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Lavendel

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  1. Ist das jetzt nur ein netter Hinweis an die Gemeinde, weil du das Zeug gerade mal entdeckt hast? Oder ist das ein (positiver) Erfahrungsbericht aus dem freien Leben in der Natur, weil das Zeug so gut wirkt?
  2. Um was konstruktives zur eigentlichen Idee, sparen, beizutragen: Nimm einfach ein KK-Gewehr. Langwaffe ist Langwaffe. Da passt auch der Preis für deine Rechnung. Für Bedürfniserhalt brauche ich keine 12/18, sondern da reicht 4/6. Dafür kaufe ich mir keine separate Kanone.** In deiner Rechnung fehlt noch der Behördenkram und die Eintragungsgebühren deiner "Bedürfniserhaltskanone." ** Es sei denn hier gibt es mal wieder regional abweichende Auslegungen. Bei uns ist das zumindest so.
  3. Ist ja wohl an Blauäugig- und Unbedarftheit nicht mehr zu übertreffen. Unabhängig von den zwischenzeitlich erfolgten Kommentaren. Die o.g. Munition habe ich vor 2 1/2 Jahren für € 0,21 / den Schuss bekommen Das angeblich preiswerte Zeug ist doppelt so teuer geworden. Genau so etwas hatten wir im Sommer 2022 - Das Sonnenblumenöl ist jetzt gar nicht mehr so teuer, nur noch € 1,80. Sch.... ist es. Im Januar 2022 kam es € 0,80
  4. Stelle einfach deinen Antrag auf die WBK. Du verlierst sonst nur unnötig Zeit. Beide Angelegenheiten sind nicht innerhalb von zwei Wochen erledigt. Wenn das Verfahren ein Hinderungsgrund ist, bekommst du von deinem SB eine Info und den Hinweis, dass es ggf. erstmal ruhend gestellt wird. Wenn nicht, läuft es durch. Du musst nur aufpassen, dass du den behördlichen Antrag / Fragebogen zur WBK sauber und korrekt ausfüllst (die stellen da tlw. bei den Behörden je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Fragen). Sonst kann es passieren, dass dir das auch Jahre später mal um die Ohren fliegt. Das heißt dann sinngemäß "unwahre Angaben bei Antragsstellung". Das unterliegt keiner Verjährung. Bei deinem Job musst du damit rechnen, dass dir sowas oder ähnliches wiederholt passiert. Ggf. dazu den Fragebogen nicht in der Behörde ausfüllen, sondern mitnehmen und Anwalt konsultieren. Ich gehe davon aus, dass du Rechtschutz versichert bist, inkl. Strafrechtsschutz. Wenn nein, umgehend zum Versicherungsmakler, noch vor dem Gang zum Rechtsanwalt.
  5. Die Büchse ist doch hier im besten Schland schon lange offen ...
  6. Dann zeige mir doch mal einen Syrer, Jordanier, Libanesen, Palästineser, Iraner, Iraker welcher den Staat Israel anerkennt.
  7. da simmer wieder: ... Es fing nicht mit Gaskammern an! Warum nicht? In einem angrenzenden Nachbarland ist das Gesetz: Zitat Schweizer WaffG: Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben. Liste Staaten Albanien Algerien Bosnien und Herzegowina Kosovo Nordmazedonien Serbien Sri Lanka Türkiye Begründung Es müssen sich zahlreiche Personen aus dem entsprechenden Kriegs- oder Konfliktgebiet in der Schweiz aufhalten. Es muss in der Schweiz zu ethnisch oder politisch motivierten Auseinandersetzungen von Konfliktparteien aus diesen Gebieten gekommen sein (oder es besteht ein grosses Risiko dafür) Zitat Ende. Allein mit Pkt. 2 könnte man hier unter diversen Bartträgen schon richtig ausmisten.
  8. Ja, wie oben schon einer schrieb. Je nach Behörde und Bundesland. Kann man hier nur Ideen und Argumentationshilfen mitnehmen und muss den Rest bei sich vor Ort klären.
  9. Da steht wieder die Aussage dagegen, dass identische Waffen (sprich Back-Up-Waffe für Meisterschaften) nicht mitzählen. Für die muss kein Schießnachweiß erbracht werden. Ich habe also Grundkontingent, Back-Up-Waffen und erst dann wird angefangen mit zählen.
  10. Die Anmeldungen sind noch nicht offen. Die haben im Plan noch die Matches für 2023 stehen.
  11. Hast du irgendeine Idee, was da ins Reglement von IPSC PO passt? Scheitert doch am Abzug.
  12. Die PDP würde ich an deiner Stelle favorisieren, weil du schon eine Walther hast. Damit hast du ähnliche Ergonomie. Warum die PDP in 4,5" ? Nehme die doch in 5", passt bei PO rein. Fullsize ist auch nicht erforderlich (bzw. kommt auf die Größe der Hände an). PO darfst eh nur 15 Pillen laden. Wenn doch mal Bedarf besteht für mehr, nimmst du die 17 Schuss Magazine. Also zu den beiden serienmäßigen 15 Schuss Magazinen, dann nur 17 Schuss nachkaufen. Die 17 Schuss Magazine lassen sich beim Mag.wechsel leichter und schneller nachladen. Diese Option hast du bei der Fullsize dann auch nicht. Stahlrahmen ist auch nicht unbedingt erforderlich, nehme dafür lieber die Wolframstange aus dem Original-Walther-Zubehör. Damit geht das Teil von ganz alleine ins Ziel. Das ist genau der Auf- und Umbau wie ich meine PDP habe. Geplant ist PO. Die Optik fehlt bei mir aber noch. Ich muss erstmal lernen mit der Walther zu schießen. Der Abzug der Walther ist nach 12 Jahren ausschließlich 2011 eine Herausforderung.
  13. Genauso so wie es angesagt wurde. Für reine DSB-Schützen nicht. DSB ist nur versichert wer nach SpO DSB schießt. Die DSB Schützen sind eben keine Gäste, sie sind Vereinsmitglieder. Im DSB ist auch kein "Spaß"schießen zulässig, sondern nur nach SpO. Wer BDS schießen möchte, darf in eurem Verein in der BDS-Untergruppe gern BDS-Mitglied werden und darf dann Mehrdistanz schießen. Als BDS-Mitglied darf er dann auch "Spaß"schießen, weil "Spaß"schießen ist im BDS versicherungstechnisch möglich.
  14. @Mittelalter, sorry, da hat wohl gestern des www gestolpert bei mir. Bei mir war nach dem von mir genannten Zitat Schluss, das ist aber nicht mal der halbe Beitrag des Autors, wie ich soeben festgestellt habe.
  15. Da hast du offensichtlich nicht ganz bis zu Ende gelesen. Der Schlusssatz des lt. eigenen Angaben ungedienten Vegetariers: Zitat: ... Und die Polizei teilte mir fernmündlich mit, sie hätten gerade niemand, der sich das anschauen könnte. Das sind so die Momente, da fragt man sich als braver Steuerzahler schon, ob der Staat noch alles im Griff hat, oder es nicht praktikabel wäre, sich im Notfall der eigenen Haut erwehren zu können. Denn die Herrschaften da unten auf der Straße hatten offensichtlich nur viel Wut, und nicht die geringste Angst vor einem etwaigen Gewaltmonopol des Staates. ...
  16. Es gibt Verbände, welche für die Bewilligung des Bedürfnisses den Nachweis der jeweiligen Disziplin fordern. Ansonsten bin ich bei dir, nicht all zu viel reinzuschreiben.
  17. Bei hoher Schussbelastung, höheren Wettkämpfen und langen Anfahrten, diese dann tlw. ins Ausland. Da macht eine identische Backup-Waffe Sinn. Bei Waffenstörung wird einfach gewechselt. Wenn diese beiden ggf. so modifiziert sind, dass andere Disziplinen damit nicht geschossen werden können. Da kommt die dritte ins Spiel. Ich schieße dann aber alle KW-Disziplinen mit einer Grundversion derselben Waffe, was wiederum einem robusten Waffenhandling sehr zu Gute kommt. Das wiederum meiner erstgenannten Hauptdisziplin. Kommt drauf an, wo der jeweilige Focus bei Wettkämpfen liegt. Vielfalt, oder ein Was richtig. Muss jeder für sich raus finden.
  18. Zwei identische 9 mm sind bei entsprechender sportlicher Betätigung und Wettkämpfen kein Thema. Die eine ist halt Reservewaffe. Mit genau der Begründung habe ich sie auch beantragt und bewilligt bekommen. Behörde hat gesagt, wenn der Verband das bestätigt - an uns soll´s nicht hängen. Der Verband - wenn du das bei der Behörde durchbekommst, meinetwegen. Das war aber auch noch im Grundbedürfnis (d.h. die ersten zwei KW), damit allen so ziemlich egal. Die dritte habe ich über Dienstpistole / Ordonanz, war dann aber auch ein anderes Modell. Die vierte für Optik, weil auf den ersten beiden lässt sich keine Optik montieren. Aber ohne aktive Wettkampfnachweise bezweifle ich, dass das funktioniert. Zumindest für die zweite identische Reservewaffe. PS: Die zweite identische Waffe hat außerdem den Charme, dass, wenn es entsprechende Set´s gibt du preiswert an eine entsprechende Zahl von Reservemagazinen kommst. Für IPSC schon mal interessant, weil tlw. mindesten zwei oder drei Magazine bei jeder der Waffen schon dabei sind.
  19. Keine Ahnung. Vermutlich damit sie zur eingetragenen Molot Kat.B passen. Bzw. sind ja verbotene Gegenstände generell Kat.B. Also auch das Butterflymesser ist im B-Schrank zu verwahren, wenn es damals angezeigt / beantragt wurde. Wie weiter oben schon geschrieben- Meine zuständige Behörde hat meine (rechtlich wohl sehr fundierte Stellungnahme) selber als Druckmittel weiter verwendet und eingesetzt um dort vom Ministerium Antworten zu erhalten welche seit zwei bis vier Monaten auf andere Vorgänge überfällig waren. Die Angelegenheit kumulierte da wohl dahingehend - in Anbetracht der Entscheidungsfindung innerhalb von zwei bis drei Stunden - gegenüber bisherigen Anfragen, jetzt wird´s wirklich Mist - lieber eine falsche Entscheidung als gar keine Entscheidung - in dieser Idee. Unternehmerisch richtig, für eine Behörde eher untypisch. Es hat von den ausführenden Behörden offensichtlich auch keiner einen Plan wie sie mit dem Mist umgehen sollen.
  20. Hast du prinzipiell recht. Etwas vereinfacht und abstrahiert: Es ist hier der bestimmungsgemäße Gebrauch. Ist für mich als Altbesitzer zwar kein verbotener Gegenstand. Lt. Sportordnung darf ich sie aber auf keinem Schießstand verwenden. Mithin habe ich kein berechtigtes Interesse damit draußen rum zu fahren. Ladeübung im WZi. - ja. Irgendwo im Freistaat kann ich das noch begründen (Büchsenmacher o.ä.), aber an der Grenze wird es problematisch. Bei uns ist zuständige Behörde das Ordnungsamt, nicht die Polizei. Wenn im Freistaat eine Kontrolle meint sie müssen mich anzeigen, geht das ans Ordnungsamt / meine Behörde und die entscheiden, ob sie das überhaupt bearbeiten oder gleich in Ablage rund. Erledigt. Es war der Hinweis meiner WaffB, wenn die Grenzbeamten das Thema nicht überblicken, bekomme ich (auch) eine Anzeige. Die läuft dann aber immer über die Staatsanwaltschaft weiter. Wahrscheinlich wird das Verfahren auch eingestellt, bzw. ich gewinne es sogar. Bei mir hängt nicht nur der Sportschütze dran, sondern auch anderes. D.h. ich habe schon mit dem nackten lfd. Verfahren ein Problem, unabhängig davon das ich es dann ggf. gewinne. Deshalb der Standpunkt meiner Behörde - sie brauchen was, wo an der Grenze keiner mehr Fragen hat. Der EFP ist definitiv vermutlich nicht die richtige Lösung / der richtige Ansatz, aber keiner hat (derzeit) eine Lösung und es ist erst einmal ein amtliches Dokument. Was anderes bekommen wir derzeit nicht - BKA nicht zuständig, WaffB nicht zuständig. D.h. beide stellen mir kein Dokument aus. Der EFP war ja auch keine Idee meiner WaffB sondern der Lösungsvorschlag, besser Notnagel vom Ministerium. PS: Wie kommst du auf die Idee, dass in unserem aktuellen WaffR was logisch ist?
  21. Es geht / ging hier auch nicht ansatzweise um die Zielländer. Es ging um die Problematik des Passierens der deutschen Staatsgrenze mit verbotenen Gegenständen.
  22. von meinem Innenministerium Deutschland Zum allgemeinen Verständnis. Es geht um Magazine von vor dem 17.06.2017 also Altbestand. Nicht um Magazine welche danach mit Sondergenehmigung BKA erworben wurden. Bei letzteren ist alles safe, die Erlaubnis beinhaltet den Wettkampfeinsatz im Ausland. Beim Altbestand handelt es sich für den Besitzer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch um keinen verbotenen Gegenstand. 'Verbringen ins Ausland ist aber kein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Vom BKA gibt es keine Genehmigung, weil die geht das nichts an. Es ist für die ja kein verbotener Gegenstand. Wenden sie sich an ihre WaffB. Meine WaffB, Ausland geht uns nichts an, im Inland dürfen sie ja und der Grenzübertritt ist / wird ein echtes Problem. Letztendlich wird der § 40 Abs. 4 WaffG durch den § 58 Abs. 17 WaffG ausgehebelt (bei Altbesitz vor dem 17.06.2017). Da wurde es meiner Behörde zu heftig und die haben mich gefragt, ob sie meine (schriftlich dargelegte) Auffassung ans Ministerium weiterleiten dürfen. Die Reaktion dort ist mir (weitestgehend) unbekannt, allerdings kam nach nicht einmal drei Stunden die Anweisung an meine WaffB mir die Magazine in den EFP einzutragen und wenn der voll ist mir halt gleich noch einen neuen auszustellen. Seitdem habe ich einen EFP für große Magazine.
  23. Auch die großen Magazine, wenn Altbesitz und die ins Ausland zum Wettkampf mitgenommen werden sollen. Jedes Magazin eine Zeile. Kommt richtig gut bei AK, wenn die nicht mal eine Nummer haben.
  24. Das war auch der Hintergrund meiner Frage. Wir hatten dieses Jahr in Polen mehrere Schweizer in der Squad. Die haben bis einschließlich BKA keinerlei verwertbare und belastbare Auskunft bekommen ob und wie sie durch D kommen, aber auch keine Auskunft in der Art "geht nicht". Sie sind letztendlich mit der ganzen Ausrüstung von Zürich nach Prag geflogen, haben sich dort einem Mietwagen genommen und sind damit dann nach Polen Wiechlice gekommen.
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