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bumm

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Alle Inhalte von bumm

  1. Selbst dann gehört im mindestens eine vernünftige Möglichkeit eingeräumt zu werden die Waffen für einen angemessenen Preis zu veräußern. Und das funktioniert in der heutigen Situation nicht mal eben so.
  2. Vögeln in der Öffentlichkeit ist völlig ungeeignet und keinesfalls vergleichbar und gesetzlich genau geregelt. Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. Ebenfalls das Autofahren. Die Straßenverkehrsordnung ist ein dickes Buch und Du hast Dich daran zu halten. Da steht dann genau so ein Kram drin wie zu schnell fahren und wenden auf der Autobahn. Jeder Idiot weiß das er nicht auf der Autobahn zu wenden hat, egal, es steht da drin. Es hätte im Gesetz genau eines Wortes bedurft und aus den Führen währe ein verdecktes Führen geworden. Da muß man dann nichts mehr dazudichten. Hat man aber eben nicht reingeschrieben. Wird noch kommen, mit Sicherheit und dann wird man sich streiten ob ein kurzes Hemdchen über der Wumme reicht oder ob es das Sako sein muß. Ist aber noch nicht. Im übrigen findet auch das verdeckte Führen in der Öffentlichkeit statt.
  3. Ich bin besorgt weil mein Nachbar auf der anderen Straßenseite parkt. wenn ich deswegen die Polizei rufe wird sie mir erklären, daß es rechtens ist auf der anderen Straßenseite zu parken. Der kleine Waffenschein ist eine recht neue Erfindung mit dazugehörigen Gesetzentext. Da ist nichts mit historisch so gewachsen oder wir müssen beachten was der Gesetzgeber gewollt hat. Da hat das Gesetz so wie es da steht umgesetzt zu werden. Da hat nichts zuschwabuliert zu werden und auch nichts weggelassen. Wenn der Gesetzgeber es einfach nicht lernt in seine Gesetze zu schreiben was er will dann laufen die Leute eben mit der offen getragenen Knallerbsenpistole durch die Gegend. Das darf der Ordnungshüter dann kontollieren und wenn es sein muß besorgte Bürger aufklären.
  4. Daß das Fehlverhalten von Ordnungsbehörden zum Alltag gehört macht es nicht besser.
  5. Ist das bei Euch verboten? Was macht ihr denn wenn da vorne etwas kaputt geht? Ich denke mal als Betreiber eines Schießstandes wird man da schon mal hin dürfen.
  6. In meiner Behörde sitzen sich der WaffenSB und der SprengstoffSB in einem Büro gegenüber. Die JagdSBs 3 Türen weiter. Ich weiß nicht was die gegenseitig absprechen, zahlen muß ich jedoch für jeden.
  7. Eben wurde im Fersehen erklärt, daß Europaweit die meißten Terroristen aus Belgien kommen. Laßt uns Pommes verbieten.
  8. bäh, Kirschlikör, bäh, bäh
  9. bumm

    Etui für WBKs?

    Das wird es nicht geben. Die haben bei der Bundesdruckerei ihre gaaaaanz alten Maschinen für den gaaaaaaaaaaanz alten Führerschein recycelt. Und da auf diesen Maschinen jetzt nur noch die paar Waffenbesitzkarten und Jagdscheine laufen und die Maschinen aus einer Zeit stammen wo noch echte Qualität gebaut wurde halten die noch hunderte von Jahren.
  10. bumm

    Etui für WBKs?

    Einfache Plastikhüllen bekommt man bei der Sparkasse fürs Sparbuch oder wenn man bei der nächsten KFZ Zwangsvorführung zur Dekra statt zum TÜV fährt.
  11. Lass mich überlegen, ach ja, Rotwild, Dammwild, Rehwild, Muffelwild, Gamswild, Schwarzwild, Feldhase, MArder, Dachs,Iltis, Kaninchen, Fuchs, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria.....
  12. Natürlich, aber darum geht es doch. Wenn jemand mit seinem Bugatti Grünschnitt wegbringen will habe ich da absolut nichts gegen. Man kann den Kopf schütteln, man kann darüber lästern aber letztendlich ist es seine Sache. Wenn jemand die Lafette auf die Wiese schleppt und auf einen Fuchs wartet ist das genau so seine Sache. Andere machen das mit .17HMR, der Fuchs liegt auch bei .50BMG. Die innere Sicherheit dürfte bei dem Monster eher nicht gefärdet sein. Bis das Ding aus dem Kasten raus und im Anschlag ist, ist im wahren Leben eh alles vorbei. Also, wen juckts? Wer´s kaufen will, viel Spaß damit.
  13. Vielleicht brauche ich diese Waffe nicht zur Jagd aber man kann sie sehr wohl benutzen. Jede Jagdsituation ist anders, für einige gibt es vorgeschriebene Mindestanforderungen an die Munition, vorgeschriebene Maximalanforderungen gibt es nicht.
  14. Komisch, bei meiner WaffVwV ist die Erläuterung zu §20 über eine DIN A4 Seite lang, ist sie bei Dir wirklich so kurz? Bei mir steht z.B. auch Von der Pflicht, die geerbte Schusswaffe blockieren zu lassen, sind Waffenbesitzer ausgenommen, die z. B. eine waffenrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8, 13, 14, 16 bis 19 besitzen. Unabhängig von der Art der einzelnen Erlaubnis (bzw. der einzelnen Waffe) kann bei ihnen davon ausgegangen werden, dass sie über die erforderliche Sachkunde zur Gefahreneinschätzung im Umgang mit Schusswaffen verfügen. Dies ist z. B. auch dann der Fall, wenn der Erbe (nur) eine erlaubnispflichtige Signalwaffe aufgrund eines Bootsführerscheins besitzt und eine großkalibrige Schusswaffe erbt. Auch steht da Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet. Und was da nicht steht, oft aber funktioniert: SB sind Menschen, zumindest meine. Wenn man denen nicht zu dumm kommt, wenn man erträgliche Alternativen aufzeigt lassen die manchmal mit sich reden, einfach so von Mensch zu Mensch.
  15. Braucht man dafür wirklich einen Anwalt? Ich bin bisher gut ohne durchs Leben gekommen aber immer wenn ich etwas von Anwälten hörte haben die wenig geholfen und viel gekostet. Erstmal habe ich in meiner unendlichen Trauer überhaupt nicht an die Waffen gedacht und den Schrankschlüssel hab ich grade eben erst gefunden, wußte also überhaupt nicht was im Schrank drin war. Als Erbe eine WBK beantragen geht einfach so, mit der Sbine reden auch. Vielleicht ist sie ja von der Idee, das Zeug steht vorerst beim Büma rum begeistert. Irgendwie Sachkunde machen. Jagdschein hat den Vorteil das man Langwaffenmun bekommt. Sportschütze hat den Vorteil das man sich nur mit Waffen und Recht, nicht noch mit dem Wild, den Bäumen und dem ganzen Rest befassen muß. Das muß man sich einfach nach seinen persöhnlichen Vorlieben aussuchen. Und jetzt kommt der Punkt wo der Frosch ins Wasser springt. Ganz entscheidend. Die geerbten Waffen bleiben geerbte Waffen. Die besitzt man Bedürfnisfrei und da man Sachkunde hat ohne irgendwelche Stöpsel im Lauf. Auch wenn man sein neues Sportschützen/Jagdhobby wieder aufgibt bleiben einem diese Waffen. Und wenn das alles so nicht klappt kann man immer noch zum Anwalt rennen. Von mir aus auch zu den genannten.
  16. Ein guter Zaun macht einen guten Nachbarn und eine stabile Tür (die Kriminalpolizei rät ja dazu) ein friedliches SEK. Und wenn hinter der Tür nichts verbotenes zu finden ist bekommt man hinterher eine neue stabile Tür. Schade nur das ich jetzt das passende Video dazu nicht wiederfinde.
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