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Qnkel

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  1. Das kann man auch bis ans Limit diskutieren. Wenn man den (5) liest, beginnt er ja mit "Erwerb und Besitz von mehr als X Waffen", also grundsätzlich (Plural) für alle Waffen über das Grundkontingent. Wenn ich also eine Grundkontingent-Waffe verkaufe, müssten die Überkontingente nachrutschen, nach der grammatikalischen Formulierung. Aber Grammatik != Jura. Wäre aber auch aus der Praxis abzuleiten: wenn ich 5 KW habe und meine erste KW aus dem Grundkontingent verkaufe, habe ich ja nicht automatisch ein "freien Platz" um wieder erleichtert eine Grundkontingent-Waffe über (3) zu kaufen sondern, da ich noch 4 KW habe, wird der (5) angewendet. Zumindest kenne ich keine Behörde, die das so handhabt.
  2. Warum benötigst Du überhaupt ne Bedürfnisbescheinigung für die Verlängerung? Kenne ich überhaupt nicht und war noch nie nötig.
  3. Deswegen schrieb ich ja "theoretisch". Der Wortlaut des Gesetzes gibt da nichts weiteres her. Das die Praxis natürlich anders aussieht, ist klar.
  4. Wenn Du schon sagst, es sei falsch, dann schreib auch, was daran falsch sein soll. Ja, ich bin nicht auf "Überkontingent-Waffen" eingegangen, das macht den Rest aber nicht falsch, höchstens unvollständig. Für Besitz von Überkontingent-Waffen muss man zusätzlich regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Das muss aber nicht mit den vorhandenen Überkontingent-Waffen gemacht werden! Da reicht theoretisch auch Luftgewehr...
  5. Nein. Die Farbe der WBK ist egal! Du musst KW und LW schießen und zwar deine eigenen. Welche davon, ist egal. Da reicht auch die Tingle auf grün oder die Contender auf gelb oder der VL-Revolver. Hauptsache es ist irgendeine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aus deinem Besitz, und du darfst bei der Benutzung wild mischen. Ebenso bei der Langwaffe: das kann der Halbautomat in 8x57 genauso sein wie die FieldTarget-Luftpumpe auf gelb (wenn es besonders günstig sein soll). Du kannst theoretisch das auch in 6 Tagen hintereinander mit beiden Waffen-Arten täglich machen und hast 12 Monate Ruhe.
  6. Ja, die gab es auch zur Zuverlässigkeitsprüfung, und zwar nicht in die Richtung, das es weniger wird.
  7. @ASE hat dein Amt so viel Langeweile? Hier ersticken sie schon an den Zuverlässigkeitsprüfungen. Wurde 1 Jahr nach meiner ersten WBK überprüft, danach nie wieder...
  8. Was soll man da den Kopf zerbrechen? Alles keine Aufgaben des Vereins. Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen...
  9. Das Argument, 4 kommt vor 6 und gilt nicht, ist längst tot! Klage wäre total sinnlos. Das wurde schon bis oben durch geklagt beim alten WaffG, das 2/6 nur für grün und nicht für gelb gilt, weil es unter 2 und nicht unter 4 stand.
  10. Mit Seriennummer!
  11. Das stimmt. Sollte jetzt auch nicht in DSB-Bashing ausarten. Im BDS LV3 soll auch gelten, das 80% der Termine auf dem vereinseigenen Stand geschossen werden müssen fürs Bedürfnis. Passt auch nicht zur 4-Monats-Regel aber das auszudiskutieren fehlt mir die Lust und Zeit.
  12. ...und mach dich als Neuling so schnell bekannt und beliebt im Verein und den Nachbar-Vereinen.
  13. Genaues kann dir letztendlich nur dein Verein und Verband sagen. Hier wird zwar immer aufs WaffG gepocht, aber Vereine kochen gern ihr extra Süppchen. Hier im DSB-Verein musst Du für ein KW-Bedürfnis 18x KW geschossen haben. Ebenso bei LW.
  14. Wie soll einem das bitte bei privaten Daten helfen?
  15. Lässt sich das nicht mehr nachvollziehen, an wen es verkauft wurde?
  16. War klar, das irgendwer den allgemeinen Ausnahme-Paragraphen zieht... Hat ja schon immer geklappt, darüber ganz einfach Ausnahmen von expliziten Verboten zu bekommen! Vor allem bei einem Magazinverbot, was extra so formuliert wurde, das man eben nicht über den Umweg einer KW an ein großes Mag für die LW kommt. Ich sehe da weiter 0% Erfolgschance. Wenn das klappt, wäre das ein Präzedenzfall, den dann alle nutzen wollen...
  17. Ausnahmen sind im WaffG nicht vorgesehen, daher wäre es Glück, wenn das BKA eine Ausnahme genehmigt. Würde letztendlich das Verbot verwässern. Sehe da eher geringe Chancen.
  18. Nicht der Sportschütze sondern der Verein war nach altem WaffG (vor 2020) für drei Jahre nach erstmaligen beantragen einer WBK dazu verpflichtet. Jetzt ist der Verein nur dazu verpflichtet, Aufzeichnungen der letzten 24 Monate vor Prüfung zu führen. Die Pflicht liegt aber weiterhin beim Verein, nicht beim Schützen.
  19. Wie genannt, gibt's/gabs AK-Klone als Kurzwaffe, z.B. von Saiga. Die WPB Mini Jack sollte ohne Hinterschaft auch als Kurzwaffe durchgehen. Jeder, der keine Langwaffe in 7,62x39 hat, darf hier also zuschlagen: https://egun.de/market/item_description.php?id=17940747
  20. Vorm schreien, lesen! Ich habe geschrieben "für Langwaffen-Munition", nicht "für Langwaffen"! Wenn es ein 20er Magazin ist für Kurzwaffen in Langwaffen-Kaliber ist es nicht verboten, so lange man keine passende Langwaffe hat! Das Verbot stellt eben nicht auf das Kaliber ab, sondern nur auf die Waffe! Schwierig schwierig wird es, wenn es noch keine Kurzwaffe für dieses Magazin gibt. Die Aussage "Ich hab das Magazin, falls es irgendwann mal eine Kurzwaffe gibt", wird vor Gericht schwierig. Aber wenn es Kurzwaffen gibt für dieses Magazin, kann man argumentieren "Ich will mir bald die Kurzwaffe anschaffen und hab das Magazin schon mal gekauft (weil günstig, selten, tolle Farbe)." Letztendlich hat man dann immer noch sinnlos erstmal ein Staubfänger, aber (noch) keinen verbotenen.
  21. Finde die Frage nicht uninteressant. Rein rechtlich darf man ein 20er Magazin für Langwaffen-Munition ja erstmal kaufen, wenn man keine passende Langwaffe dafür hat und es auch Kurzwaffen dafür gibt. Das Magazin ist damit erstmal nicht pauschal verboten. Ob man jemals das Bedürfnis für eine passende Kurzwaffe bekommt (z.B. SP5), wenn man (noch) kein Jäger ist, wird im Gesetz erstmal nicht behandelt. Bei egun hat auch einer 20er AK-Magazine für die "KW-Version" verkauft (die es auch gibt). Ich persönlich würde nie so hart am Gesetzesrand segeln, weil es im Ernstfall immer schief geht. Was soll man mit Magazinen, die man ohne Waffe nicht nutzen kann und mit Waffe vernichten müsste...
  22. Ja, das deine Anträge wieder ganz nach unten rutschen 😄 Was soll dann passieren? Das der Landrat sagt "Oh Herr Obermalzbierkontrolleur Maiyr hat sich beschwert. Jetzt kann ich endlich 3 Sachbearbeiter mehr, nur für die Waffenbehörde, einstellen. Das ist ja die wichtigste und umfangreichste Behörde bei mir, weil Hobby geht ja weit vor Bürgeranliegen wie Führerschein, Reisepass, Bauantrag..."
  23. Bei meiner jetzigen Behörde dauert das meist ne ganze Stunde, weil wir uns noch unterhalten 😄 Egal ob Voreintrag oder Eintrag. Anrufen, wann es passt und los geht's. Bin echt froh. Bei meiner alten Behörde dauert ne einfache Austragung mittlerweile drei Monate wegen Personalmangel.
  24. Er will doch erst den JS machen und danach die Sportschützen -WBK! Du hast maximal den Threads überhaupt nicht gelesen...
  25. Die gibt's doch alle auf Jagdschein!
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