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bumm

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Alle Inhalte von bumm

  1. Mein Opa hat früher die Deckel der Marmeladengläser unter einen Regalboden genagelt. So konnte er Schrauben und Nägel in die Gläser packen und diese dann unter den Regalboden schrauben.
  2. Verdammt, dann müssen die Schweizer jetzt alle in den Knast.
  3. Ne ne, nicht alles was knallt ist ein explosionsgefährlicher Stoff im Sinne dieses Gesetzes. Währe Munition ein explosionsgefährlicher Gegenstand im Sinne dieses Gesetzes würde es den Gesetzesgeber sogar freuen wenn die Munition in der Gartenlaube lagerte. Ich lagere mein Treibladungspulver nach diesem Gesetz im Garten, deshalb darf ich 5 Kg statt 3 Kg lagern. Habe ich aus meinem Treibladungspulver Munition gebastelt lagere ich brav im Metallschrank nach Waffengesetz. Ein Marmeladenglas ist aber nicht aus Metall, eine Dose schon. Ich weiß nur nicht was ich mit dem Schwenkriegelschloss machen soll, einfach mit reinschmeißen?
  4. Ich hab noch eine Maschiene zum bördeln von Dosen im Keller stehen. Soll ich Dir Deine Munition eindosen?
  5. Muß es denn eine Signalpistole sein? Als Langwaffe geht das Ding vielleicht auf Jagdschein.... https://www.youtube.com/watch?v=LfidaQ6Y9as
  6. bumm

    Waffen erben

    Tja, wie gesagt, etwas komplizierter. Hier gibt es einen Büma mit Stand im Keller. Ich denke da kann man die Behöre aussen vor lassen. Oder man trifft sich mit seinem Büma wenn der mal ein paar Waffen einschießen muß. Aber selbst wenn das nicht so klappt, schießen darfst Du mit der Waffe.
  7. bumm

    Waffen erben

    Sobald Du eine Waffe + WBK wegen eines Bedürfnisses besitzt mußt Du die erebte Waffe nicht blockieren. Auch dann nicht wenn Du nur eine 22lfB Waffe besitzt und jetzt einen Sack Kurzwaffen und Großwildbüchsen erbst. Du darfst damit natürlich auch schießen. Einen Stempel für Munition wird es vermutlich nicht geben. Du darfst die Waffe auch dann schießen wenn sie blockiert wird. Nur wird die Sache dann etwas komplizierter. Das mußt Du dann mit Deinem Büma ausmachen.
  8. Die Fragen werden auch heute noch fachkundig und freundlich beantwortet nur muß man halt eine Weile warten bis sich die üblichen Verdächtigen ausgekotzt haben.
  9. bumm

    Was kann ich tun?

    Liegt es wirklich am LKA oder ist das nur die Aussage des SB?
  10. Na es wird halt teurer werden. Glaubst Du etwa, daß bei einem derartigen Hobby noch mal was billiger wird?
  11. Zeit für die Bullpup in sinnvollem Kaliber. Eine Kipplaufwaffe oder so eine take down Büche passen allerding auch gut in eine Sporttasche.
  12. Es durften auch entsprechend blockierte Magazine verwendet werden. Wie einfach oder schwierig die Blockierung wieder aufgehoben hätte werden können wäre dann im einzelfall die Entscheidung eines Gerichts gewesen. In der halbautomatischen Flinte war zum Blockieren auch schon mal ein abgesägter Besenstiel eingebaut. Gelebte Praxis sozusagen.
  13. Keine Angst, die fehlenden zwei wurden sicher längst ersetzt, zusammen mit noch 200 anderen.
  14. Aber nicht im festen Leitz-Ordner. Die passen so schlecht in die Ablage rund.
  15. Gerüchten zufolge sollen Ex Lebensabschnittsgefährtinnen eine der Hauptursachen für Ex Waffenbesitzer sein.
  16. Und wenn Du fertig bist nimmst Du alle unsere alten Kohlenkeller als KW-Schießstände ab, bitteeeeee.
  17. Warum überhaupt "ständige Rechtssprechung"? Mir ist genau dieser eine Fall bekannt in dem das Thema verhandelt wurde und wenn ich mich recht entsinne war die WBK eh weg, egal wie dieses eine Urteil gelautet hätte. Kennt da jemand den Sack voll Urteile dessen Existens der Begriff "ständige Rechtssprechung" einem vermittelt?
  18. Du wiederholst Dich, schade.
  19. Klar heletz, Sagt irgendjemand etwas das vor 70 Jahren schon mal gesagt wurde ist er ein Nazi. Sagt irgendjemand etwas das einmal ein AfDler gesagt hat ist er ein AfDler. Zitiert jemand das Grundgesetz ist er bei Dir ein Reichsbürger. Mir ist klar das dieser Artikel heute nichts mehr zu bedeuten hat, Dir sollte aber auch klar sein das er für diejenigen die dieses Gesetz geschrieben haben sehr wohl eine Bedeutung hatte. Dir sollte auch klar sein das die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hier ganz bewußt ein Grundgesetz und keine Verfassung geschrieben haben. Über diese beiden Begriffe wurde damals verhandelt, das ist nicht einfach so gekommen. Im Jurastudium wird der "Entstehungsgeschichte" unserer Gesetze ein nicht unwesentlicher Platz eingeräumt, das sollte also eigentlich am Rande dabei sein. Du mußt uns auch nicht um die Ohren hauen wie dick Rechtsliteratur ist. Das wissen wir alle. Fraglich hingegen bleibt ob die Rechtsanwälte in die breiten Bücherregale hinter sich auch mal reingucken. Bei den meißten Anwälten dürfte das im wesentlichen reine show sein. Und heletz, ganz ehrlich. Das Grundgesetz als Rechtsgrundlage dafür zu nehmen die Waffen nicht geladen in den Tresor zu packen ist doch wohl ein klein wenig übertrieben. Auch wenn das GG über allem steht. Und nein heletz, ich bin kein Nazi, obwohl mein Waffenrechtliches Bedürfnis auf einem Jagdgesetz beruht welches man ganz allgemein und fälschlicherweise einem Reichsjägermeister zuschreibt. Ich bin auch kein AfDler obwohl ich mir wesentliche erleichterungen im Waffengesetz wünschen würde. Ich werde auch keinen Einbrecher erschießen, nicht weil ich die Notwehr mit der Waffe ablehne sondern weil mein Waffenschrank im Heizungskeller steht. Ich lasse auch den Waffenkontrolleti, genau wie den Schornsteinfeger rein obwohl deren Kontrollen auf Gesetzen beruhen die ich ablehne. Und, ich werde auch mein Autonummernschild nicht umdrehen obwohl ich sehr dafür eintrete das Gesetze mehr gelesen statt interpretiert oder gar panikartig verschimmert werden. Ganz nebenbei, als Jurist wird jemand bezeichnet der ein Jurastudium abgeschlossen hat, da hast Du wohl Recht. In wirklichkeit ist Jurist jedoch kein geschützter Begriff. Wenn ich also also ein Jurist sein möchte, was ich nicht bin und nicht sein will, reicht es Jurist auf die Visitenkarten drucken zu lassen.
  20. Eine Verfassung heißt nicht, die hat keinen Namen. Der Artikel 146GG steht da genau so drin wie erstezw geschrieben hat. Und dabei haben sich diejenigen die das da reingeschrieben haben auch etwas gedacht. Nur ist die Kartoffel derart heiß daß kein Politiker sich traut sie anzufassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Könnte sonst einen Machtverlust oder schlimmeres für diesen Politiker bedeuten.
  21. Man, wovon träumst Du eigentlich wenns dunkel wird. Das deutsche Volk hat nichts zu entscheiden. Das deutsche Volk hat alle vier Jahre anzutreten und ein Kreuz zu machen. Und wenn die Kreuze an der falschen Stelle sind wird, statt sich an die eigene Nase zu fassen rumgeheult wie sch.... doch die sind die da gewählt wurden...
  22. Die Gerichte haben in diesem Fall genau nicht danach entschieden was im Gesetz (ich hänge das mal etwas kleiner auf als gleich die Verfassung zu bemühen) steht. Die Richter haben hier eindeutig nach ihrer eigenen persöhnlichen Meinung gerichtet und auch ns Urteil geschrieben, daß es für diese Entscheidung kein Gesetz gibt. "Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel. Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich die Aufbewahrung geladener Waffen zu untersagen."
  23. Und auch das macht die Sache keinesfalls besser.
  24. Bei einem derart begrenzten Markt, zumal von Gesetzes wegen begrenzt, nicht der mangelnden Nachfrage wegen -> 1 Jahr. Bei derart komplizierten Verkaufsabwicklungen, auch nicht vom Waffenbesitzer verschuldet.... -> 1 1/2 Jahre. Wenn der Onlineverkauf erst mal weg ist -> 3 Jahre.
  25. Das werden Verkäufer und Käufer schon untereinander aushandeln können wenn sie nicht unter dem Druck einer Waffenbehörde stehen.
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