Zum Inhalt springen

Lavendel

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.139
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Lavendel

  1. Wie ist das bei Transit? also z. B. Schweizer, welcher zum Match nach Polen mit dem Auto durch D muss?
  2. Besoffen niemals ins Wasser - eine der wenigen Grundsätze, welche für mich bis in alle Ewigkeit in Stein gemeiselt sind. War mit Anfang Zwanzig, es waren vermutlich auch nicht nur 2 - 3 Bier, und dann Nachts in einem großen See schwimmen gegangen, wo das verboten war. Die Polizei, welche die Campingplatzverwaltung geholt hat, haben wir einfach ausgetrickst indem wir soweit rausgeschwommen sind, dass die uns selbst mit Suchscheinwerfer nicht mehr sehen konnten. und irgendwann die Lust an der Suche verloren haben. Ein paar von uns hatten damals glücklicherweise bereits eine abgeschlossene Transportschwimmausbildung und konnten diese auch unter den Promillewerten noch einsetzen. Kurz, es sind alle wieder lebend aus dem Wasser rausgekommen und keiner hat uns erwischt.
  3. In meinem alten Verein ist mir der verantwortliche Schießleiter beim Schießen mal besoffen in den Standtisch gefallen. Ich habe daraufhin mit paar Sportfreunden einen eigenen neuen Verein gegründet. Davon abgesehen steht Alkohol beim Schießsport auf der Dopingliste. Es gab da im Leistungssportbereich Profitrainer, welche die Promillewerte bei ihren Schützlingen individuell ermittelt haben, wo diese besonders ruhig waren (Alkohol hat in geringen Maßen beruhigende Wirkung) und ihre Schützlinge vor großen Wettkämpfen dann entsprechend "eingestellt" haben. Ich und paar Sportfreunde in fortgeschrittenem Alter haben das Problem dahingehend gelöst, dass wir uns vor dem Wettkampf einfach einen zweiten Beta-Blocker einwerfen.
  4. Du bekommst gar nichts, du wirst alles los sein. Das Teil läuft unter Schlagring - verbotener Gegenstand!
  5. Ist m.E.n. uninteressant. Was will er denn mit den Magazinen? Wenn der Waffenbesitzer den Entzug als endgültig betrachtet, kann er sich auch von allem trennen. Plant er gerichtliche Wege gegen den Entzug, oder sitzt den Entzug je nach Ursache, zwei, fünf, oder zehn Jahre aus, soll er die Magazine solange einem Berechtigten übergeben, z.B. dem welcher seine Waffen solange verwahrt. Er muss dabei aufpassen, weil für die Magazine eine extra Berechtigung gilt. Der Sportfreund welcher z.B. eine .308 übernehmen darf, darf noch lange nicht die Magazine dazu mit übernehmen. Nicht einmal jeder Händler darf die Magazine übernehmen. Der Händler benötigt eine separate Genehmigung vom BKA, dass er große Magazine besitzen und ggf. handeln darf. Also der Händler benötigt auch schon eine Genehmigung nur für den Besitz. Auf irgendeine Diskussion die Magazine zu behalten und nur die Waffen abzugeben sollte sich der Sportfreund nicht einlassen. Sollte das nach ggf. zwei oder drei Jahren in die Hosen gehen, hat er den nächsten Verstoß und damit die nächste Unzuverlässigkeit an der Backe.
  6. Das H&K Logo auf dem Koffer mit einem fetten Aufkleber Yamaha überpappen. Noch ein paar Sticker "feine Sahne Welsfilet", lieber "Atomkraft statt Flüchtlingsstrom" drauf und du kannst auch mit der Tram fahren. Oder der Klassiker aus Zeiten der Prohibition - Geigenkoffer!
  7. Danke an alle für die Tipps. Als kurzes Feeback meinerseits, fall´s mal ein anderer in die Situation kommt: - das Thema bei der zuständigen Reederei der Fähre hinterfragen - handhabt jede Reederei anders - Rostock-Gedser wäre die "Scandlines" gewesen. Denen sind Waffen nahezu egal, sofern sie vorher angemeldet werden. Knackpunkt war für uns deren Munitionsbeschränkung auf 1.000 Pillen pro Auto, nicht pro Insasse. Damit kommen wir als Fahrgemeinschaft nicht hin. - dann habe ich mich beim Preis vertan, nicht € 85,00 für Hin und Rück, sondern € 85,00 pro Strecke Also jetzt der Landweg.
  8. @grizzly45 Klären ob es zu deinen Waffen in A Einschränkungen gibt: - Vorderschaftreptierflinte geht in A gar nicht - zu Halbautomaten Büchse gibt es in A, glaube ich auch, irgendwelche Einschränkungen. Ich weiß aber nicht welche. Das geht nicht gegen HA direkt, sondern sind irgendwelche Bauarteinschränkungen. Bei der zuständigen Behörde in A abfragen oder über Tschechien, Slowakei fahren.
  9. - Leihschein ist keine Berechtigung für Munitionserwerb. - Wenn das Kaliber auf deiner WBK nicht zum Munitionserwerb frei gegeben ist, darfst du auch keine Munition vom Verleiher mit übernehmen (das war bis vor ca. drei Jahren noch anders). Du brauchst dann also auf dem Stand jemanden, der dir die für die Waffe passende Munition überlässt. Die ganze Leihe wird damit in gewissen Sinne ad absurdum geführt, ist jetzt aber so. - kann durchaus sein, dass das die einzelnen Behörden regional mal wieder anders handhaben, aber - auch Beamte können sich irren. Die A-Karte hat dann ihn jedem Fall der "Sachkundige"
  10. Hauptproblem ist, dass du verhindern musst, dass Lebensmittelmotten (Mehlmotten oder Trockenobstmotten) rankommen. Das ist die Herausforderung beim umpacken auf andere Gebinde. Selbst wenn die Viecher nicht rankommen, legen sie tlw. die Eier unter den Deckelrand. Die fallen dann beim regelmäßigen öffnen irgendwann mal rein. Das ist das Risiko für das große Gebinde. Wenn du aus dem immer mal das kleine Gebinde nachfüllst, wird das dann in längeren Intervallen nicht benutzt, aber immer mal geöffnet.
  11. Wenn es der Mieterkeller gem. Mietvertrag deiner Wohnung ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Zum Kist´l - frag deinen zuständigen SB. Es wurden auch schon massive Holzkisten anerkannt und bei mir persönlich die üblichen "Ami"-Munitionskisten jeweils mit Vorhängeschloss ebenfalls akzeptiert. Frage sicherheitshalber auch zum Mieterkeller nach. Wenn alles geklärt und abgesprochen ist, sorge dafür, dass die Absprachen aktenkundig sind. Wenn mal was schief geht - auch Behörden können sich irren, oder der SB wechselt und der neue "Grüne" weiß von nichts. Also einfach von den besprochenen Behältnissen und Aufstellorten Fotos machen, an die Behörde schicken und fragen ob das jetzt so ist, wie sie sich das nach Absprache vorgestellt haben. Da kommt meistens die Frage: "Dürfen wir die Fotos behalten" - "Na sicher doch - habe ich extra für sie gemacht."
  12. Da gibt es nur nicht nix. Denen ist sogar das Schießen an sich verwehrt und verboten.
  13. Die Einverständniserklärung doppelt ausfertigen. Eine für´s Vereinsheim und die andere kommt in Folie gleich in die Schießsporttasche der Kleinen und bleibt dort auf immer und ewig. In der Hoffnung, dass die Kleine nur eine Tasche hat, sonst in jede Tasche ein Exemplar. Wird sonst beim Umpacken garantiert vergessen. Alles Erfahrungswerte.
  14. Muss man nicht. Für die "vollständige Sachkunde" bedarf es nur des Nachweises für erfolgreiches Prüfungsschießen mit einer KW und einer LW. Es gibt dort keine Festlegungen zum Kaliber. Die Sachkunde für die Tochter auf ein Kaliber zu beschränken ist unnötig. Wenn sie dann mal erweitern will, macht sie alles nochmal, zumindest teilweise. Ein Gesichtspunkt in der heutigen Zeit (Gesetzesdiskussion) wäre auch - was sie hat - hat sie. Das wird vermutlich nicht besser und der Entwurf der Fr.F. ging ja nicht um die HA, sondern (für die, welche den nicht zu Ende gelesen haben) eigentlich um die Austrocknung der Vereinsarbeit. Eigene Waffe für die Tochter auf den Verein würde ich abraten. Das bevorteilt einzelne Mitglieder und verstößt damit u.U. gegen die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit. Wenn Mutter und Tochter sowieso die Sachkunde zusammen machen, dann soll die Mutter die Kanone für die Tochter kaufen.
  15. Wenn das Teil wirklich schön ist und in Anbetracht der Preise und des Schrotts, welcher an Ordonanzwaffen derzeit verfügbar ist - nehme das Teil und zwar schnell und kümmere dich nachher in Ruhe um den Umbau.
  16. Genau so und nicht anders. Ist eine Funktionsänderung der Waffe, darfst du nicht selber ausführen. Durch das NWR fällt das auch auf, vorher ging das wohl noch. Habe ich selber durch mit einem Mosin. Der war so luschig umgebaut, dass er schon als Mehrlader funktionierte. Bin mit dem Teil in die Behörde und habe denen das vorgeführt, dass außer nachpolieren kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht. Meine SB´s - das lassen sie mal schön sein und wir müssten jetzt eigentlich ein Verfahren gegen den Verkäufer und den BüMa, welcher das Teil so umgebaut hat, einleiten, sprich die ganz große Runde. Wir haben das dann dahingehend gelöst, das ich mir den Mosin als Mehrlader auf die "Grüne" hab eintragen lassen. Durch die Mutation von "alt gelb" auf "grün" wurde der Umbau damit geheilt, weil die Erstregistration im NWR damit gleich auf "grün" schon als Mehrlader erfolgte. Der war mit "gelb" noch nicht gemeldet. Jetzt geht es nur noch über BüMa.
  17. Grundsätzlich generell keine gute Idee freies Zeug in die erlaubnispflichtigen Schränke zu legen. Die Schreckschusswaffe im Munischrank ist gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem nicht dafür genehmigtem Behältnis - kurz, bei einer Kontrolle bist du alles los. Gefüllte Magazine geht schon gleich gar nicht. Magazine sind keine Aufbewahrungsbehältnisse für Munition - nicht sachgemäße Aufbewahrung. Lege die Schreckschusswaffe im Schreibtisch in die Fächer auf der linken Seite und die Munition in die Fächer auf der rechten Seite und gut. Damit es keine Irritationen gibt. Die o.g. Probleme bei der Aufbewahrung im "genehmigungspflichtigen" Schrank resultieren nicht aus den Aufbewahrungsvorschriften der Schreckschusswaffe, sondern aus den Festlegungen zum "scharfen" Zeug. Du hast im Munischrank eine Waffe gelagert.
  18. Ab 2025 wieder. Hast du letzte Woche Olaf dem Vergesslichen nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit zugehört?
  19. Das geht in die Richtung von Recht haben und Recht bekommen von @uwewittenburg. Ggf. soll ja hier / oder mit so etwas auch ein Prozess provoziert werden. Erinnert mich an ganze dunkle Vorgänge vor etlichen Jahren in einem KfZ-Steuerprozess, welcher bis vor den Bundesfinanzhof ging und mit der Urteilsbegründung endete: "Das ist der historische Wille des Gesetzgebers". Diese Urteilsbegründung habe ich dann ff. auch in komplett anders gearteten Zusammenhängen seitdem noch mehrmals gehört.
  20. Die Weiternutzung wird nicht verboten, allerdings müssen die neuen Sportgeräte in den neuen Schrank. Die bisherigen können im A / B bleiben. Begründen tun die gar nichts. Rechtlich nicht standhalten - Beim Sportschützen Voreintrag einklagen? Beim Jäger noch kritischer, der braucht keinen Voreintrag, wenn er dann fristgemäß meldet, hat er nach Lesart dieser Behörde bereits gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen. Er kann sich jetzt kulanterweise schnell noch einen neuen Schrank kaufen, oder alles abgeben. Das Verhalten dieser Behörde war bereits Tagesordnungspunkt beim letzten Kreisschützentag. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
  21. Frag bei deiner zuständigen Behörde nach. Das wird z.T. örtlich unterschiedlich gehandhabt. Bei uns müssen Jäger jetzt generell seit 2022 beim Kauf einer neuen Waffe 0 oder 1 nachweisen und ggf. dazu kaufen. Sportschützen dürfen ihren alten A oder B hingegen weiter nutzen und noch "voll" machen. Im Nachbarkreis müsse auch Sportschützen bei Neuerwerb jedesmal 0 oder 1 nachweisen und ggf. neu kaufen.
  22. Rufe am Einfachsten direkt beim BKA an. Die sind recht freundlich. Erzähle denen, was du möchtest und die sagen dir dann was sie alles von dir haben möchten. Dann scannst du denen wunschgemäß das alles und schickst es per Mail hin.
  23. Kommt drauf an von was für einer Europalette wir reden. Neuerdings haben die billigeren Palletten die Abstandsklötzer aus Pressspan und nicht mehr aus massiv Holz.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.