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gipflzipfla

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  1. auch wenn Du es nicht für möglich hältst, selbst wenn ich nur 2m² Grund und Boden besitze, besitze ich auch das Jagdrecht darauf (nicht mit den Bedingungen zu verwechseln, unter denen ich es ausüben dürfte. De facto ist die gesetzlich festgelegte Mindestgröße einer Eigenjagd ohnehin eine Enteigung durch die Hintertüre...)
  2. Du meinst, die Grundbesitzer werden Ihres Grundrechtes enteignet werden? Das Jagdrecht ist ja immerhin an Grund und Boden gebunden. Hm, steile These, Deinerseits.
  3. Darf er denn eine Wildsau in der Schwarte ins Kühlhaus hängen, oder schwartest Du sie vorher ab, bevor Du sie zur weiteren Verarbeitung abgibst? Ich frage für einen Feund
  4. Soooooo... damit steht und fällt das Ganze schon einmal. Einer dabei, von dem Du mit Deinem Modell eigentlich abhängig bist! Der wird bestimmt auch nicht für ohne Lohn arbeiten wollen... Ok, gut, muss man hier nicht ausdiskutieren!
  5. ok.... Gratulatione! Ich habe das anders verstanden. Nämlich, dass man grade erst im Begriff ist, diesen Weg gehen zu wollen.
  6. Damit gehörst Du dann zu den Erzeugern mit dementsprechenden Auflagen. Diese bedingen Investitionen, die sich amortisieren müssen. Irgendwann kommt dann die vom Finanzamt "unterstellte Gewinnerzielungsabsicht", womit Jagd keine Liebhaberei mehr ist... Ein Rattenschwanz ohne Ende!
  7. Weisst Du, in Deren Köpfen gehen Dinge vor sich, auf solche Ideen würden wir als LWB erst gar nicht kommen. Sag ich Dir auch, weshalb: weil wir uns in einer realen Welt bewegen und uns mit unseren eigenen Problemen beschäftigen. Wir müssen keine Lösungen erfinden, zu denen man noch gar keine Probleme hat!
  8. "Jagd ist systemrelevant!" Aussage der Bundesregierung.... Das ist alles
  9. Du hast davon keine Ahnung. Aber dafür davon jede Menge
  10. Servus Wenn Du bereit bist, den Aufwand dafür zu tätigen, könnte das sogar funktionieren Wie man aber so liest, schießen sich die allermeisten "genossenschaftlichen Eigenjagdnehmer" damit selber ins Knie. Oder, anders gesagt, das Modell kastriert sich recht schnell wieder zum Auslaufmodell. Um wieviel liege ich falsch mit meiner Beobachtung? . . .
  11. oh jeee... jetzt aber https://www.google.com/search?q=Unfall+Blaser+R93&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiJ8bnay6rwAhVB_7sIHeKtA-IQ_AUoAXoECAEQAw&biw=1280&bih=607
  12. Alleine um des Besitzens Willen muss man so etwas der Nachwelt erhalten. Wenn es der Gesetzgeber durch seine Represalien gegenüber einem Menschen aber unmöglich macht, darf man auch darüber nachdenken....
  13. https://www.vrt.be/vrtnws/de/2021/04/29/arcelormittal-vernichtet-mehr-als-22-450-schusswaffen-in-gent/
  14. Ein Materialfeher kann niemals gänzlich zu 100% ausgeschlossen werden. Auch wir verschiessen jeden Schuss mit einem gewissen Restrisiko! Trotz "nach CIP beschossener" Waffen.
  15. Hätte ihm eine deutliche Warnung sein müssen! Zum Glück hatte er eine Schießbrille auf.
  16. Kann ich Dir schon sagen: Beim Baum ist stets dort hinten, wo gerade das Klopapier liegt! . . .
  17. @Ch. aus S. sprach von "Sauen töten" und Du hast daraufhin "das Erschießen von Sauen" eingeworfen! Da differenziere ich zwischen der Aussage des @Ch. aus S. und Deiner aber schon sehr! Wenn ein Landwirt z.B. beim Mulchen unbeabsichtigt einen Schwarzwildkessel erwischen und Frischlinge töten würde(!), so ist das etwas völlig Anderes, als wenn er loszieht und "Sauen erschießen würde". Genau so, wie beim Ausmähen von Kitzen. Absicht vulgo Wilderei wird schwer bis gar nicht zu beweisen sein.
  18. Der mit dem "Erschießen von Sauen..." daher kam, das warst Du! Bis dahin war davon absolut keine Rede. Und genau d a s habe ich angesprochen! Ein Landwirt tötet regelmäßig irgendwelche Tier, in dem er seinen für die Gesellschaft notwendigen Job tut. Das hat aber mit Wilderei absolut nichts zu tun!
  19. Niemand hier weiss, was genau der Wortlaut dieser angeblichen "Belehrung" gewesen ist. Genauso wie auch Niemand weiss, wo sich dieses bahnbrechende Drama abgespielt hat.... Es gibt, auch in Bayern und gerade jetzt, zu Begin von Setz- und Brutzeiten, Flächen, wo Niemand etwas zu suchen hat.
  20. Davon war doch absolut keine Rede!
  21. Von der Sache hört man auch nichts mehr. Jetzt, wo Du es so positiv erwähnst
  22. Ohne bewiesenem Zueignungswillen Aneignungswillen ist das maximal ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. "Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigem Grund". Kannst Du mit dem regelmäßigen Ausmähen von Rehkitzen, Junghasen oder Gelegen vergleichen. Soweit es die Rehitze anbelangt, wird das mittlerweile schon regelmäßig strafrechtlich verfolgt.
  23. Ich habe schon vor ~ vier Jahren darüber nachgedacht, wie ich mein Bilora Stativ am zweckmäßigsten zweckentfremden könnte und hatte auch recht gute Ideen dazu. Das Teil hat eine Handkurbel zur individuellen Höhenverstellung und eine Platte mit Schraube in Normgewinde. Zum praktischen Verwirklichen hat sich dann allerdings die Jagdgelegenheit ins leider Negative verändert 😞
  24. Ja, genau. Du hast vollkommen recht
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