geht. Teil einer Vergrämungsstrategie.
  6. Das ist doch ein Streit um "Kaisers Bart". Oder: "Wer von uns hat recht", bzw. "den Größeren"... Sollte der VDB denn einen Grund haben, hier etwas zu erfinden?
  7. Finanzdienstleister sind aber auch Teil der Infrastruktur in einer modernen Gesellschaft. Ohne diese Dienstleistungen können Privatpersonen, Vereine, Geschäftsleute bis in den Bereich der Handlungsunfähigkeit kommen. So ausschließlich unter "deren freie Entscheidung" dürfte die Ausschließeritis somit doch nicht fallen.
  8. Wohlgemerkt, für legale Tätigkeit von Sportvereinen. Bzw. ganz normale Geschäftstätigkeit Steuer zahlender Gewerbetreibender. Solches Zeug gehört viel mehr in die Öffentlichkeit gebracht. Die entsprechenden Geldinstitute sollen da durchaus die entsprechende Negativ-PR bekommen.
  9. ING DiBa kommt in den Sinn. Und bei den Zahlungsdienstleistern PayPal.
  10. Wenn ich mich da an das unsägliche Theater erinnere, das es mal eine Zeitlang (m.W. auch mit polizeilichen Anzeigen) wegen verbotenen "Führens von Einhandmessern" gab - weil die (in der Tat einhändig öffen-/feststellbaren) Bw-Messer, die dienstlich geliefert und Teil des Feldanzuges sind, auf dem Weg vom und zum Dienst in Uniform mitgeführt wurden...
  11. Da stimme ich doch überein; so war es auch gemeint. In Frankreich (den großen Städten, leider nicht aus schönem Anlass) ist die Armee schon seit Jahren öffentlich recht präsent.
  12. Mal etwas weiter gefasst: Abwehr- und Verteidigungsbereitschaft - fängt in den Köpfen an. Oder eben auch nicht.
  13. Ein Bick zu unseren lieben Nachbarn nach Frankreich reicht.
  14. Dessen ungeachtet werden Kurzwaffen (einschüssig, mehrschüssig, Revolver- und Selbstladesysteme) seit Jahrhunderten von Armeen rund um den Globus geführt und gehören, wenn auch zahlenmäßig deutlich hinter den Langwaffen, zur Ausstattung. Sie haben eben ihre ganz spezifische Rolle. Wenngleich diese künftig, angesichts der sehr kompakten PDW, in Frage gestellt werden dürfte.
  15. Ich finde die Anzahl, wie gesagt, zwar auch "over the top"; aber warum sollte das nicht vom schießsportlichen Bedürfnis umfasst sein?
  16. Ja, alles in allem war es offenbar eine Kosten-/ökonomische Entscheidung, zusammen mit dem Umstand, dass die Produktion der SIG Sauer in der CH erfolgen kann.
  17. Lt. einem Bericht von "Soldat & Technik" hat das schweizer Beschaffungsamt Armasuisse zur Beschaffungsentscheidung der Pistole präzsiert, Zitate: "Der Hersteller habe zugesichert, die Produktion in der Schweiz aufzubauen... Das entspreche der rüstungspolitischen Strategie des Schweizer Bundesrats, sicherheitsrelevante industrielle Fähigkeiten in der Schweiz zu erhalten und aufzubauen..." .... "Die wirtschaftliche Beurteilung aller Waffensysteme zeigte... eindeutig, dass die SIG Sauer P320 über die geplante Nutzungsdauer von 30 Jahren die geringsten Gesamtkosten verursacht. Die vom Evaluationsbericht ausgewiesenen Lebenswegkosten belegen eine deutliche Kostenführerschaft gegenüber den beiden Konkurrenzsystemen." ... "Im Rahmen der technischen Erprobung in der Schweiz wurde ein standardisiertes und anerkanntes Testprotokoll verwendet, und die SIG Sauer P320 erfüllte sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte in den Tests.... Die bei der SIG Sauer P320 festgestellten Verbesserungspotenziale, die zur Nichterfüllung einer technischen Anforderung und zur Nichterteilung der Truppentauglichkeit geführt haben, wurden einer vertieften Analyse unterzogen. Dabei zeigte sich armasuisse zufolge, dass es sich um nachqualifizierbare Anpassungen handelt, die auf konstruktiv lösbare Aspekte wie Ergonomie und Komponentenrobustheit zurückzuführen sind. Die technischen Nachbesserungen lägen innerhalb realistischer Paramater und seien von SIG Sauer verbindlich zugesichert worden. Im Rahmen des Aufbaus der Produktion in der Schweiz würden die festgestellten Verbesserungspotentiale umgesetzt und nachqualifiziert." Kurz gefasst: Die Produktion in der Schweiz und die Gesamtkostenbetrachtung waren die entscheidenden Kriterien für die P320. Die technischen Problembereiche der Pistole gelten als lösbar/nachbesserbar.
  18. 1) Mehrmals laufen. Das Auto natürlich, für die kurzfristige Abwesenheit dazwischen, sicher verschließen. oder 2) Die "große-Rucksack"-, bzw. Bollerwagen-Lösung. oder 3) Sich beschränken auf maximal vier oder fünf Waffen, die einigermaßen das "Repertoire" abdecken, und "Mut zur Lücke"... Ist vermtutlich für einen Neuling sinnvoller, und lehrreicher, als ihn mit ca. 10 ihm bis dahin unbekannter Waffen (Handhabung...) zu konfrontieren. Ich selbst würde Variante 3) bevorzugen (und habe es auch schon so gehandhabt... mehr als 3 Waffen, in Mischung KW/LW, waren da nicht dabei).
  19. Zivile Behördenvertreter + 3 uniformierte Beamte Schutzpolizei + Streifenwagen vor der Tür. Reichlich viel Aufwand, vor allem reichlich viel Aufsehen für eine Aufbewahrungskontrolle. Da ist es nicht verwunderlich, wenn sich einer seinen Teil denkt...
  20. Na ja. Der Mann ist Jurist mit langjähriger Verwendung an der Spitze verschiedener Behörden. Der dürfte "Krawall" maximal in Form eingereichter Schriftsätze veranstalten...
  21. In vielen Bundesländern und Regionen Deutschlands ist so ein Polizeiauflauf bei einer normalen Aufbewahrungskontrolle die echte Ausnahme, und keinesfalls "Alltag".
  22. Wobei Japaner (Touristen) auf solcherlei Tracht absolut abfahren dürften...
  23. Das sehe ich wirklich nicht als normal an.
  24. Aha. Was kostet eigentlich in HH den Kontrollierten eine polizeiliche Kfz-Anhaltekontrolle?
  25. Es geht hier ja kaum um die Waffen-Aufbewahrungskontrolle an sich, sondern lt. dem Facebook-Beitrag um das "wie". In wohl der überwiegenden Zahl der Bundesländer werden die Kontrollen rein durch Mitarbeiter der Waffenbehörden durchgeführt. Der Vollzug des Waffenrechts ist allerdings in einer Minderheit der Bundesländer beim Polizeivollzugsdienst angsiedelt - darunter eben m.W. auch im Stadtstaat/Land Berlin. Dies Polizei wird dabei, anders als in ihren sonstigen polizeilichen Aufgaben, in Funktion der Waffenbehörde tätig. Man kann nun natürlich trefflich streiten, warum die Aufgaben der unteren Waffenbehörde organisatorisch überhaupt bei der Polizei (Pol.vollzugsdienst) angesiedelt werden. Bei uns hier in Süddeutschland würde da niemand drauf kommen. Den Unterschied macht dabei aber vor allem, ob ein im im Wortsinn ziviles Auftreten erfolgt, oder eben das hier beschriebene Auftreten... das man subjektiv wohl - siehe H. Maaßen - als einschüchternd empfinden kann. Wie die entsprechende juristische "Verhältnismäßigkeitsprüfung", die er lt. seiner Mitteilung anstellen will, ausgeht, da darf man gespannt sein.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.