karlyman
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Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
karlyman antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Also, bei den Scheibenhaltern/Rahmen, die wir verwenden, wird kein Geschoss relevant abgelenkt. Das geht einfach durch. Wir reden da entweder von Rahmen aus nicht sehr dicken Holzlatten, oder es ist gleich der komplette Scheibenhalter aus Hartschaum/Styrodur. Wenn ein Geschoss da durchgeht, fliegt es weder zur Seite noch nach oben oder unten weg, sondern noch immer in Richtung Kugelfang. -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
karlyman antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Du meinst den Rahmen vom Scheibenhalter... ? -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
karlyman antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Es sei denn, er geht nicht auf das Ziel / den Kugelfang zu (tritt also aus dem Schützenstand heraus)... Sondern bleibt im Schützenstand, und holt (mittels näherer Aufhängung oder Steckscheibe auf Zwischendistanz) die Zielscheibe nur zu sich her. Dann fliegt das Geschoss lediglich auf kürzere Distanz durch die Zielscheibe, schlägt aber auf die ursprüngliche Entfernung vorne im Kugelfang ein. (Anm.: Das gilt nur für das rein technische Thema Splitter/Rückprall... nicht für die rechtliche Betrachtung, welche Distanzen für den Stand festgelegt sind, und ggf. von der Standzulassung her geändert werden müssten..). -
Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Aber eben eher im Zuschnitt klein / thematisch begrenzt / regional... Ich denke, die, die der IWA "hinterhergeiern", möchten eben einfach ein großes Messe-Format. Also etwa so wie die bereits erwähnten CMT oder Caravan-Salon im Caravaningbereich. -
Bei der SLF ist ja nichts fraglich. Die fällt als Selbstladelangwaffe, eben beginnend mit der 4., unter die Kontingentregelung in § 14 Abs. 5 WaffG und wäre entsprechend "ÜK". Darunter nicht.
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Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Seltsam. Auf der CMT, oder dem Caravansalon Düsseldorf, klappt das unter den Messebedingungen meist gut mit den Videos. -
Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Andere Special -Interest-Messen wurden ja erwähnt. Wenn ich, als einschlägig Interessierter im Camping-/WoMo/Caravan-Bereich mir überlege, wie viel an fast unerschöpflicher Berichterstattung z.B von der letzten CMT da professionell, semiprofessionell oder auch von Laien produziert und u.a. über YT und sonstige Kanäle präsentiert wurde... in Menge und teilweise sehr informativ... alle Achtung. Dagegen ist der Schießsport-, Jagd- und angrenzende Freie-Waffen-Bereich nicht mal ein Hauch. -
Sieht der TROY PAR recht ähnlich. Nur eben im KW-Kaliber (bei VR-Büchsen selten).
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Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Ja; im Grunde ist es so, dass alle solchen Formate von Zeit zu Zeit mal frischen Wind und eine Neukonzeption brauchen (wenn unterlassen wurde, das schon graduell zu machen). Die o.g. Idee/Empfehlung finde ich gut. -
Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Und da dachte man, mit dem Zumachen des Politik- (und auch sonst Großteil des OT-)Bereichs höre das persönliche Herum-Gezerfe auf. Weit gefehlt, es ist doch erstaunlich, über was man sich lange und ausführlich "fetzen" kann. -
Wenn da keine substanzielle rechtliche Grundlage genannt werden kann, weisst du folglich, das du gute Erfolgschancen hast, wenn du gegen den Unsinn vorgehst.
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Wie gesagt, ich würde mich zuallererst mal dafür entscheiden, bei dem, der so etwas fordert, dezidiert nach der Rechtsgrundlage dafür zu fragen. Mal schauen, was da Qualifiziertes an Antwort kommt.
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Mal ganz vorne angefangen: Hat denn schon mal ein Betroffener, der entsprechend von der Behörde angeschrieben wurde (VRF als angebl. "ÜK"), die Rückfrage nach der Rechtsgrundlage gestellt?
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Ja, mit dem "Verlangen" ist das so eine Sache... Das ergibt sich in dem Fall nur eben nicht aus dem WaffG; sondern aus den landespolitischen Verhältnissen in Ba.-Wü.
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Da geht es dir wie mir. Allein, auch mir fehlt da der Glaube... ich fürchte ebenfalls, das ist keine echte Option (mehr).
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Ein vom Hersteller auf 10-Schuss umgebautes, ehemaliges 30er Magazin legal?
karlyman antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
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Ein vom Hersteller auf 10-Schuss umgebautes, ehemaliges 30er Magazin legal?
karlyman antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
In D hat man die "Hochkapazitäts"-Magazinkörper als solche verboten. In anderen EU-Ländern hat man Magazine in "Hochkapazitäts"-Funktion verboten... (Hier geht das eben immer ober-ober-obergründlich. Und manchmal sozusagen "bis zur Weißglut" erhitzt..) -
Das bestreite ich gar nicht. (Wobei die allererste Reaktion die kritische Nachfrage der konkreten Rechtsgrundlage desVerlangens sein sollte... Aus der Reaktion ersieht man dann schon mal, welches "Potenzial" hinter der Anforderung steckt..).
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Die können natürlich irgendwie trotzdem handeln. Also, irgendwas "frei nach Schnauze", unrechtmäßig, verlangen... Der genannte Grundsatz bedeutet allerdings, dass du einem Verlangen, welches sich auf keine Rechtsgrundlage stützen kann, nicht nachkommen musst.
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Was soll da mit dem "11. Repetierer" bezüglich Erwerbs-/Besitzgrundlage gemeint sein? Die Einzelbeantragung bzw. Erwerb auf WBK "Grün"? Der geschützte Altbestand?
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Kein Behördenhandeln ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
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Überkontingent ist in § 14 Abs. 5 WaffG geregelt, und betrifft explizit, Zitat: "... mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition". Für diese gelten bei Überscheitung, also ab der 4. HA-LW bzw. ab der 3. mehrschüssigen Patronen-KW, verschärfte Anforderungen für Erwerb und Fortbesitz. Bei WBK "Gelb" (heute: § 14 Abs. 6 WaffG) ist vor Jahren eine Deckelung auf max. 10 der dort genannten Waffen erfolgt. Darüber hinaus gibt es nichts. Was darüber geht, und von der Art her unter "Gelb" fiele, ist dann anstelle dessen auf WBK "Grün" im Einzelantrag nach § 14 Abs. 4 WaffG zu beantragen (was somit mit der Gelben WBK nichts mehr zu tun hat). Weiterhin gibt es für "Gelb" noch eine Altbestandsschutzregelung gemäß § 58 Abs. 22 WaffG für einen 10 übersteigenden Altbestand vor Inkrafttreten der Verschärfung/Deckelung. Beides sind also keine "Überkontingentregelungen" - ÜK ist, wie gesagt, nur in § 14 Abs. 5 festgeschrieben, und keine Sache der WBK"Gelb".
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Da habe ich zunächst eine Gegenfrage: was hat das mit "Bedürfnisnachweis Überkontingent" zu tun?
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Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Ich war vor längerer Zeit mal da. "Drecksloch" ist zwar deutlich übertrieben, aber es ist ein Körnchen Wahrheit dran: Gegenüber dem nächtlichen Geglitzer und Neon-/LED-Gefunkel schlafft die Stadt bei Tageslicht betrachtet doch ziemlich ab. Und obwohl da offenbar einiges an Geld in der Stadt ist, wirkt sie letzlich irgendwie... öde. -
Ein vom Hersteller auf 10-Schuss umgebautes, ehemaliges 30er Magazin legal?
karlyman antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Das schätze ich, leider, auch so ein. Anm.: Andere europäische Länder (z.B. F), die dieselbe EU-FWR umzusetzen haben, haben es offensichtlich anders gelöst; da ist wohl die Funktion (bei dauerhafter Blockierung) maßgeblich. Hört sich nach mehr gesundem Menschenverstand an, bringt uns aber in D nichts.