

karlyman
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Blanke Schikane; keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen gegen diese Werkzeuge im Auto vorhanden.
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Interessant, was sie "beim Vogel" so alles machen.
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1) Taktik ist hier: Hürden setzen, Aufwand hochtreiben, abschrecken. 2) Greift nicht, wenn man im Bekanntenkreis einen Sachverständigen hat, der mit überschaubarem Aufwand prüfen/bescheinigen kann. Ansonsten - wirkt 1)...
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Tja. So ähnlich wie bei den Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs.3 WaffG, wo der Bundesgesetzgeber in der Begründung klar "im Normalfall gebührenfrei" hineingeschrieben hat...
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Oh... Auf einmal ist also der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" nicht mehr so essentiell.
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Wie gesagt, andere Behörden sehen es genau umgekehrt, und beharren auf einer strikten am jeweiligen Bedürfnis orientierten Nutzung. Also "Jagd für Jagd, Sport für Sport"...
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Das entspricht schlicht nicht der Gesetzesgrundlage. Bei meiner Behörde war/ist es übrigens exakt entgegengesetzt. Strikte Ansage war etwa "kein jagdlicher Einsatz von auf sportlichem Bedürfnis besessenen Waffen". Man hat allmählich das Gefühl, jede Waffenbehörde "in Posemuckel" strickt sich nach Gusto ihr eigenes Waffenrecht.
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Bedürfnis zum Besitz auch ohne schießsportliche Aktivität?
karlyman antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Und genau dies Ergebnis der Lobbyarbeit ist nun ein Problem weil...? Zusatz: Man kann erahnen, in welche Richtung das - wenn es verändert wird - verändert wird... -
Ja... lt. Artikel wurden gegen BEIDE Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Das ist der, nicht zu unterschätzende, Punkt. Die Anforderungen werden auf die Weise graduell höher und höher geschraubt.
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Schon klar; aber du hattest ja ein paar Beiträge zurück selbst das Diebstahl-Thema angebracht.
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Wobei ich @chief wiggum da recht gebe, auch abseits einer konkret erfassten Zahl sind solche Fälle schlicht nicht bekannt geworden. Was auf die "Größen"ordnung bzw. Relevanz hinweist... Einen Diebstahl von Waffen wird man durch ein Schlösschen mehr oder weniger am Behältnis - und um das ging es hier in der Diskussion - auch nicht verhindern. Das genannte Waffe-im abgestellten-Pkw-lassen (in faktisch frei zugänglicher Tiefgarage) ist nochmal ein anderer Fall; auch da hilft ein Schlösschen an Waffenkoffer oder Rangebag aber nichts.
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Definitiv strafrechtliche... oder doch eher verwaltungsrechtliche...?
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Andererseits liegt es z.B. seit vielen Jahren in der Natur "der Bundesregierungen", Regeln etwa der supranationalen Organisation EU in D immer schärfst möglich, um nicht zu sagen 150%ig, auszulegen.
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Der Einzelverkauf über Jahre hinweg, wenn man - meist im Alter - allmählich "abschmelzen" will, wird aber doch der Normalfall sein. Ich kenne das jedenfalls so von Schützenkollegen; und ohne, dass Aktivitäten der Finanzbehörden dagegen liefen. Vielleicht macht da aber den Unterschied, ob einer über mehrere Jahre hinweg z.B. 25 Waffen veräußert (Jäger, Schütze), oder 250 (Sammler).
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Leider hat der Threadstarter keine Information über die bei seinem Schußtest verwendete Munition gegeben. Wäre nützlich.
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Aber als funktionierende Waffe (d.h. nicht als Briefbeschwerer oder Anschauungsgegenstand) wurde dir dieser Carbine schon verkauft, oder...?
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Das ist reichlich umständlich, und mir zu umständlich; insbesondere für die (meist überschaubar kurze) Fahrt zum heimischen Schießstand. Ich verteile das Equipment(Waffe, Mun, Zubehör) nur auf so wenige Behältnisse wie - logistisch - nötig. Was nebenbei auch die Wahrscheinlichkeit minimiert, etwas im Auto oder anderweitig zu vergessen; und man hat praktischerweise beim Tragen noch eine Hand frei. Über das getrennte Befördern wurden hier schon sattsam Ausführungen gemacht. Getrennt kann das auch innerhalb eines Behältnisses, etwa in verschiedenen (zumal nur getrennt zugänglichen) Fächern, sein.
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
karlyman antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Nur am Rande, war beim Nachweis des fortgeltenden Bedürfnisses für ÜK nicht von Wettkämpfen oberhalb der Vereinsebene die Rede? -
Ich habe das bzw. die Munitionspäckchen (= Mun in Originalverpackung oder Mun-Box) stets mit im Range Bag. Und zwar dort in einem anderen "Abteil" (= Seitentasche mit eigenem Zugang) als das, wo die Waffe(n) ist/sind. Da mache ich mir keine Sorgen.
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Man könnte die Munition, in ihrem Behältnis, auch Tage vorher in einen handlichen Betonwürfel eingießen. Und sie auf der Schießanlage dann mit der Hilti wieder freilegen...
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
karlyman antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Prinzipiell ist es bei dieser Auslegung/Handhabung bei ÜK wohl in der Tat so, dass nun vermehrt "dem Bedürfnis hinterhergeschossen", anderes also eher sekundär wird. Die Wettkampfaktivität des Schützen insgesamt ist das, was als Anforderung zum Bedürfnisnachweis (Erwerb und Besitz ÜK) im Gesetz, im Wortlaut des § 14 Abs. 5 WaffG steht. Der Bezug auf jede einzelne ÜK-Waffe zum Nachweis ist hingegen eine Auslegung, die einzelne Verwaltungsgerichte getroffen haben bzw. einzelne Bundesländer verwaltungsmäßig vollziehen. -
Schutz vor Entwendung - halte ich auch für eine relevante Frage bzw. Sache. Schutz davor, dass (Zitat) "mit den ausgestellten Waffen nicht geschossen werden kann" - ist m.E. tatsächlich eher "Spätsommerloch", als relevant.
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Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
karlyman antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Irgendwie ist Letzteres auch eine Geisterdiskussion. Was soll es eigentlich für einen Sinn machen, einen Wettkampf nicht mit der eigenen Waffe (wenn denn schon zum Bedürfniserhalt erforderlich) zu schießen? Weil sich das Ding doch nicht als optimal herausstellt, und man damit dann im Endergebnis vielleicht xy Ringe weniger auf dem Zähler hätte? Na ja, wer das braucht... -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
karlyman antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
@Schwarzwälder - man muss es doch nicht komplizierter machen, als es ist. Es gibt einfach ein vorgegebenes Prozedere für den Nachweis, @ASE hat es doch schon beschrieben. Die Sache läuft über den Verband, dorthin sind die Nachweise zu leiten, und der Verband bestätigt. Ich denke, zu viel zu hinterfragen schadet in dem Fall letztlich mehr, als es nützt.