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Da mußt Du mal in Israel fragen. Ich vermute jedoch, daß sich die Israelis genau wie die Paläsinenser im Fall fliegender Kassams wenig ums Waffenrecht kümmern. In De dürftest Du nicht mal die Sprengladung herstellen. Das steht jedoch nicht bei den Waffen sondern im Sprengstoffgesetz.
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Das war mir neu, Hammerhart. Und das beinhaltet auch das Zerstören andrer Leute Eigentum, nötigenfalls auch körperliche Gewalt? Aber irgendwie lese ich in diesem Urteil, daß der Idiot bereits mit der Waffe herumgefuchtelt hat. Danach hat er die Waffen einer nichtberechtigten überlassen. Ich kann mir nicht helfen, so wie ich das lese passen die Fälle nicht ganz zueinander.
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Hier bei uns kommen pro Woche drei Kinder gewaltsam ums Leben, die hälfte davon wird von ihren Eltern umgebracht. Z.zt in Mode, aus dem Fenster geschmissen. Hatten die Ammies nicht Mord 1. 2. und 3. Grades statt wie wir Mord und Todschlag? Das wären dann in Amerika 1 ermordet oder todgeschlagener pro 27400 Einwohner. Bei uns 1 ermordet oder todgeschlagener pro 33100 Einwohner. Ok, für den einzelnen macht das schon was aus aber so groß ist der Unterschied trotz unseren Waffengesetzen nicht.
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Irgendwann klauen die ne TBM und machen damit einen Riesenanschlag auf ein Fußballstadion. Und sagt hinterher nicht ich hätte Euch nicht gewarnt....
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Nur hat bei den Badidos ja ganz offensichtlich ein Gericht entschieden, daß die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit der Rockergruppierung "Bandidos" die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG, auch dann wenn keine sonstigen Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der betroffenen Person sprechen und diese bislang unbescholten ist, rechtfertigt. Bei den Reichsbürgern hat das Bundesverwaltungsgericht selbiges noch nicht beschlossen. Und auch wenn die Reichsbürger per Devinition unzuverlässig wären muß man trotzdem erst die WBK wiederrufen bevor man Fenster sprengt und Türen eintritt.
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Die Abschaffung des Wiederspruchverfahren ist die von vielen Bürgern geforderte Entbürokratisierung aus Sicht der Politik. Und für die Klage gibt es die Prozesskostenhilfe. Es ist für alles gesorgt...
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Wenn es wenigstens um das eigene Fachgebiet ginge. Schlimm ist das ich häufig auch Schwachsinn bei Themen entdecke die absolut nicht mein Fachgebiet sind.
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Wenn man die nötigen Unterlagen vorlegen kann, das Führungszeugnis sauber ist und man seine Gebühren zahlt darf man dem SB direkt ins Gesicht sagen, daß man die Rechtsstaatlichkeit seiner Behörde nicht anerkennt.
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Ihr müßt mal in den Bundesanzeiger gucken, es gibt längst nicht nur eine BRD GmbH. Eine wurde z.B grad liquidiert, die BRD Grafikdesign GmbH Verl. Die BRD-Betrieb für Reinigung & Dienstleistung GmbH Karlsfeld können gern mal vorbeikommen und meine Küche putzen, die Cimos BRD GmbH Olching scheint Schweißgeräte zu verkaufen und die Letzbor BRD GmbH München baut Häuser, solche waren mir schon immer suspekt. Wer sich weitesgehend an die gültigen Gesetze hält darf in Deutschland auch die Existens der Bundesrepublik bestreiten. Sich als Reichsbürger auszugeben reicht nicht mal für eine Einweisung in die Klapse. Wäre vielleicht besser, reicht aber nicht.
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Jetzt kommt hier aber immer mehr rum. Zuerst hieß es " Laut Polizei sollte jetzt aber überprüft werden, ob ihnen die Waffenlizenz entzogen werden kann." Also wir sprengen erst und fragen dann. Dann hieß es die WBK wurde entzogen, hat die Polizei den entsprechenden Bescheid eventuell gleich mitgebracht. Jetzt hat auf einmal einer der beiden bereits Einspruch eingelegt. Das würde ja bedeuten, der Bescheid muß irgendwie schon vorliegen. Alles zusammen heißt aber doch noch lange nicht, daß man so eine Aktion starten kann. Sind die WBK´s weg und die Waffen in der vorgegebenen Zeit keinem Berechtigten überlassen kann man das SEK vorbeischicken, aber doch nicht einfach mal eben so, nicht mal bei einem Reichsbürger.
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So bekloppt die Reichsbürger sind, hier könnte man auch mal für einen Anwalt sammeln, für einen richtig fiesen Anwalt mit dem Ziel den beteiligten Behörden öffentlich die Grenzen aufzuzeigen.
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Ab min 14, voll das Fachwissen über das stärkste Gewehr der Welt ey. http://www.tvnow.de/ntv/n-tv-wissen/thema-ua-wie-funktioniert-die-blackbox/player
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Klar, nur gibt es auch Behörden die Tag und Nacht von Bewaffneten bevölkert sind. Werden zwar immer weniger aber den Grünen würde einer abgehen...
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Und Ihr meint, es wird ein Landesjägermeister interviewt und alles was er raus bringt passt in eine Zeile? Könnte es nicht vielleicht auch sein, daß der Journalist hier, natürlich nur ganz unwesentlich, etwas gekürzt hat? Im übrigen, das auch hier gern genommene Argument in den Schützenhäusern würden große Waffenmengen erst recht Verbrecher anziehen ist für mich auch nur ein reines Sportschützenargument. Als Jäger kenne ich keine Zwangsmitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden. Ich habe kein Schützenhaus/Vereinsheim. Meine Waffen kämen zu irgendeiner Behörde.
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Was spricht dagegen. Der eine schmeißt den Lauf, der andere das Griffstück. Wenn sie schmeißen können, eine effektive Art der Selbstverteidigung.
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Ich finde es auch nicht gut was Dammann-Tamke da von sich gegeben hat, zumindest im GT kam jedoch auch ein Vertreter der Sportschützen zu Wort der sich zu diesem Quatsch aus Sicht der Sportschützen geäußert hat. Ja, es währe toll, hätten unsere sogenannten Vertreter bei derartigen Fragen sofort ein paar stichhaltige Argumente auf der Pfanne. Und jetzt guckt Euch mal hier im Forum um. Die Grünen argumentieren heute mit dem dämlichen Reichsbürger, das wird auch hier im Forum immer noch durchgekaut. Seit dem sind im Schnitt jede Woche drei Kinder gewaltsam zu tode gekommen, die hälfte davon durch die Hand ihrer Eltern. Diese Zahlen an Toten kriegen Terroristen und Schul"amokläufer" zusammen nicht hin. Und es sind nur Kinder.
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Ist die Größe unserer Armee nicht abhängig von internationalen Vereinbarungen unter anderem auch mit Russen und Amies?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ok, noch mal für Dich. Zu einem Verkauf gehören zwei. Einen der kauft, einen der verkauft. Derjenige der kaufen möchte kann Angebote machen. Derjenige der verkaufen möchte kann auf diese Angebote eingehen oder auch nicht. In diesem Fall hat auch ein anderer Angebote gemacht, diese waren für den Verkäufer besser weil jetzt, gleich, sofort, ohne Umwege etc. Auf alles andere als jetzt gleich sofort wollte der Verkäufer sich nicht einlassen weil ?, keine Ahnung warum, ist aber dummerweise Sache des Verkäufers. Da er aber jemanden jetzt, gleich, sofort hat kann ich ihn verstehen. Ich habe mit meinem SB gesprochen, ich habe mit dem Verkäufer gesprochen, mein Büma hat letzte Woche zu gemacht. Und nein, ich werde jetzt nicht in mein Kopfkissen heulen. Ich werde mir auch keinen Rock anziehen oder was Dir sonst noch für tolle Sachen einfallen. Ich werde mich noch ein wenig ärgern und gut. Sind solche Sprüche eigentlich neue Mode? Ich mußte wegen soetwas neulich erst einen jungen Kollegen zurechtweisen. Es gibt Leute die das persöhnlich nehmen und zum Doktor rennen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Leute, es ist doch ganz einfach. Einer hat einen informierten SB. Der kann zum Verkäufer gehen und sagen "jetzt, Summe x, Waffe weg und umgetragen" Der andere hat einen SB dem man das Gesetz vor die Nase legen muß und der dann immer noch rumeiert, "hmmm, hmmm, hmm ich hab keine Anweisung vom Ministerium" Der kann zum Verkäufer gehen und sagen "Summe x + aber Waffe und Umtragung erst wenn die Novelierung des Jagdgesetzes veröffentlicht ist, u.U. an St. Nimmerlein." Jetzt liegts beim Verkäufer, dessen SB, eGun terminen, der Frau des Verkäufers, dem Mondstand etc. Da werden dann einfach Entscheidungen getroffen die man nur schwer beeinflussen kann. Klingt komisch, ist aber so. Die Waffe ist ja auch nicht weg, Sie ist ja einfach nur bei jemand anderem, zack, peng, puff. So einfach ist das. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das kann man leider nur wenn auch der Verkäufer damit einverstanden ist das Ding noch auf unbestimmte Zeit liegen zu haben. Und auch da ist immer noch die Frage welchen Druck ihm grad, aus welchem Grund auch immer, sein SB macht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Viele gibt es nicht hier Genau, und dann wird die Veröffentlichung noch 2 Wochen von irgendeinem jagdhassenden Bürotrottel vertrödelt und ich hab den Salat. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
bumm antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist mir zu spät, was ich haben möchte wird heute vertickt. -
Ihr habt das mit Luftdruckwaffe einfach falsch verstanden. Habt ihr alle nie "der weisse Hai" gesehen.
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Anforderungen an Munitionslagerung außerhalb des Haus auf dem befriedeten Grundstück
bumm antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Komm, vergiss es. Munition die wir benutzen wird nicht nach Sprengstoffgesetz gelagert, aufbewahrt, verwahrt oder was auch immer Dir an Synonymen für "in die Ecke schmeißen" einfallen. Munition wird nach Waffengesetz gelagert und diese Lagerung würde der Lagerung nach Sprengstoffgesetz auch wiedersprechen. Munition kommt nicht in die Holzkiste und es gibt auch keine vorgeschriebenen Druckentlastungsflächen. Müßte Karlfried seine Munition nach Sprengstoffrecht lagern würde er sich jetzt freuen. Eine Lagerung im nicht bewohnten Nebengebäude wird hier grundsätzlich empfohlen. Auf Munition ist keine Lagergruppe angegeben, auf Munition ist nicht der nötige maschinenlesbare Code abgedruckt, es gibt keine Gewichtsbegrenzung für Munition und in den meisten Ecken dieses Landes sind auch noch unterschiedliche Behörden zuständig. Ich fürchte Du verwechselst da was mit den ADR Bestimmungen. Auf jeden Fall nicht Sprengstoffgesetz, das ist einfach etwas anderes. -
Anforderungen an Munitionslagerung außerhalb des Haus auf dem befriedeten Grundstück
bumm antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Und wo hast Du den Single Malt festgeschraubt? Das Glas bringe ich selbst mit.