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karlyman

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  1. In einer normalen Welt, also mit noch normal tickendem sozialen Umfeld, sollte das - angesichts des klar erkennbaren Kontexts - auch kein Problem sein.
  2. Am besten Gesetzeswortlaut (Ausdruck) dann stets griffbereit parat haben.
  3. Welche "Verbotslisten" wären das genau?
  4. Allerdings kommen wir nun der letzten Änderung (Stichwort "Sicherheitspaket" und Omas Klappmesserchen auf dem Weihnachtsmarkt) in Bereiche, wo es eben faktisch kein Randthema mehr ist. Sondern mehr oder minder jedermann/jedefrau nun von Beschränkungen, Verboten, unerwarteten Sanktionen betroffen sein kann.
  5. Herrliche Formulierung. "Etwaige Bemühungen"...
  6. Wie gesagt, es ist offen, ob die prinzipielle, neue Eingriffsgrundlage für die Durchsuchung von Sachen und Personen dafür ausreicht, das gegen den Willen des Betroffenen in aller Öffentlichkeit zu veranstalten. Man kann in Bereiche kommen, wo das (vgl. oben) die GG-geschützte Würde des Menschen tangiert. In die Abwägung einzubeziehen ist sicherlich, dass es sich um Kontrollen handelt, für die der Betroffene keinen Anlass geliefert hat. Letztlich: wenn jemand sich im Grundsatz kooperativ zeigt, aber verlangt, dass das im Polizeifahrzeug, auf dem nächsten Revier oder Posten stattfindet, finden sich da wohl schwerlich rechtliche Gegenargumente.
  7. Bei den hier behandelten Durchsuchungen der Person auf der Straße/in der Öffentlichkeit...? Art. 13 Abs. 2 GG steht in Bezug zu Abs. 1, somit geht es dort um Durchsuchungen der Wohnung.
  8. Stuttgart, Gaisburger Brücke, 1988.
  9. Tja so ist das. Und soviel zum Thema "Freiheit".
  10. Bis jetzt gibt es in D kein generelles Führverbot für alle Messer. Allerdings wird es tatsächlich immer "enger"... die Bereiche, Anlässe etc., in denen bzw. wo man nicht (noch nicht mal ein simples kleines Klappmesser) führen darf, werden immer mehr. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko, irgendwo in einen entsprechenden Bereich oder Anlass hineinzugeraten.
  11. Ich schrieb dürfen. Das ist die Regelung. Was die real machen, kann eine andere Frage sein.
  12. Selbst wenn sie sie zum Funktionieren bringen - noch besteht ja auch die Mögliichkeit, der ePA zu widersprechen; die Patientendaten dürfen dann nicht in ihr gespeichert werden.
  13. Ich könnte die vielleicht auch gleich nach Pjöngjang schicken...
  14. @JoergS Auch für den wirklich Wohlmeinendsten sind das schlicht - Fallstricke. Das ist das Wort, das mir dazu einfällt.
  15. Zu einem Teil der "Realität der Gesellschaft" gehört u.a., dass wir in dieser Gesellschaft aktuell eine Menge an (nennen wir sie mal so) gewaltbereiten und konfliktträchtigen Personen haben, die den größten Teil der neuen Probleme mit Messer-/"Waffen"-Gewalt verursachen. Die jedoch bei genauer - auch spezifisch rechtlicher - Betrachtung nicht ins Land, sondern schon seit geraumer Zeit außer Landes gehören. Und dass man, statt entsprechendes Konfliktpotential sachgerecht anzugehen, d.h. durch gezieltes Vorgehen der Exekutive zu entschärfen, lieber Freiheit und Besitz aller hier Lebenden pauschal einschränkt, gegen diese vorgeht, obwohl bekannt ist, wo die anzugehende Problemgruppe liegt. Weil schon sachlich gerechtfertigtes, gezieltes Vorgehen heute als "diskriminierend" interpretiert wird. Wenn du den verständlichen Unmut darüber "Gejaule" nennen magst, bleibt dir das unbenommen. Es ändert jedoch nichts am genannten Missverhältnis. Über weitere Themen wie z.B. das aktuelle Verschieben von Grenzlinien der Meinungsfreiheit, mit einschlägigen Folgen... könnte man an anderer Stelle ebenfalls diskutieren, erspare ich mir an dieser Stelle aber.
  16. Interessant wäre in dem Zusammenhang der Fall, wenn jemand zwar mitteilt, bei der geforderten Taschen- und Personenuntersuchung zu kooperieren... Aber es ablehnt, sich in aller Öffentlichkeit, also gerade den entsprechenden Markt-/Weihnachtsmarkt- u.ä. Situationen, solchen Leibesvisitationen unterziehen zu lassen. Alternative wäre dann vermutlich das Mitgehen auf das nächstgelegene Polizeirevier (oder -posten), einschließlich auch einer schriftliche Protokollierung für den Betroffenen. Das kostet dann mehr Zeit, ist polizeilich aufwändiger und bindet Kapazität, dürfte aber im Rahmen der Rechte liegen, die ein Betroffener hat.
  17. Die Leute werden auch nach der Taschen- und Leibesvisitation weiter ihren Glühwein trinken und ihre Bratwurst essen. Und dann nach Hause gehen. Aber so etwas hinterlässt etwas bei Otto und Lieschen Normalbürger. Ich wage zu behaupten, das Verhältnis "zum Staat" ist anschließend in vielen Fällen nicht mehr so unbefangen, wie es zuvor wohl war.
  18. Bei bzw. trotz all des Hin- und Hergeschreibsels - was für ein zentraler Satz.
  19. Nicht generell per WaffG, sondern von Fall zu Fall, temporär, per erlassener Allgemeinverfügung. Dennoch muss man mittlerweile verteufelt aufpassen. In diesen Fallstricken kann sich auch der friedfertigste und wohlmeinendste Bürger verfangen.
  20. Manchmal glaube ich, dass dir einfach das Grün ausgegangen ist. Mehr Kommentar erspare ich mir jetzt.
  21. Vermutlich nicht so hoch. Aber die, die sich auf diese Weise "strippen" lassen müssen, werden es sich merken. Und innerlich Schlüsse ziehen. Auch wenn sie vielleicht - wie hier vor der Kamera - noch halbwegs gute Miene zu diesem Spiel machen. Ich bin überzeugt, das geht bei allen, die nicht völlig abgestumpft oder gleichgültig sind, tiefer... Es hat in unserem Land, und für die die anders aufgewachsen sind, eine "neue Qualität".
  22. Auch wenn es für diese anlasslosen Kontrollen/"Überprüfungen" als solche neuerdings eine Eingriffsgrundlage gibt, bin ich mir nicht sicher, ob man sich eine solche Durchführung in aller Öffentlichkeit gefallen lassen muss.
  23. Einfach nur noch gaga. Da ist kein normaler Menschenverstand mehr übrig.
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