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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
MarkF antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Oder einen der anderen hier mitschreibenden Rechtsanwälte, die nicht so laut für sich werben (lassen).- 63 Antworten
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sebstverständlich wird die Verfassungsbeschwerde (nicht: Klage - Leute, die Terminologie ist doch nun wirklich nicht schwer zu behalten) nicht zurückgenommen. Warum sollten die Kläger dies tunt? Die Kosten sind bereits entstanden und weitere Kosten würden erst entstehen, wenn/falls die Verfassungsbeschwerden angenommen und ins Karlsruhe darüber verhandelt werden sollten. -
Wurde schon wiederholt besprochen. Die Lösung ist: Wenn der Versender mit dem besitzberechtigten und damit behördlich überprüft zuverlässigen Käufer vereinbart, daß dieser keine anderem Empfangsvollmacht erteilen und zugleich dem Transportunternehmen durch z.B. einen Zettel an der Klingel oder Fax die Ersatzustellung untersagen wird, dann kann als normales Paket versandt werden. Denn nichts anderes - eine Vereinbarung - besteht auch mit dem Transportunternehmen (nur an den berechtigen Empfänger zu übergeben). Der Versender muß sich darauf verlassen, daß sich der Zusteller daran hält. Und wer ist zuverlässiger und vertrauenswürdiger? So ein dahergelaufener Zustellmensch oder ein behördlich überprüfter und lizenzierter LWB? Wenn der Empfänger entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung an einen Dritten zustellen läßt, dann trägt allein er die Verantwortung. Aus Sicht des Versenders ist dies genau das gleiche wie wenn der Spediteur trotz "eingehändig" etc. an einen Dritten abliefert. Wollte man dem Versender vorwerfen, daß er sich darauf verlassen hat, daß sich der empfangene LWB vereinbarungs- und rechtswidrig verhält (denn der Empfänger darf auch von sich aus nicht zulassen, daß ein Nichtberechtigter Besitz erhält), dann muß man ihm erst recht anlasten, wenn er sich darauf verläßt, daß der Zusteller das "eigenhändig" beachtet. Und das wäre das Ende jedes Waffenversendens.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Aufhänger sind die aktuellen Verlautbarungen zu unserer Unsicherheit. Ich habe so viele Baustellen ... hier § 6 AWaffV, Art.20 IV GG .... Noch bin ich nicht im Ruhestand. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich halte die Thematik, das Bedürfnis für einen WS für eine kleine. kurze, .45ACP wie sie Jäger führen dürfen, mit SV zu begründen, für mittlerweile sehr aktuell. Spätestens seit Würzburg und München kann man überall die ("beunruhigenden" ;-)) Verlautbarungen der Politik und (Un)Sicherheitsbehörden lesen, daß unsere Sicherheit nicht mehr garantiert werden könne, jeder damit rechnen müssen, Opfer weiterer solcher Gewalttaten zu werden, mit Terror- und Gewaltakte gerechnet werden müssen, diese also zum Alltag gehören (leider habe ich mir keine entsprechende Sammlung angelegt). Und dies wird sich nicht ändern. Niemand wird/will die Grenzen dicht machen, niemand will mit Razzien den Illegalwaffenbereich austrocknen, was auch schon deswegen nicht funktionieren wird, weil es nicht mehr nur die "einschlägigen" Kreise sind, die sich seit Jahren entsprechende eindecken konnten. Das Leben ist eigentlich (abgesehen von der Menschenwürde des Mörders, wie wir lernen mußten) das höchste Verfassungsgut, und wenn der Staat dieses eingestandendermaßen nicht schützen kann, dann erscheint der Wortlaut von § 19 Abs.1 Nr.1 WaffG nicht mehr verfassungswidrig. Solange man als Teil der Allgemeinheit praktisch nicht gefährdet war, gab es keinen rechten Ansatzpunkt, aber wenn die Allgemeinheit wie jetzt "amtlich" bestätigt in quasi ständiger Gefahr leben muß, Opfer eines religiös oder sonstwie motivierten Fanatikers zu werden, der Terror zum Alltag gehört, und der Staat dies nicht mehr verhindern kann, muß es zumindest den Zuverlässigen, von denen keine zusätzliche Gefahr ausgeht, gestattet sein, sich entsprechend zu verteidigen und die dafür erforderlichen Mittel zu erwerben. Bekanntlich nutzt das entsprechend Verbot nur den Kriminellen und macht die Rechtstreuen zum Opfer (Jefferson, Beccari). Natürlich wird keine Behörde § 19 Abs.1 Nr.1 WaffG ignorieren, einschränkend/verfassungsgemäß auslegen oder als mittlerweile verfassungswidrig nicht anwenden. Da muß man schon bereit seien, einen Prozeß anzufangen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eine Kostenerstattung würdee ohnehin nur auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren erfolgen. Und die sind bei diesem Wert so gering, daß man weinen möchte .... Die Rücknahme der Verfassungsbeschwerden hätte keine praktischen Vorteile. Sollte die Gesetzesänderung so erfolgen, wären die Entscheidungen des BVerwG praktisch wirkungslos, da zu einer nicht mehr existierenden Vorschrift ergangen, die auch nicht so oder ähnlich anderweitig existiert. Daher würde es insoweit nicht weiter stören, wenn das BVerfG nur begründungslose Nichtannahmeanscheidungen (vielleicht auch aus genau diesem Gesichtspunkt) versendet. Die Kläger würden halt auf den instanzgerichtlich entstandenen Kosten sitzenbleiben. Sollte dagegen angenommen und aufgehoben werden, würde wohl das Land vor dem BVerwG die Revision zurücknehmen. Denn mit dieser neuen Gesetzeslage wäre die Ausgangsverfügung nicht mehr rechtens. Aber das ist jetzt müssige Spekulation. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau. Aber es wurde erst 25 Mal erklärt und klargestellt. Manche Mythen haben ein nahezu ewiges Leben. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eieiei, sich so aus dem Fenster zu lehnen, auch wenn das nur in einer Waffenzeitschrift ist ... erscheint mir etwas unklug. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist ja eigentlich nur der Vollständigkeit halber im StGB enthalten ..... wenn tatsächlich jeder Fall angeklagt und zu einem entsprechenden Urteil führen würde ... dann hätte die Justiz ein echtes Personalproblem. Aber zum Glück urteilen ja Richter über Richter ... -
Das wird philosophisch. Eine gewisse Verantwortung für das richtige Verständnis hat der Erklärende schon. Und im BGB gilt der Empfängerhorizont, das ist also ein Bumerang. Mit der Ironie hast Du recht, im übrigen weiß ich es nicht und für Alkohol ist es jetzt noch zu früh, vor allem vor dem Frühstück.
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Jetzt habe ich den Faden verloren. Erkäre mir doch bitte noch mal kurz, was ich eigentlich sagen wollte ... ;-)
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du glaubst aber wohl nur im Traum, daß die Gerichte dies auch für ihresgleichen erlauben würden? Z.B. mit dem Trick, den Anlaß dieser Äußerung - die beiden Urteile des BVerwG - heranzuzuziehen und damit dieses Unwerturteil entgegen des ausdrücklichen Wortlauts als insbesondere/speziell auf die Richter des 6. Senats bezogen anzusehen. Überdies stimmt dies nicht. Man lernt auch Richter kennen, die ihren Job ernst nehmen, sich redlich Mühe geben, den Anforderungen gerecht zu werden, und - last but not least - "richtig" entscheiden. -
Es ist immer wieder klasse und erheiternd, wie als eindeutig empfundende posts mißverstanden werden. Dann ist es natürlich kein Wunder, wenn ganze Kriege durch Fehlkommunikation entstehen (siehe Douglas Adams). Ohne jetzt jemanden konkret und persönlich angreifen zu wollen.
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Du kannst es ja darauf ankommen lassen und den Versuch wagen. Auf, hau drauf, laß alles raus, was Dich belastet, zieh so richtig vom Leder ohne Rücksicht auf Verluste, werde so richtig gemein. Machen wir einen Feldversuch.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hatten wir hier schon ab 14.6. diskutiert und kritisiert. Bitte zurückblättern. -
Aber nur geringfügig. Aber das Problem ist ja nicht die Kompliziertheit der Regeln (wenn man mal die Hürde der Sachkundeprüfung außen vor läßt) sondern die erforderliche ernste Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten (auch und erst recht wenn man sie in Teilen als überzogen, falsch, unsinnig ansieht). Klar, in der Heftigkeit der Diskussion, dem Hochschäumen der Antipathie, dem plötzlichen Anstieg des Blutdrucks (und dies alles gepaart mit einer gewissen Borniertheit, Beschränktheit, intellektueller Minderfunktion und vielleicht auch etwas suboptimalen Sozialisation) kann man in dem vermeintlichen Schutz der Anonymität eines Forums, in dem man nicht damit rechnen muß, durch einen körperlichen Verweis auf die einzuhaltenden Mindestregeln der Höflichkeit hingewiesen zu werden, schon mal verbal über die Strenge schlagen. Das hat, mag es im Einzelfall auch die Grenze zur Delinquenz überschreiten, aber doch eine andere Qualität als ein Verhalten, wie es der Troll in seinen posts beschreibt, und das doch, meine ich, deutlich eine grundsätzlich regelfeindliche oder zumindest -gleichgültige Einstellung eines wenigstens Bruders Leichtfuß, wenn nicht schlimmer, erkennen läßt. Das paßt natürlich überhaupt nicht zu dem idealtypischen regelkonformen Verhalten eines verantwortungsbewußten LWB. Es geht also nicht um Nichtverstehenkönnen sondern um Beachtenwollen und Befolgenwollen. Und da stellt eine entsprechende Delinquenz eben eine klare Gegenindikation dar. Vielleicht sollten die Mods diesen Fred in die Abteilung für Smalltalk und Dummschwatz verschieben?
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Ich bin mir nicht recht darüber im klaren, ob Du nicht nur ein Troll bist, aber etwas zu bestellen ohne das Geld zum Bezahlen zu haben oder davon ausgehen zu können, am Zahltag zahlen zu können, IST Betrug.
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So kompliziert ist das doch nicht: Zuhause nur aus dem Schrank nehmen zum Putzen und zum Transport zum Schießstand. Transport nur in mit einem per Schloß verschlossenen Behälter. Auf dem Schießstand nur zum Schießen gemäß Schießstandordnung auspacken. Zuhause allenfalls reinigen und dann getrennt von Mun in zugelassenem Schrank einsperren. Unter Verzicht auf das Ausloten von Grenzbereichen sind das nur wenige, klare Regeln.
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:-)) Wenn man z.B. hier im Forum die Pöbeleien einiger user anschaut, dann kann dies offenbar kein Hinderungsgrund für eine WBk sein. ;-) Was man als WBK-Inhaber übrigens auch bedenken sollte: Die Grenze zum Ehrdelikt ist schnell überschritten, vor allem, wenn man sich anschaut, wie leichtfertig hier so mancher unter dem Mantel der scheinbaren Anonymität aus dem Rahmen fällt.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oops. Ich leiste Abbitte. War wohl übernächtigt, trunken oder sonstwe nicht ganz Herr meiner Sinne. aber wie der andere link zeigt schießt er doch quer. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eben erfahren: http://www.hund-jagd.de/content/index_html?a=&b=14&docID=1116: Seehofer will Jagdrecht derzeit nicht reformieren "... Horst Seehofer (CSU) sagte am ... 21. Apri ... dass er nach Rücksprache mit den Länderministern auf der Agrarkonferenz im Saarland derzeit keine Absichten habe, das Bundesjagdgesetz zu novellieren. ... Dem steht die Aussage von DJV-Präsident Jochen Borchert gegenüber, der angeblich eine Einigung mit den Ländeministern erzielt haben will, das DJV-Diskussionspapier zum Bundesjagdgesetz bis zur Sommerpause weitestgehend zu übernehmen. Nach den Aussagen von Bundesminister Seehofer ist jedoch nicht mit einer Anpassung des Bundesjagdgesetzes zu rechnen. ..." Wenn das stimmen und so bleiben sollte, dann wird es lustig werden. Meine WaffBeh hat mir heute noch mal die Weisung (aufgrund der Konferenz beim BMI) bestätigt, daß zwar zunächst nichts hinsichtlich "Altbesitz" unternommen werden, aber den Betroffenen geraten werde, die Waffen im Schrank zu lassen, und daß natürlich nichts neues eingetragen werden. Für eine kurze Übergangszeit ist dies vernünftig, aber wenn wirklich nicht in überschaubarer Zeit eine Gesetzesänderung erfolgen sollte .... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Auch hier: http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Waffenrecht/WaffG_Entwuerfe/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_des_Waffenrechts.pdf S.109. Dazu auch http://www.xn--rechtsanwlte-bb-8kb.de/fach2.htm -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Man könnte das auch viel "härter" formulieren. Für mich ist das eine zwar fachlich wunderbar und professionell formulierte, teilweise auch durchaus lehrreiche und instruktive, aber letztlich nur bestellte Bestätigung der Linie des BVerwG. Wenn man so möchte eine bessere Version der Entscheidungsgründe. Mit den gleichen inhaltlichen Mängeln. Möglicherweise waren den Verfasser die hieran geübte Kritik auch nur nicht bekannt (keine Ahnung, wie die im JD des BT arbeiten, das ist wirklich nicht meine Welt). Die verfassungsrechtlichen Ausführungen könnten so auch vom BVerfG stammen (wenn es die VerfBesch.zurückweisen und dies begründen sollte), was aber nicht wundert, weil aus solchen Urteilen stammend. Je nach Standpunkt überzeugend oder eben nicht. Also ergebnisorientiert formuliert. Wie es halt so ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Danke für den interessanten Link. Wer grds. gegen Waffen ist und ignoriert, daß von Jägern besessene und geführte HA offenbar noch nie ein Problem waren, der kommt natürlich zu diesem Ergebnis. Insofern nicht überraschend. Überraschend auch nicht, daß man sich bei der einfach-rechtlichen Bewertung auf die Argumentationslinie des BVerwG beschränkt und einfach nicht zur Kenntnis nimmt, daß in der Artenschutzrichtlinie - um die es ja allein ging - kein Besitzverbot sondern nur ein Verwendungsverbot ausgesprochen wird. Ich halte es daher nicht für vertretbar, zu behaupten, daß der Gesetzgeber auch ein Besitzverbot einführen wollte. Dies wollte die Artenschutzrichtlinie nicht und da die Änderung des BJagdG nur den Beitritt zu dieser ermöglichen wollte, wollte es auch unser Gesetzgeber nicht. Berücksichtigt man dies, kann man gar nicht anders als die Entscheidung des BVerwG als unrichtig zu erkennen. Daß der JD des BT nicht bereit ist, diese Umstände und Tatsachen zu berücksichtigen, läßt seine Ausarbeitung als das erscheinen, was sie möglicherweise auch ist: Als ein auch vom Ergebnis her bestelltes Gutachten. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
MarkF antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
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