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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Aber nicht im festen Leitz-Ordner. Die passen so schlecht in die Ablage rund. -
Meint ihr wirklich, daß die Politiker sich da irgendwie unterscheiden?
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Ich fänds noch schön wenn man ohne rumätzerei auf etwas anderes als Pappe, z.B. ballistische Seife oder Gelantine, notfalls auch mal mit einem eingearbeiteten Knochen schießen könnte.
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Schon, nur schrieb Zera gleich in seinem (ihrem) ersten Text das er mit Waffen eben nichts zu tun hat. Und ganz ehrlich, bei dieser Frage fallen mir die passenden Suchbegriffe auch nicht ein.
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Gut, ein Fazit. Es ist nicht klug einen Revolver so zu halten aber solange alles gut geht funktioniert es.
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Gerüchten zufolge sollen Ex Lebensabschnittsgefährtinnen eine der Hauptursachen für Ex Waffenbesitzer sein.
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Oh doch, den Erwerb der ersten Langwaffe auf Jagdschein z.B.
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Was macht denn der Händler wenn es noch keine WBK gibt?
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Klar, und das nur weil ich manchmal mit einer Jagdbüchse im Kofferraum herumfahre.
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Irgendwie übertreibst Du jetzt aber doch ein wenig. Wenn die Büchse im Kofferraum liegt muß ich ungefragt keinem Polizisten etwas davon sagen. Sollte ich den Kofferraum aus irgendeinem Grund aufmachen müssen kann ich vorher dem Beamten immer noch mitteilen das dort eine Waffe drin ist. Ich kann mich auch weigern einen Koffer zu öffnen, ich kann mich auch verbal dagegen wehren das mein Koffer geöffnet wird ohne gefesselt im Streifenwagen zu landen. Wenn ich dabei die ursprünglich mal üblichen Umgangsformen einhalte werden die Polizisten deswegen nicht mal böse gucken.
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Wie die EU-Waffengesetze verschärft werden sollen
bumm antwortete auf Ballerkopp's Thema in Allgemein
Womit die Frage zu stellen ist welches Märchen größer ist. Das Märchen von der Entwaffnung der Briten oder das Märchen, daß wegen dieser Waffenrechtverschärfung auch nur ein Mensch nicht erschossen wird. -
Wie die EU-Waffengesetze verschärft werden sollen
bumm antwortete auf Ballerkopp's Thema in Allgemein
Hilft nichts, die sind schon entwaffnet. -
Du solltest Dir mal Gedanken um Dein Äußeres machen. Ich selbst sehe häufig aus wie Räuber Hotzenplotz und bin in den letzten 30 Jahren genau 1x angehalten worden. Hätte ich vorher nach meinem Rücklicht geschaut währ nichtmal das passiert. Waffen hatte ich damals keine dabei. Im Schnitt, meine Fahrten mit und ohne Waffe hochgerechnet müßten die mich schon dreistellig anhalten um mich drei mal mit Waffen zu erwischen. Und wenn die Waffe dann noch im Kofferraum währe wüßten die nicht einmal, daß da etwas ist was geöffnet werden könnte.
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Also ich hab ja große Angst das Terroristen eine TBM klauen, das Stadion damit direkt angreifen und zum Einsturz bringen. Deshalb werde ich zur Fußball EM bestimmt nicht ins Stadion gehen. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ein solcher Angriff ist kann mir die BKA Sprecherin bestimmt auch nicht sagen, eventuell oder so.
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Bei der Polizei anrufen und erklären, daß man beim Entrümpeln auf alte Munition gestoßen ist und sich nicht traue diese anzufassen. Was dabei rauskommt natürlich hier veröffentlichen...
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Und wenn Du fertig bist nimmst Du alle unsere alten Kohlenkeller als KW-Schießstände ab, bitteeeeee.
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Schon klar, ich will es Dir ja auch nicht verbieten.
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Man kann ja gerne Mannstoppwirkung, Einsatztaktik und schießen im Zappenduster lernen, von mir aus auch völlig Gesetzeskonform. Sollte ich auf jemandes Unterschrift angewiesen sein, ich würds ihm nicht erzählen.
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Die "Genehmigung" ist somit bereits im Gesetz verankert, irgendeine Behörde kann und braucht da nichts weiter veranlassen. Eine Softair ist allerdings laut Affengesetz keine Anscheinswaffe.
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Schmeiß den Inhalt vom F-Schalli weg, nicht das der Illegal währe aber eventuell kommen irgendwann irgendwelche Behördenmitarbeiter auf behördenmitarbeitertypische Ideen.
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Warum überhaupt "ständige Rechtssprechung"? Mir ist genau dieser eine Fall bekannt in dem das Thema verhandelt wurde und wenn ich mich recht entsinne war die WBK eh weg, egal wie dieses eine Urteil gelautet hätte. Kennt da jemand den Sack voll Urteile dessen Existens der Begriff "ständige Rechtssprechung" einem vermittelt?
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Du wiederholst Dich, schade.
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Klar heletz, Sagt irgendjemand etwas das vor 70 Jahren schon mal gesagt wurde ist er ein Nazi. Sagt irgendjemand etwas das einmal ein AfDler gesagt hat ist er ein AfDler. Zitiert jemand das Grundgesetz ist er bei Dir ein Reichsbürger. Mir ist klar das dieser Artikel heute nichts mehr zu bedeuten hat, Dir sollte aber auch klar sein das er für diejenigen die dieses Gesetz geschrieben haben sehr wohl eine Bedeutung hatte. Dir sollte auch klar sein das die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hier ganz bewußt ein Grundgesetz und keine Verfassung geschrieben haben. Über diese beiden Begriffe wurde damals verhandelt, das ist nicht einfach so gekommen. Im Jurastudium wird der "Entstehungsgeschichte" unserer Gesetze ein nicht unwesentlicher Platz eingeräumt, das sollte also eigentlich am Rande dabei sein. Du mußt uns auch nicht um die Ohren hauen wie dick Rechtsliteratur ist. Das wissen wir alle. Fraglich hingegen bleibt ob die Rechtsanwälte in die breiten Bücherregale hinter sich auch mal reingucken. Bei den meißten Anwälten dürfte das im wesentlichen reine show sein. Und heletz, ganz ehrlich. Das Grundgesetz als Rechtsgrundlage dafür zu nehmen die Waffen nicht geladen in den Tresor zu packen ist doch wohl ein klein wenig übertrieben. Auch wenn das GG über allem steht. Und nein heletz, ich bin kein Nazi, obwohl mein Waffenrechtliches Bedürfnis auf einem Jagdgesetz beruht welches man ganz allgemein und fälschlicherweise einem Reichsjägermeister zuschreibt. Ich bin auch kein AfDler obwohl ich mir wesentliche erleichterungen im Waffengesetz wünschen würde. Ich werde auch keinen Einbrecher erschießen, nicht weil ich die Notwehr mit der Waffe ablehne sondern weil mein Waffenschrank im Heizungskeller steht. Ich lasse auch den Waffenkontrolleti, genau wie den Schornsteinfeger rein obwohl deren Kontrollen auf Gesetzen beruhen die ich ablehne. Und, ich werde auch mein Autonummernschild nicht umdrehen obwohl ich sehr dafür eintrete das Gesetze mehr gelesen statt interpretiert oder gar panikartig verschimmert werden. Ganz nebenbei, als Jurist wird jemand bezeichnet der ein Jurastudium abgeschlossen hat, da hast Du wohl Recht. In wirklichkeit ist Jurist jedoch kein geschützter Begriff. Wenn ich also also ein Jurist sein möchte, was ich nicht bin und nicht sein will, reicht es Jurist auf die Visitenkarten drucken zu lassen.
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Eine Verfassung heißt nicht, die hat keinen Namen. Der Artikel 146GG steht da genau so drin wie erstezw geschrieben hat. Und dabei haben sich diejenigen die das da reingeschrieben haben auch etwas gedacht. Nur ist die Kartoffel derart heiß daß kein Politiker sich traut sie anzufassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Könnte sonst einen Machtverlust oder schlimmeres für diesen Politiker bedeuten.
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