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bumm

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Alle Inhalte von bumm

  1. Aber nicht im festen Leitz-Ordner. Die passen so schlecht in die Ablage rund.
  2. Meint ihr wirklich, daß die Politiker sich da irgendwie unterscheiden?
  3. Gerüchten zufolge sollen Ex Lebensabschnittsgefährtinnen eine der Hauptursachen für Ex Waffenbesitzer sein.
  4. Und wenn Du fertig bist nimmst Du alle unsere alten Kohlenkeller als KW-Schießstände ab, bitteeeeee.
  5. Warum überhaupt "ständige Rechtssprechung"? Mir ist genau dieser eine Fall bekannt in dem das Thema verhandelt wurde und wenn ich mich recht entsinne war die WBK eh weg, egal wie dieses eine Urteil gelautet hätte. Kennt da jemand den Sack voll Urteile dessen Existens der Begriff "ständige Rechtssprechung" einem vermittelt?
  6. Du wiederholst Dich, schade.
  7. Klar heletz, Sagt irgendjemand etwas das vor 70 Jahren schon mal gesagt wurde ist er ein Nazi. Sagt irgendjemand etwas das einmal ein AfDler gesagt hat ist er ein AfDler. Zitiert jemand das Grundgesetz ist er bei Dir ein Reichsbürger. Mir ist klar das dieser Artikel heute nichts mehr zu bedeuten hat, Dir sollte aber auch klar sein das er für diejenigen die dieses Gesetz geschrieben haben sehr wohl eine Bedeutung hatte. Dir sollte auch klar sein das die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hier ganz bewußt ein Grundgesetz und keine Verfassung geschrieben haben. Über diese beiden Begriffe wurde damals verhandelt, das ist nicht einfach so gekommen. Im Jurastudium wird der "Entstehungsgeschichte" unserer Gesetze ein nicht unwesentlicher Platz eingeräumt, das sollte also eigentlich am Rande dabei sein. Du mußt uns auch nicht um die Ohren hauen wie dick Rechtsliteratur ist. Das wissen wir alle. Fraglich hingegen bleibt ob die Rechtsanwälte in die breiten Bücherregale hinter sich auch mal reingucken. Bei den meißten Anwälten dürfte das im wesentlichen reine show sein. Und heletz, ganz ehrlich. Das Grundgesetz als Rechtsgrundlage dafür zu nehmen die Waffen nicht geladen in den Tresor zu packen ist doch wohl ein klein wenig übertrieben. Auch wenn das GG über allem steht. Und nein heletz, ich bin kein Nazi, obwohl mein Waffenrechtliches Bedürfnis auf einem Jagdgesetz beruht welches man ganz allgemein und fälschlicherweise einem Reichsjägermeister zuschreibt. Ich bin auch kein AfDler obwohl ich mir wesentliche erleichterungen im Waffengesetz wünschen würde. Ich werde auch keinen Einbrecher erschießen, nicht weil ich die Notwehr mit der Waffe ablehne sondern weil mein Waffenschrank im Heizungskeller steht. Ich lasse auch den Waffenkontrolleti, genau wie den Schornsteinfeger rein obwohl deren Kontrollen auf Gesetzen beruhen die ich ablehne. Und, ich werde auch mein Autonummernschild nicht umdrehen obwohl ich sehr dafür eintrete das Gesetze mehr gelesen statt interpretiert oder gar panikartig verschimmert werden. Ganz nebenbei, als Jurist wird jemand bezeichnet der ein Jurastudium abgeschlossen hat, da hast Du wohl Recht. In wirklichkeit ist Jurist jedoch kein geschützter Begriff. Wenn ich also also ein Jurist sein möchte, was ich nicht bin und nicht sein will, reicht es Jurist auf die Visitenkarten drucken zu lassen.
  8. Eine Verfassung heißt nicht, die hat keinen Namen. Der Artikel 146GG steht da genau so drin wie erstezw geschrieben hat. Und dabei haben sich diejenigen die das da reingeschrieben haben auch etwas gedacht. Nur ist die Kartoffel derart heiß daß kein Politiker sich traut sie anzufassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Könnte sonst einen Machtverlust oder schlimmeres für diesen Politiker bedeuten.
  9. Man, wovon träumst Du eigentlich wenns dunkel wird. Das deutsche Volk hat nichts zu entscheiden. Das deutsche Volk hat alle vier Jahre anzutreten und ein Kreuz zu machen. Und wenn die Kreuze an der falschen Stelle sind wird, statt sich an die eigene Nase zu fassen rumgeheult wie sch.... doch die sind die da gewählt wurden...
  10. Die Gerichte haben in diesem Fall genau nicht danach entschieden was im Gesetz (ich hänge das mal etwas kleiner auf als gleich die Verfassung zu bemühen) steht. Die Richter haben hier eindeutig nach ihrer eigenen persöhnlichen Meinung gerichtet und auch ns Urteil geschrieben, daß es für diese Entscheidung kein Gesetz gibt. "Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel. Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich die Aufbewahrung geladener Waffen zu untersagen."
  11. Und auch das macht die Sache keinesfalls besser.
  12. Bei einem derart begrenzten Markt, zumal von Gesetzes wegen begrenzt, nicht der mangelnden Nachfrage wegen -> 1 Jahr. Bei derart komplizierten Verkaufsabwicklungen, auch nicht vom Waffenbesitzer verschuldet.... -> 1 1/2 Jahre. Wenn der Onlineverkauf erst mal weg ist -> 3 Jahre.
  13. Das werden Verkäufer und Käufer schon untereinander aushandeln können wenn sie nicht unter dem Druck einer Waffenbehörde stehen.
  14. Selbst dann gehört im mindestens eine vernünftige Möglichkeit eingeräumt zu werden die Waffen für einen angemessenen Preis zu veräußern. Und das funktioniert in der heutigen Situation nicht mal eben so.
  15. Vögeln in der Öffentlichkeit ist völlig ungeeignet und keinesfalls vergleichbar und gesetzlich genau geregelt. Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. Ebenfalls das Autofahren. Die Straßenverkehrsordnung ist ein dickes Buch und Du hast Dich daran zu halten. Da steht dann genau so ein Kram drin wie zu schnell fahren und wenden auf der Autobahn. Jeder Idiot weiß das er nicht auf der Autobahn zu wenden hat, egal, es steht da drin. Es hätte im Gesetz genau eines Wortes bedurft und aus den Führen währe ein verdecktes Führen geworden. Da muß man dann nichts mehr dazudichten. Hat man aber eben nicht reingeschrieben. Wird noch kommen, mit Sicherheit und dann wird man sich streiten ob ein kurzes Hemdchen über der Wumme reicht oder ob es das Sako sein muß. Ist aber noch nicht. Im übrigen findet auch das verdeckte Führen in der Öffentlichkeit statt.
  16. Ich bin besorgt weil mein Nachbar auf der anderen Straßenseite parkt. wenn ich deswegen die Polizei rufe wird sie mir erklären, daß es rechtens ist auf der anderen Straßenseite zu parken. Der kleine Waffenschein ist eine recht neue Erfindung mit dazugehörigen Gesetzentext. Da ist nichts mit historisch so gewachsen oder wir müssen beachten was der Gesetzgeber gewollt hat. Da hat das Gesetz so wie es da steht umgesetzt zu werden. Da hat nichts zuschwabuliert zu werden und auch nichts weggelassen. Wenn der Gesetzgeber es einfach nicht lernt in seine Gesetze zu schreiben was er will dann laufen die Leute eben mit der offen getragenen Knallerbsenpistole durch die Gegend. Das darf der Ordnungshüter dann kontollieren und wenn es sein muß besorgte Bürger aufklären.
  17. Daß das Fehlverhalten von Ordnungsbehörden zum Alltag gehört macht es nicht besser.
  18. Ist das bei Euch verboten? Was macht ihr denn wenn da vorne etwas kaputt geht? Ich denke mal als Betreiber eines Schießstandes wird man da schon mal hin dürfen.
  19. Alte Säcke wie ich sagen zu einem Ehestreit Rosenkrieg. Diese Wortschöpfung hat nichts mit Rosenkohl -> Gemüse zu tun. Und meine Frage war warum für einen Ehestreit unbedingt ein SEK geschickt werden muß. Ich selbst habe auch einst einen Rosenkrieg hinter mich bringen müssen. Die gegenseitigen Vorwürfe waren teilweise wirklich extrem skuril. Hätte ich damals Waffen gehabt so hätte Madame in jedem Fall versucht mir daraus einen Strick zu drehen.
  20. http://lmgtfy.com/?q=sek+Ehefrau
  21. Wo grad über das Filmchen referiert wird, ist es eigentlich wirklich nötig bei einem Rosenkrieg mit einem SEK aufzulaufen? Das sind keine Schwerverbrecherganz sondern normale Menschen in einer Ausnahmesituation und wenn man sie einzeln, nicht als Paar vor sich hat kann man auch normal mit ihnen reden.
  22. Ich möchte den Job auch nicht machen, ich möchte aber auch nicht in die Hände eines S oder M EK (was ist hier eigentlich den Unterschied?) fallen. Ja, die Polizei hat in bruchteilen von Sekunden zu entscheiden, das Dumme jedoch, der den es betrift auch. Der Polizist ist auf diese Situationen trainiert und vorbereitet, derjenige der plötzlich mit der Polizei konfrontiert jedoch nicht und da mag die eine oder andere Reaktion auch mal recht irrational sein. Ich finde hier darf man auch im Vorfeld sauber ermitteln um eben nicht 4 Türen nacheinander zu zerschlagen damit man einen Verbrecher verhaften kann. Ich bin auch der Meinung das man mit einer Wohnungsdurchsuchung so lange warten kann bis die Identität desjenigen hinter der Wohnungstür eindeutig feststeht. Auch ist es einfach unwürdig erst die falsche Tür einzuschlagen und hinterher zu sagen, na er hätte sie ja auch aufmachen können. Wenn die Vertreter dieses Staates einen Fehler machen dann hat der Staat eben dafür zu haften. Der Staat wohlgemerkt, nicht der einzelne Beamte der heute grad mal das falsche Los gezogen hat.
  23. In meiner Behörde sitzen sich der WaffenSB und der SprengstoffSB in einem Büro gegenüber. Die JagdSBs 3 Türen weiter. Ich weiß nicht was die gegenseitig absprechen, zahlen muß ich jedoch für jeden.
  24. Eben wurde im Fersehen erklärt, daß Europaweit die meißten Terroristen aus Belgien kommen. Laßt uns Pommes verbieten.
  25. bäh, Kirschlikör, bäh, bäh
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