Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.171
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Richtig. Aber genau die Annahme, es sei so, ist der (gewollte) Fehlschluss, den man in den Ministerien von BW und mun offenbar auch NRW vornimmt. Da werden gezielt Besitzerschwernisse herbeifabuliert, die der Gesetzgeber eben nicht formuliert hat.
  2. Diskussionen, kritische Meinungsäußerungen... untersagt, mit dem Druckmittel zivilrechtlichen Vorgehens... Na, wenn so etwas in der CH durchgehen kann - Prost Mahlzeit.
  3. Wurde das mit der VRF als angebliche ÜK tatsächlich schon vor Verwaltungsgerichten verhandelt...?
  4. Hat eigentlich jemand einen aktuellen Überblick, in welchen Bundesländern die Rechtslage bei der fortgesetzten/ Besitz-Bedürfnisprüfung nach Par. 14 Abs. 5 ( ÜK) "restriktiv a la Ba.-Wü." gesehen und gehandhabt wird, und in welchen anders? Das ist sowohl generell gemeint (d.h. Wettkampfnachweis für jede ÜK-Waffe vs. Wettkampfnachweis bezogen auf Waffenkategorie oder Schütze)... als auch bezogen auf die spezielle, eigentliche Threadfrage (d.h. Geltung für ÜK-Waffen wie in Par. 14 Abs. 5 genannt, vs. "kreative Erweiterung" ÜK auf weitere Waffenarten wie VRF).
  5. Im Moment habe ich den Eindruck, dass das praktisch nur in LWB-Foren und -Netzwerken als "Problem" gesehen wird.
  6. @whaco Ja - der Thread zerfasert jetzt etwas. Muss wirklich nicht sein.
  7. Das erinnert mich an den Tod (Bully Herbig) im Film über den "Boandlkramer": "Weil es so aufgesetzet ist..." In der Tat hat man als betroffener LWB erstmal den Salat und muss sich mit dieser (der Systematik des § 14 WaffG widersprechenden) Unsinns-Auslegung zweier Landes-Innenminnisterien auseinandersetzen. Früher oder später wird es hier nicht ausbleiben, den Rechtsweg zu beschreiten. Anm.: Bei solchem Behördenunsinn wäre auch die Unterstützung durch unsere Verbände deren Pflicht und Schuldigkeit.
  8. Mit dem "wollen" ist das so eine Sache. "Wollen" (wünschen, möchten...) kann man viel.
  9. Die sind beide nicht der Gesetzgeber. Das WaffG ist bekanntlich Bundesrecht. Der Gesetzgeber hat klar definiert, was Überkontingent ist. Die V(S)RF hat er darin nicht aufgenommen.
  10. Die VSRF fällt überhaupt nicht in die Systematik Grund-/Überkontingent. Diese Auslegung bezüglich "Überkontingenteinstufung" fantasieren sich die Ministerien in BW und NRW zusammen. Mit klar ersichtlichem Ziel.
  11. Wahrscheinlich wäre - angesichts der hier zulässigen Verwendungsmöglichkeiten - das Geld, das für dieses Behältnis (inkl. Versand-/Importkosten) anfällt, besser in einen guten Werkstatt-Stahlblechschrank investiert.
  12. Demnach wird es also als Aufgabe des Bürgers/LWB gesehen, sich in dem Bereich nicht nur über die Gesetzeslage kundig zu machen, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verfolgen. Und wenn seine Waffenbehörde ihn nicht einschlägig informiert oder er nicht in der rechtl. Ecke der Fachpresse liest, so muss er eben fortwährend die juristischen Fachblätter studieren...
  13. Was übrigens eine Phantasieforderung ohne rechtliche Grundlage ist.
  14. Anm. am Rande: Das sind derzeit ohnehin die im Waffenrechts-Vollzug "heißesten" Ecken gegenüber LWB in Deutschland.
  15. "Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen" (Mao, KPC)
  16. Klar, das ist deren Klientel.
  17. Einführung eines waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips in der CH... und damit (s.o.) fangen sie an. Linke sind emsige Verbieter, und eigentlich überall gleich schlimm.
  18. Kaliber/durchschlagkräftig konstruierte Geschosse + ggf. Feuerrate + urbanes Einsatzfeld mit viel Publikum und Betonoberflächen...
  19. Welcher Vorgang genau soll da vor Gericht gehen...?
  20. Ich habe nichts gegen die MP 7 als solche. Habe sie schon in der Hand gehabt, Handhabungsübungen gemacht, zerlegt/zusammengesetzt (nur zum Schießen kamen wir - Bw-Res. - an dem Tag nicht). Aber... Streitkräfte/Armee ist das eine. Polizeivollzugsdienst mit urbanem Einsatzgebiet ist das andere.
  21. Also, es kommt ein wenig ein mulmiges Gefühl auf, wenn Exekutivkräfte mit ihren (bislang zum Glück nur) spazierengeführten MP 7 auf/an Weihnachtsmärkten oder in Flughafengebäuden unterwegs sind.
  22. Bis dahin dürften die eindeutigen Aussagen in der Begründung des Gesetzes, sowie des Bundesinnenministeriums (aus dem der Text schließlich stammt), wonach hier keine Erlaubnispflicht für die bisherigen FiF-Waffen eingeführt wird, "vorpreschende" Behörden noch in Schach halten. Die wissen, dass sie "Bockmist" - entgegen der Intention des Gesetzes - formuliert haben. Evtl. gibt es auch interne Handlungserlässe der Landes-Innenministerien in die Richtung.
  23. Nur noch soviel: Das hier ist ein Diskussionsforum. Da ist es auch "zulässig", mal ein paar Prozent vom strikten Thread-Mainstream abzuweichen, wenn ein gewisser Aspekt aufkommt. Und Paypal wurde - einschließlich des Umstandes, dass sie uns als Kunden nicht wollen und daher als Option ausscheiden - ausdrücklich genannt.
  24. Das mit der Umsetzung scheitert bei wohl den meisten Politikern schon daran, dass sie keine Ahnung haben... Weder von Digitalisierung, noch von echter Verwaltungsvereinfachung/-beschleunigung. Die haben das als Phrasen parat, das ist alles.
  25. Und soviel zur Praxis, Polizeivollzugsbeamte die Arbeit von Verwaltungsbehörden machen zu lassen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.