Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.892
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Ziemlich genau beschrieben unter Zu § 36 WaffG, dort Ziffer 36.2.15.
  2. Nehmen wir das Beispiel "Essengehen auf der Fahrt zu/von..." - nimmst du sie ins Gasthaus mit...? Dass die Waffe, wenn vorübergehend bei solchen Gelegenheiten im abgeschlossenen Auto, dort verschlossen (Transportanforderungen) sowie Blicken entzogen sein muss, versteht sich von selbst.
  3. Genau das. Ein erlaubnispflichtiges Teil zu stehlen, damit auch im illegalen Waffenbesitz zu sein... ist schon eine andere Größenordnung von möglichen Folgen für den Täter her.
  4. So war es gemeint. Und das düfte in der Überlegung der Täter durchaus eine Rolle spielen...
  5. Bist du dir sicher, dass die (evtl. kommende) Anforderung, einen KWS zu haben, eine formale Erlaubnispflicht bezogen auf SRS-Waffen ist...? Konkret erlaubnispflichtig wird damit nämlich die einzelne SRS-Waffe nicht.
  6. Wobei zwischen dem Klau von Zubehör wie Gehörschutz, Ladehilfe u.ä. einerseits, und einer Waffe andererseits, schon noch mal eine ziemliche Stufe liegt.
  7. Die Alternative wäre dann tatsächlich nur, alle mitgebrachten Sportwaffen per Rollwagen, Buggy o.ä. auf dem Gelände stets mit sich zu führen. Bleibt immer noch die Frage, warum es beim Essengehen etc. in Zusammenhang mit An-/Abreise zu einem Schießstand, Wettkampf etc. zulässig ist, die Waffen eingeschlossen vorübergehend im Auto zu belassen - im Parkbereich eines Schießstandgeländes hingegen nicht (d.h. mit entsprechenden Konsequenzen bei Entwendung).
  8. Waffe am Mann, soweit möglich, wäre in dem Fall die weit bessere Variante gewesen... P.S.: Ein vorübergehendes Einschließen einer Waffe im Fahrzeug - unterwegs - ist ja in bestimmten Konstellationen durchaus zulässig, und wäre dann kein Verstoß gegen Aufbewahrungs-/Sorgfaltspflichten. Warum man das hier, nach einer Entwendung aus dem Fahrzeug, so diametral anders sah...? Da fehlen auch Details zum Einzelfall.
  9. Hat mit Meinungsfreiheit hin oder her allerdings nicht viel zu tun... Forenbetreiber und Moderatoren sagen eben, wo's lang geht und greifen bei Inhalten, die sie als OT beurteilen, nun recht strikt durch. Ist ein größeres Spannungsverhältnis, seit der OT- Bereich so stark zusammengestutzt wurde.
  10. Zunächst mal sind wir hier im Verwaltungsrecht... In dem es "Schuld"/"Unschuld" nicht gibt.
  11. Mit Gedächtnis- und Erinnerungsverlusten - auch in wichtigen Dingen - ist das in diesem Land so eine Sache. Mit manchem kommt man durch, mit anderem nicht. Wie gesagt, ich würde nochmal "jeden Stein" im persönlichen Bereich Waffenaufbewahrung/Waffenumgang dreimal umdrehen... Manchmal stecken verzweifelt gesuchte Dinge in seltsamen Ecken.
  12. Man könnte z.B. in Sachen "ups, wir finden unsere Dienst-MP5" (u.ä.) "nicht mehr"... woanders nachfragen. Da gibt es sicherlich auch Erfahrung. Problem ist nur, man wird von dort keine Antwort bekommen.
  13. Na gut, wenn man das zugrunde legt, bräuchte auch kein Opel-, VW-, Porsche... etc. -Fan mehr in Autoforen die anderen Foristi nach Rat, Tipps etc. fragen. Da könnte man dann (da u.U. auch sicherheitsrelevant) auch nur noch auf die "Profis" wie Vertragshändler/-werkstatt verweisen... Im Endeffekt könnte man den Großteil aller special-interest-Foren "einstampfen". Zum Thema im engeren Sinn - ich plädiere auch dafür, hier jeden "Stein", jedes Eckchen, noch dreimal umzudrehen. So einfach verschwindet so ein WS, das weder winzig klein, noch ein immer-dabei-Gegenstand ist, ja auch nicht.
  14. Nur am Rande... Interessant wäre auch mal, was denn so in Behörden/beim Pol.vollzugsdienst abläuft, wenn in den dortigen Beständen Waffen schlicht nicht mehr auffindbar sind. Soll ja durchaus vorkommen.
  15. Für Beratung im engeren Sinn stimmt das, ja. Aber um sich Anregungen zu holen, andere Blickwinkel, vielleicht einen anderen Denkansatz oder praktischen Tipp, da taugt ein Forum und der dortige Austausch.
  16. karlyman

    Glock 17 co2

    Tja, eben...
  17. karlyman

    Glock 17 co2

    In der Art kommentieren so einige Schützen auch das Original der G17...
  18. @froschs Fall passt deswegen, und ist deswegen ähnlich, weil auch der da genannte Lauf zunächst mal nicht auffindbar war, also zunächst mal (subjektiv) "weg". Auch wenn er objektiv betrachtet doch da war. Fällt unter die lästige Kategorie "wie vom Erdboden verschluckt, nicht aufzufinden, und dann doch nur blöd irgendwo weggesteckt oder reingerutscht"... Das kennen wohl viele von uns, wenn auch nicht unbedingt mit Waffen(teilen).
  19. Solche Dinge sprechen sich allerdings, erfahrungsgemäß, unter den Schützen/Betroffenen herum. Wenn fortlaufend praktiziert wird, dass ein Behördenvertreter/Außendienstler blanke rechtliche Falschbehauptungen abliefert, den Bürgern ggf. auf der "Grundlage" noch damit droht - dann kann ein verbindliches Gespräch mit seinem Vorgesetzten Wunder wirken. Manchmal kommt es vor, dass die durchaus an Rückmeldung aus der Praxis - gerade wenn eben weit über den Einzelfall hinausgehend - interessiert sind.
  20. Bei vielen zusätzlichen Normierungen im WaffG habe ich den Eindruck, dass beides der gesetzgebenden Politik bestenfalls egal ist, es wissentlich in Kauf genommen, wenn nicht gar einkalkuliert wird. Anders kann man sich vieles, was da mind. in den letzten beiden Dekaden normiert wurde und wird, nicht mehr erklären. Auch wenn man dem Thema LWB neutral gegenübersteht - konstruktiv geht anders.
  21. Ich habe den Eindruck, du träumst von Hickock.45's "backyard"... Naja, träumen darf man ja. Die Realität in D ist eine ziemlich andere.
  22. In der Tat. Das sollte eigentlich von ziemlicher wirtschaftlicher Bedeutung für die sein. Zwar werden Leute trotzdem noch (dann mit KWS) kaufen, aber es wird sich absatzmindernd auswirken.
  23. Auch wenn der Bundesrat dafür stimmt - dann wird da eben ein Antrag draus, der in den nächsten Dt. Bundestrag eingebracht wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
  24. Welche genau meinst du..? Die letzte Sitzung des Dt. Bundestages in dieser Legislaturperiode - die war diesen Dienstag. Bis zur nächsten ist's noch eine ganze Weile hin.
  25. Aus der Begründung für o.g. Antrag/Entwurf: "Die Erfassung, also Registrierung, von SRS-Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) und in waffenrechtlichen Erlaubnissen wird als nicht umsetzbar angesehen, da SRS-Waffen über keine eindeutige Kennzeichnung verfügen und nicht individualisierbar sind. Durch die Änderung in § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG werden neben dem Führen auch der Erwerb und der Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheines geknüpft." Hört sich nicht nach einer konkreten Nachmeldung von SRS an. Vorgabe ist künftig wohl, dass man als Eigner/Besitzer solcher Dinger (Bestand; ob es zwei, 22, oder 111 sind...) schlicht über den KWS verfügt. Das soll dann wohl abstrakt als "Besitzerlaubnis" gelten, sowie erweiternd als Erwerbserlaubnis. Nochmal: Symbolpolitik von vorn bis hinten. Das ist so, als werde ein "Kleiner Klingenschein" für im Haushalt befindliche Messer jeglicher Art eingeführt...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.