

HBM
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Wir sind halt in diesem Punkt anderer Meinung. Ist ja kein Problem, wir müssen ja nicht 100% "gleich denken". Für mich sind Gesetze, die keine sinnvolle Grundlage haben gegenüber dem Bürger Schikane. Das gilt nicht nur für das Waffenrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Und ohne nachvollziehbare Begründung etwas zu verbieten bzw. etwas nicht zu erlauben ist "willkürlich", da eben nach "Willkür des Gesetzgebers und ohne sinnvollen Grund".
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Das sehe ich anders, gerade das Beispiel Österreich zeigt, dass ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" durchaus Sinn macht bzw. zumindest keine sinnvollen Gründe gegen ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" stehen. Wenn aber nichts gegen einen solchen Bedürfnisgrund spricht, dann kann man die "deutsche Bedürfnisregelung" sehr wohl als "schikanös" bezeichnen, vor allem da eben "kein sinnvoller Grund" bzw. "keine auf Fakten fundierte Rechtfertigung" vorliegt. Gleiches gilt für die 2/6-Regelung bei Sportschützen die bzgl. "Sicherheit" keinerlei positive Auswirkung hat.
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Hatte auch nur die "Skeletton-Modelle" in der Hand (da war definitiv eine LPA-Visierung drauf), allerdings hält die 9mm X-Six noch nicht das BDS-Maximalgewicht für Präzision. SigSauer fräst aber auf Anfrage noch an anderen Stellen was weg und dann soll es passen (lt. Auskunft auf dem Stand). Bin gespannt wenn wir das für den ersten Kunden bestellen und dann, inkl. Magazin, auf die Waage legen. ;-)
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Möglichkeit 1: SigSauer hat die "eigene" Visierung nun doch hin bekommen und liefert jetzt nicht mehr mit LPA-Visierung. Glaube ich eher nicht, oder das Thema ist wirklich extrem aktuell. Die letzte Supermatch (könnte allerdings auch eine Match gewesen sein) die wir bekommen haben war mit LPA-Visier. Möglichkeit 2: Der Text ist falsch bzw. aus einem "alten" Prospekt / Unterlagen kopiert. Die "SigSauer-eigene-Visierung" war vor ca. 2-3 Jahren von SigSauer geplant, aber dann gab es "Qualitätsprobleme" und es wurden keine Waffen mit dieser Visierung ausgeliefert. Den Kunden wurde damals als Alternative, ich glaube für einen geringen Aufpreis, ein Aristocrat-Visier angeboten.
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Mossberg wird definitiv von Waimex vertrieben (daher haben wir unsere Mossberg-Waffen) und ich denke nicht, dass Waimex von einem anderen Händler kauft, sondern selbst importiert.
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Dann sollte die Presse doch auch schreiben, dass man Pfefferspray mit dem "großen Waffenschein" ebenfalls führen darf, allerdings nur gegen Tiere, außer das Pfefferspray wird eingetragen. ;-)
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Zumindest eines kann man aus dem Vorfall "lernen": „Der Beamte ist derzeit nicht vernehmungsfähig“, so Oberstaatsanwalt Passade. Sollte es doch mal vorkommen, ist zwar unwahrscheinlich, dass man seine legale Waffe mal zur Selbstverteidigung einsetzt, dann keine Aussage machen. Wenn nach einem solchen Vorfall sogar der Oberstaatsanwalt ein "nicht vernehmungsfähig" bei einem Polizisten akzeptiert bzw. akzeptieren muss.
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Sicherstellung der Waffen und Sperrung wegen eV der Ex-Frau
HBM antwortete auf Benedikt_K's Thema in Waffenrecht
Wobei es in diesem Fall egal gewesen wäre, denn neben den 1000,-Euro wurde sich auch darauf geeinigt alle Waffen abzugeben. -
Sicherstellung der Waffen und Sperrung wegen eV der Ex-Frau
HBM antwortete auf Benedikt_K's Thema in Waffenrecht
Hast Du Dir den ganzen Artikel durchgelesen? Wenn "Der Mann wurde schlafend auf dem Sofa im Wohnzimmer überwältigt. Eine geladene Pistole lag auf dem Tisch. Das geht aus einem Einsatzbericht des SEK vor. ... Der Verdächtige war damals vorübergehend ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert worden. Bei einem Test wurden Alkohol und ein Beruhigungsmittel im Blut nachgewiesen, wie ein Gerichtsmediziner nun aussagte." wirklich stimmt, dann würde ich eher "Recht" sagen. ...SEK stürmt Haus: Geladene Pistole liegt auf dem Tisch - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/SEK-stuermt-Haus-Geladene-Pistole-liegt-auf-dem-Tisch-id37060442.html -
Nehmen wir mal an Du "kommst dem SB so", dann wärst Du wahrscheinlich froh, wenn nur die Waffe vernichtet wird. Eine Alternative wäre eine saftige Rechnung für die Einlagerung. Gegen die kannst Du ja dann klagen, aber die Richter mögen solche "Spielchen" nach meiner Erfahrung (zwar nicht im Bezug zu Waffenrecht, aber Richter sind sich da bestimmt ähnlich) gar nicht. Zusätzlich glaube ich nicht, dass Du einen Händler findest, der solche Spielchen mitmacht. Selbst wenn das für Dich "ganz spaßig" ist, beim Händler hängt die Existenz dran und wegen einer Waffe wird wohl kein Händler einen SB "versuchen zu verarschen".
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DBT - Kleine Anfrage - Drucksache 18/7505 - vom 08.02.16
HBM antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Wobei ich bei Besprechungen immer etwas komisch angeschaut werde wenn ich am Schluss sage: "Und im übrigen bin ich der Meinung, dass ...." -
Noch mal ohne Anmerkungen: Hättest Du bitte weitere Infos (Aktenzeichen, Gericht, etc.) zu dem Urteil?
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Könntest Du bitte noch etwas mehr Infos zum Urteil bzgl. "Eine Unterscheidung nach KW-/LW-Munition gibt es nicht." posten. Als Jäger darf ich LW-Munition auch erwerben / besitzen, wenn ich keine dafür geeignete Langwaffe erworben/eingetragen habe, daher wäre es für mich nicht unwichtig, wenn am Thema "KW-/LW-Munition" was geändert bzw. etwas interessantes entschieden wird.
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Schöne Stages, schade, dass ich keine Zeit habe. Die PDFs für 8 und 9 sind gleich. Wenn es sich nicht im identische Stages handelt, bitte für alle, die Zeit haben, ändern. ;-)
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1. Alle Schusswaffen sind immer geladen. Selbst wenn sie es nicht sind, betrachte sie als wenn sie es sind. 2. Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. (Für Fälle, in denen die Waffe ungeladen zu sein scheint, siehe Regel 1.) 3. Halte den Finger abseits des Abzugs, bis die Visierung klar auf das Ziel ausgerichtet ist. Dies ist die goldene Regel. Der Verstoß dagegen ist die Hauptursache für ungewollte Schussabgaben. 4. Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht positiv identifiziert hast. Sorry, aber was soll denn bei einer Untersuchung rauskommen? Entweder wurde 1., 2. und 3. nicht beachtet oder es gab ein "Problem" mit dem Redakteur und 4. wurde beherzigt, wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Selbst wenn ein anderer Polizist die Waffe geladen hat, dann wurden immer noch 1., 2. und 3. nicht beachtet. Bin gespannt wie lange die Untersuchung dauert. Keine Ahnung wie lang "untersucht" wird, wenn ich mit meiner Waffe einem Schützenkollegen oder einem anwesenden Journalisten ins Bein schieße. Hab zwar noch nie, Gott sei Dank, so was erlebt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei hier "massiv" untersucht um evtl. fest zu stellen, dass jemand anderes meine Waffe geladen hat, ohne das ich das bemerkt habe.
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Dann erkläre doch mal "rechtssicher" was genau mit "gleichwertigem Behältnis" gemeint ist. Geht es da jetzt um die Schutzklasse, dann reicht jedes Behältnis, denn eine Schutzklasse ist nicht vorgeschrieben oder um die Zeit, die ein "normaler Einbrecher" braucht (welches Werkzeug darf der Einbrecher verwenden) um den Schrank zu öffnen oder .... Warum darf man das nicht fragen? Ok, ein Grund wäre, dass es keine rechtssichere Antwort darauf gibt, aber lernt man das in der SK? Bei uns wurde das Thema "gleichwertiges Behältnis" nicht thematisiert. Schön, dass das bei Dir anders war und Du uns jetzt allen eine rechtssichere Antwort was damit gemeint ist, geben kannst.
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Bei mir ist ein Schwede auf gelber WBK und einer auf grüner WBK und das ist auch o.K. so und mir ist auch klar, warum das so ist bzw. so sein muss.
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Wobei das Problem ja nicht eine Ablehnung des Beitritts war, sondern, nachdem es anscheinend erst mal niemand interessiert hat welche Religion das Mitglied ausübt, erst nach Gewinn der Schützenkette aufgefallen ist, dass die "Religion nicht passt". Ein Ablehnung gleich beim Vereinseintritt mit Hinweis auf die Satzung wäre sicherlich kein Problem geworden. In Deutschland dürfen sich, dank Vereinsautonomie, die Vereine Ihre Mitglieder nach Satzung "aussuchen" bzw. auch selektieren. Vielleicht passen auch muslimische Verbände einfach besser auf, dass nicht ein katholisches Mitglied "durch rutscht".
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Bin mir auch ziemlich sicher, zumindest lt. Aussage von Bekannten die aus Österreich stammen, dass es nur das "Bedürfnis Selbstverteidigung" gibt, aber ein "Führen" außerhalb seines befriedeten Besitztums ähnlich schwierig wie bei uns ist. Siehe #73 - das sehe ich wie Du, es ging mir hier nur um eine Antwort auf die Frage, was "normalen Bürgern" bei einer Fehlentscheidung passieren kann und da denke ich sind die Folgen ähnlich wie bei einem Polizisten. Mir ging es darum, was noch verboten ist, was Dir ein höheres Sicherheitsgefühl geben würde ohne dass andere dadurch beinträchtigt werden und da fällt mir, außer das Führen von Waffen, nichts ein. Man darf z.B. eine Schutzweste tragen, ist halt nur unbequem und im Sommer extrem heiß. Was ist denn an "ganz anderen Dingen" sonst noch verboten? o.k., das war mir neu. Da muss ich mal mit ein paar österreichischen Jägern sprechen, das Thema kannte ich so noch nicht.
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1. Was ist denn noch verboten, was andere nicht beinträchtigt/schädigt und Du Dich damit besser fühlst? 2. Warum gehst Du davon aus, dass ich (es geht ja um mein Sicherheitsgefühl und nicht am andere "normale Bürger") mehr Fehler mache als ein normal ausgebildeter Polizist? 3. Zumindest für mich und meine Familie sowie Bekannte/Freunde im Umfeld würde sich ein Sicherheitsgewinn ergeben. 4. Jeder tote Mensch ist schlecht, aber es verbietet Dir/mir niemand Dich/mich impfen zu lassen. Ich möchte ja keine "Führpflicht für Waffen", aber ich sehe auch keinen Sicherheitsverlust wenn ich eine Waffe führen dürfte. Mit meinem KFZ kann/könnte ich sehr viel mehr "zufälligen" Schaden anrichten als mit meinen Waffen.
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Wenn mir so etwas passieren würde, dann müsste ich wohl oder übel mit einer Anzeige wegen z.B. "fahrlässiger Tötung" leben, wobei mir die juristische Seite weniger Sorgen machen würde als die moralische, aber da ist ja auch jeder anders. Mit was muss denn ein Polizist rechnen, wenn er bei einer Geiselnahme im Trubel eine Geisel bzw. andere Unbeteiligte erschießt bzw. verletzt?
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Einzige Möglichkeit, soweit ich das sehe, um Munition in einem Holzschrank (egal wie stabil) zu lagern ist das o.K. vom SB, selbst bei "nicht Schwenkriegelschloss, also z.B. ein massives Vorhängeschloss würde ich mir von meinem SB ein o.K. geben lassen.
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Stimmt, wobei der Grund eher der gemeinsame Zugriff auf die Tresore war/ist.
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Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Bin ja nicht bei der bayerischen Polizei und auf ein einreihiges Magazin beschränkt wobei es ja wohl eher nicht um eine "längeren Schusswechsel" sondern um kurzfristige Selbstverteidigung geht und da sind ein paar Schuss immer noch besser als gar keiner.
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Vielleicht weil ich mich, auch wenn das jetzt total unwahrscheinlich ist in eine solche Situation zu kommen, mit Waffe besser fühlen würde wenn ein Attentäter mit einer AK durch die Gegend läuft und wahllos Leute erschießt. PS: Wahrscheinlich hätte ich allerdings in einer solchen Situation gerade zufällig keine Waffe dabei.