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karlyman

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  1. Mir geht's hingegen wie wohl ebenfalls vielen Schützenkollegen - ich sehe nicht ein, mich von guten und geschätzten Waffen zu trennen, nur weil viele Jahre nach deren Erwerb in meinem Bundesland eine verschärfte Bedürfnispraxis für deren Fortbesitz als "ÜK" eingeführt wird...
  2. Das war doch, angesichts der verschärfen Gangart bei der Besitzbedürfnisprüfung in ein paar Bundesländern, absehbar. Es wird eben "dem Bedürfnis hinterhergeschossen".
  3. Genauer gesagt müssen gem. § 36 Abs. 4 WaffG die bisherigen A/B-Behältnisse "vom bisherigen Benutzer weitergenutzt werden". Nicht weniger, nicht mehr. In der Praxis kann einem Nutzer vermutlich nicht die Darlegung widerlegt werden, dass er weiternutzt (sprich, die ganze Zeit mind. eine erlaubnispflichtige Waffe im Behältnis gelagert hat). Wobei die Nutzung rechtlich sicherlich nicht dadurch unterbrochen wird, dass die (evtl.: 1) Waffe zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, Umgang etc. mal eine überschaubare Zeit nicht im Behältnis ist...
  4. Dann hätte man jedesmal einen ziemlich lästigen Umweg zur Bank (das Fillialnetz wird ja immer dünner) wenn's auf den Schießstand oder auf Ansitz gehen soll...
  5. Wie war das eigentlich nochmal mit dem Einbruch und Jagdwaffendiebstahl beim heutigen NRW MP H. Wüst (damals Landesminister)...? Über die Einbrecher im Fall war u.a. 2018 in der WELT berichtet worden (Zitat): „Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition erbeuten.“
  6. Damit hast du die Antwort auf die hier behandelte Frage - siehe Threadtitel - eigentlich schon gegeben. Die Dämpfer machen in bestimmten Einsatzbereichen Sinn, aber der Schießsport (insbes. mit den damit üblicherweise verbundenen Schusszahlen; Gründe wurden genannt) gehört nicht dazu.
  7. Das haben sich damals (insbesondere bei A) nur Wenige angeschafft, Schlüssel war Standard.
  8. Wieso Diskussion? Vor dem Stichtag bei einem Waffenbesitzer vorhandene, genutzte A/B-Schränke darf er lt. Rechtslage weiterhin zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen nutzen. Nach dem Stichtag angeschaffte A/B-Schränke können für andere Zwecke, aber nicht zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen genutzt werden.
  9. Oder man macht es praktisch, stellt sich einen 0er/Ier-Waffenschrank daneben (irgendwann kommt für die Meisten der 2. Schrank...), und legt einfach da den Schlüssel vom A/B rein.
  10. Das finde ich jetzt nicht so dramatisch. Vielleicht im Sommer noch versuchen, das mit Lüften unter 60% zu bringen, dann ist doch alles im Lot.
  11. Es geht wohl um die Art, wie die Politik das mit den Magazinen rechtlich ausgestaltet...
  12. Und zwar nicht nur in Bezug auf Aufbewahrung und Verkauf, sondern grundsätzlicher... Andere Staaten handhaben z.B. das Thema Blockiermöglichkeiten (welche dann ein Magazin nicht mehr unter "hochkapazitativ" fallen lassen) pragmatischer.
  13. M.E.: genau wie @TGB11 sagte. Hier ist wohl kaum "eine Art Schießbuch" gefragt. Sondern - in der Tat - eine Bescheinigung (im Normalfall des Vereins), dass du da regelmäßig den Schießsport betreibst. Die Anforderung gab es bei uns auch schon. Verein hat dem Inhaber der § 27er-Erlaubnis das regelmäßige Schießen im Verein bestätigt, und gut war es.
  14. Ja, die (Straf-)Justiz schlägt in Bayern im Mittel wohl etwas "härter" zu als in den meisten anderen Ecken der Republik. Manche beklatschen das, andere sehen die Kehrseite.
  15. Jedenfalls kann man dieses Teil (um wieder den Threadtitel aufzugreifen) nun auch "an den Nagel hängen"...
  16. ...es sei denn, man hat "ein bißchen mehr".
  17. Klar, jeder tickt ein wenig anders. Aber den Satz würde ich gerne besser verstehen... Dass mit Weggabe aller LWB-Waffen eine gewisse, nennen wir es mal, administrative Belastung weg ist... durchaus nachvollziehbar. Ebenso, dass man jetzt etwas, auf das man gut aufpassen muss und sollte und das verantwortungsvoll verwahrt gehört, weg hat... ja. Aber die Verantwortung scheint dir ja regelrecht (s. Formulierung) wie ein schwerer Mühlstein am Hals gehangen zu haben - schon gravierend, wenn es in Bezug auf ein (ehem.) Hobby, eine Leidenschaft, derart empfunden wird. Daher die Frage nach dem Hintergrund... einfach zum besseren Verständnis.
  18. Ich habe das Thema nicht angefangen; nur auf einen Beitrag hier reagiert.
  19. Die Behörden könnten demnach auch fordern, wir sollten von der Brücke in den Neckar (oder Rhein) hüpfen - und wir würden uns dann zum Sprung bereitmachen...? Im Ernst - das Problem ist, dass ein Behördenapparat (angefangen bzw. befeuert vom Landesinnenministerium), der mit kaum fundierten Scharf-Interpretationen des WaffG durchkommt, immer weitermacht... Sieht man in Ba.-Wü. daran, dass sie nach Einführung der neuen ÜK-Nachweisanforderungen (basierend auf Auslegung durch Oberverwaltungsgericht BW) dann auch "freischwebend" Phantasieanforderungen wie jährl. Training 12/18 pro ÜK-Waffe, oder VRF als ÜK-Waffe, versuchen einzuführen; also Dinge, für die sich im WaffG keinerlei Basis finden lässt.
  20. Wobei z.B. "meine" Behörde bezüglich ÜK explizit die Verbandsbescheinigung(en) verlangt. Die wollen gar nichts anderes.
  21. Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.
  22. Das geht mir genauso. Manche Dinge kochen dann eben eine Zeitlang, manchmal auch wenige Jahre, auf "Sparflamme"... Aber ich halte sie mir sozusagen warm, und wenn der Spaß/die Lust dran (u.a.) zurückkommt, ist die Hürde wieder richtig anzufangen nicht hoch.
  23. Wobei (zum einen) Troy bei den AR15-Systemen zeigt, dass sie durchaus ordentliche Waffen bauen können. Zum anderen meine ich mich an Meldungen zu erinnern, wonach der o.g. Fehler in der Tat bei gewissen Baureihen der PAR vorhanden war, aber später abgestellt wurde
  24. Wobei die Frage ist, wie kurz hier "kurz" ist. Für 100 m braucht es in .223 Rem. sicherlich kein 24"-Lauf zu sein... Auch die AR15 werden mit 16,5" bis 20"-Läufen auf 100 m sportlich geschossen.
  25. Was die Vorderschaftrepetier-Büchsen in ..223 Rem. angeht, da ist diese Troy PAR .223 Rem. meines Wissens nach wie vor aktuell (nur die in .308 Win. bauen sie wohl nicht mehr). Die müsste also neu zu bekommen sein. Die Remington 7615 .223 Rem. wird m.W. nicht mehr neu gefertigt. Es sind aber immer mal wieder welche auf dem Gebrauchtmarkt.
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