HBM
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Ganz ohne Chips, Otternasen, etc. hätte ich eine ernstgemeinte Frage: Wie erkenne ich bei zwei Zivilfahrzeugen, die mein Auto stoppen, dass es sich um Polizei und nicht um einen Überfall handelt? Mir ist klar, dass evtl. Täter auch einen Polizeiwagen incl. Uniformen, etc. "nachstellen" könnten, aber für mich wäre es ein massiver Unterschied, ob mich zwei Polizeiwägen stoppen oder irgendwelche anderen Autos. Auch bei den bisher miterlebten Polizeikontrollen waren immer erkennbare Einsatzwägen sowie uniformierte Polizisten erkennbar. o.K., es war bei größeren Kontrollen auch immer eine Zivilstreife mit dabei, aber diese Polizisten sowie den Wagen habe ich nicht gleich erkannt / zuordnen können. Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich reagieren würde, aber wenn ich mit etwas mehr Geld unterwegs wäre, würde ich eher von einem Überfall als von einer Kontrolle ausgehen, wenn mich "Zivilfahrzeuge" aufhalten und evtl. auch entsprechend reagieren.
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Wenn jemand gegen meine Tür tritt, dann ist er schon mal über meinen Zaun bzw. mein Gartentor geklettert. Würde jetzt auch nicht gleich durch meine Tür schießen aber auf jeden Fall die Polizei anrufen und schon mal den Tresor aufmachen. Dann würde ich eine meiner Waffen aus dem Tresor holen (so viel Zeit sollte ich haben, da meine Tür recht stabil ist, wobei ich mir da nicht 100% sicher bin) und warten. Bei meiner Fahrzeugtür hätte ich wohl keine Zeit eine meiner Waffen in die Hand zu bekommen, daher eher problematisch. Allerdings habe ich auch noch bei keiner Kontrolle erlebt, dass meine Fahrzeugtür aufgerissen wurde. Was würdest Du denn, nach Benachrichtigung der Polizei (davon gehe ich jetzt mal aus), machen wenn Deine Tür eingetreten wird?
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Was machst Du auf dem Schießstand wenn Du mit gespanntem Revolver da stehst und die Aufsicht sagt "Sofort Sicherheit herstellen"? Ja, natürlich ist der Finger auf dem Abzug und mit dem Daumen der rechten Hand wird der Hahn gehalten und langsam nach vorne geführt. Am Anfang ist, vorsichtshalber, der Daumen der linken Hand zwischen Hahn und Rahmen (bzw. Zündstift) falls man mit dem rechten Daumen abrutscht während man den Abzug zieht. Wie machst Du es? Vielleicht kann ich ja noch dazu lernen, man lernt ja nie aus.
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Aber genau das "beim übernehmen Daumen vor den Hahn" hat eben gefehlt und damit statt einem blauen Daumen (wenn man doch mal abrutscht) halt eine ungewollte Schussabgabe.
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Keine Ahnung was man glauben soll, aber bei uns wurden keine Vorgaben bzgl. der Kostümierung gemacht, daher würde mich das Schreiben auch interessieren. PS: Im Keller wäre noch ein Henker-Kostüm, wobei ich mich erinnere, dass die Kaputze sehr warm war und daher eher suboptimal für Innen. ;-)
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Das hab ich bei einem Kündigungsschreiben schon anders erlebt. Da war der Richter erst nach der Info "Das Schreiben wurde gemeinsam mit zwei Zeugen in das Kuvert eingelegt und dann von einem der beiden in den Briefkasten geworfen." überzeugt, dass eine Kündigung zugestellt wurde. Hätte unser "Personaler" das Schreiben selbst eingetütet und geschlossen übergeben wäre das ein Problem gewesen. Aber nicht jeder Richter ist eben gleich, das erlebt man ja immer wieder, gerade in den unteren Instanzen. ;-(
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Wenn wir schon beim Thema sind. Oft ist Enschreiben, zumindest "Übergabe Einschreiben" sogar schädlich, da der Empfänger einfach den Empfang verweigert und dann eben dokumentiert nicht rechtzeitig zugestellt wurde. Ein Einschreiben bzw. ein Kuvert, dass man einwirft sollte immer im Beisein von Zeugen "befüllt" und eingeworfen werden, zumindest wenn es um was wirklich wichtiges geht.
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Du erwartest aber jetzt keine "ausdrückliche Antwort" zu diesem Problem hier im Forum wenn selbst Dein Verband keine Antwort gibt. ;-) -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dann lad doch mal die Bedürfnisvoraussetzungen Deines Verbandes hier hoch oder verlinke die Voraussetzungen. Im Waffg wirst Du nur ab der dritten Kurzwaffe was zu Wettkämpfen finden aber wie sind die Richtlinien Deines Verbandes? -
Da man einer Waffe (zumindest nach Manipulation der Mündung) nicht mehr ansieht ob "erlaubnispflichtig" oder "frei erwerbbar" kann man nur aus den am Tatort aufgefundenen bzw. sichergestellten Waffen eine Quote errechnen. In 2014 (lt. Bundeslagebild 2014) waren 75,7 % erlaubnisfreie Waffen und 24,3 % erlaubnispflichtige Waffen. Von den 100% Waffen oder 443 Stück Waffen waren genau 4,9% in legalem Besitz. Wenn hier jemand der Meinung ist, eine Gesetzesänderung würde helfen, dann sollte man hinterfragen ob so jemand überhaupt noch etwas entscheiden sollte.
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Stimmt, ich dachte jetzt eher an die aktuellen "Gesichter" im Fernsehen und die Politiker mit denen ich bisweilen rede.
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Stimmt, leider stellt sich kein Innenminister oder weitere Politiker hin und sagen "Keine allgemeine Verurteilung von Sportschützen, nur weil einer völlig idiotisch austickt.". Beim Thema Asylanten bzw. Migranten ist die Politik da viel schneller mit dem "Nicht verallgemeinern". PS: Auch die Grünen werden wohl im Bereich Waffenrechtsverschärfung eher nicht fordern "Erst prüfen, ob eine Gesetztesänderung notwendig bzw. sinnvoll ist.". Mich stört es, wenn hier von den Politikern so massiv mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wird das echt "bei Euch" so gehandhabt. Ich schieße wirklich oft (ca. 100-130x pro Jahr), aber ob ich einmal monatlich bzw. 18x pro Jahr mit Selbstladeflinten auf Fallplatten schieße, das wird echt knapp. Evtl. klappt 1x pro Monat, aber das auch erst seit dem ich eine Selbstladeflinte habe, vorher waren es ca. 4-6x vor dem Antrag. Wobei ich gerade sehe, es geht ja um einen Landesverband des DSB, also evtl. gar keine so große Auswahl an Disziplinen. Aber auch z.B. Single-Action-Revolver oder UHR ohne eigene Waffe 1x pro Monat bzw. 18x im Jahr zu schießen ist "echt sportlich". ;-) -
Servus, was an dem "nie wieder" hat Frankonia nicht verstanden als sie Dir das Pulverfüllgerät verkauft haben? ;-) PS: Sorry, aber ich konnte mich nicht zurückhalten. Nichts für ungut, aber hoffentlich hast Du beim nächsten Mal mehr Glück.
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Also spätestens bei einer Reservewaffe für Schützen auf vielen Wettkämpfen ist "befürworten" meiner Meinung nach schon das richtige Wort. Auch bei der Prüfung, ob schon eine der vorhandenen Waffen für die beantragte Disziplin verwendet werden kann ist zwar "bestätigen" auch o.K., aber ein Problem habe ich mit "befürworten" bzw. der Praxis hier in Bayern überhaupt keines. Ich würde auch im Verein/Verband bleiben wenn dies keine Voraussetzung für legalen Waffenbesitz wäre. Allerdings muss ich Dir recht geben, dass ich wahrscheinlich, aufgrund meiner Ausrichtung auf Breitensport, eher kein Mitglied geworden wäre, wenn es kein Bedürfnisprinzip geben würde. Im Nachhinein wäre das schade gewesen, trotzdem wäre ich zumindest für eine "Erweiterung" des Bedürfnisprinzips auf zusätzlich noch "Selbstschutz" (analog zu z.B. Österreich). -
Würde gerne mal mit meinem Schweden auf mehr als 300 Meter schießen, aber es gibt einfach zu wenig Stände für weitere Entfernungen. Allerdings gebe ich Dir recht, mit der klassischen K98er-Visierung komme ich auch nicht gut klar. Ich würde wirklich gerne mit meinem Schweden auf 500, 600 oder noch etwas weiter schießen. Leider bei uns schwierig, zumindest im Freien. PS: Warum glaubst Du habe ich für 100 Meter einen eigenen Schweden mit höherem Korn? Bestimmt nicht, weil die Waffe nur bis 100 Meter gedacht ist.
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Am besten gefällt mir die "P444" oder auch "Lirum, larum, löffelstiel" von der IWA 2012 ;-) unter http://sigsauer.de/deutsch/sport/p226-x-five.html#
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Nein, seit dem die Web-Site down war und anscheinend ein alter Stand zurück geladen wurde ist die X-Serie nicht mehr sinnvoll vorhanden bzw. auf dem Stand von vor Jahren. :-(
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Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
HBM antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts macht im Hinblick auf terroristische Anschläge keinen Sinn, da eine Beschaffung von illegalen Waffen für die Täter bei unseren offenen Grenzen kein Problem darstellt. Weder sind die potentiellen Täter auf Waffen von Sammlern, Sportschützen noch von Jägern, etc. angewiesen. Schon das aktuelle Verbot von vollautomatischen Waffen für Privatpersonen hält keinen Täter davon ab solche illegalen Waffen zu verwenden. Gleiches gilt für illegale Sprengstoffe, etc.. Jetzt das Waffengesetz zu verschärfen verschleiert bzw. lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab. Auch eine laufende "Prüfung" bzw. Untersuchung von legalen Waffenbesitzern und/oder eine nur zeitliche befristete Erlaubnis für den Besitz legaler Waffen greift komplett ins Leere, da diese Waffen gar nicht für Terrorakte verwendet werden und bei illegalen Waffen eben gerade keine Information über die Waffen vorliegt. Es wird nur alles bürokratischer, mehr Aufwand und noch weniger legale Waffenbesitzer und gerade bei Angriffen auf "weiche Ziele" wäre es eher wünschenswert und effektiv zur schnellen Abwehr eines Angriffes, dass auch die Bevölkerung, wenn einzelne Personen dies wünschen, eine Waffe führen darf. Einzig die Vereinheitlichung der Standards für den Umbau von Dekowaffen in allen EU-Staaten finde ich sinnvoll, da dadurch ein Import von Dekowaffen aus anderen EU-Staaten für Sammler, Interessierte, etc. vereinfacht wird. Mehr Sicherheit wird dadurch allerdings allenfalls bei Einzeltätern erreicht, die nicht die Möglichkeit bzw. die Mittel haben sich anderweitig illegale Waffen zu beschaffen. Mein Eindruck ist, dass hier von den eigentlichen Problemen abgelenkt werden soll und es der normalen Bevölkerung noch schwerer als bisher gemacht werden soll legale Waffen besitzen zu dürfen. Welchen Grund das hat, kann ich leider nicht nachvollziehen, aber ich hoffe es wurde nur bei der Ausarbeitung nicht richtig nach gedacht und es hat keine anderen Gründe. -
In Ulm gibt es, evtl. "systembedingt", immer Probleme auf 300 Meter mit "schnellen, kleinen" Kalibern (z.B. .223 in 52 gr). Größere Kaliber oder schwerere Geschosse machen keine Probleme, zumindest hat mir mit .308 (Cineshot) noch kein Schuss gefehlt.
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Zumindest in Ulm (300 Meter) werden die verschiedenen Scheiben auf eine weiße "Wand" projiziert und man schießt auf die Projektion, nicht auf "richtige" Scheiben. Bei den BW-Anlagen auf denen ich bisher geschossen habe war es so, wie Du geschrieben hast.
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In der neuen Sportordnung des BDS gibt es ebenfalls "Long Range-Schießen" (von 500 bis 1000 Meter) auf die ISSF 300 Meter Scheibe.
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Man könnte doch den Temperaturfühler direkt mit einer Sicherung/Deaktivierung der Waffe eines einschlägigen Anbieters koppeln und damit dem Nutzer mehr Bedienungssicherheit bieten, also "Waffe zu heiß = Waffe wird deaktiviert und schießt nicht mehr". Wobei, evtl. darf unser Staat ja mit einer instabilen Firma in Insolvenz gar nicht zusammen arbeiten.
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1. ja, das darfst Du übrigens auch mit einem AR-15 Vorderschaft oder einem AR-15 Griffstück incl. Abzug, allerdings darfst Du den Nagel nicht mit einem DE-Griffstück einschlagen da DE-Griffstück = das Teil, das den Abzug aufnimmt und Kurzwaffe = EWB = eintragen bzw. Bestandteil der DE-Kurzwaffe = eintragen 2. keine Ahnung, kenne die "1911er Variante" nicht 3. keine Ahnung, kenne die genaue Bauart nicht 4. "freie Teile" werden nicht eingetragen 5. AR-Verschlusskopf = EWB = eintragen bzw. Bestandteil des Wechselsystems = eintragen; AR-Verschlussträger = kein EWB-Teil = nicht eintragen = darfst Du in der Tasche rumtragen, auf dem Schreibtisch liegen lassen, etc.
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Wo ist der Unterschied zum AR-15-Verschlusskopf (EWB) bzw. AR-15-Verschlussträger (Nicht EWB)?