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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe bisher keinen einzigen Artikel in den Medien (Spiegel, SZ, Zeit etc.) gesehen, der von der Verschärfung berichtet (lasse mich aber Korrigieren). Manche sind nicht in Foren unterwegs oder haben keinen PC oder wie auch immer. Es liegt vorallem daran, dass die Medien (bewußt mit Absicht) nicht darüber berichten. Was ist eigentlich mit der 5 Jahres WBK Begrenzung. Ist die noch aktuell? -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Nakota antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Wenn du wissen willst wie ein Großteil des Volkes informiert (drauf ist) ist solltest du die Bild lesen. Ich gehe jetzt nicht soweit, dass du "Big Brother" sehen musst aber in die Richtung geht es schon. Achte nur darauf, dass die Distanz gewahrt bleibt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das die Terroranschläge benutzt wurden um jetzt schon lange geplante Restriktionen durch zu setzen war klar. Auch Hitler hat es nicht anders gemacht. Ganz miese Art Politik zu machen. -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Nakota antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Durchlaucht oder Eminenz? Bischen Schmeicheln kommt immer gut. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die 50 Euro wären es ja noch nicht mal. Viele würden sich fragen wozu. Da wäre sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Waffen werden bei dem Deal mit Sicherheit draussen bleiben. Deswegen auch kein Klagen. Was den LWB hier fehlt ist eine starke Lobby. Dazu müssten aber Alle LWB auch dort engagiert sein (Europaweit wäre natürlich fantastisch), zumindest finanziell. Z.B. 50 Euro Jahresbeitrag. Das wird aber kaum geschehen. -
Bei Ausnahmezustand können die Waffen eingezogen werden. Ist das in DE auch so geregelt?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die wollten den Staat in seiner Form kippen. Damit, dass sie bei dir aufgetaucht wären, hätten sie das nicht erreicht. Italian hat damals selbst einen Bombenanschlag verübt um Gesetze gegen die roten Brigaden, bei der Bevölkerung, durch drücken zu können. Parallelen zu Heute sind klar da. -
Damit will er sagen: wenn ein Händler was falsches liefert hat der Kunde Pech gehabt. Nicht schlecht Herr Specht
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Nakota antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
So ist es. Wir haben keine bzw. viel zu schwach positionierte und finanziel ausgerüstete Lobbyisten in Brüssel. Da bräuchte es schon ein paar Millionen Euro um was zu bewegen. Ohne das helfen Aktionen wie Anschreiben von EU-Abgeordneten wenig. Die sind viel zu weit weg um sich wegen ein paar LWB hier den Kopf zu zerbrechen. -
Und wenn der LWB den Schlüssel/Code am Mann trägt, ist die Blechkiste im Vergleich eventuell schwerer zu knacken als der LWB . Vielleicht ist das der Grund. warum das WaffG nicht genauer darauf eingeht (ausser: vor Unberechtigten...), wo und wie der Schlüssel auf zu bewahren ist
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Mieses Unternehmen aber leider ein Quasi Monopolist. Die Anzahl spielt eigentlich keine Rolle weil die Dinger ja hinten vom Band fallen. Wenn Hege im Mai bestellt und Cabela im Juni... nimmt man einfach die Hege Waffen zur Cabela Bestellung. Mann könnte natürlich auch hintereinander die Bestellungen abarbeiten. Cabela würde trotz dem nicht abbestellen.
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Bei Uberti sind 1-2 Jahre, bei Bestellungen, ganz normal und manchmal kommt gar nix. Meine Theorie: deine Bestellungen ist fertig gestellt. Bestellt ein Ami was, bekommt er deine "Bestellung" und du kommst erneut in die Warteschlange.
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Was soll das? Innerhalb 6 Monate bedeutet, wie Sachbearbeiter es beschrieb. Ausgelegt wird es aber von den Behörden wie du es beschreibst (Regel vorletzte Waffe). Und da ich 6 Waffen besitze, denke ich, dass ich auch begriffen habe, wie Behörden in dieser Sache ticken. Ach so, deine Extra Aufgabe kannst du dir... nichts für Ungut, aber Belehrungen brauche ich nicht.
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Genauso wird es bei uns leider (!) nicht gehandhabt.
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Leseschwach, Vollhonk (man höre und staune) oder Kompetent oder wie auch immer war nicht auf dich bezogen. Und von Punkt 2 sehe ich ab. Ganz so groß ist mein Interesse, wie von mir zuerst angenommen, doch nicht.
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Weit aus dem Fenster gelehnt was die 90% angeht würde ich sagen. Aber nach dem hier diejenigen die es anders sehen als Leseschwach usw. bezeichnet werden, kann ich mir vorstellen, dass die wenigsten dazu gehören wollen und deswegen lieber behaupten: na klar, ist doch vollkommen logisch was da in der WaffVwV steht. Bin ja Lesekompetent... oha. Aber so eine Umfrage würde mich dennoch durch aus interessieren.
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Was lässt dich glauben, dass du über Lesekompetenz verfügst? Du erzählst mir nicht, dass dir das mit der "vorletzten Waffe" nach Lesen der WaffVwV sofort klar war. Außer, du bist der Urheber des "vorletzten Waffe". #65 das Eine ist die Definition eines Zeitraumes und das andere ist der Zeitraum ansich. Und mach mal halb lang, mit Textverständnis und Lesekompetenz. Bekomme das Gefühl, dass es eher dir ein bisschen daran mangelt.
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Ist doch exakt dasselbe, Halbjahr (beliebiger, aber in sich eine Einheit bildender Zeitraum von rund 6 Monaten; Semester) oder 6 Monate. Die WaffVwV spricht von Halbjahr (ohne Kalender davor) und das WaffG von 6 Monaten. Von Kalender spricht doch niemand? Ein Halbjahr kann also auch ein beliebigen Anfang und Ende haben.
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Sicher darfst du. Oder gibt es schon eine ApfelVwV? Mein Vorschlag wäre: Innerhalb 3 Monate darf nicht mehr als 1 Waffe gekauft werden. Oder habe ich da (auch) einen "Interpretationsfehler" meines eigenen Vorschlages?
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Als mir mein Sachberabeiter seine Sicht erklärte dachte ich das von ihm auch. Und ein kleiner Nachtrag: das es eine WaffVwV gibt habe ich leider erst hinterher erfahren. Eigentlich müsste ich mir die gar nicht zu Gemüte führen, um aber das schräge Verstehen einer Behörde zu verstehen, führt wohl kein Weg daran vorbei.
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Aber sicher. Hatte ich doch schon geschrieben. Einfach die Regel niederschreiben die auch die Behörde anwendet: ab vorletzter Waffe... Und nicht irgendwelches "innerhalb 6 Monate/Halbjahr" wischiwaschi. Übrigens sehe ich da keine Eindeutigkeit, weder in der WaffVwV noch im WaffG. Wenn man natürlich überschlau ist, ja dann... Wo steht das mit den 5 Tabletten innerhalb 12 Stunden? Wäre recht unsinnig. Oder der Zusatz: alle 2 1/4 Stunden käme hinterher. Morgens, Mittag, Abends, so kenne ich das. Wenn ich meinen Kindern sage. Nicht mehr als 5 Überraschungseier in 12 Stunden... na, wie lange leben die wohl. Wenn es 2 Wochen Urlaub pro 6 Monate gibt, warum sollte ich die nicht am Ende und am Anfang der 6 Monate nehmen, um so länger an einem Stück wegfahren zu können? Was anderes wäre es, wenn das explizit ausgeschlossen wäre
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In meinem Fall ging es um 6 Monate z.B. vom 1.4. bis 1.10. innerhalb deren ich 2 Waffen gekauft habe. Und dannach kommen die nächsten 6 Monate innerhalb deren ich eine weitere Waffe kaufen wollte. Und dann wird mir was mit "vorletzter Waffe" etc. erzählt. Sowas kann man nur hineininterpretieren wenn es einem gesagt wird. Wurde aber nicht. Warum dies in der Sachkunde nicht so explizit erklärt wird und auch im offiziellen Fragekatalog nicht zu finden ist..?
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Die "Behörde" interpretiert das WaffG. Eine andere Interpretationen wäre möglich. Warum die nicht einfach reinschreiben "vorletzte Waffe". Auch ich bin da drauf reingefallen "pro Halbjahr 2 Waffen". Mein Händler war aber gottseidank gewieft.
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Die Angabe des aktuellen Aufbewahrunsortes (an die Behörde) ist eine Bringschuld. Mit Aufbewahrungsort meine ich aber nicht Küche oder Keller.