

karlyman
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Wenn es so ist, werden sie offensichtlich nicht ihrer Aufgabe gerecht.
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Dein Wort in Gottes Gehörgang...
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Wie sagte er noch so "schön" (auf die Frage vor Gericht nach dem Warum): "Aus Langeweile"...
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Ich schließe mich auch nicht den pauschalen "Migranten-raus"-Schreiern an. Die deutliche Begrenzung des Zustroms, und die Wiedererlangung der Kontrolle darüber, wer da kommt, würde (sieht man auf die Deliktstatistik) schon viel helfen. Viele die kommen, bleiben unauffällig, aber es findet sich eben auch signifikant (bzw.: überproportional) viel an Problempublikum, mit anderem Wertesystem, darunter. Im Grunde braucht es (m.E.) nicht mehr, als die konsequente Um- und Durchsetzung des einschlägigen CDU-/CSU-Wahlprogramms... Im Übrigen vom deutschen Verfassungsrecht und AsylG gedeckt. Aber, wie gesagt, das hier ist kein Politik-Form (mehr).
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Würde mich auch interessieren. Ich spekuliere mal (ans Gute glaubend): ein plötzlicher Anfall von Vernunft.
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Du hast das jetzt so oft betont, ich glaube, es ist nun bei allen hier angekommen.
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Da gäbe es politisch zu beschließende Lösungen, welche kaum mit Messern, mehr mit Tätern zu tun haben, und die die Lage zumindest deutlich verbessern könnten... Aber - das hier soll kein politisiertes Forum mehr sein.
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Davon gehe ich auch aus... Was es um so schlimmer macht. Wenn schon der Gesetzgeber (die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten) so zynisch ist - wie erwartet er, dass die Bürger und Betroffenen da nicht auch zynisch sind oder werden...?
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Die 10.000 € dürften doch aber ein "bis zu..."-Wert sein, somit also der Bußgeldrahmen.
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Du findest das daraus resultierende allgemeine Kontroll- und Durchsuchungsrecht von Personen positiv? Ich nicht. Es hat mit dem freiheitlichen Deutschland, in dem ich aufgewachsen bin, wenig zu tun.
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Ich habe das leise Gefühl, dass das mit dem Ausnahmetatbestand "Führen von Waffen durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse" bald sehr viel genauer spezifiiziert wird...
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Wie gesagt, nach dem Motto: Wie werden die (formal bestehenden) Möglichkeiten des Rechtsstaates strukturell ausgehebelt...
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Die werden sich evtl., wenn sie dir nochmal zurückschreiben sollten, bei dir bedanken, weil du sie auf bedauerliche Regelungslücken und -fehler der Rechtsnorm hingewiesen hast. Lücken/Fehler, die sie natürlich umgehend beseitigen werden...
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So kann man einen Rechtsstaat auch ad absurdum führen.
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... nd die schließlich nur noch politisch/gesetzgeberisch gelöst und geradegezogen werden konnte (löbliches Beispiel muss ja auch mal sein).
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Nur am Rande, deren Gebühreneinnahmen und deren Vergütung/Alimentation (ob nach TvÖD oder beamtenrechtlich) haben praktisch nichts miteinander zu tun.
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Hm. Da kann dann in der Tat etwas ganz Neues herauskommen.
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On the way to... North Korea.
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M.E. ist das ein typischer Fall von: 1. Der Gesetzgeber trifft eine klare Regelung ohne Wenns und Abers. 2. Behörden und Gerichte versuchen, mittels Verwaltungspraxis und folgender Rechtsprechung die Sache dennoch in eine bestimmte Richtung zu verschieben.
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Zahnbürstenkontrolle, evtl. dann noch benutzte-Betten-Kontrolle...? Hört sich an, als ob da jemand früher Sb beim Sozialamt und/oder der Ausländerbehörde war...
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Sagen wir so - es gibt auf verschiedene Arten von Wild verschiedene jeweils (besser) geeignete Kaliber. Mal davon abgesehen, dass auch jagdrechtlich nicht alle Kaliber (s. Zielballistik/Leistung) auf alle Wildarten zugelassen sind.
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Wobei insbesondere das "Argument" der kalibergleichen Langwaffe überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Das können ziemlich unterschiedliche Waffen sein, von ihrer Funktionsweise, Abmessungen, Ausstattung her, eben für verschiedene Anwendungsfälle. Es hat somit auch nichts mit dem berühmt-berüchtigten "xten K98" zu tun.
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Das war ja m.W. der letzte Zwischenstand. D.h. demnach nun - s. aktueller Entscheidungsstand - du müsstest den Erwerb/Besitz der besagten 3. Langwaffe im gleichen Kaliber "rückabwickeln"...? Und gab es eine nähere Begründung? (Hintergrund: wie auch hier festgestellt, lässt sich gerade über das Merkmal "gleiches"/selbes Kaliber trefflich streiten - es gibt ja Büchsen unterschiedlicher Funktionsweisen, Merkmale, Abmessungen etc. im selben Kaliber).
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In der Konsequenz dessen brauchte es im Grunde gar keine gesetzliche Regelung mehr... Die Behörden strickten sich ihr eigenes Waffenrecht, und fänden stets Verwaltungsrichter, die ihr Spiel mitspielten...